Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, II. Semester. I Band.rinestation werden dürfte, und die flensburger Föhrde -- die sich übrigens nach Die Anlegung derartiger befestigter Kohlenstationen für kleinere Schiffe Die Befestigung der ganzen, mehr als 180 Meilen langen Küstenstrecke rinestation werden dürfte, und die flensburger Föhrde — die sich übrigens nach Die Anlegung derartiger befestigter Kohlenstationen für kleinere Schiffe Die Befestigung der ganzen, mehr als 180 Meilen langen Küstenstrecke <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0022" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/286734"/> <p xml:id="ID_31" prev="#ID_30"> rinestation werden dürfte, und die flensburger Föhrde — die sich übrigens nach<lb/> dem Urtheil competenter Marineosfieiere ebenso wie Kiel oder das wohlen-<lb/> berger Wiek binnen zwei Jahren in einen vollständigen Kriegshafen verwan¬<lb/> deln ließe und deshalb noch im Anfang d. I. behufs Anlage einer Flotten¬<lb/> station in Betracht gezogen wurde — ebenso wie die apenrader Föhrde in die<lb/> Vertheidigungssphäre der Station Höruphaff - Alsensund fallen, bliebe als ein¬<lb/> ziger Punkt zur Anlage eines Marinedepots und zwar als westlichstes Depot<lb/> dieser Art noch die Schlei mit Kappeln übrig, das den Zugang zur Stadt<lb/> Schleswig beherrscht und sich namentlich gut zur Stationirung eines Theils<lb/> unserer Kanonenboote eignet, während allerdings die Nordsee mit ihren<lb/> Watten das für Fahrzeuge dieser Classe bestbeschaffene Terrain ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_32"> Die Anlegung derartiger befestigter Kohlenstationen für kleinere Schiffe<lb/> nördlich von Apenrade in der gjenner Bucht hinter der Insel Barsöe, in der<lb/> haderslebener Föhrde und in Heilsminde bei Christiansfeld dürfte bei der<lb/> Nähe der Alsensundposition nicht gar zu nöthig sein: überdies wären dieselben<lb/> wegen der Nähe Führers stets gefährdet, wenn man nicht Befestigungen von<lb/> einer Stärke anlegen will, deren Kostspieligkeit zu ihrer Wichtigkeit in gar<lb/> keinem Verhältniß steht.</p><lb/> <p xml:id="ID_33" next="#ID_34"> Die Befestigung der ganzen, mehr als 180 Meilen langen Küstenstrecke<lb/> Norddeutschlands von Memel bis Emden war in den letzten Jahrzehnten<lb/> schon mehrfach Gegenstand von Ermittelungen und Verhandlungen zwischen<lb/> den einzelnen Regierungen der deutschen Küstenstaaten und der ehemaligen<lb/> deutschen Bundesversammlung gewesen, ohne daß es zur Feststellung, ge¬<lb/> schweige denn zur Ausführung eines gemeinsamen und einheitlichen Verthei¬<lb/> digungssystems gekommen wäre. Preußen erkannte damals nur zu deut¬<lb/> lich, daß an dem Schutz der großen Handels- und Stapelplätze der<lb/> norddeutschen Flüsse und Ströme nicht nur die Küstenstaaten, sondern auch<lb/> die Binnenstaaten Deutschlands wesentlich interessirt seien, sowie daß die Zer¬<lb/> störung eines Hafens und eine feindliche Landung an der Küste den Handel<lb/> und die Gewerbethätigkeit bis tief in das Innere zu gefährden im Stande<lb/> sei. Infolge dessen ergriff Preußen 1869 die Initiative zu einer gemeinsamen<lb/> Behandlung der Sache durch Einsetzung einer Commission, welche zunächst<lb/> die allgemeinen für die Vertheidigung der Küste anzuwendenden Principien<lb/> feststellte. An diese Commission schlossen sich dann unmittelbar aus Anregung<lb/> der preußischen Regierung zwei andere Commissionen, von denen die eine<lb/> mit Zustimmung der deutschen Bundesversammlung arbeitete, indem sie, aus<lb/> Vertretern der sämmtlichen norddeutschen Küstenstaaten bestehend, eine gründ¬<lb/> liche Recognoscirung der ganzen Küstenstrecke vornahm und demnächst die<lb/> Bearbeitung der generellen Entwürfe für die erforderlichen sortificatorischen<lb/> Anlagen ausführte. Die zweite jener Commissionen ward von der deutschen</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0022]
rinestation werden dürfte, und die flensburger Föhrde — die sich übrigens nach
dem Urtheil competenter Marineosfieiere ebenso wie Kiel oder das wohlen-
berger Wiek binnen zwei Jahren in einen vollständigen Kriegshafen verwan¬
deln ließe und deshalb noch im Anfang d. I. behufs Anlage einer Flotten¬
station in Betracht gezogen wurde — ebenso wie die apenrader Föhrde in die
Vertheidigungssphäre der Station Höruphaff - Alsensund fallen, bliebe als ein¬
ziger Punkt zur Anlage eines Marinedepots und zwar als westlichstes Depot
dieser Art noch die Schlei mit Kappeln übrig, das den Zugang zur Stadt
Schleswig beherrscht und sich namentlich gut zur Stationirung eines Theils
unserer Kanonenboote eignet, während allerdings die Nordsee mit ihren
Watten das für Fahrzeuge dieser Classe bestbeschaffene Terrain ist.
Die Anlegung derartiger befestigter Kohlenstationen für kleinere Schiffe
nördlich von Apenrade in der gjenner Bucht hinter der Insel Barsöe, in der
haderslebener Föhrde und in Heilsminde bei Christiansfeld dürfte bei der
Nähe der Alsensundposition nicht gar zu nöthig sein: überdies wären dieselben
wegen der Nähe Führers stets gefährdet, wenn man nicht Befestigungen von
einer Stärke anlegen will, deren Kostspieligkeit zu ihrer Wichtigkeit in gar
keinem Verhältniß steht.
Die Befestigung der ganzen, mehr als 180 Meilen langen Küstenstrecke
Norddeutschlands von Memel bis Emden war in den letzten Jahrzehnten
schon mehrfach Gegenstand von Ermittelungen und Verhandlungen zwischen
den einzelnen Regierungen der deutschen Küstenstaaten und der ehemaligen
deutschen Bundesversammlung gewesen, ohne daß es zur Feststellung, ge¬
schweige denn zur Ausführung eines gemeinsamen und einheitlichen Verthei¬
digungssystems gekommen wäre. Preußen erkannte damals nur zu deut¬
lich, daß an dem Schutz der großen Handels- und Stapelplätze der
norddeutschen Flüsse und Ströme nicht nur die Küstenstaaten, sondern auch
die Binnenstaaten Deutschlands wesentlich interessirt seien, sowie daß die Zer¬
störung eines Hafens und eine feindliche Landung an der Küste den Handel
und die Gewerbethätigkeit bis tief in das Innere zu gefährden im Stande
sei. Infolge dessen ergriff Preußen 1869 die Initiative zu einer gemeinsamen
Behandlung der Sache durch Einsetzung einer Commission, welche zunächst
die allgemeinen für die Vertheidigung der Küste anzuwendenden Principien
feststellte. An diese Commission schlossen sich dann unmittelbar aus Anregung
der preußischen Regierung zwei andere Commissionen, von denen die eine
mit Zustimmung der deutschen Bundesversammlung arbeitete, indem sie, aus
Vertretern der sämmtlichen norddeutschen Küstenstaaten bestehend, eine gründ¬
liche Recognoscirung der ganzen Küstenstrecke vornahm und demnächst die
Bearbeitung der generellen Entwürfe für die erforderlichen sortificatorischen
Anlagen ausführte. Die zweite jener Commissionen ward von der deutschen
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