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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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Und hiernach stellt sich heraus, beiß die gedachte handelspolitische Veränderung
in den Verhältnissen der Herzogtümer den Finanzen derselben gegen die bis¬
her in der Verbindung mit Dänemark bezogene" Einnahmen einen Ausfall von
683,158 Thlr. preuß. oder, wenn man infolge der Trennung vom Königreich
eine Verminderung der Nettoeinnahme von 93 auf 80 Schill. Cour, per Kops
annimmt, immer noch einen Verlust von 436,419 Thlr. 18 Sgl. herbeiführen
würde.

Jedermann wird einleuchten, daß die Finanzen Schleswig-Holsteins bei
den ohnedies sehr hoch gesteigerten Ansprüchen, welche die nach Constituirung
des neuen Staats eintretenden Verhältnisse an dieselbe" machen werden, einen
so beträchtlichen Ausfall kaum zu ertragen fähig sind. Dennoch wird es, wie
gezeigt, aus politischen, wie theilweise auch aus volkswirthschaftlichen Gründen
durchaus nicht zu umgehen sein, die Bereitwilligkeit der Herzogthümer, dem
Zollverein sich anzuschließen, nicht blos auszusprechen, sondern wirklich zu be¬
thätigen.

Um dieser doppelten Rücksicht zu genügen, dem Gebot der Nothwendigkeit
zu folgen, welches den Eintritt in die handelspolilische Union Deutschlands
fordert, und doch Verluste für die Finanzen des Landes zu verhüten, scheinen
uns nur zwei Wege offen zu stehen:

1) Man verlangt unter genauer Vorlage der finanziellen Verhältnisse der Her¬
zogthümer ein höheres Präcipuum, als es gegenwärtig Hannover
und Oldenburg eingeräumt ist. Dafür spricht zunächst, daß der fielen
Stadt Frankfurt noch jetzt eine erheblich größere Entschädigung dieser Art ge¬
währt ist, weil dort, wie in Schleswig-Holstein, der Consum der vorzugsweise
hoch besteuerten Artikel ein sehr viel bedeutenderer ist. als in den übrigen Zoll-
Vereinsstaaten, und daß auch den Staaten des Steucrvereins bei ihrem Anschluß
an den Zollverein für die erste Vertragspenodc ein höheres Präcipuum zuge¬
standen wurde, als jetzt bei Erneuerung der Perträge. Ferner ist dafür anzu¬
führen die außerordentliche Wichtigkeit, welche der Anschluß der Herzogthümer
für die nächsten und für die letzten Zwecke des Zollvereins namentlich auch
dadurch hat. daß derselbe Mecklenburg und Lübeck aus ihrer Isolirung zu treten
nöthigen wird, und so ist kaum zu bezweifeln, daß ein solches Zugeständniß
im Allgemeinen auf Bewilligung zu rechnen hat.

Es fragt sich also nur noch um das Maß des den Herzogthümer" zu ver¬
schaffenden Präcipuums, und hier ist, wie uns dünkt, folgender Schluß gestattet.
Als der Steucrverein sich anschloß, wurde demselben ein dahin gehendes Prä¬
cipuum gewährt, daß jeder Bewohner der zu ihm gehörende" Länder für 1-/. Per¬
sonen gerechnet werden sollte, doch mit der Beschränkung, daß das Präcipuum
20 Sgl. auf den Kopf nicht übersteigen dürfe. Bei dem stärkeren Verbrauch
hochbesteuerter Artikel in Schleswig-Holstein und bei der größeren Bedeutung.


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Und hiernach stellt sich heraus, beiß die gedachte handelspolitische Veränderung
in den Verhältnissen der Herzogtümer den Finanzen derselben gegen die bis¬
her in der Verbindung mit Dänemark bezogene» Einnahmen einen Ausfall von
683,158 Thlr. preuß. oder, wenn man infolge der Trennung vom Königreich
eine Verminderung der Nettoeinnahme von 93 auf 80 Schill. Cour, per Kops
annimmt, immer noch einen Verlust von 436,419 Thlr. 18 Sgl. herbeiführen
würde.

Jedermann wird einleuchten, daß die Finanzen Schleswig-Holsteins bei
den ohnedies sehr hoch gesteigerten Ansprüchen, welche die nach Constituirung
des neuen Staats eintretenden Verhältnisse an dieselbe» machen werden, einen
so beträchtlichen Ausfall kaum zu ertragen fähig sind. Dennoch wird es, wie
gezeigt, aus politischen, wie theilweise auch aus volkswirthschaftlichen Gründen
durchaus nicht zu umgehen sein, die Bereitwilligkeit der Herzogthümer, dem
Zollverein sich anzuschließen, nicht blos auszusprechen, sondern wirklich zu be¬
thätigen.

