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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band.

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Von dieser Gesammtsumme von 8,786,270 Joch, welche (1 Joch
1600 Quadratklafter; 10,000 Joch -- 1 Quadratmeile) gleich sind 578 Quad-
ratmeilen (davon 32 Quadratmeilen Domänen; 646 Quadratmeilen Forste),
liegen 227 Quadratmeilen in den ungarischen Ländern, 152 in der arvali-
schen Militärgrenze, 199 in den deutsch.slavischen Ländern, wovon 192 Quad.
ratmeilen Waldungen, 7 Quadratmeilen Domänen.

Der Umfang und der Ertrag der im Besitze des Staates gebliebenen
Staatsgüter ist aber seit dem Jahre 1862 dadurch bedeutend geschmälert
worden, daß der Staat zur Veräußerung seine Zuflucht nahm. Aller¬
dings hatten auch schon früher Verkäufe von Staatsgütern stattgefunden:
in den Jahren 1818 bis 1831 waren nach und nach in den deutsch-slavischen
Ländern Staatsgüter um den Kaufschilling von 14,189,296 Gulden ver-
äußert worden. In Ungarn wurden in demselben Zeitraum Veräußerungen
im Betrage von 11,937.780 Gulden vorgenommen. Aber die Summen
waren im Einzelnen gering, und nach 1851 trat ein dauernder Stillstand
im Verkaufe ein: 1852--1856 wurde in Ungarn nichts verkauft, in den
deutsch-slavischen Ländern aber nur im Betrage von 5712 Gulden. Nämlich:
1852 um: 1311 Gulden; -- 1853 um: 1712 Gulden; -- 1854 um: 1782
Gulden; -- 1855 um: 468; -- 1856 um: 439 Gulden. Größere Objecte
wurden wieder 1857 veräußert, und dadurch in den deutsch-slavischen Ländern
24.379 Gulden, in Ungarn aber 31,363 Gulden erzielt. Erst im I. 1862
nahmen die Veräußeruugen größere Dimensionen an, und es wurde, um nur
des letzten Verkaufes zu gedenken, der Finanzminister durch Gesetz vom 20.
Juni 1868 ermächtigt, außer Montangütern in Böhmen, und Montan¬
werken in Oestreich unter der Enns, in Salzburg, Kärnthen, Böhmen,
Galizien, außer Dicasterialgebäuden und Jndusterieunternehmungen auch
Krondomänen und Forste, zusammen im Umfang von ungefähr 135 Quad¬
ratmeilen zu veräußern. Das Areal, das zu den Montanwerken und Di¬
casterialgebäuden gehört, ist in diese Summe ebensowenig inbegriffen, als
wir bei den obigen Ansätzen über den Verkauf der Staatsgüter diese Posten
in Anschlag gebracht haben. Auch sind selbstverständlich die Summen nicht
berücksichtigt, welche aus dem im Verkaufe der Besitze der Bank befindlichen
Güter erzielt wurden. Dieser Erlös wurde, wie oben bemerkt, von der
Schuld abgeschrieben. Noch weniger durften natürlich jene ganz selbständigen
Summen eingerechnet werden, welche aus den von den Staatsgütern ganz
verschiedenen Fondsgütern erzielt wurden, von denen gleichfalls einige ver¬
kauft wurden. Der Erlös hieraus betrug in den Jahren 1816--1854 nicht
weniger als 18,530,290 Gulden.

Daß durch die letzten, so bedeutenden Veräußerungen die Summe der
Ueberschüsse, welche aus den Staatsgütern flössen, bedeutend verringert wurde.


Von dieser Gesammtsumme von 8,786,270 Joch, welche (1 Joch
1600 Quadratklafter; 10,000 Joch — 1 Quadratmeile) gleich sind 578 Quad-
ratmeilen (davon 32 Quadratmeilen Domänen; 646 Quadratmeilen Forste),
liegen 227 Quadratmeilen in den ungarischen Ländern, 152 in der arvali-
schen Militärgrenze, 199 in den deutsch.slavischen Ländern, wovon 192 Quad.
ratmeilen Waldungen, 7 Quadratmeilen Domänen.

