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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band.

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Telegraph in Dublin und Umgegend sehr verbreitet sei, wahrscheinlich also
auch von denen gelesen werde, die als Geschworne über ihn zu richten haben
würden. Demnach sei der Artikel darauf berechnet, dieselben vorweg gegen
ihn einzunehmen, so daß er nicht tÄr 1ris,I, ehrlichen Prozeß, werde haben
können.

Auf Verlangen des Lord-Oberrichters verliest Mr. Foster nach längerem,
einige Heiterkeit hervorrufenden Widerstreben den Artikel "Das Brandopfer",
erkennt an, daß darin überführte Mörder als Märtyrer dargestellt werden,
und versichert, er sei nicht gekommen, dies zu entschuldigen. Der Gerichtshof
wünscht noch einen andern Artikel des Jrishman, "Brief an O'Kelly", vor¬
lesen zu hören. Mr. Foster erklärt, das sei blos Schmutz und Unrath, der
dem Gerichtshofe nur verächtlich sein könne. Ja, aber bösartiger Schmutz,
hochverräterischer Unrath, entgegnet der Vorsitzende, und spricht seine Ver¬
wunderung aus, daß Mr. Foster, da er dies anerkenne, doch die Information
beantrage. Mr. Foster erklärt wiederholt, daß dies nur geschehen, weil Mr.
Pigott den nachtheiligen Einfluß jenes Artikels auf feinen Prozeß fürchte;
auf die Frage, warum er nicht den gewöhnlichen Weg des inäietmont ge¬
wählt habe, erwiedert er, daß dies Verfahren vor dem Termine gegen Pigott
nicht zum Austrage kommen könne, während schon der bloße Erlaß der rulo,
also die bedingte Zulassung der Information, einen heilsamen Einfluß aus
die Geschwornen haben und sie warnen würde, sich von den in ihnen er¬
weckten Vorurtheilen nicht leiten zu lassen. Er macht darauf aufmerksam,
daß die Veröffentlichung einzelner Prozeßverhandlungen vor Beendigung des
Verfahrens stets für unwürdig gehalten worden sei, und citirt mehrere Aus¬
sprüche hierüber, die, wie der Gerichtshof ihm bemerklich macht, auf den vor¬
liegenden Fall nicht passen.

Nach längerem Hin- und Herreden verweigert der Gerichtshof die
Zulassung der Information. Die Regierung, erklärt der Lord-Oberrichter, war
wegen der gegen Pigott eingeleiteten Strafverfolgung heftig angegriffen, der
"Telegraph" nimmt sie in Schutz. Das war das Recht und die Pflicht der
Presse, und wenn der Verfasser vielleicht eine etwas heftigere Sprache führt,
als wir als Richter wünschen würden, so müssen wir auch den verletzten Ge¬
fühlen derjenigen Rechnung tragen, welche die besten Interessen der Gesell¬
schaft durch Schriften von so aufrührerischer Tendenz gefährdet sehen. "Von
diesem Gesichtspunkte aus würden wir, wie ich glaube, Unrecht thun, wenn
wir auch nur einen Augenblick daran dächten, dem Gesuche Statt zu geben!"

Man sieht, daß der Gerichtshof, wahrscheinlich sehr gegen den Wunsch
des Mr. Pigott, seine Ansichten über dessen Schuld ziemlich unumwunden
aussprach, und daß selbst Mr. Foster seinen Clienten nur schwach in Schutz
zu nehmen wagte. Inzwischen hatte das gerichtliche Verfahren gegen den


Telegraph in Dublin und Umgegend sehr verbreitet sei, wahrscheinlich also
auch von denen gelesen werde, die als Geschworne über ihn zu richten haben
würden. Demnach sei der Artikel darauf berechnet, dieselben vorweg gegen
ihn einzunehmen, so daß er nicht tÄr 1ris,I, ehrlichen Prozeß, werde haben
können.

Auf Verlangen des Lord-Oberrichters verliest Mr. Foster nach längerem,
einige Heiterkeit hervorrufenden Widerstreben den Artikel „Das Brandopfer",
erkennt an, daß darin überführte Mörder als Märtyrer dargestellt werden,
und versichert, er sei nicht gekommen, dies zu entschuldigen. Der Gerichtshof
wünscht noch einen andern Artikel des Jrishman, „Brief an O'Kelly", vor¬
lesen zu hören. Mr. Foster erklärt, das sei blos Schmutz und Unrath, der
dem Gerichtshofe nur verächtlich sein könne. Ja, aber bösartiger Schmutz,
hochverräterischer Unrath, entgegnet der Vorsitzende, und spricht seine Ver¬
wunderung aus, daß Mr. Foster, da er dies anerkenne, doch die Information
beantrage. Mr. Foster erklärt wiederholt, daß dies nur geschehen, weil Mr.
Pigott den nachtheiligen Einfluß jenes Artikels auf feinen Prozeß fürchte;
auf die Frage, warum er nicht den gewöhnlichen Weg des inäietmont ge¬
wählt habe, erwiedert er, daß dies Verfahren vor dem Termine gegen Pigott
nicht zum Austrage kommen könne, während schon der bloße Erlaß der rulo,
also die bedingte Zulassung der Information, einen heilsamen Einfluß aus
die Geschwornen haben und sie warnen würde, sich von den in ihnen er¬
weckten Vorurtheilen nicht leiten zu lassen. Er macht darauf aufmerksam,
daß die Veröffentlichung einzelner Prozeßverhandlungen vor Beendigung des
Verfahrens stets für unwürdig gehalten worden sei, und citirt mehrere Aus¬
sprüche hierüber, die, wie der Gerichtshof ihm bemerklich macht, auf den vor¬
liegenden Fall nicht passen.

Nach längerem Hin- und Herreden verweigert der Gerichtshof die
Zulassung der Information. Die Regierung, erklärt der Lord-Oberrichter, war
wegen der gegen Pigott eingeleiteten Strafverfolgung heftig angegriffen, der
„Telegraph" nimmt sie in Schutz. Das war das Recht und die Pflicht der
Presse, und wenn der Verfasser vielleicht eine etwas heftigere Sprache führt,
als wir als Richter wünschen würden, so müssen wir auch den verletzten Ge¬
fühlen derjenigen Rechnung tragen, welche die besten Interessen der Gesell¬
schaft durch Schriften von so aufrührerischer Tendenz gefährdet sehen. „Von
diesem Gesichtspunkte aus würden wir, wie ich glaube, Unrecht thun, wenn
wir auch nur einen Augenblick daran dächten, dem Gesuche Statt zu geben!"

Man sieht, daß der Gerichtshof, wahrscheinlich sehr gegen den Wunsch
des Mr. Pigott, seine Ansichten über dessen Schuld ziemlich unumwunden
aussprach, und daß selbst Mr. Foster seinen Clienten nur schwach in Schutz
zu nehmen wagte. Inzwischen hatte das gerichtliche Verfahren gegen den


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[0396] Telegraph in Dublin und Umgegend sehr verbreitet sei, wahrscheinlich also auch von denen gelesen werde, die als Geschworne über ihn zu richten haben würden. Demnach sei der Artikel darauf berechnet, dieselben vorweg gegen ihn einzunehmen, so daß er nicht tÄr 1ris,I, ehrlichen Prozeß, werde haben können. Auf Verlangen des Lord-Oberrichters verliest Mr. Foster nach längerem, einige Heiterkeit hervorrufenden Widerstreben den Artikel „Das Brandopfer", erkennt an, daß darin überführte Mörder als Märtyrer dargestellt werden, und versichert, er sei nicht gekommen, dies zu entschuldigen. Der Gerichtshof wünscht noch einen andern Artikel des Jrishman, „Brief an O'Kelly", vor¬ lesen zu hören. Mr. Foster erklärt, das sei blos Schmutz und Unrath, der dem Gerichtshofe nur verächtlich sein könne. Ja, aber bösartiger Schmutz, hochverräterischer Unrath, entgegnet der Vorsitzende, und spricht seine Ver¬ wunderung aus, daß Mr. Foster, da er dies anerkenne, doch die Information beantrage. Mr. Foster erklärt wiederholt, daß dies nur geschehen, weil Mr. Pigott den nachtheiligen Einfluß jenes Artikels auf feinen Prozeß fürchte; auf die Frage, warum er nicht den gewöhnlichen Weg des inäietmont ge¬ wählt habe, erwiedert er, daß dies Verfahren vor dem Termine gegen Pigott nicht zum Austrage kommen könne, während schon der bloße Erlaß der rulo, also die bedingte Zulassung der Information, einen heilsamen Einfluß aus die Geschwornen haben und sie warnen würde, sich von den in ihnen er¬ weckten Vorurtheilen nicht leiten zu lassen. Er macht darauf aufmerksam, daß die Veröffentlichung einzelner Prozeßverhandlungen vor Beendigung des Verfahrens stets für unwürdig gehalten worden sei, und citirt mehrere Aus¬ sprüche hierüber, die, wie der Gerichtshof ihm bemerklich macht, auf den vor¬ liegenden Fall nicht passen. Nach längerem Hin- und Herreden verweigert der Gerichtshof die Zulassung der Information. Die Regierung, erklärt der Lord-Oberrichter, war wegen der gegen Pigott eingeleiteten Strafverfolgung heftig angegriffen, der „Telegraph" nimmt sie in Schutz. Das war das Recht und die Pflicht der Presse, und wenn der Verfasser vielleicht eine etwas heftigere Sprache führt, als wir als Richter wünschen würden, so müssen wir auch den verletzten Ge¬ fühlen derjenigen Rechnung tragen, welche die besten Interessen der Gesell¬ schaft durch Schriften von so aufrührerischer Tendenz gefährdet sehen. „Von diesem Gesichtspunkte aus würden wir, wie ich glaube, Unrecht thun, wenn wir auch nur einen Augenblick daran dächten, dem Gesuche Statt zu geben!" Man sieht, daß der Gerichtshof, wahrscheinlich sehr gegen den Wunsch des Mr. Pigott, seine Ansichten über dessen Schuld ziemlich unumwunden aussprach, und daß selbst Mr. Foster seinen Clienten nur schwach in Schutz zu nehmen wagte. Inzwischen hatte das gerichtliche Verfahren gegen den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_117005/396>, abgerufen am 03.07.2024.