Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.Es ist später bei der amtlichen Vertheidigung dieser Vergabung -- wir Es wird, wenn nöthig, wahrscheinlich möglich sein, manche verwandte Fälle Es ist später bei der amtlichen Vertheidigung dieser Vergabung — wir Es wird, wenn nöthig, wahrscheinlich möglich sein, manche verwandte Fälle <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0312" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/283665"/> <p xml:id="ID_881"> Es ist später bei der amtlichen Vertheidigung dieser Vergabung — wir<lb/> fürchten nicht zum Vortheil der Stiftung — die Unmöglichkeit behauptet wor«<lb/> den, das viele vorhandene Geld auf andere Weise unterzubringen. Da das<lb/> Verzeichnis; der Abgewiesenen den Zweigstiftungen nicht übersandt wird, Viel¬<lb/> mehr ein persönlicher Einblick in die desfallsigen Acten zur Beurtheilung dieses<lb/> Gegenstandes nöthig wäre, zu welcher zeitraubenden Prüfung den Abgeordneten<lb/> der Generalversammlung begreiflicherweise aber keine Muße bleibt, so ist es<lb/> schwer, sich über jene Behauptung eine Meinung zu bilden. Oeffentliche Samm¬<lb/> lungen für die Hinterlassenen mehr oder weniger verdienstvoller Schriftsteller<lb/> sind indessen um dieselbe Zeit nöthig geworden, auf welche jene Ueberflußklage<lb/> ihre Anwendung finden soll. Wir erinnern nur an die Aufrufe für die Hinter¬<lb/> lassenen Hermann Margraffs und Otto Ruppius, welcher letztere Aufruf sogar,<lb/> wenn wir nicht irren, von einem stellvertretenden Mitglied? des berliner Ver¬<lb/> waltungsrathes mitunterzeichnet war. Nicht minder datirt aus dem nämlichen<lb/> Jahre des Ueberflusses eine von den Bekannten und dem Arzte Otto Ludwigs<lb/> beim Verwaltungsrath eingereichte Vorstellung, in welcher neben der Erhöhung<lb/> des unzureichenden Jahrgehalts die Abtragung einer während der Krankheit<lb/> des längst für unheilbar Erklärten ausgelaufene, ihn entsetzlich drückende Schul¬<lb/> denlast von siebenhundert Thalern warm und eingehend befürwortet wurde.<lb/> Es ist bekannt, daß der Verwaltungsrath der Schillerstiftung diese Schuldenlast<lb/> dem Erliegenden nicht abgenommen hat. Private Sammlungen und eine Vor¬<lb/> lesung Lewinslys waren erst nach und nach im Stande, das von der Schiller¬<lb/> stiftung Verabsäumte gut zu machen. Jene Vorstellung aber datirte vom Januar<lb/> 1863; die „Darbietungen", deren wir erwähnten, tragen den 10. November<lb/> des Mauchen Jahres als Datum. Sie wurden gemacht, sagt das Protokoll,<lb/> „weil die vorhandenen Mittel nicht Härten erschöpft werden können".</p><lb/> <p xml:id="ID_882"> Es wird, wenn nöthig, wahrscheinlich möglich sein, manche verwandte Fälle<lb/> aus derselben Zeit nachzuweisen. Für unsern gegenwärtigen Zweck mögen die<lb/> erwähnten Vorkommnisse genügen. Gleich hier sei indessen noch einer, wie es<lb/> scheint officiösen, Auslassung in der Nationalzeitung gedacht, nach welcher der<lb/> Verwaltungsrath es gar nicht als seine Aufgabe betrachten dürfe, Wittwen „mit<lb/> zehn Kindern" sorgenfrei zu stellen. Dieser Protest gegen eine allzuzahlreiche<lb/> Nachkommenschaft der im Uebrigen als unterstützungswürdig Erscheinenden ist<lb/> ein charakteristischer Fingerzeig für die wunderliche Vielseitigkeit der über die<lb/> Zwecke der Schillerstiftung umlaufenden Meinungen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0312]
Es ist später bei der amtlichen Vertheidigung dieser Vergabung — wir
fürchten nicht zum Vortheil der Stiftung — die Unmöglichkeit behauptet wor«
den, das viele vorhandene Geld auf andere Weise unterzubringen. Da das
Verzeichnis; der Abgewiesenen den Zweigstiftungen nicht übersandt wird, Viel¬
mehr ein persönlicher Einblick in die desfallsigen Acten zur Beurtheilung dieses
Gegenstandes nöthig wäre, zu welcher zeitraubenden Prüfung den Abgeordneten
der Generalversammlung begreiflicherweise aber keine Muße bleibt, so ist es
schwer, sich über jene Behauptung eine Meinung zu bilden. Oeffentliche Samm¬
lungen für die Hinterlassenen mehr oder weniger verdienstvoller Schriftsteller
sind indessen um dieselbe Zeit nöthig geworden, auf welche jene Ueberflußklage
ihre Anwendung finden soll. Wir erinnern nur an die Aufrufe für die Hinter¬
lassenen Hermann Margraffs und Otto Ruppius, welcher letztere Aufruf sogar,
wenn wir nicht irren, von einem stellvertretenden Mitglied? des berliner Ver¬
waltungsrathes mitunterzeichnet war. Nicht minder datirt aus dem nämlichen
Jahre des Ueberflusses eine von den Bekannten und dem Arzte Otto Ludwigs
beim Verwaltungsrath eingereichte Vorstellung, in welcher neben der Erhöhung
des unzureichenden Jahrgehalts die Abtragung einer während der Krankheit
des längst für unheilbar Erklärten ausgelaufene, ihn entsetzlich drückende Schul¬
denlast von siebenhundert Thalern warm und eingehend befürwortet wurde.
Es ist bekannt, daß der Verwaltungsrath der Schillerstiftung diese Schuldenlast
dem Erliegenden nicht abgenommen hat. Private Sammlungen und eine Vor¬
lesung Lewinslys waren erst nach und nach im Stande, das von der Schiller¬
stiftung Verabsäumte gut zu machen. Jene Vorstellung aber datirte vom Januar
1863; die „Darbietungen", deren wir erwähnten, tragen den 10. November
des Mauchen Jahres als Datum. Sie wurden gemacht, sagt das Protokoll,
„weil die vorhandenen Mittel nicht Härten erschöpft werden können".
Es wird, wenn nöthig, wahrscheinlich möglich sein, manche verwandte Fälle
aus derselben Zeit nachzuweisen. Für unsern gegenwärtigen Zweck mögen die
erwähnten Vorkommnisse genügen. Gleich hier sei indessen noch einer, wie es
scheint officiösen, Auslassung in der Nationalzeitung gedacht, nach welcher der
Verwaltungsrath es gar nicht als seine Aufgabe betrachten dürfe, Wittwen „mit
zehn Kindern" sorgenfrei zu stellen. Dieser Protest gegen eine allzuzahlreiche
Nachkommenschaft der im Uebrigen als unterstützungswürdig Erscheinenden ist
ein charakteristischer Fingerzeig für die wunderliche Vielseitigkeit der über die
Zwecke der Schillerstiftung umlaufenden Meinungen.
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