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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band.

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die Bank nicht blos berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Veräußerung der
Güter sobald als möglich zu beginnen, und den Erlös von der Schuld ab¬
zuschreiben.

Diese Veräußerung war auch sofort in Angriff genommen worden, und
nach dem Bankausweis vom 30. April 1861 hatten die Güter noch für eine
Capitalsumme von 92,061,212 Gulden zu haften.

Alle diese der Bank überantworteten Güter theilten sich noch 1862 in
3 Klassen; die erste begriff jene Güter in sich, die noch in Verwaltung des
Staates standen, deren Erträge aber an die Bank geliefert werden mußten.
Hierher gehörten S Objecte in Ungarn und Siebenbürgen mit einem Ge-
sammtüberschuß von 149,419 Gulden. -- Die zweite Klasse umfaßte in
demselben Jahre jene Güter, welche zur Uebergabe bestimmt, aber noch nicht
übergeben waren. Zu ihnen gehören die Montanwerke in Böhmen mit
einem Gesammtüberschuß von 268,630 Gulden; die dritte Klasse endlich be¬
griff jene Güter, welche schon 1862 an die Bank übergeben worden waren.
Sie ergaben 1862 einen Ueberschuß von 2,187,780 Gulden.

Ein Jahr nach dem Vertrage, der mit dem 1. Nov. ins Leben trat, be¬
zifferten sich die Ueberschüsse aus den der Bank verpfändeten Gütern auf
2.371.345 Gulden, und zwar flössen 1,661,525 Gulden aus den Domänen.
710,017 Gulden aus den Forsten, während die im Besitze des Staates ge¬
bliebenen Güter einen Ueberschuß von 540,704 Gulden aus den Domänen,
und 791,617 Gulden aus den Forsten lieferten. Die Nationalbank hatte
also weitaus die werthvollsten Güter erhalten, deren Ertrag sich gleich dem
der im Besitze des Staates gebliebenen Objecte auch später ebenso steigerte,
wie er bis dahin gestiegen war. Noch 1850 hatten die Ueberschüsse aus
sämmtlichen Staatsgütern nur 2,300,076 Gulden (1.352,582 aus den
deutsch-slavischen Ländern; 851.901 Gulden aus den Ländern der ungarischen
Krone) betragen. Im Jahre 1856 waren sie bereits auf 3,703.866 Gulden
gestiegen, im Jahre 1858 betrugen sie 4,015,848 Gulden (1,358,616 bei den
Cameraldomänen und Forsten; 2,343,288 bei den im Besitze der Bank be¬
findlichen Gütern), und im Jahre 1862 hatten die Ueberschüsse die Höhe
von 4,448.414 Gulden erreicht. -- 2.605,829 Gulden kamen davon an die Bank,
1.842,725 flössen in die Staatskassen, -- 2,956,379 fielen davon auf die Länder
der ungarischen Krone, 1.492,175 auf die deutsch-slavischen Besitzungen.

Den größten Beitrag zu diesen Ueberschüssen lieferte von den deutsch¬
slavischen Ländern Böhmen, nämlich: 470,800 Gulden. Daran reihen sich
Oestreich unter der Enns mit 321,800 Gulden, und Galizien mit
207.200 Gulden. Dann folgen Tirol mit 136.000 Gulden, Oestreich ob
der Enns mit 131.500 Gulden, die Bukowina mit 47,500 Gulden, Dal-
matien mit 33,000 Gulden, Küstenland mit 23,600 Gulden, Salzburg


die Bank nicht blos berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Veräußerung der
Güter sobald als möglich zu beginnen, und den Erlös von der Schuld ab¬
zuschreiben.

Diese Veräußerung war auch sofort in Angriff genommen worden, und
nach dem Bankausweis vom 30. April 1861 hatten die Güter noch für eine
Capitalsumme von 92,061,212 Gulden zu haften.

Alle diese der Bank überantworteten Güter theilten sich noch 1862 in
3 Klassen; die erste begriff jene Güter in sich, die noch in Verwaltung des
Staates standen, deren Erträge aber an die Bank geliefert werden mußten.
Hierher gehörten S Objecte in Ungarn und Siebenbürgen mit einem Ge-
sammtüberschuß von 149,419 Gulden. — Die zweite Klasse umfaßte in
demselben Jahre jene Güter, welche zur Uebergabe bestimmt, aber noch nicht
übergeben waren. Zu ihnen gehören die Montanwerke in Böhmen mit
einem Gesammtüberschuß von 268,630 Gulden; die dritte Klasse endlich be¬
griff jene Güter, welche schon 1862 an die Bank übergeben worden waren.
Sie ergaben 1862 einen Ueberschuß von 2,187,780 Gulden.