Um dieser doppelten Rücksicht zu genügen, dem Gebot der Nothwendigkeit
zu folgen, welches den Eintritt in die handelspolilische Union Deutschlands
fordert, und doch Verluste für die Finanzen des Landes zu verhüten, scheinen
uns nur zwei Wege offen zu stehen:

1) Man verlangt unter genauer Vorlage der finanziellen Verhältnisse der Her¬
zogthümer ein höheres Präcipuum, als es gegenwärtig Hannover
und Oldenburg eingeräumt ist. Dafür spricht zunächst, daß der fielen
Stadt Frankfurt noch jetzt eine erheblich größere Entschädigung dieser Art ge¬
währt ist, weil dort, wie in Schleswig-Holstein, der Consum der vorzugsweise
hoch besteuerten Artikel ein sehr viel bedeutenderer ist. als in den übrigen Zoll-
Vereinsstaaten, und daß auch den Staaten des Steucrvereins bei ihrem Anschluß
an den Zollverein für die erste Vertragspenodc ein höheres Präcipuum zuge¬
standen wurde, als jetzt bei Erneuerung der Perträge. Ferner ist dafür anzu¬
führen die außerordentliche Wichtigkeit, welche der Anschluß der Herzogthümer
für die nächsten und für die letzten Zwecke des Zollvereins namentlich auch
dadurch hat. daß derselbe Mecklenburg und Lübeck aus ihrer Isolirung zu treten
nöthigen wird, und so ist kaum zu bezweifeln, daß ein solches Zugeständniß
im Allgemeinen auf Bewilligung zu rechnen hat.

Es fragt sich also nur noch um das Maß des den Herzogthümer» zu ver¬
schaffenden Präcipuums, und hier ist, wie uns dünkt, folgender Schluß gestattet.
Als der Steucrverein sich anschloß, wurde demselben ein dahin gehendes Prä¬
cipuum gewährt, daß jeder Bewohner der zu ihm gehörende» Länder für 1-/. Per¬
sonen gerechnet werden sollte, doch mit der Beschränkung, daß das Präcipuum
20 Sgl. auf den Kopf nicht übersteigen dürfe. Bei dem stärkeren Verbrauch
hochbesteuerter Artikel in Schleswig-Holstein und bei der größeren Bedeutung.


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[0495] Und hiernach stellt sich heraus, beiß die gedachte handelspolitische Veränderung in den Verhältnissen der Herzogtümer den Finanzen derselben gegen die bis¬ her in der Verbindung mit Dänemark bezogene» Einnahmen einen Ausfall von 683,158 Thlr. preuß. oder, wenn man infolge der Trennung vom Königreich eine Verminderung der Nettoeinnahme von 93 auf 80 Schill. Cour, per Kops annimmt, immer noch einen Verlust von 436,419 Thlr. 18 Sgl. herbeiführen würde. Jedermann wird einleuchten, daß die Finanzen Schleswig-Holsteins bei den ohnedies sehr hoch gesteigerten Ansprüchen, welche die nach Constituirung des neuen Staats eintretenden Verhältnisse an dieselbe» machen werden, einen so beträchtlichen Ausfall kaum zu ertragen fähig sind. Dennoch wird es, wie gezeigt, aus politischen, wie theilweise auch aus volkswirthschaftlichen Gründen durchaus nicht zu umgehen sein, die Bereitwilligkeit der Herzogthümer, dem Zollverein sich anzuschließen, nicht blos auszusprechen, sondern wirklich zu be¬ thätigen. Um dieser doppelten Rücksicht zu genügen, dem Gebot der Nothwendigkeit zu folgen, welches den Eintritt in die handelspolilische Union Deutschlands fordert, und doch Verluste für die Finanzen des Landes zu verhüten, scheinen uns nur zwei Wege offen zu stehen: 1) Man verlangt unter genauer Vorlage der finanziellen Verhältnisse der Her¬ zogthümer ein höheres Präcipuum, als es gegenwärtig Hannover und Oldenburg eingeräumt ist. Dafür spricht zunächst, daß der fielen Stadt Frankfurt noch jetzt eine erheblich größere Entschädigung dieser Art ge¬ währt ist, weil dort, wie in Schleswig-Holstein, der Consum der vorzugsweise hoch besteuerten Artikel ein sehr viel bedeutenderer ist. als in den übrigen Zoll- Vereinsstaaten, und daß auch den Staaten des Steucrvereins bei ihrem Anschluß an den Zollverein für die erste Vertragspenodc ein höheres Präcipuum zuge¬ standen wurde, als jetzt bei Erneuerung der Perträge. Ferner ist dafür anzu¬ führen die außerordentliche Wichtigkeit, welche der Anschluß der Herzogthümer für die nächsten und für die letzten Zwecke des Zollvereins namentlich auch dadurch hat. daß derselbe Mecklenburg und Lübeck aus ihrer Isolirung zu treten nöthigen wird, und so ist kaum zu bezweifeln, daß ein solches Zugeständniß im Allgemeinen auf Bewilligung zu rechnen hat. Es fragt sich also nur noch um das Maß des den Herzogthümer» zu ver¬ schaffenden Präcipuums, und hier ist, wie uns dünkt, folgender Schluß gestattet. Als der Steucrverein sich anschloß, wurde demselben ein dahin gehendes Prä¬ cipuum gewährt, daß jeder Bewohner der zu ihm gehörende» Länder für 1-/. Per¬ sonen gerechnet werden sollte, doch mit der Beschränkung, daß das Präcipuum 20 Sgl. auf den Kopf nicht übersteigen dürfe. Bei dem stärkeren Verbrauch hochbesteuerter Artikel in Schleswig-Holstein und bei der größeren Bedeutung. 62"

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/495>, abgerufen am 03.07.2024.