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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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selbe Verhältniß findet statt, wenn die Schleswig-holsteinischen Fabriken Rüben
beziehen, um den daraus gewonnenen Zucker wieder nach dem Innern Deutsch¬
lands zu verschicken.

Das Gebiet der Herzogtümer ferner bildet ein für sich abgegrenztes, und
es findet bis jetzt noch nirgends ein Zusammenhang desselben mit dem Gebiet
des Zollvereins statt. Es wird daher zunächst die Grenzbewachung auf beiden
Seiten unverändert fortbcstchn, und so könnten zur Noth einzelne Abweichungen
in den Zollsätzen bleiben, es könnte namentlich ohne große Unzuträglichkeiten
in den HcrzvgtKümern der Rohzucker aus den Colonien einem geringern Ein¬
fuhrzoll unterworfen bleiben als in den übrigen Zollvcreinsländern. Entweder
würde in diesem Fall die Einfuhr von Rohzucker, welcher in Schleswig-Holstein
verzollt wäre, in das jetzige Zollvereinsgebiet ganz verboten, oder mit einem
Diffcrenzzoll von 1V-. Thlr. belegt.

Ob dahin gerichtete Vorstellungen Berücksichtigung finden würden, ist
zweifelhaft. Ja man thut wohl, nicht darauf zu hoffen. Die betreffenden
Fabriken werden also vermuthlich eingehen müssen. Ein sehr wesentlicher Nach¬
theil für das Land, welcher den Anschluß an den Zollverein verböte, erwächst
daraus keineswegs. Einige Fabrikanten werden dann nicht mehr auf die bis¬
herige Weise reich werden, einige Arbeiter sich anders als bisher Beschäftigung
suchen müssen, die Gesammtbevölkerung wird, wie die Deutschen im Süden
vor etlichen Jahren thaten, künftig Rübenzucker statt Colonialzucker zu essen
sich gewöhnen.

Eine andere Frage ist: welchen Einfluß wird der Anschluß der Herzog-
thümer an den deutschen Zollverein auf die Finanzkasse der ersteren aus¬
üben? Um diese Frage richtig zu beantworten und eine Vergleichung zu er¬
möglichen, ist zuvörderst zu ermitteln, wie Schleswig-Holstein sich in der jetzt
ausgehöhlten Zollgemeinschaft mit dem Königreich Dänemark gestanden hat,
dann, wie sich die Verhältnisse für die herzogliche Kasse gestalten würde", wenn
Schleswig-Holstein ein eignes Zollgebiet mit dem bisherigen Tarif bilden wollte
und dürste.

Nach dem Budget und der Finanzrcchnung für die Periode 1862/63 be¬
trugen die sämmtlichen Zolleinnahmen der dänischen Monarchie mit Einschluß
der Brcnnsteuer 8,968.400 Nbthlr.. respective 9.387.5S9 Rbthlr. I4V2 Schill..
die Ausgaben 1,707,463 Nbthlr. 43 Schill., respective 1,607.769 Rbthlr.
22 Schill. Mithin belief sich der Ueberschuß auf 7.260.936 Nbthlr. 83 Schill..
respective 7,779,789 Rbthlr. 88'/- Schill. Außerdem sind jedoch noch einige
andere Posten, die in der Rechnung an andern Stellen aufgeführt sind, und
die zusammen 78,441 Rbthlr. 24 Schill. betragen, in Abzug zu bringen, und
so sinkt der Ueberschuß auf 7,701,528 Rbthlr. 64V- Schill.

Da dieser Ueberschuß in die gemeinschaftliche Kasse floß, so sind davon


selbe Verhältniß findet statt, wenn die Schleswig-holsteinischen Fabriken Rüben
beziehen, um den daraus gewonnenen Zucker wieder nach dem Innern Deutsch¬
lands zu verschicken.

Das Gebiet der Herzogtümer ferner bildet ein für sich abgegrenztes, und
es findet bis jetzt noch nirgends ein Zusammenhang desselben mit dem Gebiet
des Zollvereins statt. Es wird daher zunächst die Grenzbewachung auf beiden
Seiten unverändert fortbcstchn, und so könnten zur Noth einzelne Abweichungen
in den Zollsätzen bleiben, es könnte namentlich ohne große Unzuträglichkeiten
in den HcrzvgtKümern der Rohzucker aus den Colonien einem geringern Ein¬
fuhrzoll unterworfen bleiben als in den übrigen Zollvcreinsländern. Entweder
würde in diesem Fall die Einfuhr von Rohzucker, welcher in Schleswig-Holstein
verzollt wäre, in das jetzige Zollvereinsgebiet ganz verboten, oder mit einem
Diffcrenzzoll von 1V-. Thlr. belegt.

