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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. I. Band.

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fürchtenden Schadens. Erwerb des Besitzes, Unterbrechung der Verjährung,
Rechtskraft.

Im vierten über den zweiten Theil des Digestum novum, über den Titel
Mi aäiuitti (über Erbrecht), den Titel yuairäo non Mentium Partei (über
das Anwachsungsrecht), den Titel uirclö lidsri (über Erbrecht der Kinder), über
Einwerfungspflicht, über Testamente, über Erbeinsetzung, Gesetze, über welche
Bartolus*) in seinen Distinctionen verschiedene Theorien mittheilt, weshalb sein
Werk der Schlüssel der ganzen Materie genannt wird.

Dann wird wieder eine Vorlesung über das canonische Recht gehalten, zur
Kenntnißnahme von dem neuen Recht im sechsten Buch und den Clementinen
(Theilen des Corpus juris canonici).

Im Sommer um acht, im Winter um neun über schwierigere und häusiger
vorkommende Punkte: über die canonischen Satzungen, die canonischen Ent¬
scheidungen, das Amt des Auftragsrichters, das Amt des ordentlichen Richters,
über Verträge, Stellvertreter, Schiedsrichter, Gerichtsbarkeit, Gerichtszuständig¬
keit, Gefährdeeid, Wiedereinsetzung bei gewaltsamen Besitzverlust, Geständniß,
Zeugen, Eidesleistung, Einreden, Verjährungen, Urtheil und Rechtskraft, Appel¬
lationen, über Pfründen, Excommunication, Bedeutung der Nechtsausdrücke
und andres, soweit es die Zeit erlauben wird, vorzüglich über solche Capitel,
welche wegen Meinungsverschiedenheiten entstanden sind, die unter den Er¬
klärern der alten Decretalien auftauchten.

nachmittägliche Vorlesungen.

Ueber bürgerliches Recht wird um zwei Uhr eine Vorlesung gehalten.

Im ersten Jahr über den ersten Abschnitt des zweiten Theils der Pan-
decten (in xrimu, parte Intorei-rei): über Rückforderung der Mitgift nach Auf¬
lösung der Ehe, über Kinder und Nachgeborne, Vulgär- und Pupillarsubstitutionen.
Antritt und Ablehnung der Erbschaft.

Im zweiten über den zweiten Theil der Pandecten: 6e reous ereclitis
(bestimmte Classe von Forderungen), über den Eid im Allgemeinen. Würderungs-
eid, Rückforderung bei nicht eingetretner Voraussetzung der Hingabe, Rückforde¬
rung wegen einer gezählten Nichtschuld.

Im dritten über den zweiten Abschnitt des zweiten Theils der Pandecten:
über Leistung der Vermächtnisse, zweifelhafte Bestimmungen bei letztwilligen
Verfügungen, über Bedingungen und Bezeichnungen, über das falcidische Gesetz
und das trebellische Senatsconsult.

Im vierten über (die folgenden Titel gehören nicht in das Zus civile, son¬
dern in die Decretalien) das Verbrechen der Fälschung. Uebergriffe der Prälaten,
Privilegien, Reinigungsmittel beim prvccssualischen Verfahren, Excommunication.



-) Bartolus de Sassofcnato. berühmter Exeget des vierzehnten Jahrhunderts.

fürchtenden Schadens. Erwerb des Besitzes, Unterbrechung der Verjährung,
Rechtskraft.

Im vierten über den zweiten Theil des Digestum novum, über den Titel
Mi aäiuitti (über Erbrecht), den Titel yuairäo non Mentium Partei (über
das Anwachsungsrecht), den Titel uirclö lidsri (über Erbrecht der Kinder), über
Einwerfungspflicht, über Testamente, über Erbeinsetzung, Gesetze, über welche
Bartolus*) in seinen Distinctionen verschiedene Theorien mittheilt, weshalb sein
Werk der Schlüssel der ganzen Materie genannt wird.

Dann wird wieder eine Vorlesung über das canonische Recht gehalten, zur
Kenntnißnahme von dem neuen Recht im sechsten Buch und den Clementinen
(Theilen des Corpus juris canonici).

Im Sommer um acht, im Winter um neun über schwierigere und häusiger
vorkommende Punkte: über die canonischen Satzungen, die canonischen Ent¬
scheidungen, das Amt des Auftragsrichters, das Amt des ordentlichen Richters,
über Verträge, Stellvertreter, Schiedsrichter, Gerichtsbarkeit, Gerichtszuständig¬
keit, Gefährdeeid, Wiedereinsetzung bei gewaltsamen Besitzverlust, Geständniß,
Zeugen, Eidesleistung, Einreden, Verjährungen, Urtheil und Rechtskraft, Appel¬
lationen, über Pfründen, Excommunication, Bedeutung der Nechtsausdrücke
und andres, soweit es die Zeit erlauben wird, vorzüglich über solche Capitel,
welche wegen Meinungsverschiedenheiten entstanden sind, die unter den Er¬
klärern der alten Decretalien auftauchten.

nachmittägliche Vorlesungen.

