Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.Mona und mit ihm Hamburg in seine Hand geliefert. Mit Hamburg verband Es ist nickt unsere Sache, die militärische Bedeutung dieser Stellung hervor¬ Indeß, der gewöhnliche Zustand der bürgerlichen Gesellschaft ist ja nicht der Auch in dem kieler Hafen darf Preußen einen Kriegshafen anlegen. Es erhält, Es war seit Gründung des Zollvereins ein Axiom preußischer Politik, die Mona und mit ihm Hamburg in seine Hand geliefert. Mit Hamburg verband Es ist nickt unsere Sache, die militärische Bedeutung dieser Stellung hervor¬ Indeß, der gewöhnliche Zustand der bürgerlichen Gesellschaft ist ja nicht der Auch in dem kieler Hafen darf Preußen einen Kriegshafen anlegen. Es erhält, Es war seit Gründung des Zollvereins ein Axiom preußischer Politik, die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0380" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/283733"/> <p xml:id="ID_1102" prev="#ID_1101"> Mona und mit ihm Hamburg in seine Hand geliefert. Mit Hamburg verband<lb/> manche alte Sympathie, jetzt wurde der Kaiser Kriegsherr über die unübertreffliche<lb/> Position, welche den Unterlauf der Elbe beherrscht, einen feindlichen Stoß in da«<lb/> Herz Preußens möglich macht, und welche in Wahrheit die gesammten Herzogthümer,<lb/> vor allem den kieler Hafen souverain beherrscht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1103"> Es ist nickt unsere Sache, die militärische Bedeutung dieser Stellung hervor¬<lb/> zuheben, aber zu dem vielen Ueberraschenden des Vertrages von Gastein gehört auch,<lb/> daß bei dem Abschluß desselben kein preußischer Militär zugezogen wurde, der an die<lb/> Bedeutung dieser Position mahnte. Den ganzen Besitz Holsteins konnte Oestreich<lb/> ruhig rede» dem Herzogthum Schleswig an Preußen überlassen, wenn es nur durch<lb/> den Besitz Monas souveräne Disposition über Hamburg und die Unterelbe erhielt.<lb/> Diese Stellung macht im Fall eines Waffcncvnflietes zwischen den hohen Besitzern<lb/> ein Abschneiden des östreichischen Heeres in Holstein sehr unwahrscheinlich, ein Bünd-<lb/> niß Oestreichs mit Dänemark könnte das preußische Contingent in Schleswig ge¬<lb/> fährden, von dem Fall eines Bündnisses zwischen Oestreich und Frankreich ganz zu<lb/> geschweigen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1104"> Indeß, der gewöhnliche Zustand der bürgerlichen Gesellschaft ist ja nicht der<lb/> kriegerische, und für die Jahre des Friedens wenigstens hat Preußen, — so möchte<lb/> man meinen — sich gut vorgesehen. Es erhält den Kriegshafen Kiel, es erhält.<lb/> das Rcchi, anch in Holstein den Kanal zu bauen, und die Herzogthümer treten zum<lb/> Zollverein. Den letzten Erfolg begrüßen wir mit der reinsten Freude. Wahrschein¬<lb/> lich war der Vertrag von Gastein nicht nöthig, grade diesen Punkt durchzusetzen.<lb/> Aber wie wir auch dazu gekommen sind, in dem Beitritt der Herzogthümer zum<lb/> preußischen Zollverein liegt immer noch die beste Bürgschaft für alles, was wieder<lb/> Halbinsel und uns Deutschen von der Zukunft wünschen. Wenn der Tag kommt,<lb/> wo über den Beitritt der Herzogthümer zum Zollverein verhandelt wird, dann frei¬<lb/> lich wird ein östreichischer Bevollmächtigter im Auftrage seines Souverains Holstein<lb/> vertreten. Preußen übernimmt ferner, den Nord-Ostseckancil zu bauen, Oestreich<lb/> gestattet ihm als dem Bauunternehmer die Führung durch das holsteinsche Gebiet,<lb/> aber Preußen erhält nur die Aufsicht und Einnahme des Fahrgeldes darüber, wie<lb/> jede Actiengesellschaft dieselbe in ihrem Etablissement übt. Die Neglemcntbcstim-<lb/> mungcn, welche bei dergleichen Unternehmungen sonst der Regierung zustehen, erläßt<lb/> Oestreich (allerdings wohl nur für den holstcinschcn Theil) und Preußen hat nur<lb/> das Zustimmungsrcchl. Wenn nun Oestreich ein Reglement erläßt, dem Preußen<lb/> nicht zustimmen kann? Von preußischen Befestigungen an den holsteinischen<lb/> Endpunkten und dem holsteinischen Laufe des Kanals ist nicht mehr<lb/> die Rede, was man damals dem Angnstcnbnrgcr gegenüber so stark betonte, ist<lb/> gänzlich aufgegeben. Wir fürchten sehr, der ganze Kanalbau wird unter den<lb/> gegenwärtigen Verhältnissen Project bleiben, denn weder preußische noch ausländische<lb/> Capitalien werden dem Unternehmen reichlich zufließen, so lange die unheimlichen<lb/> Verhältnisse des Provisoriums dauern.</p><lb/> <p xml:id="ID_1105"> Auch in dem kieler Hafen darf Preußen einen Kriegshafen anlegen. Es erhält,<lb/> Kommando und Polizei über den Hafen, aber nicht Ho seits recht, es darf zur<lb/> Vertheidigung der Einfahrt gegenüber Friedrichsort Befestigungen anlegen, aber<lb/> es erhält nicht Hoh eilf rechte über das dazu gehörige Terrain, und was<lb/> am bedenklichsten ist, es wird durch den Vertrag nicht berechtigt, ,die zur<lb/> Sicherung des Hafens nöthigen La n db cfcstigun gen auf der Westseite<lb/> anzulegen. Diese Sicherung übernimmt also Oestreich von Altona aus. Der<lb/> Hafen aber, welchen Preußen mit seinem Gelde baut, einrichtet, behütet, erhält,<lb/> steht unter der Landeshoheit Oestreichs, unter der Controle des deutschen Bundes, er<lb/> wird nicht preußischer Hafen, sondern Bundeshafen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1106" next="#ID_1107"> Es war seit Gründung des Zollvereins ein Axiom preußischer Politik, die</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0380]
Mona und mit ihm Hamburg in seine Hand geliefert. Mit Hamburg verband
manche alte Sympathie, jetzt wurde der Kaiser Kriegsherr über die unübertreffliche
Position, welche den Unterlauf der Elbe beherrscht, einen feindlichen Stoß in da«
Herz Preußens möglich macht, und welche in Wahrheit die gesammten Herzogthümer,
vor allem den kieler Hafen souverain beherrscht.
Es ist nickt unsere Sache, die militärische Bedeutung dieser Stellung hervor¬
zuheben, aber zu dem vielen Ueberraschenden des Vertrages von Gastein gehört auch,
daß bei dem Abschluß desselben kein preußischer Militär zugezogen wurde, der an die
Bedeutung dieser Position mahnte. Den ganzen Besitz Holsteins konnte Oestreich
ruhig rede» dem Herzogthum Schleswig an Preußen überlassen, wenn es nur durch
den Besitz Monas souveräne Disposition über Hamburg und die Unterelbe erhielt.
Diese Stellung macht im Fall eines Waffcncvnflietes zwischen den hohen Besitzern
ein Abschneiden des östreichischen Heeres in Holstein sehr unwahrscheinlich, ein Bünd-
niß Oestreichs mit Dänemark könnte das preußische Contingent in Schleswig ge¬
fährden, von dem Fall eines Bündnisses zwischen Oestreich und Frankreich ganz zu
geschweigen.
Indeß, der gewöhnliche Zustand der bürgerlichen Gesellschaft ist ja nicht der
kriegerische, und für die Jahre des Friedens wenigstens hat Preußen, — so möchte
man meinen — sich gut vorgesehen. Es erhält den Kriegshafen Kiel, es erhält.
das Rcchi, anch in Holstein den Kanal zu bauen, und die Herzogthümer treten zum
Zollverein. Den letzten Erfolg begrüßen wir mit der reinsten Freude. Wahrschein¬
lich war der Vertrag von Gastein nicht nöthig, grade diesen Punkt durchzusetzen.
Aber wie wir auch dazu gekommen sind, in dem Beitritt der Herzogthümer zum
preußischen Zollverein liegt immer noch die beste Bürgschaft für alles, was wieder
Halbinsel und uns Deutschen von der Zukunft wünschen. Wenn der Tag kommt,
wo über den Beitritt der Herzogthümer zum Zollverein verhandelt wird, dann frei¬
lich wird ein östreichischer Bevollmächtigter im Auftrage seines Souverains Holstein
vertreten. Preußen übernimmt ferner, den Nord-Ostseckancil zu bauen, Oestreich
gestattet ihm als dem Bauunternehmer die Führung durch das holsteinsche Gebiet,
aber Preußen erhält nur die Aufsicht und Einnahme des Fahrgeldes darüber, wie
jede Actiengesellschaft dieselbe in ihrem Etablissement übt. Die Neglemcntbcstim-
mungcn, welche bei dergleichen Unternehmungen sonst der Regierung zustehen, erläßt
Oestreich (allerdings wohl nur für den holstcinschcn Theil) und Preußen hat nur
das Zustimmungsrcchl. Wenn nun Oestreich ein Reglement erläßt, dem Preußen
nicht zustimmen kann? Von preußischen Befestigungen an den holsteinischen
Endpunkten und dem holsteinischen Laufe des Kanals ist nicht mehr
die Rede, was man damals dem Angnstcnbnrgcr gegenüber so stark betonte, ist
gänzlich aufgegeben. Wir fürchten sehr, der ganze Kanalbau wird unter den
gegenwärtigen Verhältnissen Project bleiben, denn weder preußische noch ausländische
Capitalien werden dem Unternehmen reichlich zufließen, so lange die unheimlichen
Verhältnisse des Provisoriums dauern.
Auch in dem kieler Hafen darf Preußen einen Kriegshafen anlegen. Es erhält,
Kommando und Polizei über den Hafen, aber nicht Ho seits recht, es darf zur
Vertheidigung der Einfahrt gegenüber Friedrichsort Befestigungen anlegen, aber
es erhält nicht Hoh eilf rechte über das dazu gehörige Terrain, und was
am bedenklichsten ist, es wird durch den Vertrag nicht berechtigt, ,die zur
Sicherung des Hafens nöthigen La n db cfcstigun gen auf der Westseite
anzulegen. Diese Sicherung übernimmt also Oestreich von Altona aus. Der
Hafen aber, welchen Preußen mit seinem Gelde baut, einrichtet, behütet, erhält,
steht unter der Landeshoheit Oestreichs, unter der Controle des deutschen Bundes, er
wird nicht preußischer Hafen, sondern Bundeshafen.
Es war seit Gründung des Zollvereins ein Axiom preußischer Politik, die
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |