Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. II. Band.Die Münchener Generalzollconferenz wurde erst im März eröffnet. Hier So suchte Bayern zu bewirken, daß die östreichischen ProPositionen als Die Münchener Generalzollconferenz wurde erst im März eröffnet. Hier So suchte Bayern zu bewirken, daß die östreichischen ProPositionen als <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0389" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/283186"/> <p xml:id="ID_1254"> Die Münchener Generalzollconferenz wurde erst im März eröffnet. Hier<lb/> übergab Bayern eine vom 26. April 1863 datirte Denkschrift: „Die Proposi¬<lb/> tionen der kaiserlich-königlich-östreichischen Negierung vom 10. Juli 1862,<lb/> bezüglich der Erneuerung des Zoll- und Handelsvertrags vom 19. Februar 1853<lb/> und deren Berathung auf der fünfzehnten Generalcvnferenz betreffend", welche<lb/> zu folgenden Ergebnissen gelangte: Es handle sich gegenwärtig blos um Be¬<lb/> antwortung der Frage, welche erste und allgemeine Rückäußcrung der östrei¬<lb/> chischen Regierung auf ihre Vorschläge und in welcher Form dieselbe gegeben<lb/> werden solle, und nach Ansicht der bayerischen Regierung wäre diese Erklärung<lb/> im Namen und Auftrag sämmtlicher Zollvereinsmitglieder durch diejenigen Re¬<lb/> gierungen, welche schon früher für die Verhandlungen mit Oestreich bevollmächtigt<lb/> gewesen, dahin abzugeben, daß der Verein geneigt sei, die Verhandlungen mit<lb/> Oestreich über die Fortsetzung und Erweiterung des Vertrages vom 19. Februar<lb/> 1863 aus Anlaß der neuen Propositionen wieder aufzunehmen und in nächster<lb/> Zeit, und zwar gleichzeitig mit den Verhandlungen über die Erneuerung des<lb/> Zollvereins, zu eröffnen. Beide Verhandlungen ständen in einem inneren<lb/> Zusammenhange, doch sei nicht nothwendig, daß der Abschluß der einen der<lb/> andern vorausgehe, sondern wie 1863 werde ein gleichzeitiger Abschluß wohl<lb/> das Geeignetste sein. Die Erneuerung des Zollvereins aber könne, bei der all¬<lb/> seitigen Geneigtheit hierzu, wohl von da an als gesichert betrachtet werden,<lb/> Wo sämmtliche Vereinsregierungen darin übereinstimmten, daß dieselbe an und<lb/> für sich für das höchste gemeinsame Interesse zu erachten. Sollte es nicht ge¬<lb/> lingen, hierüber oder über eine an Oestreich zu ertheilende vorläufige Antwort<lb/> eine Uebereinstimmung zu erzielen, so würde nur übrigbleiben, daß die Re¬<lb/> gierungen, welche über Erneuerung des Zollvcreinsvertrags und weitere Ver¬<lb/> handlungen mit Oestreich im Wesentlichen gleicher Ansicht seien, sich über ihr<lb/> Weiteres gemeinsames Verfahren in beiden Richtungen unter sich verständigten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1255"> So suchte Bayern zu bewirken, daß die östreichischen ProPositionen als<lb/> näher liegend wie der Vertrag mit Frankreich behandelt würden, und den Ab¬<lb/> schluß mit Oestreich gewissermaßen' als Bedingung für die Erneuerung der Zvll-<lb/> Vereinsverträge hinzustellen. Ja die Denkschrift sprach direct aus, daß, „wenn<lb/> einzelne Mitglieder, indem sie einerseits die Erneuerung des Zollvereins als<lb/> einen Präjudicialpunkt für die Jnbetrachtnahme der östreichischen Propositionen<lb/> ansehen zu müssen glaubten, andrerseits die Ansicht hegen sollten, die Er-<lb/> neuerung der Zollvereinsverträge davon abhängig zu machen, daß einzelne den<lb/> Interessen anderer Vereinsregierungen widersprechende Maßregeln oder Modi¬<lb/> fikationen der Vereinsverträge allgemein anerkannt werden, und wenn dieselben<lb/> gesonnen wären, lieber aus dem Verein zu scheiden als auf ihre Absichten zu<lb/> verzichten," „unzweifelhaft die Erneuerung des bisherigen Zoll-<lb/> Vereins sofort als unerreichbar zu betrachten wäre."</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0389]
Die Münchener Generalzollconferenz wurde erst im März eröffnet. Hier
übergab Bayern eine vom 26. April 1863 datirte Denkschrift: „Die Proposi¬
tionen der kaiserlich-königlich-östreichischen Negierung vom 10. Juli 1862,
bezüglich der Erneuerung des Zoll- und Handelsvertrags vom 19. Februar 1853
und deren Berathung auf der fünfzehnten Generalcvnferenz betreffend", welche
zu folgenden Ergebnissen gelangte: Es handle sich gegenwärtig blos um Be¬
antwortung der Frage, welche erste und allgemeine Rückäußcrung der östrei¬
chischen Regierung auf ihre Vorschläge und in welcher Form dieselbe gegeben
werden solle, und nach Ansicht der bayerischen Regierung wäre diese Erklärung
im Namen und Auftrag sämmtlicher Zollvereinsmitglieder durch diejenigen Re¬
gierungen, welche schon früher für die Verhandlungen mit Oestreich bevollmächtigt
gewesen, dahin abzugeben, daß der Verein geneigt sei, die Verhandlungen mit
Oestreich über die Fortsetzung und Erweiterung des Vertrages vom 19. Februar
1863 aus Anlaß der neuen Propositionen wieder aufzunehmen und in nächster
Zeit, und zwar gleichzeitig mit den Verhandlungen über die Erneuerung des
Zollvereins, zu eröffnen. Beide Verhandlungen ständen in einem inneren
Zusammenhange, doch sei nicht nothwendig, daß der Abschluß der einen der
andern vorausgehe, sondern wie 1863 werde ein gleichzeitiger Abschluß wohl
das Geeignetste sein. Die Erneuerung des Zollvereins aber könne, bei der all¬
seitigen Geneigtheit hierzu, wohl von da an als gesichert betrachtet werden,
Wo sämmtliche Vereinsregierungen darin übereinstimmten, daß dieselbe an und
für sich für das höchste gemeinsame Interesse zu erachten. Sollte es nicht ge¬
lingen, hierüber oder über eine an Oestreich zu ertheilende vorläufige Antwort
eine Uebereinstimmung zu erzielen, so würde nur übrigbleiben, daß die Re¬
gierungen, welche über Erneuerung des Zollvcreinsvertrags und weitere Ver¬
handlungen mit Oestreich im Wesentlichen gleicher Ansicht seien, sich über ihr
Weiteres gemeinsames Verfahren in beiden Richtungen unter sich verständigten.
So suchte Bayern zu bewirken, daß die östreichischen ProPositionen als
näher liegend wie der Vertrag mit Frankreich behandelt würden, und den Ab¬
schluß mit Oestreich gewissermaßen' als Bedingung für die Erneuerung der Zvll-
Vereinsverträge hinzustellen. Ja die Denkschrift sprach direct aus, daß, „wenn
einzelne Mitglieder, indem sie einerseits die Erneuerung des Zollvereins als
einen Präjudicialpunkt für die Jnbetrachtnahme der östreichischen Propositionen
ansehen zu müssen glaubten, andrerseits die Ansicht hegen sollten, die Er-
neuerung der Zollvereinsverträge davon abhängig zu machen, daß einzelne den
Interessen anderer Vereinsregierungen widersprechende Maßregeln oder Modi¬
fikationen der Vereinsverträge allgemein anerkannt werden, und wenn dieselben
gesonnen wären, lieber aus dem Verein zu scheiden als auf ihre Absichten zu
verzichten," „unzweifelhaft die Erneuerung des bisherigen Zoll-
Vereins sofort als unerreichbar zu betrachten wäre."
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |