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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. I. Band.

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ung aufregen müßte. Graf Trautmannsdorf, der kaiserliche Botschafter in
Rom, soll nur im allgemein versöhnlichem Sinne wirken, aber von allen Ver¬
handlungen absehen, so lange nicht die Curie freiwillig die vollendeten That¬
sachen in Oesterreich anerkennt. Auch mit der Antwort auf die Anfrage des
Fürsten Hohenlohe wegen der Stellung zum bevorstehenden Concil müssen
wir uns einverstanden erklären. Das Circular des dänischen Ministers war
wohlgemeint und mag als Avertissement in Rom etwas mäßigend gewirkt
haben, aber Verhandlungen mit der Curie über solche Punkte sühren zu nichts,
ihr letztes Wort bleibt stets das Avr xossumus, wobei der Staat natürlich
zu kurz kommt. Cr muß sich daher aus eigner Machtvollkommenheit sein Gebiet
abgrenzen, die religiöse Freiheit der Katholiken auch da achten, wo sie ihm
unbequem wird, dagegen Uebergriffe in seine Rechte und Angriffe auf Anders¬
gläubige rücksichtslos abweisen und die Priester behandeln wie alle andern
Staatsbürger. So geschieht es in Belgien und man befindet sich wohl da¬
bei, diesen Weg hat auch Oesterreich eingeschlagen. Fühlen die Laien dann,
daß sie Anhalt beim Staat gegen die Uebergriffe des Clerus haben, so wer¬
den sie sich deren erwehren, um so mehr, je vermeßner der päpstliche Ab¬
solutismus sein Haupt erhebt. Das Concil mag die Himmelfahrt Maria,
ja die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erheben, aber ein Priester
der aus einem Befehl des Papstes die Befugniß herleiten wollte, einem
Staatsgesetz ungehorsam zu sein, ist zu bestrafen wie jeder andere Wider¬
spenstige. Es ist bedeutsam, daß sich Graf Beust, indem er sich gegen jede prä¬
ventive Maßregel in Bezug auf das Concil ausspricht, nicht nur auf die
Zustimmung seines Souverains, sondern auch auf "das volle Einverständniß
der Ministerien beider Reichshälsten" berufen kann. Bei seinen deutschen
und belgischen Depeschen finden wir von solcher Uebereinstimmung nichts
erwähnt und wir können nur wünschen, 'daß er sich künftigauf solche Mei¬
nungsäußerungen beschränken möge, denen Graf Andrassy beipflichten mag.




Das Werk des sächsischen Generalstabs über den Krieg von 1866.

Der Antheil des königlich sächsischen Armeecorps am Feldzuge 1866 in Oestreich.
Bearbeitet nach den Feldacten des Generalstabes. Dresden 1869. --

Der Stab des 12. Bundesarmeecorps vermochte für seine Schrift das
officielle preußische und östreichische Werk zu benutzen, die gegenwärtige Stel¬
lung des sächsischen Armeecorps im norddeutschen Bunde machte selbstver-


ung aufregen müßte. Graf Trautmannsdorf, der kaiserliche Botschafter in
Rom, soll nur im allgemein versöhnlichem Sinne wirken, aber von allen Ver¬
handlungen absehen, so lange nicht die Curie freiwillig die vollendeten That¬
sachen in Oesterreich anerkennt. Auch mit der Antwort auf die Anfrage des
Fürsten Hohenlohe wegen der Stellung zum bevorstehenden Concil müssen
wir uns einverstanden erklären. Das Circular des dänischen Ministers war
wohlgemeint und mag als Avertissement in Rom etwas mäßigend gewirkt
haben, aber Verhandlungen mit der Curie über solche Punkte sühren zu nichts,
ihr letztes Wort bleibt stets das Avr xossumus, wobei der Staat natürlich
zu kurz kommt. Cr muß sich daher aus eigner Machtvollkommenheit sein Gebiet
abgrenzen, die religiöse Freiheit der Katholiken auch da achten, wo sie ihm
unbequem wird, dagegen Uebergriffe in seine Rechte und Angriffe auf Anders¬
gläubige rücksichtslos abweisen und die Priester behandeln wie alle andern
Staatsbürger. So geschieht es in Belgien und man befindet sich wohl da¬
bei, diesen Weg hat auch Oesterreich eingeschlagen. Fühlen die Laien dann,
daß sie Anhalt beim Staat gegen die Uebergriffe des Clerus haben, so wer¬
den sie sich deren erwehren, um so mehr, je vermeßner der päpstliche Ab¬
solutismus sein Haupt erhebt. Das Concil mag die Himmelfahrt Maria,
ja die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erheben, aber ein Priester
der aus einem Befehl des Papstes die Befugniß herleiten wollte, einem
Staatsgesetz ungehorsam zu sein, ist zu bestrafen wie jeder andere Wider¬
spenstige. Es ist bedeutsam, daß sich Graf Beust, indem er sich gegen jede prä¬
ventive Maßregel in Bezug auf das Concil ausspricht, nicht nur auf die
Zustimmung seines Souverains, sondern auch auf „das volle Einverständniß
der Ministerien beider Reichshälsten" berufen kann. Bei seinen deutschen
und belgischen Depeschen finden wir von solcher Uebereinstimmung nichts
erwähnt und wir können nur wünschen, 'daß er sich künftigauf solche Mei¬
nungsäußerungen beschränken möge, denen Graf Andrassy beipflichten mag.