Ueber bürgerliches Recht wird um zwei Uhr eine Vorlesung gehalten.

Im ersten Jahr über den ersten Abschnitt des zweiten Theils der Pan-
decten (in xrimu, parte Intorei-rei): über Rückforderung der Mitgift nach Auf¬
lösung der Ehe, über Kinder und Nachgeborne, Vulgär- und Pupillarsubstitutionen.
Antritt und Ablehnung der Erbschaft.

Im zweiten über den zweiten Theil der Pandecten: 6e reous ereclitis
(bestimmte Classe von Forderungen), über den Eid im Allgemeinen. Würderungs-
eid, Rückforderung bei nicht eingetretner Voraussetzung der Hingabe, Rückforde¬
rung wegen einer gezählten Nichtschuld.

Im dritten über den zweiten Abschnitt des zweiten Theils der Pandecten:
über Leistung der Vermächtnisse, zweifelhafte Bestimmungen bei letztwilligen
Verfügungen, über Bedingungen und Bezeichnungen, über das falcidische Gesetz
und das trebellische Senatsconsult.

Im vierten über (die folgenden Titel gehören nicht in das Zus civile, son¬
dern in die Decretalien) das Verbrechen der Fälschung. Uebergriffe der Prälaten,
Privilegien, Reinigungsmittel beim prvccssualischen Verfahren, Excommunication.



-) Bartolus de Sassofcnato. berühmter Exeget des vierzehnten Jahrhunderts.
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[0526] fürchtenden Schadens. Erwerb des Besitzes, Unterbrechung der Verjährung, Rechtskraft. Im vierten über den zweiten Theil des Digestum novum, über den Titel Mi aäiuitti (über Erbrecht), den Titel yuairäo non Mentium Partei (über das Anwachsungsrecht), den Titel uirclö lidsri (über Erbrecht der Kinder), über Einwerfungspflicht, über Testamente, über Erbeinsetzung, Gesetze, über welche Bartolus*) in seinen Distinctionen verschiedene Theorien mittheilt, weshalb sein Werk der Schlüssel der ganzen Materie genannt wird. Dann wird wieder eine Vorlesung über das canonische Recht gehalten, zur Kenntnißnahme von dem neuen Recht im sechsten Buch und den Clementinen (Theilen des Corpus juris canonici). Im Sommer um acht, im Winter um neun über schwierigere und häusiger vorkommende Punkte: über die canonischen Satzungen, die canonischen Ent¬ scheidungen, das Amt des Auftragsrichters, das Amt des ordentlichen Richters, über Verträge, Stellvertreter, Schiedsrichter, Gerichtsbarkeit, Gerichtszuständig¬ keit, Gefährdeeid, Wiedereinsetzung bei gewaltsamen Besitzverlust, Geständniß, Zeugen, Eidesleistung, Einreden, Verjährungen, Urtheil und Rechtskraft, Appel¬ lationen, über Pfründen, Excommunication, Bedeutung der Nechtsausdrücke und andres, soweit es die Zeit erlauben wird, vorzüglich über solche Capitel, welche wegen Meinungsverschiedenheiten entstanden sind, die unter den Er¬ klärern der alten Decretalien auftauchten. nachmittägliche Vorlesungen. Ueber bürgerliches Recht wird um zwei Uhr eine Vorlesung gehalten. Im ersten Jahr über den ersten Abschnitt des zweiten Theils der Pan- decten (in xrimu, parte Intorei-rei): über Rückforderung der Mitgift nach Auf¬ lösung der Ehe, über Kinder und Nachgeborne, Vulgär- und Pupillarsubstitutionen. Antritt und Ablehnung der Erbschaft. Im zweiten über den zweiten Theil der Pandecten: 6e reous ereclitis (bestimmte Classe von Forderungen), über den Eid im Allgemeinen. Würderungs- eid, Rückforderung bei nicht eingetretner Voraussetzung der Hingabe, Rückforde¬ rung wegen einer gezählten Nichtschuld. Im dritten über den zweiten Abschnitt des zweiten Theils der Pandecten: über Leistung der Vermächtnisse, zweifelhafte Bestimmungen bei letztwilligen Verfügungen, über Bedingungen und Bezeichnungen, über das falcidische Gesetz und das trebellische Senatsconsult. Im vierten über (die folgenden Titel gehören nicht in das Zus civile, son¬ dern in die Decretalien) das Verbrechen der Fälschung. Uebergriffe der Prälaten, Privilegien, Reinigungsmittel beim prvccssualischen Verfahren, Excommunication. -) Bartolus de Sassofcnato. berühmter Exeget des vierzehnten Jahrhunderts.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_284469/526>, abgerufen am 01.07.2024.