Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, II. Semester. II Band.bestätigten Beschlusse, welcher die silberne Mark '/g Thaler als Rechnungs- Die b aldtg ste Herbeiführung einer zweckmäßigen Münz- bestätigten Beschlusse, welcher die silberne Mark '/g Thaler als Rechnungs- Die b aldtg ste Herbeiführung einer zweckmäßigen Münz- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0217" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/287489"/> <p xml:id="ID_564" prev="#ID_563"> bestätigten Beschlusse, welcher die silberne Mark '/g Thaler als Rechnungs-<lb/> Einheit, also Beibehaltung der Silberwährung und überhaupt der allgemeinen<lb/> Grundsätze des wiener Münzvertrags vom 24. Januar 1867 empfohlen<lb/> hatte, sich nunmehr für den Uebergang zur Goldwährung entscheiden<lb/> sollte, was schließlich mit allen gegen die eine Stimme. der berliner Kauf¬<lb/> mannschaft geschah. Wodurch rechtfertigt sich dieses veränderte Votum?</p><lb/> <p xml:id="ID_565" next="#ID_566"> Die b aldtg ste Herbeiführung einer zweckmäßigen Münz-<lb/> Einheit in allen deutschen Staaten war der vornehmste Gesichts¬<lb/> punkt, welcher den früheren Beschluß dictirt hatte. Diese Hoffnung hatte<lb/> sich nicht verwirklicht; jener Beschluß hat sich weder der praktischen Ausfüh¬<lb/> rung, noch auch nur der Zustimmung der Regierungen zu erfreuen gehabt,<lb/> statt dessen hat der Plan einer allgemeinen internationalen Münzeini¬<lb/> gung auf Grundlage der Goldwährung in immer weiteren Kreisen Anhänger<lb/> gewonnen. Wichtig sind in dieser Hinsicht vor Allem die Verhandlungen<lb/> der im Jahre 1867 in Paris versammelt gewesenen internationalen Münz-<lb/> conferenz, deren Vorschläge durchgängig auf der Goldwährung beruhen,<lb/> und welche insbesondere „eonsiäerant yue, xg.r suite d'uns eireonstancs<lb/> aeeiäentiells et nsureuss, les urnes monewires los Ms importantes<lb/> peuvent s'aäavter g. 1a pisee ä'or krg.reg.iss as 6 trames, inovenng-ut<lb/> ^s onaniern mes neu sensibles", dieses, das goldene Fünffranken¬<lb/> stück, als Grundlage des internationalen Münzsystems empfohlen hat. Bet<lb/> dieser Münzeonferenz waren bekanntlich auch Preußen und die süddeutschen<lb/> Staaten durch Bevollmächtigte vertreten, und der Vertreter Preußens stimmte,<lb/> so reservirt er sich auch in seinen Erklärungen hielt, doch dem Princip der<lb/> Goldwährung zu sa'gdin feire lo Principe as I'6eg.Ion Ä'or), nachdem er von<lb/> vorn herein erklärt hatte, que sans gvoir ig. pensee ac lnoäiöer ach ing.inte-<lb/> vant son Systeme wonstg.irs, 1s Kouvernemsnt prussien us mane^usrait xgs<lb/> 6ö vrsndrs 1a yuestion en eonsiäöration; si les trg.og.ux ac ig. Lontsrenoe<lb/> lldeutissg-lent g. uns og.se ä'ertönte monstairs Zsn6rg.Is. Unter solchen Um¬<lb/> ständen ist die Herbeiführung einer Münzeinheit auch nur im Zollverein,<lb/> deren Mangel der Berichterstatter Dr. Soetbeer aus Hamburg treffend<lb/> dem in seinen Folgen für den Verkehr kaum auszudenkenden Falle verglich,<lb/> daß die Eisenbahnen in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene<lb/> Spurweite hätten, nicht füglich anders als auf Grund der Gold¬<lb/> währung, welche zugleich dem internationalen Verkehr zu Gute kommt,<lb/> überhaupt noch zu erwarten. Auf das, was der Referent, eine bekannte Au¬<lb/> torität aus diesem Gebiete, über die Vorzüge der Goldwährung an sich be¬<lb/> merkte, wollen wir hier nicht näher eingehen. Dem fast geringschätzigen Ur-<lb/> theil der Berliner Börsenzeitung gegenüber müssen wir aber constatiren, daß<lb/> der überaus klare, durch gedruckte Unterlagen im Voraus unterstützte Vor-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0217]
bestätigten Beschlusse, welcher die silberne Mark '/g Thaler als Rechnungs-
Einheit, also Beibehaltung der Silberwährung und überhaupt der allgemeinen
Grundsätze des wiener Münzvertrags vom 24. Januar 1867 empfohlen
hatte, sich nunmehr für den Uebergang zur Goldwährung entscheiden
sollte, was schließlich mit allen gegen die eine Stimme. der berliner Kauf¬
mannschaft geschah. Wodurch rechtfertigt sich dieses veränderte Votum?
