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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band.

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falls bei 20 Thaler Abgaben ^ in jenen Scheinen zum Nennwerthe gezahlt
werden. Am 4. December 1809 emittirte man circa 2 Millionen Thaler Tresor¬
scheine zu 1 Thaler (und vernichtete 1810 den gleichen Betrag in größeren
Scheinen), vom 1. Februar 1810 sollten dafür Realisationscomptoire gegründet
werden. Man gestattete ferner, die 50, 100. 2S0 Thalcrscheine gegen 5 Thaler¬
scheine zu wechseln. Im Jahre 1811 standen sie zwischen 80 und 90.

Um im Jahre 1812 die hohen französischen Geldforderungen zu befriedigen,
fertigte man auf Grund der neuen Vermögens- und Einkommensteuer Vermögens¬
steueranweisungen auf 4000 -- 1000 Thaler und auf 50" Thaler und stem¬
pelte die in den Kassen vorhandenen Tresorscheine von je 250 -- 5 Thaler
als Anweisungen auf die neue Steuereinnahme, in Summa 944,685 Thaler.
Zwangscurs erstrebte man für sie dadurch, daß man sie bei der Steuerzahlung
als baar gelten ließ. Die nach Vollendung der Steuer etwa noch im Ver¬
kehr vorhandenen gestempelten Tresorscheine sollten als baares Geld gelten.
Laut Verordnung vom 19. Januar 1813 hatte man in Tresorscheinen verfertigt
9,093,2t0 Thaler, davon circa 1 Million gestempelt, es blieben daher noch
etwa 8,093,210 Thaler in den Kassen und Umlauf, doch in Umlauf etwa nur
731.625 Thaler.

Als die Schlacht bei Groß-Görschen am 2. Mai 1813 und der Waffen¬
stillstand vom 4> Juni 1813 volle Verkehrsstille in Berlin hervorriefen, sanken
jene Scheine am tiefsten, auf 24 Procent. Nach dem Kriege hoben sie sich
auf pari bis Januar 1816. und blieben so. mit geringer Schwankung von °/,,
bis 1818, seitdem sie auf 100 stehen. Den Tresorschcinen gleich stellte die Verord¬
nung vom 15. Februar 1816 die sächsischen Kassenbillcts von 1,750.000 Thalern.
Damals (1820) betrug die unverzinsliche Staatsschuld 11,242,347 Thaler, das
Papiergeld nur 7.225.547 Thaler.

Statt des letztere" emittirte man 1824 die Kassenanweisungen mit
11,242.347 Thalern, so daß. da von dem alten Papiergelde viel verloren ge¬
gangen war, der Betrag des preußische" Papiergeldes um circa 5 Millionen
Thaler stieg; die 11 Millionen in voller Gleichstellung mit den Metallcourant-
gelde, sogar in der Cabinetsordre vom 21. December 1824 als "gemünztes
Geld" bezeichnet, weshalb auch der Papiergcldfälscher als Münzfälscher noch
nach § 121 des neuen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 bestraft wird.
(Man darf in letzterem Punkte freilich nicht übersehen, daß § 124 desselben
Gesetzbuches dem Papiergelde auch gleichstellt die von einem Staate oder unter
seiner Autorität von Corporationen, Gesellschaften oder Privatpersonen ausge¬
stellten, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen, Actien. Jnterims-
scheine u. f. w>. ferner die dazu gehörigen Coupons, Zins-, Dividendenscheine.)

Im Jahre 1827 reichte obiger Betrag des Papiergeldes nicht mehr aus,
man erhöhte ihn um 6 Millionen angeblich. Statt dessen zog man ein und


falls bei 20 Thaler Abgaben ^ in jenen Scheinen zum Nennwerthe gezahlt
werden. Am 4. December 1809 emittirte man circa 2 Millionen Thaler Tresor¬
scheine zu 1 Thaler (und vernichtete 1810 den gleichen Betrag in größeren
Scheinen), vom 1. Februar 1810 sollten dafür Realisationscomptoire gegründet
werden. Man gestattete ferner, die 50, 100. 2S0 Thalcrscheine gegen 5 Thaler¬
scheine zu wechseln. Im Jahre 1811 standen sie zwischen 80 und 90.

Um im Jahre 1812 die hohen französischen Geldforderungen zu befriedigen,
fertigte man auf Grund der neuen Vermögens- und Einkommensteuer Vermögens¬
steueranweisungen auf 4000 — 1000 Thaler und auf 50» Thaler und stem¬
pelte die in den Kassen vorhandenen Tresorscheine von je 250 — 5 Thaler
als Anweisungen auf die neue Steuereinnahme, in Summa 944,685 Thaler.
Zwangscurs erstrebte man für sie dadurch, daß man sie bei der Steuerzahlung
als baar gelten ließ. Die nach Vollendung der Steuer etwa noch im Ver¬
kehr vorhandenen gestempelten Tresorscheine sollten als baares Geld gelten.
Laut Verordnung vom 19. Januar 1813 hatte man in Tresorscheinen verfertigt
9,093,2t0 Thaler, davon circa 1 Million gestempelt, es blieben daher noch
etwa 8,093,210 Thaler in den Kassen und Umlauf, doch in Umlauf etwa nur
731.625 Thaler.

Als die Schlacht bei Groß-Görschen am 2. Mai 1813 und der Waffen¬
stillstand vom 4> Juni 1813 volle Verkehrsstille in Berlin hervorriefen, sanken
jene Scheine am tiefsten, auf 24 Procent. Nach dem Kriege hoben sie sich
auf pari bis Januar 1816. und blieben so. mit geringer Schwankung von °/,,
bis 1818, seitdem sie auf 100 stehen. Den Tresorschcinen gleich stellte die Verord¬
nung vom 15. Februar 1816 die sächsischen Kassenbillcts von 1,750.000 Thalern.
Damals (1820) betrug die unverzinsliche Staatsschuld 11,242,347 Thaler, das
Papiergeld nur 7.225.547 Thaler.

Statt des letztere» emittirte man 1824 die Kassenanweisungen mit
11,242.347 Thalern, so daß. da von dem alten Papiergelde viel verloren ge¬
gangen war, der Betrag des preußische» Papiergeldes um circa 5 Millionen
Thaler stieg; die 11 Millionen in voller Gleichstellung mit den Metallcourant-
gelde, sogar in der Cabinetsordre vom 21. December 1824 als „gemünztes
Geld" bezeichnet, weshalb auch der Papiergcldfälscher als Münzfälscher noch
nach § 121 des neuen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 bestraft wird.
(Man darf in letzterem Punkte freilich nicht übersehen, daß § 124 desselben
Gesetzbuches dem Papiergelde auch gleichstellt die von einem Staate oder unter
seiner Autorität von Corporationen, Gesellschaften oder Privatpersonen ausge¬
stellten, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen, Actien. Jnterims-
scheine u. f. w>. ferner die dazu gehörigen Coupons, Zins-, Dividendenscheine.)

Im Jahre 1827 reichte obiger Betrag des Papiergeldes nicht mehr aus,
man erhöhte ihn um 6 Millionen angeblich. Statt dessen zog man ein und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_285025/540>, abgerufen am 01.09.2024.