Der Umfang und der Ertrag der im Besitze des Staates gebliebenen
Staatsgüter ist aber seit dem Jahre 1862 dadurch bedeutend geschmälert
worden, daß der Staat zur Veräußerung seine Zuflucht nahm. Aller¬
dings hatten auch schon früher Verkäufe von Staatsgütern stattgefunden:
in den Jahren 1818 bis 1831 waren nach und nach in den deutsch-slavischen
Ländern Staatsgüter um den Kaufschilling von 14,189,296 Gulden ver-
äußert worden. In Ungarn wurden in demselben Zeitraum Veräußerungen
im Betrage von 11,937.780 Gulden vorgenommen. Aber die Summen
waren im Einzelnen gering, und nach 1851 trat ein dauernder Stillstand
im Verkaufe ein: 1852—1856 wurde in Ungarn nichts verkauft, in den
deutsch-slavischen Ländern aber nur im Betrage von 5712 Gulden. Nämlich:
1852 um: 1311 Gulden; — 1853 um: 1712 Gulden; — 1854 um: 1782
Gulden; — 1855 um: 468; — 1856 um: 439 Gulden. Größere Objecte
wurden wieder 1857 veräußert, und dadurch in den deutsch-slavischen Ländern
24.379 Gulden, in Ungarn aber 31,363 Gulden erzielt. Erst im I. 1862
nahmen die Veräußeruugen größere Dimensionen an, und es wurde, um nur
des letzten Verkaufes zu gedenken, der Finanzminister durch Gesetz vom 20.
Juni 1868 ermächtigt, außer Montangütern in Böhmen, und Montan¬
werken in Oestreich unter der Enns, in Salzburg, Kärnthen, Böhmen,
Galizien, außer Dicasterialgebäuden und Jndusterieunternehmungen auch
Krondomänen und Forste, zusammen im Umfang von ungefähr 135 Quad¬
ratmeilen zu veräußern. Das Areal, das zu den Montanwerken und Di¬
casterialgebäuden gehört, ist in diese Summe ebensowenig inbegriffen, als
wir bei den obigen Ansätzen über den Verkauf der Staatsgüter diese Posten
in Anschlag gebracht haben. Auch sind selbstverständlich die Summen nicht
berücksichtigt, welche aus dem im Verkaufe der Besitze der Bank befindlichen
Güter erzielt wurden. Dieser Erlös wurde, wie oben bemerkt, von der
Schuld abgeschrieben. Noch weniger durften natürlich jene ganz selbständigen
Summen eingerechnet werden, welche aus den von den Staatsgütern ganz
verschiedenen Fondsgütern erzielt wurden, von denen gleichfalls einige ver¬
kauft wurden. Der Erlös hieraus betrug in den Jahren 1816—1854 nicht
weniger als 18,530,290 Gulden.

Daß durch die letzten, so bedeutenden Veräußerungen die Summe der
Ueberschüsse, welche aus den Staatsgütern flössen, bedeutend verringert wurde.


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[0352] Von dieser Gesammtsumme von 8,786,270 Joch, welche (1 Joch 1600 Quadratklafter; 10,000 Joch — 1 Quadratmeile) gleich sind 578 Quad- ratmeilen (davon 32 Quadratmeilen Domänen; 646 Quadratmeilen Forste), liegen 227 Quadratmeilen in den ungarischen Ländern, 152 in der arvali- schen Militärgrenze, 199 in den deutsch.slavischen Ländern, wovon 192 Quad. ratmeilen Waldungen, 7 Quadratmeilen Domänen. Der Umfang und der Ertrag der im Besitze des Staates gebliebenen Staatsgüter ist aber seit dem Jahre 1862 dadurch bedeutend geschmälert worden, daß der Staat zur Veräußerung seine Zuflucht nahm. Aller¬ dings hatten auch schon früher Verkäufe von Staatsgütern stattgefunden: in den Jahren 1818 bis 1831 waren nach und nach in den deutsch-slavischen Ländern Staatsgüter um den Kaufschilling von 14,189,296 Gulden ver- äußert worden. In Ungarn wurden in demselben Zeitraum Veräußerungen im Betrage von 11,937.780 Gulden vorgenommen. Aber die Summen waren im Einzelnen gering, und nach 1851 trat ein dauernder Stillstand im Verkaufe ein: 1852—1856 wurde in Ungarn nichts verkauft, in den deutsch-slavischen Ländern aber nur im Betrage von 5712 Gulden. Nämlich: 1852 um: 1311 Gulden; — 1853 um: 1712 Gulden; — 1854 um: 1782 Gulden; — 1855 um: 468; — 1856 um: 439 Gulden. Größere Objecte wurden wieder 1857 veräußert, und dadurch in den deutsch-slavischen Ländern 24.379 Gulden, in Ungarn aber 31,363 Gulden erzielt. Erst im I. 1862 nahmen die Veräußeruugen größere Dimensionen an, und es wurde, um nur des letzten Verkaufes zu gedenken, der Finanzminister durch Gesetz vom 20. Juni 1868 ermächtigt, außer Montangütern in Böhmen, und Montan¬ werken in Oestreich unter der Enns, in Salzburg, Kärnthen, Böhmen, Galizien, außer Dicasterialgebäuden und Jndusterieunternehmungen auch Krondomänen und Forste, zusammen im Umfang von ungefähr 135 Quad¬ ratmeilen zu veräußern. Das Areal, das zu den Montanwerken und Di¬ casterialgebäuden gehört, ist in diese Summe ebensowenig inbegriffen, als wir bei den obigen Ansätzen über den Verkauf der Staatsgüter diese Posten in Anschlag gebracht haben. Auch sind selbstverständlich die Summen nicht berücksichtigt, welche aus dem im Verkaufe der Besitze der Bank befindlichen Güter erzielt wurden. Dieser Erlös wurde, wie oben bemerkt, von der Schuld abgeschrieben. Noch weniger durften natürlich jene ganz selbständigen Summen eingerechnet werden, welche aus den von den Staatsgütern ganz verschiedenen Fondsgütern erzielt wurden, von denen gleichfalls einige ver¬ kauft wurden. Der Erlös hieraus betrug in den Jahren 1816—1854 nicht weniger als 18,530,290 Gulden. Daß durch die letzten, so bedeutenden Veräußerungen die Summe der Ueberschüsse, welche aus den Staatsgütern flössen, bedeutend verringert wurde.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120192/352>, abgerufen am 28.09.2024.