Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.der neuen Verwaltung Gelegenheit geben, über einige von der alten Verwaltung Und dies führt uns zum Schluß auf die Akademiefrage zurück. Die säch¬ der neuen Verwaltung Gelegenheit geben, über einige von der alten Verwaltung Und dies führt uns zum Schluß auf die Akademiefrage zurück. Die säch¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0374" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/283727"/> <p xml:id="ID_1080" prev="#ID_1079"> der neuen Verwaltung Gelegenheit geben, über einige von der alten Verwaltung<lb/> bisher völlig vernachlässigte Seiten der Stiftungsaufgaben nachzudenken. Daß<lb/> wir dem jetzigen Vorsitzenden, Freiherrn v. Münch-Bellinghausen. den Willen<lb/> zutrauen, durch Unparteilichkeit gut zu machen, was die wiener Circulaire und<lb/> die Haltung der wiener Abgeordneten bisher gesündigt haben, wollen wir ihm<lb/> hier bereitwillig zu erkennen geben. Die Verwaltungsperiode des Herrn<lb/> Dingelstedt hat bewiesen, welche Macht der Vorsitzende dieser Stiftung besitzt.<lb/> Zum Glück für die Stiftung und zur großen Erleichterung für Herrn v. Münch.<lb/> Bellinghausen hat der Kaiser von Oestreich keine Zeit, die Schillerstiftung bis<lb/> zur Zärtlichkeit liebzugewinnen. Auch Wien kann es zur Noth verschmerzen,<lb/> wenn die Stiftung nach fünf Jahren der Kaiserstadt mit einem Bhüt-i-Gott!<lb/> den Rücken wendet. Die Aufgabe des jetzigen Borsitzenden ist also keine gar<lb/> zu schwierige. Er braucht nur ein Auge darauf zu haben, daß die während<lb/> seiner Verwaitungspcnode bevorstehende abermalige und besser vorzubereitende<lb/> Revision nicht im Sinne von Bestrebungen ausgebeutet wird, welche die ur¬<lb/> sprünglichen Zwecke der Stiftung verfälschen. Je eher er eine Veranlassung<lb/> findet, das Fortregieren „im Geiste Weimars" in einem Sinne zu erläutern,<lb/> dem auch die Opposition beizustimmen vermag, desto besser für ihn und die<lb/> Stiftung.</p><lb/> <p xml:id="ID_1081" next="#ID_1082"> Und dies führt uns zum Schluß auf die Akademiefrage zurück. Die säch¬<lb/> sische Verfassung enthält in ihrem sechzigsten Paragraph die Bestimmung, daß<lb/> die Fonds milder Stiftungen einzig zu den der Stiftung vorgezeichneten Zwecken,<lb/> und zwar unabänderlich nur zu diesen, verwendet werden dürfen. Im Gleichen<lb/> schützt das preußische Landrecht, II. Tit. 6. §§ 74, 193, die ursprünglich einer<lb/> Stiftung gegebene Bestimmung so lange es irgend möglich ist. diese Bestim¬<lb/> mung zu erfüllen. Wie schon nachgewiesen wurde, ist die Schillerstiftung aber<lb/> in der Form, wie sie die staatliche Bestätigung nachsuchte und empfing, aus¬<lb/> drücklich den hilfsbedürftigen Dichtern oder Schriftstellern und deren Ange¬<lb/> hörigen oder Nachkommen gewidmet. Es liegt also die rechtliche Möglichkeit:<lb/> nicht-hilfsbedürftige Dichter aus den Mitteln der Schillerstiftung durch Ehren¬<lb/> spenden auszuzeichnen, nur in dem einzigen Falle vor, daß die jährlich bei der<lb/> Centralkasse zur Verkeilung kommenden 15,000 Thlr. keine hinreichende An¬<lb/> zahl von verdienstvollen und zugleich hilfsbedürftigen Dichiern vorfänden, immer<lb/> auch dann natürlich nur nach entsprechender Aenderung des auf den Stiftungs¬<lb/> zweck bezüglichen Paragraphen. Man ist nun in der vorigen Vcrwaltungspenode,<lb/> wie wir gezeigt haben, mit diesem wichtigsten Gegenstande der ganzen Stif¬<lb/> tung sehr rasch fertig geworden. Man hat einfach die Mittel der Stiftung für<lb/> zu groß erklärt, um durch Unterstützung der in Deutschland vorhandenen Zahl<lb/> verdienstvoller und hilfsbedürftiger Schriftsteller erschöpft zu werden, und hat<lb/> sich dann ohne weiteres die Vollmacht zur Amendirung des Stiftungszweckes</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0374]
der neuen Verwaltung Gelegenheit geben, über einige von der alten Verwaltung
bisher völlig vernachlässigte Seiten der Stiftungsaufgaben nachzudenken. Daß
wir dem jetzigen Vorsitzenden, Freiherrn v. Münch-Bellinghausen. den Willen
zutrauen, durch Unparteilichkeit gut zu machen, was die wiener Circulaire und
die Haltung der wiener Abgeordneten bisher gesündigt haben, wollen wir ihm
hier bereitwillig zu erkennen geben. Die Verwaltungsperiode des Herrn
Dingelstedt hat bewiesen, welche Macht der Vorsitzende dieser Stiftung besitzt.
Zum Glück für die Stiftung und zur großen Erleichterung für Herrn v. Münch.
Bellinghausen hat der Kaiser von Oestreich keine Zeit, die Schillerstiftung bis
zur Zärtlichkeit liebzugewinnen. Auch Wien kann es zur Noth verschmerzen,
wenn die Stiftung nach fünf Jahren der Kaiserstadt mit einem Bhüt-i-Gott!
den Rücken wendet. Die Aufgabe des jetzigen Borsitzenden ist also keine gar
zu schwierige. Er braucht nur ein Auge darauf zu haben, daß die während
seiner Verwaitungspcnode bevorstehende abermalige und besser vorzubereitende
Revision nicht im Sinne von Bestrebungen ausgebeutet wird, welche die ur¬
sprünglichen Zwecke der Stiftung verfälschen. Je eher er eine Veranlassung
findet, das Fortregieren „im Geiste Weimars" in einem Sinne zu erläutern,
dem auch die Opposition beizustimmen vermag, desto besser für ihn und die
Stiftung.
Und dies führt uns zum Schluß auf die Akademiefrage zurück. Die säch¬
sische Verfassung enthält in ihrem sechzigsten Paragraph die Bestimmung, daß
die Fonds milder Stiftungen einzig zu den der Stiftung vorgezeichneten Zwecken,
und zwar unabänderlich nur zu diesen, verwendet werden dürfen. Im Gleichen
schützt das preußische Landrecht, II. Tit. 6. §§ 74, 193, die ursprünglich einer
Stiftung gegebene Bestimmung so lange es irgend möglich ist. diese Bestim¬
mung zu erfüllen. Wie schon nachgewiesen wurde, ist die Schillerstiftung aber
in der Form, wie sie die staatliche Bestätigung nachsuchte und empfing, aus¬
drücklich den hilfsbedürftigen Dichtern oder Schriftstellern und deren Ange¬
hörigen oder Nachkommen gewidmet. Es liegt also die rechtliche Möglichkeit:
nicht-hilfsbedürftige Dichter aus den Mitteln der Schillerstiftung durch Ehren¬
spenden auszuzeichnen, nur in dem einzigen Falle vor, daß die jährlich bei der
Centralkasse zur Verkeilung kommenden 15,000 Thlr. keine hinreichende An¬
zahl von verdienstvollen und zugleich hilfsbedürftigen Dichiern vorfänden, immer
auch dann natürlich nur nach entsprechender Aenderung des auf den Stiftungs¬
zweck bezüglichen Paragraphen. Man ist nun in der vorigen Vcrwaltungspenode,
wie wir gezeigt haben, mit diesem wichtigsten Gegenstande der ganzen Stif¬
tung sehr rasch fertig geworden. Man hat einfach die Mittel der Stiftung für
zu groß erklärt, um durch Unterstützung der in Deutschland vorhandenen Zahl
verdienstvoller und hilfsbedürftiger Schriftsteller erschöpft zu werden, und hat
sich dann ohne weiteres die Vollmacht zur Amendirung des Stiftungszweckes
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