Die b aldtg ste Herbeiführung einer zweckmäßigen Münz-
Einheit in allen deutschen Staaten war der vornehmste Gesichts¬
punkt, welcher den früheren Beschluß dictirt hatte. Diese Hoffnung hatte
sich nicht verwirklicht; jener Beschluß hat sich weder der praktischen Ausfüh¬
rung, noch auch nur der Zustimmung der Regierungen zu erfreuen gehabt,
statt dessen hat der Plan einer allgemeinen internationalen Münzeini¬
gung auf Grundlage der Goldwährung in immer weiteren Kreisen Anhänger
gewonnen. Wichtig sind in dieser Hinsicht vor Allem die Verhandlungen
der im Jahre 1867 in Paris versammelt gewesenen internationalen Münz-
conferenz, deren Vorschläge durchgängig auf der Goldwährung beruhen,
und welche insbesondere „eonsiäerant yue, xg.r suite d'uns eireonstancs
aeeiäentiells et nsureuss, les urnes monewires los Ms importantes
peuvent s'aäavter g. 1a pisee ä'or krg.reg.iss as 6 trames, inovenng-ut
^s onaniern mes neu sensibles", dieses, das goldene Fünffranken¬
stück, als Grundlage des internationalen Münzsystems empfohlen hat. Bet
dieser Münzeonferenz waren bekanntlich auch Preußen und die süddeutschen
Staaten durch Bevollmächtigte vertreten, und der Vertreter Preußens stimmte,
so reservirt er sich auch in seinen Erklärungen hielt, doch dem Princip der
Goldwährung zu sa'gdin feire lo Principe as I'6eg.Ion Ä'or), nachdem er von
vorn herein erklärt hatte, que sans gvoir ig. pensee ac lnoäiöer ach ing.inte-
vant son Systeme wonstg.irs, 1s Kouvernemsnt prussien us mane^usrait xgs
6ö vrsndrs 1a yuestion en eonsiäöration; si les trg.og.ux ac ig. Lontsrenoe
lldeutissg-lent g. uns og.se ä'ertönte monstairs Zsn6rg.Is. Unter solchen Um¬
ständen ist die Herbeiführung einer Münzeinheit auch nur im Zollverein,
deren Mangel der Berichterstatter Dr. Soetbeer aus Hamburg treffend
dem in seinen Folgen für den Verkehr kaum auszudenkenden Falle verglich,
daß die Eisenbahnen in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene
Spurweite hätten, nicht füglich anders als auf Grund der Gold¬
währung, welche zugleich dem internationalen Verkehr zu Gute kommt,
überhaupt noch zu erwarten. Auf das, was der Referent, eine bekannte Au¬
torität aus diesem Gebiete, über die Vorzüge der Goldwährung an sich be¬
merkte, wollen wir hier nicht näher eingehen. Dem fast geringschätzigen Ur-
theil der Berliner Börsenzeitung gegenüber müssen wir aber constatiren, daß
der überaus klare, durch gedruckte Unterlagen im Voraus unterstützte Vor-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |