Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.schreiben ähnlicher Art längst gegeben haben, durch den Werth der sorgfältigen Für jetzt müssen wir von einer nähern Bezugnahme aus diese Schrift Borausgeschickt sei aber in Betreff der jetzigen Verwaltung der Stiftung Worin besteht derselbe? Wir glauben, seinen Grundzügen nach, in der verschiedenen Ausfassung schreiben ähnlicher Art längst gegeben haben, durch den Werth der sorgfältigen Für jetzt müssen wir von einer nähern Bezugnahme aus diese Schrift Borausgeschickt sei aber in Betreff der jetzigen Verwaltung der Stiftung Worin besteht derselbe? Wir glauben, seinen Grundzügen nach, in der verschiedenen Ausfassung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0302" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/283655"/> <p xml:id="ID_843" prev="#ID_842"> schreiben ähnlicher Art längst gegeben haben, durch den Werth der sorgfältigen<lb/> Arbeit durchaus gerechtfertigt erscheinen.</p><lb/> <p xml:id="ID_844"> Für jetzt müssen wir von einer nähern Bezugnahme aus diese Schrift<lb/> Abstand nehmen und wir können dies um so mehr, als anderweitiges Material<lb/> über den nämlichen Gegenstand, wenn auch zerstreut, doch in hinreichender<lb/> Menge vorhanden ist, um uns die Einzelnheiten des Conflicts mit Deutlichkeit<lb/> überblicken zu lassen.</p><lb/> <p xml:id="ID_845"> Borausgeschickt sei aber in Betreff der jetzigen Verwaltung der Stiftung<lb/> (wir meinen die seit dem 1. Juli in Function getretene), daß diese Verwaltung,<lb/> der Majorität nach, sich zu den Grundsätzen der vorigen Verwaltung bekennt.<lb/> Im jetzigen Verwaltungsräthe sitzen nämlich abermals Berlin, München und<lb/> Weimar, ferner deren Bundesgenosse Wien. d. h. von sämmtlichen sieben Ver¬<lb/> waltungsrathsstimmen gehören nicht weniger als fünf der alten Richtung an,<lb/> indem unter diesen vier Zweigstiftungen der Vorort begriffen ist, dieser aber<lb/> satzungsgemäß zwei Verwaltungsrathsmitglicder stellt. Die weiter neu hinzu-<lb/> gekommenen Stiftungen sind Köln und die badische Landesstiftung, von denen<lb/> die letztere zur Opposition zählt, ohne übrigens bis jetzt in dem Kampfe eine<lb/> hervorragende Stellung eingenommen zu haben, während Köln sich auf der<lb/> letzten Generalversammlung sogar im Wesentlichen auf Seiten des Verwaltungs-<lb/> raths hielt. Im günstigsten Falle stehen die bisher von der Opposition geltend<lb/> gemachten Gesichtspunkte also auch jetzt, nachdem durch den Einspruch des<lb/> sächsischen Ministeriums die Rückkehr zu den alten Statuten und die Wahl<lb/> eines neuen Vororts durchgesetzt worden ist, im Verwaltungsrath wie 2 zu 5.<lb/> Was den neuen Vorort Wien betrifft, so hat er nicht nur Weimar auf der<lb/> vorigen Generalversammlung bei seiner Candidatur für die abermalige Vororts¬<lb/> ehre mit unterstützt, er hat auch in mehrmaligen Circularen den Standpunkt<lb/> Weimars verfochten; und schließlich hat er der Generalversammlung, nachdem<lb/> er mit 13 gegen 9 Stimmen selbst Vorort geworden war, die Absicht zu er¬<lb/> kennen gegeben: sein Amt „im Geiste Weimars" verwalten zu wollen.<lb/> / Die letzte Generalversammlung ist überdies unter leidenschaftlichen An¬<lb/> griffen gegen das sächsische Ministerium und unter nicht minder leidenschaftlichen<lb/> Ausfällen gegen den Verfasser der vorerwähnten Oppositionsbroschüre zu Ende '<lb/> gegangen. Es heißt also nicht Oel ins Feuer gießen, sondern einfach den wirt¬<lb/> lichen Thatbestand wiedergeben und zur Klärung desselben beitragen, wenn die<lb/> nachfolgende Darstellung sich mit dem Zwiespalt als einem noch fortdauernden<lb/> beschäftigt.</p><lb/> <p xml:id="ID_846"> Worin besteht derselbe?</p><lb/> <p xml:id="ID_847"> Wir glauben, seinen Grundzügen nach, in der verschiedenen Ausfassung<lb/> des Stiftungszwecks, in der Art also, wie die Jahreszinsen des großen Stif¬<lb/> tungsfonds zu verwenden seien.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0302]
schreiben ähnlicher Art längst gegeben haben, durch den Werth der sorgfältigen
Arbeit durchaus gerechtfertigt erscheinen.
Für jetzt müssen wir von einer nähern Bezugnahme aus diese Schrift
Abstand nehmen und wir können dies um so mehr, als anderweitiges Material
über den nämlichen Gegenstand, wenn auch zerstreut, doch in hinreichender
Menge vorhanden ist, um uns die Einzelnheiten des Conflicts mit Deutlichkeit
überblicken zu lassen.
Borausgeschickt sei aber in Betreff der jetzigen Verwaltung der Stiftung
(wir meinen die seit dem 1. Juli in Function getretene), daß diese Verwaltung,
der Majorität nach, sich zu den Grundsätzen der vorigen Verwaltung bekennt.
Im jetzigen Verwaltungsräthe sitzen nämlich abermals Berlin, München und
Weimar, ferner deren Bundesgenosse Wien. d. h. von sämmtlichen sieben Ver¬
waltungsrathsstimmen gehören nicht weniger als fünf der alten Richtung an,
indem unter diesen vier Zweigstiftungen der Vorort begriffen ist, dieser aber
satzungsgemäß zwei Verwaltungsrathsmitglicder stellt. Die weiter neu hinzu-
gekommenen Stiftungen sind Köln und die badische Landesstiftung, von denen
die letztere zur Opposition zählt, ohne übrigens bis jetzt in dem Kampfe eine
hervorragende Stellung eingenommen zu haben, während Köln sich auf der
letzten Generalversammlung sogar im Wesentlichen auf Seiten des Verwaltungs-
raths hielt. Im günstigsten Falle stehen die bisher von der Opposition geltend
gemachten Gesichtspunkte also auch jetzt, nachdem durch den Einspruch des
sächsischen Ministeriums die Rückkehr zu den alten Statuten und die Wahl
eines neuen Vororts durchgesetzt worden ist, im Verwaltungsrath wie 2 zu 5.
Was den neuen Vorort Wien betrifft, so hat er nicht nur Weimar auf der
vorigen Generalversammlung bei seiner Candidatur für die abermalige Vororts¬
ehre mit unterstützt, er hat auch in mehrmaligen Circularen den Standpunkt
Weimars verfochten; und schließlich hat er der Generalversammlung, nachdem
er mit 13 gegen 9 Stimmen selbst Vorort geworden war, die Absicht zu er¬
kennen gegeben: sein Amt „im Geiste Weimars" verwalten zu wollen.
/ Die letzte Generalversammlung ist überdies unter leidenschaftlichen An¬
griffen gegen das sächsische Ministerium und unter nicht minder leidenschaftlichen
Ausfällen gegen den Verfasser der vorerwähnten Oppositionsbroschüre zu Ende '
gegangen. Es heißt also nicht Oel ins Feuer gießen, sondern einfach den wirt¬
lichen Thatbestand wiedergeben und zur Klärung desselben beitragen, wenn die
nachfolgende Darstellung sich mit dem Zwiespalt als einem noch fortdauernden
beschäftigt.
Worin besteht derselbe?
Wir glauben, seinen Grundzügen nach, in der verschiedenen Ausfassung
des Stiftungszwecks, in der Art also, wie die Jahreszinsen des großen Stif¬
tungsfonds zu verwenden seien.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |