Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, II. Semester. II Band.platten gelegt. In die Grabkammer wurden die Urnen und Todtengefäße Denn die Aufgabe des Grabenden muß allerdings sein, den ganzen Die Klage des holsteinschen Blattes über das Verwüster und Ver¬ platten gelegt. In die Grabkammer wurden die Urnen und Todtengefäße Denn die Aufgabe des Grabenden muß allerdings sein, den ganzen Die Klage des holsteinschen Blattes über das Verwüster und Ver¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0174" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/287446"/> <p xml:id="ID_439" prev="#ID_438"> platten gelegt. In die Grabkammer wurden die Urnen und Todtengefäße<lb/> mit der Asche gesetzt, daneben Waffen und Geräth gelegt, und wie es scheint,<lb/> auch andere Gefäße, Schalen von Thon und Glas mit nicht nachweisbaren<lb/> Inhalt. Darauf wurden die Granitblöcke der Mitte zuweilen, aber nicht<lb/> immer mit geschichteten Steinen umsetzt, das Ganze mit Erde überschüttet und<lb/> jedenfalls, um den Hügel gegen Sturm und Regenguß zu sichern, mit Rasen über¬<lb/> zogen. Da Sturm und Regen ihre Wirkungen an den Hügeln trotz des alten Rasen¬<lb/> überzugs unablässig übten, so wurde die Höhe derselben nothwendig geringer, und<lb/> man darf als ein — allerdings unsicheres — Kennzeichen höheren Alters betrach¬<lb/> ten, wenn das Profil des Hügels flacher ist und allmälig mit der Ebene verläuft.<lb/> Da auf Sylt große Steinplatten zur Grabdecke nicht häufig waren, auch Gneis<lb/> und Schiefer derselben leicht brüchig wurden, so sind die Decken der Gräber mit<lb/> Grabkammern häufig gesenkt und eingestürzt. Außerdem war der Verschluß<lb/> der Zwischenräume zwischen den Steinen nicht so fest, daß er das Herab¬<lb/> rieseln und Einschwemmen der Erde in die Grabkammern hinderte, und des¬<lb/> halb ist dieser Raum fast immer mit feiner Erde unter dem gesenkten Deck¬<lb/> steine angefüllt, die Erde hat die Thongefäße, welche allmälig weich wurden,<lb/> zerdrückt, die deponirten Gegenstände umhüllt, das Kupfer pflegt sehr stark<lb/> oxydirt zu sein, und was etwa von Eisen in den Gräbern war, ist mit Sand<lb/> und Erde zu einer farblosen Masse zusammengebacken, welche, wenn man nach<lb/> einzelnen Fundstücken urtheilen darf, das Aussehen von Knollen oder Bruch¬<lb/> stücken von Raseneisenstein hat. Grade diese unscheinbaren Fundstücke ver¬<lb/> dienen besondere Beachtung.</p><lb/> <p xml:id="ID_440"> Denn die Aufgabe des Grabenden muß allerdings sein, den ganzen<lb/> Inhalt des im Grabe Niedergelegten vollständig und möglichst wohlerhalten<lb/> ans Licht zu bringen; der nasse und weiche Thon oder vielleicht das Glas<lb/> der Gefäßscherben, die zerfallenden Oxyde von Kupfer und Eisen und die<lb/> sehr erweichten Bernsteinstücke machen das nicht leicht, zumal diese Sachen<lb/> oft mit Sand und Erde verkittet sind. Auch roh zugehauene Steingerärhe<lb/> lassen beim ersten Anblick zweifelhaft, ob man zufällige Splitter oder von<lb/> Menschenhand Bearbeitetes vor sich habe. Selbstverständlich sind Umkreis und<lb/> Höhe des Hügels, seine innere Construction, die Weite und Beschaffenheit<lb/> der Grabkammer genau zu bestimmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_441" next="#ID_442"> Die Klage des holsteinschen Blattes über das Verwüster und Ver¬<lb/> schleppen dieser Alterthümer ist nur zu wohl begründet. Aber es ist nicht<lb/> leicht dem abzuhelfen. Zwar ist das Nachgraben von obrigkeitlicher Erlaub¬<lb/> niß abhängig gemacht und Fremde können von der Behörde auf ihre Be¬<lb/> fähigung angesehen werden, wiewohl auch hier eine Prüfung unmöglich ist.<lb/> Aber das häufigste Aufdecken der sogenannten Hünengräber geschieht durch<lb/> die Eigenthümer des Grundes selbst zu irgend einem praktischen Zweck, und</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0174]
platten gelegt. In die Grabkammer wurden die Urnen und Todtengefäße
mit der Asche gesetzt, daneben Waffen und Geräth gelegt, und wie es scheint,
auch andere Gefäße, Schalen von Thon und Glas mit nicht nachweisbaren
Inhalt. Darauf wurden die Granitblöcke der Mitte zuweilen, aber nicht
immer mit geschichteten Steinen umsetzt, das Ganze mit Erde überschüttet und
jedenfalls, um den Hügel gegen Sturm und Regenguß zu sichern, mit Rasen über¬
zogen. Da Sturm und Regen ihre Wirkungen an den Hügeln trotz des alten Rasen¬
überzugs unablässig übten, so wurde die Höhe derselben nothwendig geringer, und
man darf als ein — allerdings unsicheres — Kennzeichen höheren Alters betrach¬
ten, wenn das Profil des Hügels flacher ist und allmälig mit der Ebene verläuft.
Da auf Sylt große Steinplatten zur Grabdecke nicht häufig waren, auch Gneis
und Schiefer derselben leicht brüchig wurden, so sind die Decken der Gräber mit
Grabkammern häufig gesenkt und eingestürzt. Außerdem war der Verschluß
der Zwischenräume zwischen den Steinen nicht so fest, daß er das Herab¬
rieseln und Einschwemmen der Erde in die Grabkammern hinderte, und des¬
halb ist dieser Raum fast immer mit feiner Erde unter dem gesenkten Deck¬
steine angefüllt, die Erde hat die Thongefäße, welche allmälig weich wurden,
zerdrückt, die deponirten Gegenstände umhüllt, das Kupfer pflegt sehr stark
oxydirt zu sein, und was etwa von Eisen in den Gräbern war, ist mit Sand
und Erde zu einer farblosen Masse zusammengebacken, welche, wenn man nach
einzelnen Fundstücken urtheilen darf, das Aussehen von Knollen oder Bruch¬
stücken von Raseneisenstein hat. Grade diese unscheinbaren Fundstücke ver¬
dienen besondere Beachtung.
Denn die Aufgabe des Grabenden muß allerdings sein, den ganzen
Inhalt des im Grabe Niedergelegten vollständig und möglichst wohlerhalten
ans Licht zu bringen; der nasse und weiche Thon oder vielleicht das Glas
der Gefäßscherben, die zerfallenden Oxyde von Kupfer und Eisen und die
sehr erweichten Bernsteinstücke machen das nicht leicht, zumal diese Sachen
oft mit Sand und Erde verkittet sind. Auch roh zugehauene Steingerärhe
lassen beim ersten Anblick zweifelhaft, ob man zufällige Splitter oder von
Menschenhand Bearbeitetes vor sich habe. Selbstverständlich sind Umkreis und
Höhe des Hügels, seine innere Construction, die Weite und Beschaffenheit
der Grabkammer genau zu bestimmen.
Die Klage des holsteinschen Blattes über das Verwüster und Ver¬
schleppen dieser Alterthümer ist nur zu wohl begründet. Aber es ist nicht
leicht dem abzuhelfen. Zwar ist das Nachgraben von obrigkeitlicher Erlaub¬
niß abhängig gemacht und Fremde können von der Behörde auf ihre Be¬
fähigung angesehen werden, wiewohl auch hier eine Prüfung unmöglich ist.
Aber das häufigste Aufdecken der sogenannten Hünengräber geschieht durch
die Eigenthümer des Grundes selbst zu irgend einem praktischen Zweck, und
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |