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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. I. Band.

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äußerlich zu concentriren und gegen die nicht gelehrte oder, was, wie bemerkt,
lange Zeit mehr oder minder damit zusammenfiel, die nicht geistliche Welt ab¬
zuschließen.

Die Collegien, in welchen die Lehrer wohnten, glichen in vielen Beziehungen
den Klöstern, die in ihnen herrschenden Sitten und Regeln ähnelten den Ge¬
setzen der Mönchsorden, nur hatten sie eine mehr republikanische Färbung.
Daß diese Regeln sich nicht ausnahmelos durchführen ließen, daß die Aus¬
nahmen zu Zeiten sogar vermuthlich die Regel bildeten, daß infolge dessen
allerlei Unfug und Frevel sowie allerlei Streitigkeiten mit jener Außenwelt an
der Tagesordnung waren und die Studenten und jungen Magister durchschnitt¬
lich ein nichts weniger als geistliches Leben führten, darf vn der Rohheit der
Sitten, welche während des Mittelalters und darüber hinaus in allen Ständen
herrschte, nicht Wunder nehmen. Blieb der Idealismus dieser Periode des
Lebens unsres Volkes doch auch in andern Beziehungen als ein vorwiegend
in der Phantasie lebender gegenüber dem ungezähnten Individualismus und
dem stark von den natürlichen Trieben regierten Wollen und Begehren der
Mehrzahl vielfach auf dem Pergament der Bücher und Gesetze.

Am genauesten sind wir über diese Verhältnisse in Betreff der leipziger
Universität unterrichtet.*) Hier begründet die Stiftungsurkunde zwei von jenen
Collegien, das große und das kleine Fürstencollegium. die von allen Abgaben
befreit sein, und in denen 20 Magister, 12 im großen und 8 im kleinen, Woh¬
nung haben sollen. Dieselben erhalten von der fürstlichen Kammer jährlich im
Ganzen 500 Gulden, die im großen Colleg jeder 30, ein Magister der heiligen
Theologie unter ihnen noch 30 mehr, an "8g.IIg.lium", die im kleinen jeder
12 Gulden -- ein Gehalt, der uns komisch dürftig erscheint, bei dem Werthe
des Geldes zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts aber keineswegs gering
war. zumal dazu noch das Honorar kam. welches die Studenten zu entrichten
hatten, und welches man wenigstens von denen, die einen akademischen Grad
beanspruchten, immer einzutreiben im Stande war. In das große Fürsten¬
collegium sollten von jeder der vier Nationen drei, in das kleine von jeder
derselben zwei Magister kommen -- Magister, d. h. Professoren; der Titel Pro¬
fessor wurde damals nur den Lehrern der Gottesgelahrtheit und erst von 1S13
an auch andern Docenten gegeben.

Nach den verschiedenen Reformationen zu schließen, welche die Regierung
zuerst mit der Universität vereinbarte und später einfach octroyirte. rissen in den
genannten Collegien und ebenso in dem Kollegium Legtae Nariao Vilnius,
Welches einige Zeit nach jenen von Johann Hoffmann, einem der ersten Ren-



') Vgl. die Statutenbücher der Universität Leipzig aus den ersten 150 Jahren ihre"
Bestehens. Herausgegeben von Friedrich Zarncke. Leipzig, S. Hirzel. 1861.
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äußerlich zu concentriren und gegen die nicht gelehrte oder, was, wie bemerkt,
lange Zeit mehr oder minder damit zusammenfiel, die nicht geistliche Welt ab¬
zuschließen.

Die Collegien, in welchen die Lehrer wohnten, glichen in vielen Beziehungen
den Klöstern, die in ihnen herrschenden Sitten und Regeln ähnelten den Ge¬
setzen der Mönchsorden, nur hatten sie eine mehr republikanische Färbung.
Daß diese Regeln sich nicht ausnahmelos durchführen ließen, daß die Aus¬
nahmen zu Zeiten sogar vermuthlich die Regel bildeten, daß infolge dessen
allerlei Unfug und Frevel sowie allerlei Streitigkeiten mit jener Außenwelt an
der Tagesordnung waren und die Studenten und jungen Magister durchschnitt¬
lich ein nichts weniger als geistliches Leben führten, darf vn der Rohheit der
Sitten, welche während des Mittelalters und darüber hinaus in allen Ständen
herrschte, nicht Wunder nehmen. Blieb der Idealismus dieser Periode des
Lebens unsres Volkes doch auch in andern Beziehungen als ein vorwiegend
in der Phantasie lebender gegenüber dem ungezähnten Individualismus und
dem stark von den natürlichen Trieben regierten Wollen und Begehren der
Mehrzahl vielfach auf dem Pergament der Bücher und Gesetze.

Am genauesten sind wir über diese Verhältnisse in Betreff der leipziger
Universität unterrichtet.*) Hier begründet die Stiftungsurkunde zwei von jenen
Collegien, das große und das kleine Fürstencollegium. die von allen Abgaben
befreit sein, und in denen 20 Magister, 12 im großen und 8 im kleinen, Woh¬
nung haben sollen. Dieselben erhalten von der fürstlichen Kammer jährlich im
Ganzen 500 Gulden, die im großen Colleg jeder 30, ein Magister der heiligen
Theologie unter ihnen noch 30 mehr, an „8g.IIg.lium", die im kleinen jeder
12 Gulden — ein Gehalt, der uns komisch dürftig erscheint, bei dem Werthe
des Geldes zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts aber keineswegs gering
war. zumal dazu noch das Honorar kam. welches die Studenten zu entrichten
hatten, und welches man wenigstens von denen, die einen akademischen Grad
beanspruchten, immer einzutreiben im Stande war. In das große Fürsten¬
collegium sollten von jeder der vier Nationen drei, in das kleine von jeder
derselben zwei Magister kommen — Magister, d. h. Professoren; der Titel Pro¬
fessor wurde damals nur den Lehrern der Gottesgelahrtheit und erst von 1S13
an auch andern Docenten gegeben.

Nach den verschiedenen Reformationen zu schließen, welche die Regierung
zuerst mit der Universität vereinbarte und später einfach octroyirte. rissen in den
genannten Collegien und ebenso in dem Kollegium Legtae Nariao Vilnius,
Welches einige Zeit nach jenen von Johann Hoffmann, einem der ersten Ren-



') Vgl. die Statutenbücher der Universität Leipzig aus den ersten 150 Jahren ihre«
Bestehens. Herausgegeben von Friedrich Zarncke. Leipzig, S. Hirzel. 1861.
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[0479] äußerlich zu concentriren und gegen die nicht gelehrte oder, was, wie bemerkt, lange Zeit mehr oder minder damit zusammenfiel, die nicht geistliche Welt ab¬ zuschließen. Die Collegien, in welchen die Lehrer wohnten, glichen in vielen Beziehungen den Klöstern, die in ihnen herrschenden Sitten und Regeln ähnelten den Ge¬ setzen der Mönchsorden, nur hatten sie eine mehr republikanische Färbung. Daß diese Regeln sich nicht ausnahmelos durchführen ließen, daß die Aus¬ nahmen zu Zeiten sogar vermuthlich die Regel bildeten, daß infolge dessen allerlei Unfug und Frevel sowie allerlei Streitigkeiten mit jener Außenwelt an der Tagesordnung waren und die Studenten und jungen Magister durchschnitt¬ lich ein nichts weniger als geistliches Leben führten, darf vn der Rohheit der Sitten, welche während des Mittelalters und darüber hinaus in allen Ständen herrschte, nicht Wunder nehmen. Blieb der Idealismus dieser Periode des Lebens unsres Volkes doch auch in andern Beziehungen als ein vorwiegend in der Phantasie lebender gegenüber dem ungezähnten Individualismus und dem stark von den natürlichen Trieben regierten Wollen und Begehren der Mehrzahl vielfach auf dem Pergament der Bücher und Gesetze. Am genauesten sind wir über diese Verhältnisse in Betreff der leipziger Universität unterrichtet.*) Hier begründet die Stiftungsurkunde zwei von jenen Collegien, das große und das kleine Fürstencollegium. die von allen Abgaben befreit sein, und in denen 20 Magister, 12 im großen und 8 im kleinen, Woh¬ nung haben sollen. Dieselben erhalten von der fürstlichen Kammer jährlich im Ganzen 500 Gulden, die im großen Colleg jeder 30, ein Magister der heiligen Theologie unter ihnen noch 30 mehr, an „8g.IIg.lium", die im kleinen jeder 12 Gulden — ein Gehalt, der uns komisch dürftig erscheint, bei dem Werthe des Geldes zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts aber keineswegs gering war. zumal dazu noch das Honorar kam. welches die Studenten zu entrichten hatten, und welches man wenigstens von denen, die einen akademischen Grad beanspruchten, immer einzutreiben im Stande war. In das große Fürsten¬ collegium sollten von jeder der vier Nationen drei, in das kleine von jeder derselben zwei Magister kommen — Magister, d. h. Professoren; der Titel Pro¬ fessor wurde damals nur den Lehrern der Gottesgelahrtheit und erst von 1S13 an auch andern Docenten gegeben. Nach den verschiedenen Reformationen zu schließen, welche die Regierung zuerst mit der Universität vereinbarte und später einfach octroyirte. rissen in den genannten Collegien und ebenso in dem Kollegium Legtae Nariao Vilnius, Welches einige Zeit nach jenen von Johann Hoffmann, einem der ersten Ren- ') Vgl. die Statutenbücher der Universität Leipzig aus den ersten 150 Jahren ihre« Bestehens. Herausgegeben von Friedrich Zarncke. Leipzig, S. Hirzel. 1861. 67*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_284469/479>, abgerufen am 01.07.2024.