Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. IV. Band.Verfassung, auf deren Fortbestehen die innere Sicherheit des Landes wesentlich Das Erachten der aus sechs Rittern (Landrath v. Plüskow, C. I. Lueder- Die Minorität hofft also auf einen baldigen Umschwung und meint in Verfassung, auf deren Fortbestehen die innere Sicherheit des Landes wesentlich Das Erachten der aus sechs Rittern (Landrath v. Plüskow, C. I. Lueder- Die Minorität hofft also auf einen baldigen Umschwung und meint in <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0240" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/286388"/> <p xml:id="ID_696" prev="#ID_695"> Verfassung, auf deren Fortbestehen die innere Sicherheit des Landes wesentlich<lb/> beruht, erhalten bleibe. Um dies desto gewisser zu erreichen, dürfte an die<lb/> Landesherren die Bitte zu richten sein, daß dieselben bei definitiver Feststellung<lb/> der Bundesverfassung die Garantie der bestehenden Landesverfassung durch die<lb/> Bundesgewalt in geeigneter Weise herbeizuführen geruhen wollen."</p><lb/> <p xml:id="ID_697"> Das Erachten der aus sechs Rittern (Landrath v. Plüskow, C. I. Lueder-<lb/> Rethwisch/ Freiherrn I. v. Maltzan-Ki. Luckow, Graf v. Bassewitz-Dieckhoff,<lb/> F. v. Dewitz-Kölpin. U. O. v. Dewitz-Gr. Miltzow) bestehenden Minderheit<lb/> de>r Commission theilt die Auffassung der Thatsachen mit dem Mehrheitserachten. '<lb/> Es erkennt in dem Verfahren Preußens einen Zwang und in der Unterwerfung<lb/> unter diesen Zwang ein Unglück. Die Unterzeichner glauben aber, abweichend<lb/> von dem Mehrheitserachten, diesem Zwange, soweit es sich um die ständische<lb/> Zustimmung handelt, sich nicht fügen, sondern tapfer sich widersetzen zu müssen.<lb/> „Suchen wir," sagen sie, „nach den Gründen, durch welche die großherzoglichen<lb/> Landesregierungen die Annahme d,e>r Vorlagen empfehlen, so dürfen wir zunächst<lb/> constatiren, daß unter denselben kein Argument ist, welches sich auf eine in den<lb/> mecklenburgischen Landen vorhandene innere Nothwendigkeit stützt oder einem ><lb/> in dem engeren Vaterlande empfundenen Bedürfnisse Ausdruck giebt. Es wird<lb/> vielmehr die Unvermeidlichkeit des einzuberufenden Parlaments, dessen Unzuträg»<lb/> lichkeiten für Mecklenburg sich niemand verhehlen darfs, nur gestützt auf Ein¬<lb/> wirkungen von außen und eine dieselben begleitende Pression, der sich Mecklen¬<lb/> burg nicht länger habe entziehen können. Wir vermögen es nicht einzusehen,<lb/> daß man >einer solchen Bedrückung in einer die Lebensinteressen des Vaterlandes<lb/> berührenden Frage nachzugeben habe. Das Rad der Geschichte läuft rasch in<lb/> unseren Tagen: — wo im Frühjahr grünende Saaten standen, sind sie in¬<lb/> zwischen vom Kriege vernichtet; wo vor wenigen Wochen noch Völkerschlachten<lb/> geschlagen wurden, wird heute schon wieder der Segen des Friedens gesäet."</p><lb/> <p xml:id="ID_698" next="#ID_699"> Die Minorität hofft also auf einen baldigen Umschwung und meint in<lb/> dieser Hoffnung die Zustimmung zu der Betheiligung am Parlament versagen<lb/> zu können. Mecklenburg — so heißt es weiter — habe sich die Frage vorzu¬<lb/> legen, ob die Gefahren, welche ihm daraus erwachsen, wenn es wesentliche<lb/> Grundlagen seines staatlichen Lebens auch nur der Berathung eines Parla¬<lb/> ments unterbreite, in welchem es für seine Eigenthümlichkeit kaum hoffen dürfe<lb/> ein Verständniß zu finden, nicht größer seien als diejenigen, welche zur Zeit<lb/> eine Pression.von außen ihm bereiten könne. „ Wir vertrauen, daß es «und<lb/> ohne Anordnung ,d.er intendirten Wahlen der Allerhöchsten Weisheit gelingen<lb/> werde, .das Land bei seinem Bestände und bei seinem Rechte zu erhalten." Auf<lb/> bey Vorbehalt der Majorität und die beigefügten Wünsche könne kein Gewicht<lb/> gelegt werden; denn wenn Mecklenburg sich erst an der Berathung im Parla¬<lb/> ment betheiligt habe, so werde es seiner Zeit mehr als heute eine Frage der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0240]
Verfassung, auf deren Fortbestehen die innere Sicherheit des Landes wesentlich
beruht, erhalten bleibe. Um dies desto gewisser zu erreichen, dürfte an die
Landesherren die Bitte zu richten sein, daß dieselben bei definitiver Feststellung
der Bundesverfassung die Garantie der bestehenden Landesverfassung durch die
Bundesgewalt in geeigneter Weise herbeizuführen geruhen wollen."
