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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band.

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deponirte bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden 6 Millionen Thaler
Nominalbetrag von Staatsschuldschcinen und Domänenpfandbriefen. Man er¬
sparte hierdurch nicht blos 240,000 Thaler jährlich Zinsen, sondern gewann
auch circa 600.000 Thaler, da man 100 Thaler in Kassenanweisungen für so
viel Schuldscheine zum Curse von 87--90 kaufte.

Zu Ende 1836 zog man die von der Seehandlung und der Bank ausge¬
gebenen Kassenscheine und die von der ntterschaftlichen Privatbank in Stettin
emittirten pommerschen Bankscheine ein gegen Ausgabe von 6,600,000 Thaler
neuer Kassenanweisungen ein und deponirte denselben Nominalbetrag von Staats¬
schuldscheinen bei der obengenannten Hauptverwaltungskasse. Schon im Mai
1837 machte man dasselbe mit weiteren 3 Millionen Thalern Kassenanweisungen.

Der Gesammtbetrag dieses Papiergeldes stand also auf 26.742.347
Thaler, wovon indeß 4.900,000 Thaler vernichtet waren. Hierzu kamen auf
Grund des Gesetzes vom 16. April 1848 an sogenannten Darlehnskassen-
scheinen, welche gegen Waaren und andere Pfänder. Darlehnc für die unter der
Verkehrsstockung Leidenden bilden sollten. 10 Millionen Thaler. Nach 3 Jahren
war man durch obiges Gesetz zur Wiedereinziehung derselben verpflichtet, allein
schon das Gesetz vom 30. April 1860 hob bekanntlich und sehr bezeichnend diese
Pflicht Wieder aus und vermehrte so das Papiergeld bis zu fast 31 Millionen
Thaler. Dieser Betrag wurde 1861 durch neue Kassenanweisungen in gleicher
Höhe ersetzt. Endlich zog man laut Gesetz vom 7. Mai 1856 sämmtliche dieser
Anweisungen ein und emittirte statt ihrer 16,698,000 Thaler Staatsschuld-
verschreibungen zu 4V, Procent verzinslich, und 16.842,347 Thaler neue
Kassenanweisungen zu Scheinen von 6 Thalern 8 Millionen Thaler, und zu
1 Thaler: 7.842.347 Thaler.

Die außerdem in Preußen cursirenden Kassenscheine höheren Betrages von
10 Thaler ab sind Noten der königlichen Bank (für welche der Staat
garantirt) und an diesem Orte speciell nicht zu berücksichtigen. Laut den Monats-
Übersichten, welche die Direktion der königlichen Bank veröffentlicht, betragen
-- wir nehmen als Norm eine von den jetzigen außerordentlichen Verhältnissen
nicht beeinflußte Angabe -- die Activen der Bank circa 164 Millionen Thaler,
d. h. Barren und Geld circa 68'/s Million Thaler. Kassenanweisungen und
Noten von Privatbanken 1,700.000 Thaler. Wechsel circa 68^ Million, Lom¬
bard circa 11^ Million Thaler, Staatspapiere, andere Forderungen und der¬
gleichen circa 13,800,000 Thaler;--'Passiva: 142.300,000 Thaler, d. H.Noten
im Verkehre circa 117.000.000 Thaler. Depositen circa 22'/, Million Thaler.
Guthaben des Staats und Privater circa 3 Millionen Thaler. Dabei ist die
Notenemission der Bank nicht in der Höhe beschränkt; die öffentlichen Kassen
müssen sie stets al pari annehmen, Privatpersonen nicht. Thatsächlich indeß
überschwemmen sie natürlich die Privatkassen. Die heutige königliche Bank


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deponirte bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden 6 Millionen Thaler
Nominalbetrag von Staatsschuldschcinen und Domänenpfandbriefen. Man er¬
sparte hierdurch nicht blos 240,000 Thaler jährlich Zinsen, sondern gewann
auch circa 600.000 Thaler, da man 100 Thaler in Kassenanweisungen für so
viel Schuldscheine zum Curse von 87—90 kaufte.

Zu Ende 1836 zog man die von der Seehandlung und der Bank ausge¬
gebenen Kassenscheine und die von der ntterschaftlichen Privatbank in Stettin
emittirten pommerschen Bankscheine ein gegen Ausgabe von 6,600,000 Thaler
neuer Kassenanweisungen ein und deponirte denselben Nominalbetrag von Staats¬
schuldscheinen bei der obengenannten Hauptverwaltungskasse. Schon im Mai
1837 machte man dasselbe mit weiteren 3 Millionen Thalern Kassenanweisungen.

Der Gesammtbetrag dieses Papiergeldes stand also auf 26.742.347
Thaler, wovon indeß 4.900,000 Thaler vernichtet waren. Hierzu kamen auf
Grund des Gesetzes vom 16. April 1848 an sogenannten Darlehnskassen-
scheinen, welche gegen Waaren und andere Pfänder. Darlehnc für die unter der
Verkehrsstockung Leidenden bilden sollten. 10 Millionen Thaler. Nach 3 Jahren
war man durch obiges Gesetz zur Wiedereinziehung derselben verpflichtet, allein
schon das Gesetz vom 30. April 1860 hob bekanntlich und sehr bezeichnend diese
Pflicht Wieder aus und vermehrte so das Papiergeld bis zu fast 31 Millionen
Thaler. Dieser Betrag wurde 1861 durch neue Kassenanweisungen in gleicher
Höhe ersetzt. Endlich zog man laut Gesetz vom 7. Mai 1856 sämmtliche dieser
Anweisungen ein und emittirte statt ihrer 16,698,000 Thaler Staatsschuld-
verschreibungen zu 4V, Procent verzinslich, und 16.842,347 Thaler neue
Kassenanweisungen zu Scheinen von 6 Thalern 8 Millionen Thaler, und zu
1 Thaler: 7.842.347 Thaler.

Die außerdem in Preußen cursirenden Kassenscheine höheren Betrages von
10 Thaler ab sind Noten der königlichen Bank (für welche der Staat
garantirt) und an diesem Orte speciell nicht zu berücksichtigen. Laut den Monats-
Übersichten, welche die Direktion der königlichen Bank veröffentlicht, betragen
— wir nehmen als Norm eine von den jetzigen außerordentlichen Verhältnissen
nicht beeinflußte Angabe — die Activen der Bank circa 164 Millionen Thaler,
d. h. Barren und Geld circa 68'/s Million Thaler. Kassenanweisungen und
Noten von Privatbanken 1,700.000 Thaler. Wechsel circa 68^ Million, Lom¬
bard circa 11^ Million Thaler, Staatspapiere, andere Forderungen und der¬
gleichen circa 13,800,000 Thaler;—'Passiva: 142.300,000 Thaler, d. H.Noten
im Verkehre circa 117.000.000 Thaler. Depositen circa 22'/, Million Thaler.
Guthaben des Staats und Privater circa 3 Millionen Thaler. Dabei ist die
Notenemission der Bank nicht in der Höhe beschränkt; die öffentlichen Kassen
müssen sie stets al pari annehmen, Privatpersonen nicht. Thatsächlich indeß
überschwemmen sie natürlich die Privatkassen. Die heutige königliche Bank


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[0541] deponirte bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden 6 Millionen Thaler Nominalbetrag von Staatsschuldschcinen und Domänenpfandbriefen. Man er¬ sparte hierdurch nicht blos 240,000 Thaler jährlich Zinsen, sondern gewann auch circa 600.000 Thaler, da man 100 Thaler in Kassenanweisungen für so viel Schuldscheine zum Curse von 87—90 kaufte. Zu Ende 1836 zog man die von der Seehandlung und der Bank ausge¬ gebenen Kassenscheine und die von der ntterschaftlichen Privatbank in Stettin emittirten pommerschen Bankscheine ein gegen Ausgabe von 6,600,000 Thaler neuer Kassenanweisungen ein und deponirte denselben Nominalbetrag von Staats¬ schuldscheinen bei der obengenannten Hauptverwaltungskasse. Schon im Mai 1837 machte man dasselbe mit weiteren 3 Millionen Thalern Kassenanweisungen. Der Gesammtbetrag dieses Papiergeldes stand also auf 26.742.347 Thaler, wovon indeß 4.900,000 Thaler vernichtet waren. Hierzu kamen auf Grund des Gesetzes vom 16. April 1848 an sogenannten Darlehnskassen- scheinen, welche gegen Waaren und andere Pfänder. Darlehnc für die unter der Verkehrsstockung Leidenden bilden sollten. 10 Millionen Thaler. Nach 3 Jahren war man durch obiges Gesetz zur Wiedereinziehung derselben verpflichtet, allein schon das Gesetz vom 30. April 1860 hob bekanntlich und sehr bezeichnend diese Pflicht Wieder aus und vermehrte so das Papiergeld bis zu fast 31 Millionen Thaler. Dieser Betrag wurde 1861 durch neue Kassenanweisungen in gleicher Höhe ersetzt. Endlich zog man laut Gesetz vom 7. Mai 1856 sämmtliche dieser Anweisungen ein und emittirte statt ihrer 16,698,000 Thaler Staatsschuld- verschreibungen zu 4V, Procent verzinslich, und 16.842,347 Thaler neue Kassenanweisungen zu Scheinen von 6 Thalern 8 Millionen Thaler, und zu 1 Thaler: 7.842.347 Thaler. Die außerdem in Preußen cursirenden Kassenscheine höheren Betrages von 10 Thaler ab sind Noten der königlichen Bank (für welche der Staat garantirt) und an diesem Orte speciell nicht zu berücksichtigen. Laut den Monats- Übersichten, welche die Direktion der königlichen Bank veröffentlicht, betragen — wir nehmen als Norm eine von den jetzigen außerordentlichen Verhältnissen nicht beeinflußte Angabe — die Activen der Bank circa 164 Millionen Thaler, d. h. Barren und Geld circa 68'/s Million Thaler. Kassenanweisungen und Noten von Privatbanken 1,700.000 Thaler. Wechsel circa 68^ Million, Lom¬ bard circa 11^ Million Thaler, Staatspapiere, andere Forderungen und der¬ gleichen circa 13,800,000 Thaler;—'Passiva: 142.300,000 Thaler, d. H.Noten im Verkehre circa 117.000.000 Thaler. Depositen circa 22'/, Million Thaler. Guthaben des Staats und Privater circa 3 Millionen Thaler. Dabei ist die Notenemission der Bank nicht in der Höhe beschränkt; die öffentlichen Kassen müssen sie stets al pari annehmen, Privatpersonen nicht. Thatsächlich indeß überschwemmen sie natürlich die Privatkassen. Die heutige königliche Bank K4'

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_285025/541>, abgerufen am 28.07.2024.