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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.

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setzt zu haben. Wenn, wie es den Anschein hat, Cardinal Andrea sich mit dem
Papst aussöhnt und wieder in seine Würden restituirt ist oder wird, dann
ist, so weit der Rechtspunkt in Betracht kommt, sein Fall kaum unterschieden
von dem der Cardinäle Saoli und Soderini unter Leo X. Außerdem: was
ein Papst plera, xotestate bestimmt, kann er selbst oder ein Nachfolger
plLvs, potsstato aufheben. Die Papstgeschichte ist voll solcher Fälle.

Wenngleich wir in einem Punkte wenigstens nicht ganz die Ansicht von
Herrn Cartwright theilen, so sind wir weit davon entfernt, seiner Auffassung
alle Berechtigung abzusprechen. Im Gegentheile glauben wir, daß sie um so
mehr Beachtung verdient, als namhafte Rechtsgelehrte am Hofe zu Rom
dieselbe theilen.

Da wir uns bei dem interessanten Falle von Cardinal Andrea so lange
aufgehalten haben, fehlt uns der Raum, von den anderen Gegenständen, die
im Buche behandelt sind, zu sprechen. Wir wollen daher nur kurz bemerken,
daß dieses Werk keine sogenannte Gelegenheitsschrift im engeren Sinne des
Wortes ist, das heißt, sich nicht blos auf die Punkte beschränkt, die bei ir¬
gend einem speciellen Fall zur Sprache kommen dürften. Es ist ein kurzer
aber vollständiger Abriß aller geltenden Bestimmungen, die auf Papstconclaven
Bezug haben, oft durch interessante historische Beispiele und Skizzen erläutert.
Wir kennen kein anderes Buch, durch das sich der Leser mit so wenig Mühe
ein Bild von einer Papstwahl machen könnte. Daß es zeitgemäß ist, braucht
kaum erwähnt zu werden. Papst Pius IX. wird am 13. Mai 76 Jahr alt,
und von der Wahl seines Nachfolgers wird das Geschick der katholischen
Kirche abhängen, die sich jetzt in einer Lage befindet, welche kaum lange
fortdauern kann.




Aus Paris.

Von dem, der aus Frankreich an Deutsche schreibt, verlangt man zwei
Dinge: er soll berichten, was die Franzosen treiben und wie sie über ihre
eigenen Angelegenheiten denken, und er darf nicht vergessen, Nachricht davon
zu geben, welche Stellung man hier zu Lande Deutschland gegenüber ein¬
nimmt.

Wenn es in gewissem Sinn wahr ist, daß die Franzosen immer be¬
schäftigt werden müssen, daß eine Regierung- Frankreichs nichts mehr zu
fürchten habe, als daß dies Volk, namentlich die Pariser sich langweilen, so
ist es gewiß interessant darüber klar zu werden, ob hier in diesem Augen¬
blick Langweile herrscht oder droht, oder was die Gemüther beschäftigt und
ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt.


setzt zu haben. Wenn, wie es den Anschein hat, Cardinal Andrea sich mit dem
Papst aussöhnt und wieder in seine Würden restituirt ist oder wird, dann
ist, so weit der Rechtspunkt in Betracht kommt, sein Fall kaum unterschieden
von dem der Cardinäle Saoli und Soderini unter Leo X. Außerdem: was
ein Papst plera, xotestate bestimmt, kann er selbst oder ein Nachfolger
plLvs, potsstato aufheben. Die Papstgeschichte ist voll solcher Fälle.

Wenngleich wir in einem Punkte wenigstens nicht ganz die Ansicht von
Herrn Cartwright theilen, so sind wir weit davon entfernt, seiner Auffassung
alle Berechtigung abzusprechen. Im Gegentheile glauben wir, daß sie um so
mehr Beachtung verdient, als namhafte Rechtsgelehrte am Hofe zu Rom
dieselbe theilen.

Da wir uns bei dem interessanten Falle von Cardinal Andrea so lange
aufgehalten haben, fehlt uns der Raum, von den anderen Gegenständen, die
im Buche behandelt sind, zu sprechen. Wir wollen daher nur kurz bemerken,
daß dieses Werk keine sogenannte Gelegenheitsschrift im engeren Sinne des
Wortes ist, das heißt, sich nicht blos auf die Punkte beschränkt, die bei ir¬
gend einem speciellen Fall zur Sprache kommen dürften. Es ist ein kurzer
aber vollständiger Abriß aller geltenden Bestimmungen, die auf Papstconclaven
Bezug haben, oft durch interessante historische Beispiele und Skizzen erläutert.
Wir kennen kein anderes Buch, durch das sich der Leser mit so wenig Mühe
ein Bild von einer Papstwahl machen könnte. Daß es zeitgemäß ist, braucht
kaum erwähnt zu werden. Papst Pius IX. wird am 13. Mai 76 Jahr alt,
und von der Wahl seines Nachfolgers wird das Geschick der katholischen
Kirche abhängen, die sich jetzt in einer Lage befindet, welche kaum lange
fortdauern kann.




Aus Paris.

Von dem, der aus Frankreich an Deutsche schreibt, verlangt man zwei
Dinge: er soll berichten, was die Franzosen treiben und wie sie über ihre
eigenen Angelegenheiten denken, und er darf nicht vergessen, Nachricht davon
zu geben, welche Stellung man hier zu Lande Deutschland gegenüber ein¬
nimmt.

Wenn es in gewissem Sinn wahr ist, daß die Franzosen immer be¬
schäftigt werden müssen, daß eine Regierung- Frankreichs nichts mehr zu
fürchten habe, als daß dies Volk, namentlich die Pariser sich langweilen, so
ist es gewiß interessant darüber klar zu werden, ob hier in diesem Augen¬
blick Langweile herrscht oder droht, oder was die Gemüther beschäftigt und
ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_362043/145>, abgerufen am 15.01.2025.