Das Erachten der aus sechs Rittern (Landrath v. Plüskow, C. I. Lueder-
Rethwisch/ Freiherrn I. v. Maltzan-Ki. Luckow, Graf v. Bassewitz-Dieckhoff,
F. v. Dewitz-Kölpin. U. O. v. Dewitz-Gr. Miltzow) bestehenden Minderheit
de>r Commission theilt die Auffassung der Thatsachen mit dem Mehrheitserachten. '
Es erkennt in dem Verfahren Preußens einen Zwang und in der Unterwerfung
unter diesen Zwang ein Unglück. Die Unterzeichner glauben aber, abweichend
von dem Mehrheitserachten, diesem Zwange, soweit es sich um die ständische
Zustimmung handelt, sich nicht fügen, sondern tapfer sich widersetzen zu müssen.
„Suchen wir," sagen sie, „nach den Gründen, durch welche die großherzoglichen
Landesregierungen die Annahme d,e>r Vorlagen empfehlen, so dürfen wir zunächst
constatiren, daß unter denselben kein Argument ist, welches sich auf eine in den
mecklenburgischen Landen vorhandene innere Nothwendigkeit stützt oder einem >
in dem engeren Vaterlande empfundenen Bedürfnisse Ausdruck giebt. Es wird
vielmehr die Unvermeidlichkeit des einzuberufenden Parlaments, dessen Unzuträg»
lichkeiten für Mecklenburg sich niemand verhehlen darfs, nur gestützt auf Ein¬
wirkungen von außen und eine dieselben begleitende Pression, der sich Mecklen¬
burg nicht länger habe entziehen können. Wir vermögen es nicht einzusehen,
daß man >einer solchen Bedrückung in einer die Lebensinteressen des Vaterlandes
berührenden Frage nachzugeben habe. Das Rad der Geschichte läuft rasch in
unseren Tagen: — wo im Frühjahr grünende Saaten standen, sind sie in¬
zwischen vom Kriege vernichtet; wo vor wenigen Wochen noch Völkerschlachten
geschlagen wurden, wird heute schon wieder der Segen des Friedens gesäet."
Die Minorität hofft also auf einen baldigen Umschwung und meint in
dieser Hoffnung die Zustimmung zu der Betheiligung am Parlament versagen
zu können. Mecklenburg — so heißt es weiter — habe sich die Frage vorzu¬
legen, ob die Gefahren, welche ihm daraus erwachsen, wenn es wesentliche
Grundlagen seines staatlichen Lebens auch nur der Berathung eines Parla¬
ments unterbreite, in welchem es für seine Eigenthümlichkeit kaum hoffen dürfe
ein Verständniß zu finden, nicht größer seien als diejenigen, welche zur Zeit
eine Pression.von außen ihm bereiten könne. „ Wir vertrauen, daß es «und
ohne Anordnung ,d.er intendirten Wahlen der Allerhöchsten Weisheit gelingen
werde, .das Land bei seinem Bestände und bei seinem Rechte zu erhalten." Auf
bey Vorbehalt der Majorität und die beigefügten Wünsche könne kein Gewicht
gelegt werden; denn wenn Mecklenburg sich erst an der Berathung im Parla¬
ment betheiligt habe, so werde es seiner Zeit mehr als heute eine Frage der
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |