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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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Bei der Berechnung des Betrags wird es aber darauf ankommen, ob
Altona, Wandsbcck und die Trittauschen Dörfer, die gegenwärtig außerhalb
der Zolllinie liegen, in dieselbe hineingezogen werden oder nicht. Tritt Ham¬
burg dem Zollvereine nicht bei, so wird die bisherige Zollgrenze vermuthlich
bleiben müssen, wenn es nicht zum Behuf besserer Controle vorgezogen wird,
auch Ottensee und den Strich an der Elbe bis Wedel außerhalb derselben zu
lassen. So wird der Anschlag nur nach der bisher zollpflichtigen Bevölkerung
(902.S10 Seelen) gemacht werden dürfen, was 1,032,928 Thlr. prcuß. er¬
geben würde.

Von dieser Summe würden aber noch die Kosten der Zollerhebung im
Innern abgehen, da nur die Kosten der Grenzbewachung und der Zollerhebung
an den Grenzen auf gemeinschaftliche Rechnung der Pereinsstaaten getragen
werden und mithin der oben angegebne Nettobetrag der Zollrcvcnucn als nach
Abzug dieser Kosten verbleibend zu verstehen ist. Bei der geographischen Lage
der Herzogthümer sind nun zwar beinahe alle Zollämter derselben als Grenz¬
zollämter zu betrachten; indeß nach dem bis jetzt im Zollverein beobachteten
Verfahren ist kaum anzunehmen, daß man das Fortbestehen aller dieser Zoll¬
ämter auf gemeinsame Rechnung zu gestatten gewillt sein wird. Zwar steht es
jeder einzelnen Regierung frei, auf eigne Kosten die Zahl der innern Zollstellen
nach Belieben zu vermehren, und es würde somit der künftigen herzoglichen
Negierung gestattet sein, die Fortdauer der für den Verkehr des Landes sehr
wichtigen kleinen Loses- und Ladestellen, die ziemlich zahlreich die beiden Küsten
besäumen, zu sichern, aber es würde sich dies schwerlich ohne erhebliche Opfer
für die Schleswig-holsteinische Finanzkasse thun lassen. Bei Verhandlungen über
den Anschluß der Herzogthümer wäre daher unsrer Meinung nach ein Haupt¬
augenmerk darauf zu richten, daß die bestehenden Zollämter möglichst vollständig
Vom Verein als Grenzzollämter anerkannt würden.

Ferner kommt hierbei ein zweiter Punkt in Betracht. Die Kosten für die
Grenzzollämter und die Grenzzollbewachung werden nämlich im Zollverein nicht
mit ihrem wirklichen Betrage aus der gemeinschaftlichen Kasse ausbezahlt, son¬
dern jede einzelne Regierung erhält vielmehr eine nach einem aufgestellten Etat
berechnete Pauschsumme. Die bei Berechnung dieser Pauschsumme zu Grunde
gelegten Gehalte der Zollbeamten und Grenzwächter sind aber beträchtlich nie¬
driger als die derselben Beamten in Schleswig-Holstein, und eine Herabsetzung
dieser Gehalte wird um so weniger von der Billigkeit erlaubt sein, als die be¬
treffenden Beamten in den letzten Jahren sogar eine Theuerungszulage erhalten
mußten, die nicht wohl wird wegfallen können. In den Verträgen über Er-
Achtung eines Zollamts in Bremen ist nun schon eine Erhöhung des Gehalts¬
etats für die dort angestellten Beamten vereinbart worden, und es wird also
unsres Erachtens darauf ankommen. ein ähnliches Zugeständnis) für die Herzog-


Grenzboten IV. 18K4, 62

Bei der Berechnung des Betrags wird es aber darauf ankommen, ob
Altona, Wandsbcck und die Trittauschen Dörfer, die gegenwärtig außerhalb
der Zolllinie liegen, in dieselbe hineingezogen werden oder nicht. Tritt Ham¬
burg dem Zollvereine nicht bei, so wird die bisherige Zollgrenze vermuthlich
bleiben müssen, wenn es nicht zum Behuf besserer Controle vorgezogen wird,
auch Ottensee und den Strich an der Elbe bis Wedel außerhalb derselben zu
lassen. So wird der Anschlag nur nach der bisher zollpflichtigen Bevölkerung
(902.S10 Seelen) gemacht werden dürfen, was 1,032,928 Thlr. prcuß. er¬
geben würde.

Von dieser Summe würden aber noch die Kosten der Zollerhebung im
Innern abgehen, da nur die Kosten der Grenzbewachung und der Zollerhebung
an den Grenzen auf gemeinschaftliche Rechnung der Pereinsstaaten getragen
werden und mithin der oben angegebne Nettobetrag der Zollrcvcnucn als nach
Abzug dieser Kosten verbleibend zu verstehen ist. Bei der geographischen Lage
der Herzogthümer sind nun zwar beinahe alle Zollämter derselben als Grenz¬
zollämter zu betrachten; indeß nach dem bis jetzt im Zollverein beobachteten
Verfahren ist kaum anzunehmen, daß man das Fortbestehen aller dieser Zoll¬
ämter auf gemeinsame Rechnung zu gestatten gewillt sein wird. Zwar steht es
jeder einzelnen Regierung frei, auf eigne Kosten die Zahl der innern Zollstellen
nach Belieben zu vermehren, und es würde somit der künftigen herzoglichen
Negierung gestattet sein, die Fortdauer der für den Verkehr des Landes sehr
wichtigen kleinen Loses- und Ladestellen, die ziemlich zahlreich die beiden Küsten
besäumen, zu sichern, aber es würde sich dies schwerlich ohne erhebliche Opfer
für die Schleswig-holsteinische Finanzkasse thun lassen. Bei Verhandlungen über
den Anschluß der Herzogthümer wäre daher unsrer Meinung nach ein Haupt¬
augenmerk darauf zu richten, daß die bestehenden Zollämter möglichst vollständig
Vom Verein als Grenzzollämter anerkannt würden.

Ferner kommt hierbei ein zweiter Punkt in Betracht. Die Kosten für die
Grenzzollämter und die Grenzzollbewachung werden nämlich im Zollverein nicht
mit ihrem wirklichen Betrage aus der gemeinschaftlichen Kasse ausbezahlt, son¬
dern jede einzelne Regierung erhält vielmehr eine nach einem aufgestellten Etat
berechnete Pauschsumme. Die bei Berechnung dieser Pauschsumme zu Grunde
gelegten Gehalte der Zollbeamten und Grenzwächter sind aber beträchtlich nie¬
driger als die derselben Beamten in Schleswig-Holstein, und eine Herabsetzung
dieser Gehalte wird um so weniger von der Billigkeit erlaubt sein, als die be¬
treffenden Beamten in den letzten Jahren sogar eine Theuerungszulage erhalten
mußten, die nicht wohl wird wegfallen können. In den Verträgen über Er-
Achtung eines Zollamts in Bremen ist nun schon eine Erhöhung des Gehalts¬
etats für die dort angestellten Beamten vereinbart worden, und es wird also
unsres Erachtens darauf ankommen. ein ähnliches Zugeständnis) für die Herzog-


Grenzboten IV. 18K4, 62
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[0493] Bei der Berechnung des Betrags wird es aber darauf ankommen, ob Altona, Wandsbcck und die Trittauschen Dörfer, die gegenwärtig außerhalb der Zolllinie liegen, in dieselbe hineingezogen werden oder nicht. Tritt Ham¬ burg dem Zollvereine nicht bei, so wird die bisherige Zollgrenze vermuthlich bleiben müssen, wenn es nicht zum Behuf besserer Controle vorgezogen wird, auch Ottensee und den Strich an der Elbe bis Wedel außerhalb derselben zu lassen. So wird der Anschlag nur nach der bisher zollpflichtigen Bevölkerung (902.S10 Seelen) gemacht werden dürfen, was 1,032,928 Thlr. prcuß. er¬ geben würde. Von dieser Summe würden aber noch die Kosten der Zollerhebung im Innern abgehen, da nur die Kosten der Grenzbewachung und der Zollerhebung an den Grenzen auf gemeinschaftliche Rechnung der Pereinsstaaten getragen werden und mithin der oben angegebne Nettobetrag der Zollrcvcnucn als nach Abzug dieser Kosten verbleibend zu verstehen ist. Bei der geographischen Lage der Herzogthümer sind nun zwar beinahe alle Zollämter derselben als Grenz¬ zollämter zu betrachten; indeß nach dem bis jetzt im Zollverein beobachteten Verfahren ist kaum anzunehmen, daß man das Fortbestehen aller dieser Zoll¬ ämter auf gemeinsame Rechnung zu gestatten gewillt sein wird. Zwar steht es jeder einzelnen Regierung frei, auf eigne Kosten die Zahl der innern Zollstellen nach Belieben zu vermehren, und es würde somit der künftigen herzoglichen Negierung gestattet sein, die Fortdauer der für den Verkehr des Landes sehr wichtigen kleinen Loses- und Ladestellen, die ziemlich zahlreich die beiden Küsten besäumen, zu sichern, aber es würde sich dies schwerlich ohne erhebliche Opfer für die Schleswig-holsteinische Finanzkasse thun lassen. Bei Verhandlungen über den Anschluß der Herzogthümer wäre daher unsrer Meinung nach ein Haupt¬ augenmerk darauf zu richten, daß die bestehenden Zollämter möglichst vollständig Vom Verein als Grenzzollämter anerkannt würden. Ferner kommt hierbei ein zweiter Punkt in Betracht. Die Kosten für die Grenzzollämter und die Grenzzollbewachung werden nämlich im Zollverein nicht mit ihrem wirklichen Betrage aus der gemeinschaftlichen Kasse ausbezahlt, son¬ dern jede einzelne Regierung erhält vielmehr eine nach einem aufgestellten Etat berechnete Pauschsumme. Die bei Berechnung dieser Pauschsumme zu Grunde gelegten Gehalte der Zollbeamten und Grenzwächter sind aber beträchtlich nie¬ driger als die derselben Beamten in Schleswig-Holstein, und eine Herabsetzung dieser Gehalte wird um so weniger von der Billigkeit erlaubt sein, als die be¬ treffenden Beamten in den letzten Jahren sogar eine Theuerungszulage erhalten mußten, die nicht wohl wird wegfallen können. In den Verträgen über Er- Achtung eines Zollamts in Bremen ist nun schon eine Erhöhung des Gehalts¬ etats für die dort angestellten Beamten vereinbart worden, und es wird also unsres Erachtens darauf ankommen. ein ähnliches Zugeständnis) für die Herzog- Grenzboten IV. 18K4, 62

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/493>, abgerufen am 03.07.2024.