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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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etwa ein Siebentel des jetzigen Betrags wird zwar nicht gern gesehen werden,
die Postnumerando-Zahlung aber und der Steucrcredit sind so schätzenswerthe
Vortheile, daß man das Mehr an Steuer zweifelsohne leicht verschmerzen wird.

Aehnlich verhält es sich mit andern Industriezweigen des Landes, z, B,
mit den Eisenwerken in Kiel, Neumünster, Flensburg und andern Orten. Nur
die Zuckerfabriken, von denen aber nur eine (die von de Vos in Itzehoe) von
großer Bedeutung ist. machen eine Ausnahme.

Sobald die Herzogthümer dem Zollverbande beitreten, ist die Verarbeitung
von Colonialzucker in denselben bei dem jetzt bestehenden Steuersatz für die Ein¬
fuhr von Rohzucker von 4 Thlr. 7'/" Sgl., von Syrup 2 Thlr. Is Sgl. per
Centner und bei einer Bonification für die Ausfuhr von raffinirtem Zucker
von 4 Thlr. 22V2 Sgl. unmöglich, und die betreffenden Fabriken würden als¬
dann unverweilt zu schließen sein. Der Zollverein selbst liefert hierfür den Be¬
weis, indem allmälig alle Etablissements in demselben, welche Colonialzucker
verarbeiteten, sich gezwungen sahen, ihre Thätigkeit einzustellen. Der natürliche
Grund dieser Erscheinung liegt in dem Umstände, daß der Centner Rohzucker
den Nübenzuckerfabriken nur mit 3 Thlr. (12 Centner Rüben zu 7'/2 Sgl. für
einen Centner Zucker berechnet), den Colvnialzuckerfabriken dagegen mit IV" Thlr.
höher besteuert ist.

Man kann darauf erwiedern, daß die Schleswig-holsteinischen Fabriken statt
indischen Zuckers ja wie die des Zollvereins Rüben verarbeiten könnten. Allein
der Rübenbau giebt in den Herzogthümern kaum Aussicht auf Erfolg, indem
einestheils der Boden hierzu zu kaltgründig ist. um der Rübe den erforderlichen
Zuckergehalt gewinnen zu lassen, und anderntheils der Arbeitslohn hier höher
als im Innern Deutschlands steht. So müßte man sein Rohmaterial aus den
Nübengegenden bei Halle und Magdeburg, aus Schlesien und dem Oderbruch
beziehen, und da dies große Kosten an Frachten und Spesen verursachen würde,
so kann nicht wohl davon die Rede sein, daß die Zuckcrfabrikanten der Herzog¬
thümer mit denen von Berlin, Stettin und Magdeburg zu concurriren ver¬
suchen sollen.

Die Zuckerfabriken Schleswig-Holsteins könnte" dem zufolge bei dem An¬
schluß des letzteren an den Zollverein nur fortbestehen, wenn sich durchsetzen
liebe, daß der Colonialzucker nicht höher als der Rübenzucker besteuert würde.
Wie dies in Frankreich. Belgien. Holland und England der Fall ist, und
dafür läßt sich Folgendes anführen:

Schleswig-Holstein als Küstenland ist darauf angewiesen, Colonialzucker
zu beziehen. Im Innern Deutschlands, wo die Rüben gedeihen, besteht für
die Bearbeitung dieser schon darin ein Schutz, daß auf die Versendung von
Colonialzucker dahin zu hohe Frachten und Spesen fallen, als daß derselbe mit
dem Rübenzucker die Bewerbung um den Markt aufzunehmen vermöchte. Das-


etwa ein Siebentel des jetzigen Betrags wird zwar nicht gern gesehen werden,
die Postnumerando-Zahlung aber und der Steucrcredit sind so schätzenswerthe
Vortheile, daß man das Mehr an Steuer zweifelsohne leicht verschmerzen wird.

Aehnlich verhält es sich mit andern Industriezweigen des Landes, z, B,
mit den Eisenwerken in Kiel, Neumünster, Flensburg und andern Orten. Nur
die Zuckerfabriken, von denen aber nur eine (die von de Vos in Itzehoe) von
großer Bedeutung ist. machen eine Ausnahme.

Sobald die Herzogthümer dem Zollverbande beitreten, ist die Verarbeitung
von Colonialzucker in denselben bei dem jetzt bestehenden Steuersatz für die Ein¬
fuhr von Rohzucker von 4 Thlr. 7'/« Sgl., von Syrup 2 Thlr. Is Sgl. per
Centner und bei einer Bonification für die Ausfuhr von raffinirtem Zucker
von 4 Thlr. 22V2 Sgl. unmöglich, und die betreffenden Fabriken würden als¬
dann unverweilt zu schließen sein. Der Zollverein selbst liefert hierfür den Be¬
weis, indem allmälig alle Etablissements in demselben, welche Colonialzucker
verarbeiteten, sich gezwungen sahen, ihre Thätigkeit einzustellen. Der natürliche
Grund dieser Erscheinung liegt in dem Umstände, daß der Centner Rohzucker
den Nübenzuckerfabriken nur mit 3 Thlr. (12 Centner Rüben zu 7'/2 Sgl. für
einen Centner Zucker berechnet), den Colvnialzuckerfabriken dagegen mit IV» Thlr.
höher besteuert ist.

Man kann darauf erwiedern, daß die Schleswig-holsteinischen Fabriken statt
indischen Zuckers ja wie die des Zollvereins Rüben verarbeiten könnten. Allein
der Rübenbau giebt in den Herzogthümern kaum Aussicht auf Erfolg, indem
einestheils der Boden hierzu zu kaltgründig ist. um der Rübe den erforderlichen
Zuckergehalt gewinnen zu lassen, und anderntheils der Arbeitslohn hier höher
als im Innern Deutschlands steht. So müßte man sein Rohmaterial aus den
Nübengegenden bei Halle und Magdeburg, aus Schlesien und dem Oderbruch
beziehen, und da dies große Kosten an Frachten und Spesen verursachen würde,
so kann nicht wohl davon die Rede sein, daß die Zuckcrfabrikanten der Herzog¬
thümer mit denen von Berlin, Stettin und Magdeburg zu concurriren ver¬
suchen sollen.

Die Zuckerfabriken Schleswig-Holsteins könnte» dem zufolge bei dem An¬
schluß des letzteren an den Zollverein nur fortbestehen, wenn sich durchsetzen
liebe, daß der Colonialzucker nicht höher als der Rübenzucker besteuert würde.
Wie dies in Frankreich. Belgien. Holland und England der Fall ist, und
dafür läßt sich Folgendes anführen:

Schleswig-Holstein als Küstenland ist darauf angewiesen, Colonialzucker
zu beziehen. Im Innern Deutschlands, wo die Rüben gedeihen, besteht für
die Bearbeitung dieser schon darin ein Schutz, daß auf die Versendung von
Colonialzucker dahin zu hohe Frachten und Spesen fallen, als daß derselbe mit
dem Rübenzucker die Bewerbung um den Markt aufzunehmen vermöchte. Das-


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[0489] etwa ein Siebentel des jetzigen Betrags wird zwar nicht gern gesehen werden, die Postnumerando-Zahlung aber und der Steucrcredit sind so schätzenswerthe Vortheile, daß man das Mehr an Steuer zweifelsohne leicht verschmerzen wird. Aehnlich verhält es sich mit andern Industriezweigen des Landes, z, B, mit den Eisenwerken in Kiel, Neumünster, Flensburg und andern Orten. Nur die Zuckerfabriken, von denen aber nur eine (die von de Vos in Itzehoe) von großer Bedeutung ist. machen eine Ausnahme. Sobald die Herzogthümer dem Zollverbande beitreten, ist die Verarbeitung von Colonialzucker in denselben bei dem jetzt bestehenden Steuersatz für die Ein¬ fuhr von Rohzucker von 4 Thlr. 7'/« Sgl., von Syrup 2 Thlr. Is Sgl. per Centner und bei einer Bonification für die Ausfuhr von raffinirtem Zucker von 4 Thlr. 22V2 Sgl. unmöglich, und die betreffenden Fabriken würden als¬ dann unverweilt zu schließen sein. Der Zollverein selbst liefert hierfür den Be¬ weis, indem allmälig alle Etablissements in demselben, welche Colonialzucker verarbeiteten, sich gezwungen sahen, ihre Thätigkeit einzustellen. Der natürliche Grund dieser Erscheinung liegt in dem Umstände, daß der Centner Rohzucker den Nübenzuckerfabriken nur mit 3 Thlr. (12 Centner Rüben zu 7'/2 Sgl. für einen Centner Zucker berechnet), den Colvnialzuckerfabriken dagegen mit IV» Thlr. höher besteuert ist. Man kann darauf erwiedern, daß die Schleswig-holsteinischen Fabriken statt indischen Zuckers ja wie die des Zollvereins Rüben verarbeiten könnten. Allein der Rübenbau giebt in den Herzogthümern kaum Aussicht auf Erfolg, indem einestheils der Boden hierzu zu kaltgründig ist. um der Rübe den erforderlichen Zuckergehalt gewinnen zu lassen, und anderntheils der Arbeitslohn hier höher als im Innern Deutschlands steht. So müßte man sein Rohmaterial aus den Nübengegenden bei Halle und Magdeburg, aus Schlesien und dem Oderbruch beziehen, und da dies große Kosten an Frachten und Spesen verursachen würde, so kann nicht wohl davon die Rede sein, daß die Zuckcrfabrikanten der Herzog¬ thümer mit denen von Berlin, Stettin und Magdeburg zu concurriren ver¬ suchen sollen. Die Zuckerfabriken Schleswig-Holsteins könnte» dem zufolge bei dem An¬ schluß des letzteren an den Zollverein nur fortbestehen, wenn sich durchsetzen liebe, daß der Colonialzucker nicht höher als der Rübenzucker besteuert würde. Wie dies in Frankreich. Belgien. Holland und England der Fall ist, und dafür läßt sich Folgendes anführen: Schleswig-Holstein als Küstenland ist darauf angewiesen, Colonialzucker zu beziehen. Im Innern Deutschlands, wo die Rüben gedeihen, besteht für die Bearbeitung dieser schon darin ein Schutz, daß auf die Versendung von Colonialzucker dahin zu hohe Frachten und Spesen fallen, als daß derselbe mit dem Rübenzucker die Bewerbung um den Markt aufzunehmen vermöchte. Das-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/489>, abgerufen am 03.07.2024.