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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band.

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livrer, doch muß man dabei in Rechnung ziehn, daß in der preußischen
Etatsaufstellung der eigenthümliche Gebrauch herrscht, die nach Artikel 59
der Verfassung auf Domainen und Forsteinkünfte fundirte Kronrente von
2,573,099 Thlr. in der Hauptsumme des Etats gar nicht erscheinen zu lassen.
Dieser Betrag wird von den betreffenden Einnahmen vorweg abgezogen und
läuft gar nicht mehr mit in Rechnung. Für die Hofhaltung werden viel¬
mehr uur die Summen in Ausgabe gestellt, welche später unter der Regent¬
schaft und im letzten Jahre als Zuschüsse zur Rente des Kronsideicommisses
bewilligt worden sind, und wonach sich die Gesammtsumme der letzteren nun¬
mehr auf 4,073,099 stellt. Fügt man'also den betreffenden Betrag der Bud¬
gethauptsumme hinzu, so erhöht sich diese auf 162,330,164.

Das Arrangement des preußischen Etats ist folgendes. Nachdem der
Finanzminister kurzen Vorbericht gemacht, kommen zuerst die Einnahmen
nach den einzelnen Ministerien, diesmal in 37 Capiteln, nachgewiesen
an die Reihe. Es folgen dann die Ausgaben in 65 Capiteln und zwar
^. die Betriebserhebungs- und Verwaltungskosten und Lasten der einzelnen
Einnahmezweige, L, die Dotationen, nämlich die Ausgaben für die unfundirte
Kronrente, für die öffentliche Schuld und für die beiden Häuser des Land¬
tags; 0. die Staatsverwaltungsausgaben nach den acht Ministerien geordnet.
Den dritten Hauptabschnitt des Budgets bildet der Nachweis der außer¬
ordentlichen Ausgaben; ein Etat für außerordentliche Einnahmen besteht also
nicht; und den vierten'Hauptabschnitt bildet der Etat der Hohenzollernschen
Lande, welcher in derselben Weise wie für das Hauptland, aber abgesondert
von diesem und in süddeutscher Währung, geführt wird. Jedes der einzelnen
Capitel des Etats zerfällt in eine Reihe von Titeln. Das zweite Capitel
der Einnahmen handelt z. B. von den Forsten, und zerfällt in 6 Titel;
1. Holz, 2. Nebennutzungen, 3. Jagd u. s. w. Sowohl für Einnahmen als'
Ausgaben ist neben dem Betrage für das betreffende Etatsjahr noch der im
Vorjahr dafür ausgesetzte ersichtlich gemacht und das Mehr und Minder
zwischen beiden Summen verglichen. Erläutert wird der Hauptetat durch drei
umfangreiche Bände Beilagen, welche die Svecialnachweisungen über die ein¬
zelnen Einnahmezweige enthalten, aber unübersichtlich und ungleichmäßig be¬
arbeitet, wie sie sind, nach Form und Inhalt vieles zu wünschen übrig lassen.

Sehen wir uns nun zuerst die Positionen der Einnahme etwas näher
an, so finden wir die Ministerien in folgender Reihe aufgeführt: zuerst das
der Finanzen, dann das für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, das
Staatsministerium, die der Justiz, des Inneren, der landwirtschaftlichen
Angelegenheiten, der geistlichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten,
achtens das des Auswärtigen. Das Kriegs- und das Marineministerium,
welche in früheren Etats zwar nicht in der Einnahme, aber in der Ausgabe eine'


livrer, doch muß man dabei in Rechnung ziehn, daß in der preußischen
Etatsaufstellung der eigenthümliche Gebrauch herrscht, die nach Artikel 59
der Verfassung auf Domainen und Forsteinkünfte fundirte Kronrente von
2,573,099 Thlr. in der Hauptsumme des Etats gar nicht erscheinen zu lassen.
Dieser Betrag wird von den betreffenden Einnahmen vorweg abgezogen und
läuft gar nicht mehr mit in Rechnung. Für die Hofhaltung werden viel¬
mehr uur die Summen in Ausgabe gestellt, welche später unter der Regent¬
schaft und im letzten Jahre als Zuschüsse zur Rente des Kronsideicommisses
bewilligt worden sind, und wonach sich die Gesammtsumme der letzteren nun¬
mehr auf 4,073,099 stellt. Fügt man'also den betreffenden Betrag der Bud¬
gethauptsumme hinzu, so erhöht sich diese auf 162,330,164.

