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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band.

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erhebliche Rolle spielten, fehlen im diesjährigen Etat ganz, und ebenso in
dem des Handelsministeriums die Post-und Telegraphenverwaltung. In
Preußen hat also jedes Ministerium nicht nur seine eigene Ausgabe, sondern
auch seine eigene Einnahmeverwaltung, indeß sind nur die Einnahmen dreier
Ministerien von Bedeutung, nämlich die des Finanz-, des Handels- und des
Justizministeriums, und in den Etats dieser drei Ministerien sind es wie¬
derum nur sieben Positionen, welche zusammen fünfzehn Sechszehntel der
sämmtlichen Bruttoeinnahme liefern. Es sind dies nämlich die directen
Steuern mir 41, die Eisenbahnen mit 81, das Berg-, Hütten- und Salinen¬
wesen mit 23. die indirecten Steuern mit 19, Forsten mit 13, Justiz mit 12,
Domainen mit 9 Millionen: zusammen 151°/-. Millionen. Alle übrigen
Staatseinnahmen betragen also noch nicht se'ass Procent der Gesammtsumme.
Den höchsten Ertrag gewähren für die preußischen Finanzen die directen
Steuern, welche über ein Vertheil der Gesammteinnahme liefern. Noch im
vorigen Budget figurirten mit dem höchsten Betrage die indirecten Steuern,
da aber der größte Theil der Einnahme aus Zöllen, der Steuer von Rüben¬
zucker, Salz, Branntwein, Bier und Tabak auf den norddeutschen Bund
übergegangen ist. so bleiben für alleinige preußische Rechnung nur noch die
Mahl und Schlachtsteuer, die Stempelsteuer, der Elbzoll. Chaussee-, Brücken-
u. s. w. Gelder. Controlgebühren für Salz, Hypotheken- und Gerichtsschreibe¬
reigebühren im Bezirke des Appellationsgerichts zu Köln. Was die directen
Steuern betrifft, so ist die ergiebigste derselben die Grundsteuer mit fast 13
Millionen, dann die Classensteuer mit 12-/4 Millionen. Die letztere wird
bekanntlich in drei Hauptclassen und zwölf Stufen, die unterste mit zwei
Unterstufen, von '/-- bis zu 24 Thlr. von allen den Personen erhoben, welche
unter tausend Thaler Einkommen haben und nicht in einer mahl- und schlacht¬
steuerpflichtigen Stadt wohnen. Die classificirte Einkommensteuer, die in
dreißig Stufen von allen Personen mit tausend Thaler Einkommen und dar¬
über erhoben wird, erträgt dagegen nur 4V-- Millionen. Etwas mehr, aber
auch nicht ganz fünf Millionen bringt die Gewerbesteuer, und beiden steht
an Ergiebigkeit fast gleich die Gebäudesteuer, welche ebenso wie die Grund¬
steuer auf dem Gesetz vom 21. Mai 1861 beruht. Nur etwas über andert¬
halb Millionen erträgt die Eisenbahnabgabe, welche seit 18S3 alle Bahnen
bei einem Reinertrag von 4°/" und weniger mit V"", von dem Ertrage zwi¬
schen 4 und 8"/" mit V-o. 6--6°/° mit -/." und über 6°/" mit -/.° der Rein¬
einnahmen entrichten müssen. Sämmtliche -directe Steuern sind auch in den
neuen Landestheilen eingeführt und werden dort nach dem Muster der west¬
lichen Provinzen meist durch besondere Steuerempfänger, nicht durch die Ge¬
meinden erhoben. Auch die Grundsteuer wird dort nach denselben Principien
veranlagt werden, welche vor einigen Jahren bei der Regulirung derselben


Grenzboten I. 1868.

erhebliche Rolle spielten, fehlen im diesjährigen Etat ganz, und ebenso in
dem des Handelsministeriums die Post-und Telegraphenverwaltung. In
Preußen hat also jedes Ministerium nicht nur seine eigene Ausgabe, sondern
auch seine eigene Einnahmeverwaltung, indeß sind nur die Einnahmen dreier
Ministerien von Bedeutung, nämlich die des Finanz-, des Handels- und des
Justizministeriums, und in den Etats dieser drei Ministerien sind es wie¬
derum nur sieben Positionen, welche zusammen fünfzehn Sechszehntel der
sämmtlichen Bruttoeinnahme liefern. Es sind dies nämlich die directen
Steuern mir 41, die Eisenbahnen mit 81, das Berg-, Hütten- und Salinen¬
wesen mit 23. die indirecten Steuern mit 19, Forsten mit 13, Justiz mit 12,
Domainen mit 9 Millionen: zusammen 151°/-. Millionen. Alle übrigen
Staatseinnahmen betragen also noch nicht se'ass Procent der Gesammtsumme.
Den höchsten Ertrag gewähren für die preußischen Finanzen die directen
Steuern, welche über ein Vertheil der Gesammteinnahme liefern. Noch im
vorigen Budget figurirten mit dem höchsten Betrage die indirecten Steuern,
da aber der größte Theil der Einnahme aus Zöllen, der Steuer von Rüben¬
zucker, Salz, Branntwein, Bier und Tabak auf den norddeutschen Bund
übergegangen ist. so bleiben für alleinige preußische Rechnung nur noch die
Mahl und Schlachtsteuer, die Stempelsteuer, der Elbzoll. Chaussee-, Brücken-
u. s. w. Gelder. Controlgebühren für Salz, Hypotheken- und Gerichtsschreibe¬
reigebühren im Bezirke des Appellationsgerichts zu Köln. Was die directen
Steuern betrifft, so ist die ergiebigste derselben die Grundsteuer mit fast 13
Millionen, dann die Classensteuer mit 12-/4 Millionen. Die letztere wird
bekanntlich in drei Hauptclassen und zwölf Stufen, die unterste mit zwei
Unterstufen, von '/-- bis zu 24 Thlr. von allen den Personen erhoben, welche
unter tausend Thaler Einkommen haben und nicht in einer mahl- und schlacht¬
steuerpflichtigen Stadt wohnen. Die classificirte Einkommensteuer, die in
dreißig Stufen von allen Personen mit tausend Thaler Einkommen und dar¬
über erhoben wird, erträgt dagegen nur 4V-- Millionen. Etwas mehr, aber
auch nicht ganz fünf Millionen bringt die Gewerbesteuer, und beiden steht
an Ergiebigkeit fast gleich die Gebäudesteuer, welche ebenso wie die Grund¬
steuer auf dem Gesetz vom 21. Mai 1861 beruht. Nur etwas über andert¬
halb Millionen erträgt die Eisenbahnabgabe, welche seit 18S3 alle Bahnen
bei einem Reinertrag von 4°/» und weniger mit V«», von dem Ertrage zwi¬
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einnahmen entrichten müssen. Sämmtliche -directe Steuern sind auch in den
neuen Landestheilen eingeführt und werden dort nach dem Muster der west¬
lichen Provinzen meist durch besondere Steuerempfänger, nicht durch die Ge¬
meinden erhoben. Auch die Grundsteuer wird dort nach denselben Principien
veranlagt werden, welche vor einigen Jahren bei der Regulirung derselben


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[0361] erhebliche Rolle spielten, fehlen im diesjährigen Etat ganz, und ebenso in dem des Handelsministeriums die Post-und Telegraphenverwaltung. In Preußen hat also jedes Ministerium nicht nur seine eigene Ausgabe, sondern auch seine eigene Einnahmeverwaltung, indeß sind nur die Einnahmen dreier Ministerien von Bedeutung, nämlich die des Finanz-, des Handels- und des Justizministeriums, und in den Etats dieser drei Ministerien sind es wie¬ derum nur sieben Positionen, welche zusammen fünfzehn Sechszehntel der sämmtlichen Bruttoeinnahme liefern. Es sind dies nämlich die directen Steuern mir 41, die Eisenbahnen mit 81, das Berg-, Hütten- und Salinen¬ wesen mit 23. die indirecten Steuern mit 19, Forsten mit 13, Justiz mit 12, Domainen mit 9 Millionen: zusammen 151°/-. Millionen. Alle übrigen Staatseinnahmen betragen also noch nicht se'ass Procent der Gesammtsumme. Den höchsten Ertrag gewähren für die preußischen Finanzen die directen Steuern, welche über ein Vertheil der Gesammteinnahme liefern. Noch im vorigen Budget figurirten mit dem höchsten Betrage die indirecten Steuern, da aber der größte Theil der Einnahme aus Zöllen, der Steuer von Rüben¬ zucker, Salz, Branntwein, Bier und Tabak auf den norddeutschen Bund übergegangen ist. so bleiben für alleinige preußische Rechnung nur noch die Mahl und Schlachtsteuer, die Stempelsteuer, der Elbzoll. Chaussee-, Brücken- u. s. w. Gelder. Controlgebühren für Salz, Hypotheken- und Gerichtsschreibe¬ reigebühren im Bezirke des Appellationsgerichts zu Köln. Was die directen Steuern betrifft, so ist die ergiebigste derselben die Grundsteuer mit fast 13 Millionen, dann die Classensteuer mit 12-/4 Millionen. Die letztere wird bekanntlich in drei Hauptclassen und zwölf Stufen, die unterste mit zwei Unterstufen, von '/-- bis zu 24 Thlr. von allen den Personen erhoben, welche unter tausend Thaler Einkommen haben und nicht in einer mahl- und schlacht¬ steuerpflichtigen Stadt wohnen. Die classificirte Einkommensteuer, die in dreißig Stufen von allen Personen mit tausend Thaler Einkommen und dar¬ über erhoben wird, erträgt dagegen nur 4V-- Millionen. Etwas mehr, aber auch nicht ganz fünf Millionen bringt die Gewerbesteuer, und beiden steht an Ergiebigkeit fast gleich die Gebäudesteuer, welche ebenso wie die Grund¬ steuer auf dem Gesetz vom 21. Mai 1861 beruht. Nur etwas über andert¬ halb Millionen erträgt die Eisenbahnabgabe, welche seit 18S3 alle Bahnen bei einem Reinertrag von 4°/» und weniger mit V«», von dem Ertrage zwi¬ schen 4 und 8»/» mit V-o. 6—6°/° mit -/.« und über 6°/» mit -/.° der Rein¬ einnahmen entrichten müssen. Sämmtliche -directe Steuern sind auch in den neuen Landestheilen eingeführt und werden dort nach dem Muster der west¬ lichen Provinzen meist durch besondere Steuerempfänger, nicht durch die Ge¬ meinden erhoben. Auch die Grundsteuer wird dort nach denselben Principien veranlagt werden, welche vor einigen Jahren bei der Regulirung derselben Grenzboten I. 1868.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_117005/361>, abgerufen am 24.08.2024.