Ein Jahr nach dem Vertrage, der mit dem 1. Nov. ins Leben trat, be¬
zifferten sich die Ueberschüsse aus den der Bank verpfändeten Gütern auf
2.371.345 Gulden, und zwar flössen 1,661,525 Gulden aus den Domänen.
710,017 Gulden aus den Forsten, während die im Besitze des Staates ge¬
bliebenen Güter einen Ueberschuß von 540,704 Gulden aus den Domänen,
und 791,617 Gulden aus den Forsten lieferten. Die Nationalbank hatte
also weitaus die werthvollsten Güter erhalten, deren Ertrag sich gleich dem
der im Besitze des Staates gebliebenen Objecte auch später ebenso steigerte,
wie er bis dahin gestiegen war. Noch 1850 hatten die Ueberschüsse aus
sämmtlichen Staatsgütern nur 2,300,076 Gulden (1.352,582 aus den
deutsch-slavischen Ländern; 851.901 Gulden aus den Ländern der ungarischen
Krone) betragen. Im Jahre 1856 waren sie bereits auf 3,703.866 Gulden
gestiegen, im Jahre 1858 betrugen sie 4,015,848 Gulden (1,358,616 bei den
Cameraldomänen und Forsten; 2,343,288 bei den im Besitze der Bank be¬
findlichen Gütern), und im Jahre 1862 hatten die Ueberschüsse die Höhe
von 4,448.414 Gulden erreicht. — 2.605,829 Gulden kamen davon an die Bank,
1.842,725 flössen in die Staatskassen, — 2,956,379 fielen davon auf die Länder
der ungarischen Krone, 1.492,175 auf die deutsch-slavischen Besitzungen.

Den größten Beitrag zu diesen Ueberschüssen lieferte von den deutsch¬
slavischen Ländern Böhmen, nämlich: 470,800 Gulden. Daran reihen sich
Oestreich unter der Enns mit 321,800 Gulden, und Galizien mit
207.200 Gulden. Dann folgen Tirol mit 136.000 Gulden, Oestreich ob
der Enns mit 131.500 Gulden, die Bukowina mit 47,500 Gulden, Dal-
matien mit 33,000 Gulden, Küstenland mit 23,600 Gulden, Salzburg


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[0350] die Bank nicht blos berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Veräußerung der Güter sobald als möglich zu beginnen, und den Erlös von der Schuld ab¬ zuschreiben. Diese Veräußerung war auch sofort in Angriff genommen worden, und nach dem Bankausweis vom 30. April 1861 hatten die Güter noch für eine Capitalsumme von 92,061,212 Gulden zu haften. Alle diese der Bank überantworteten Güter theilten sich noch 1862 in 3 Klassen; die erste begriff jene Güter in sich, die noch in Verwaltung des Staates standen, deren Erträge aber an die Bank geliefert werden mußten. Hierher gehörten S Objecte in Ungarn und Siebenbürgen mit einem Ge- sammtüberschuß von 149,419 Gulden. — Die zweite Klasse umfaßte in demselben Jahre jene Güter, welche zur Uebergabe bestimmt, aber noch nicht übergeben waren. Zu ihnen gehören die Montanwerke in Böhmen mit einem Gesammtüberschuß von 268,630 Gulden; die dritte Klasse endlich be¬ griff jene Güter, welche schon 1862 an die Bank übergeben worden waren. Sie ergaben 1862 einen Ueberschuß von 2,187,780 Gulden. Ein Jahr nach dem Vertrage, der mit dem 1. Nov. ins Leben trat, be¬ zifferten sich die Ueberschüsse aus den der Bank verpfändeten Gütern auf 2.371.345 Gulden, und zwar flössen 1,661,525 Gulden aus den Domänen. 710,017 Gulden aus den Forsten, während die im Besitze des Staates ge¬ bliebenen Güter einen Ueberschuß von 540,704 Gulden aus den Domänen, und 791,617 Gulden aus den Forsten lieferten. Die Nationalbank hatte also weitaus die werthvollsten Güter erhalten, deren Ertrag sich gleich dem der im Besitze des Staates gebliebenen Objecte auch später ebenso steigerte, wie er bis dahin gestiegen war. Noch 1850 hatten die Ueberschüsse aus sämmtlichen Staatsgütern nur 2,300,076 Gulden (1.352,582 aus den deutsch-slavischen Ländern; 851.901 Gulden aus den Ländern der ungarischen Krone) betragen. Im Jahre 1856 waren sie bereits auf 3,703.866 Gulden gestiegen, im Jahre 1858 betrugen sie 4,015,848 Gulden (1,358,616 bei den Cameraldomänen und Forsten; 2,343,288 bei den im Besitze der Bank be¬ findlichen Gütern), und im Jahre 1862 hatten die Ueberschüsse die Höhe von 4,448.414 Gulden erreicht. — 2.605,829 Gulden kamen davon an die Bank, 1.842,725 flössen in die Staatskassen, — 2,956,379 fielen davon auf die Länder der ungarischen Krone, 1.492,175 auf die deutsch-slavischen Besitzungen. Den größten Beitrag zu diesen Ueberschüssen lieferte von den deutsch¬ slavischen Ländern Böhmen, nämlich: 470,800 Gulden. Daran reihen sich Oestreich unter der Enns mit 321,800 Gulden, und Galizien mit 207.200 Gulden. Dann folgen Tirol mit 136.000 Gulden, Oestreich ob der Enns mit 131.500 Gulden, die Bukowina mit 47,500 Gulden, Dal- matien mit 33,000 Gulden, Küstenland mit 23,600 Gulden, Salzburg

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120192/350>, abgerufen am 28.09.2024.