Das Arrangement des preußischen Etats ist folgendes. Nachdem der
Finanzminister kurzen Vorbericht gemacht, kommen zuerst die Einnahmen
nach den einzelnen Ministerien, diesmal in 37 Capiteln, nachgewiesen
an die Reihe. Es folgen dann die Ausgaben in 65 Capiteln und zwar
^. die Betriebserhebungs- und Verwaltungskosten und Lasten der einzelnen
Einnahmezweige, L, die Dotationen, nämlich die Ausgaben für die unfundirte
Kronrente, für die öffentliche Schuld und für die beiden Häuser des Land¬
tags; 0. die Staatsverwaltungsausgaben nach den acht Ministerien geordnet.
Den dritten Hauptabschnitt des Budgets bildet der Nachweis der außer¬
ordentlichen Ausgaben; ein Etat für außerordentliche Einnahmen besteht also
nicht; und den vierten'Hauptabschnitt bildet der Etat der Hohenzollernschen
Lande, welcher in derselben Weise wie für das Hauptland, aber abgesondert
von diesem und in süddeutscher Währung, geführt wird. Jedes der einzelnen
Capitel des Etats zerfällt in eine Reihe von Titeln. Das zweite Capitel
der Einnahmen handelt z. B. von den Forsten, und zerfällt in 6 Titel;
1. Holz, 2. Nebennutzungen, 3. Jagd u. s. w. Sowohl für Einnahmen als'
Ausgaben ist neben dem Betrage für das betreffende Etatsjahr noch der im
Vorjahr dafür ausgesetzte ersichtlich gemacht und das Mehr und Minder
zwischen beiden Summen verglichen. Erläutert wird der Hauptetat durch drei
umfangreiche Bände Beilagen, welche die Svecialnachweisungen über die ein¬
zelnen Einnahmezweige enthalten, aber unübersichtlich und ungleichmäßig be¬
arbeitet, wie sie sind, nach Form und Inhalt vieles zu wünschen übrig lassen.

Sehen wir uns nun zuerst die Positionen der Einnahme etwas näher
an, so finden wir die Ministerien in folgender Reihe aufgeführt: zuerst das
der Finanzen, dann das für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, das
Staatsministerium, die der Justiz, des Inneren, der landwirtschaftlichen
Angelegenheiten, der geistlichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten,
achtens das des Auswärtigen. Das Kriegs- und das Marineministerium,
welche in früheren Etats zwar nicht in der Einnahme, aber in der Ausgabe eine'


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[0360] livrer, doch muß man dabei in Rechnung ziehn, daß in der preußischen Etatsaufstellung der eigenthümliche Gebrauch herrscht, die nach Artikel 59 der Verfassung auf Domainen und Forsteinkünfte fundirte Kronrente von 2,573,099 Thlr. in der Hauptsumme des Etats gar nicht erscheinen zu lassen. Dieser Betrag wird von den betreffenden Einnahmen vorweg abgezogen und läuft gar nicht mehr mit in Rechnung. Für die Hofhaltung werden viel¬ mehr uur die Summen in Ausgabe gestellt, welche später unter der Regent¬ schaft und im letzten Jahre als Zuschüsse zur Rente des Kronsideicommisses bewilligt worden sind, und wonach sich die Gesammtsumme der letzteren nun¬ mehr auf 4,073,099 stellt. Fügt man'also den betreffenden Betrag der Bud¬ gethauptsumme hinzu, so erhöht sich diese auf 162,330,164. Das Arrangement des preußischen Etats ist folgendes. Nachdem der Finanzminister kurzen Vorbericht gemacht, kommen zuerst die Einnahmen nach den einzelnen Ministerien, diesmal in 37 Capiteln, nachgewiesen an die Reihe. Es folgen dann die Ausgaben in 65 Capiteln und zwar ^. die Betriebserhebungs- und Verwaltungskosten und Lasten der einzelnen Einnahmezweige, L, die Dotationen, nämlich die Ausgaben für die unfundirte Kronrente, für die öffentliche Schuld und für die beiden Häuser des Land¬ tags; 0. die Staatsverwaltungsausgaben nach den acht Ministerien geordnet. Den dritten Hauptabschnitt des Budgets bildet der Nachweis der außer¬ ordentlichen Ausgaben; ein Etat für außerordentliche Einnahmen besteht also nicht; und den vierten'Hauptabschnitt bildet der Etat der Hohenzollernschen Lande, welcher in derselben Weise wie für das Hauptland, aber abgesondert von diesem und in süddeutscher Währung, geführt wird. Jedes der einzelnen Capitel des Etats zerfällt in eine Reihe von Titeln. Das zweite Capitel der Einnahmen handelt z. B. von den Forsten, und zerfällt in 6 Titel; 1. Holz, 2. Nebennutzungen, 3. Jagd u. s. w. Sowohl für Einnahmen als' Ausgaben ist neben dem Betrage für das betreffende Etatsjahr noch der im Vorjahr dafür ausgesetzte ersichtlich gemacht und das Mehr und Minder zwischen beiden Summen verglichen. Erläutert wird der Hauptetat durch drei umfangreiche Bände Beilagen, welche die Svecialnachweisungen über die ein¬ zelnen Einnahmezweige enthalten, aber unübersichtlich und ungleichmäßig be¬ arbeitet, wie sie sind, nach Form und Inhalt vieles zu wünschen übrig lassen. Sehen wir uns nun zuerst die Positionen der Einnahme etwas näher an, so finden wir die Ministerien in folgender Reihe aufgeführt: zuerst das der Finanzen, dann das für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, das Staatsministerium, die der Justiz, des Inneren, der landwirtschaftlichen Angelegenheiten, der geistlichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten, achtens das des Auswärtigen. Das Kriegs- und das Marineministerium, welche in früheren Etats zwar nicht in der Einnahme, aber in der Ausgabe eine'

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_117005/360>, abgerufen am 24.08.2024.