Das Werk des sächsischen Generalstabs über den Krieg von 1866.

Der Antheil des königlich sächsischen Armeecorps am Feldzuge 1866 in Oestreich.
Bearbeitet nach den Feldacten des Generalstabes. Dresden 1869. —

Der Stab des 12. Bundesarmeecorps vermochte für seine Schrift das
officielle preußische und östreichische Werk zu benutzen, die gegenwärtige Stel¬
lung des sächsischen Armeecorps im norddeutschen Bunde machte selbstver-


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[0236] ung aufregen müßte. Graf Trautmannsdorf, der kaiserliche Botschafter in Rom, soll nur im allgemein versöhnlichem Sinne wirken, aber von allen Ver¬ handlungen absehen, so lange nicht die Curie freiwillig die vollendeten That¬ sachen in Oesterreich anerkennt. Auch mit der Antwort auf die Anfrage des Fürsten Hohenlohe wegen der Stellung zum bevorstehenden Concil müssen wir uns einverstanden erklären. Das Circular des dänischen Ministers war wohlgemeint und mag als Avertissement in Rom etwas mäßigend gewirkt haben, aber Verhandlungen mit der Curie über solche Punkte sühren zu nichts, ihr letztes Wort bleibt stets das Avr xossumus, wobei der Staat natürlich zu kurz kommt. Cr muß sich daher aus eigner Machtvollkommenheit sein Gebiet abgrenzen, die religiöse Freiheit der Katholiken auch da achten, wo sie ihm unbequem wird, dagegen Uebergriffe in seine Rechte und Angriffe auf Anders¬ gläubige rücksichtslos abweisen und die Priester behandeln wie alle andern Staatsbürger. So geschieht es in Belgien und man befindet sich wohl da¬ bei, diesen Weg hat auch Oesterreich eingeschlagen. Fühlen die Laien dann, daß sie Anhalt beim Staat gegen die Uebergriffe des Clerus haben, so wer¬ den sie sich deren erwehren, um so mehr, je vermeßner der päpstliche Ab¬ solutismus sein Haupt erhebt. Das Concil mag die Himmelfahrt Maria, ja die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erheben, aber ein Priester der aus einem Befehl des Papstes die Befugniß herleiten wollte, einem Staatsgesetz ungehorsam zu sein, ist zu bestrafen wie jeder andere Wider¬ spenstige. Es ist bedeutsam, daß sich Graf Beust, indem er sich gegen jede prä¬ ventive Maßregel in Bezug auf das Concil ausspricht, nicht nur auf die Zustimmung seines Souverains, sondern auch auf „das volle Einverständniß der Ministerien beider Reichshälsten" berufen kann. Bei seinen deutschen und belgischen Depeschen finden wir von solcher Uebereinstimmung nichts erwähnt und wir können nur wünschen, 'daß er sich künftigauf solche Mei¬ nungsäußerungen beschränken möge, denen Graf Andrassy beipflichten mag. Das Werk des sächsischen Generalstabs über den Krieg von 1866. Der Antheil des königlich sächsischen Armeecorps am Feldzuge 1866 in Oestreich. Bearbeitet nach den Feldacten des Generalstabes. Dresden 1869. — Der Stab des 12. Bundesarmeecorps vermochte für seine Schrift das officielle preußische und östreichische Werk zu benutzen, die gegenwärtige Stel¬ lung des sächsischen Armeecorps im norddeutschen Bunde machte selbstver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_121220/236>, abgerufen am 26.08.2024.