Ob dahin gerichtete Vorstellungen Berücksichtigung finden würden, ist
zweifelhaft. Ja man thut wohl, nicht darauf zu hoffen. Die betreffenden
Fabriken werden also vermuthlich eingehen müssen. Ein sehr wesentlicher Nach¬
theil für das Land, welcher den Anschluß an den Zollverein verböte, erwächst
daraus keineswegs. Einige Fabrikanten werden dann nicht mehr auf die bis¬
herige Weise reich werden, einige Arbeiter sich anders als bisher Beschäftigung
suchen müssen, die Gesammtbevölkerung wird, wie die Deutschen im Süden
vor etlichen Jahren thaten, künftig Rübenzucker statt Colonialzucker zu essen
sich gewöhnen.

Eine andere Frage ist: welchen Einfluß wird der Anschluß der Herzog-
thümer an den deutschen Zollverein auf die Finanzkasse der ersteren aus¬
üben? Um diese Frage richtig zu beantworten und eine Vergleichung zu er¬
möglichen, ist zuvörderst zu ermitteln, wie Schleswig-Holstein sich in der jetzt
ausgehöhlten Zollgemeinschaft mit dem Königreich Dänemark gestanden hat,
dann, wie sich die Verhältnisse für die herzogliche Kasse gestalten würde», wenn
Schleswig-Holstein ein eignes Zollgebiet mit dem bisherigen Tarif bilden wollte
und dürste.

Nach dem Budget und der Finanzrcchnung für die Periode 1862/63 be¬
trugen die sämmtlichen Zolleinnahmen der dänischen Monarchie mit Einschluß
der Brcnnsteuer 8,968.400 Nbthlr.. respective 9.387.5S9 Rbthlr. I4V2 Schill..
die Ausgaben 1,707,463 Nbthlr. 43 Schill., respective 1,607.769 Rbthlr.
22 Schill. Mithin belief sich der Ueberschuß auf 7.260.936 Nbthlr. 83 Schill..
respective 7,779,789 Rbthlr. 88'/- Schill. Außerdem sind jedoch noch einige
andere Posten, die in der Rechnung an andern Stellen aufgeführt sind, und
die zusammen 78,441 Rbthlr. 24 Schill. betragen, in Abzug zu bringen, und
so sinkt der Ueberschuß auf 7,701,528 Rbthlr. 64V- Schill.

Da dieser Ueberschuß in die gemeinschaftliche Kasse floß, so sind davon


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[0490] selbe Verhältniß findet statt, wenn die Schleswig-holsteinischen Fabriken Rüben beziehen, um den daraus gewonnenen Zucker wieder nach dem Innern Deutsch¬ lands zu verschicken. Das Gebiet der Herzogtümer ferner bildet ein für sich abgegrenztes, und es findet bis jetzt noch nirgends ein Zusammenhang desselben mit dem Gebiet des Zollvereins statt. Es wird daher zunächst die Grenzbewachung auf beiden Seiten unverändert fortbcstchn, und so könnten zur Noth einzelne Abweichungen in den Zollsätzen bleiben, es könnte namentlich ohne große Unzuträglichkeiten in den HcrzvgtKümern der Rohzucker aus den Colonien einem geringern Ein¬ fuhrzoll unterworfen bleiben als in den übrigen Zollvcreinsländern. Entweder würde in diesem Fall die Einfuhr von Rohzucker, welcher in Schleswig-Holstein verzollt wäre, in das jetzige Zollvereinsgebiet ganz verboten, oder mit einem Diffcrenzzoll von 1V-. Thlr. belegt. Ob dahin gerichtete Vorstellungen Berücksichtigung finden würden, ist zweifelhaft. Ja man thut wohl, nicht darauf zu hoffen. Die betreffenden Fabriken werden also vermuthlich eingehen müssen. Ein sehr wesentlicher Nach¬ theil für das Land, welcher den Anschluß an den Zollverein verböte, erwächst daraus keineswegs. Einige Fabrikanten werden dann nicht mehr auf die bis¬ herige Weise reich werden, einige Arbeiter sich anders als bisher Beschäftigung suchen müssen, die Gesammtbevölkerung wird, wie die Deutschen im Süden vor etlichen Jahren thaten, künftig Rübenzucker statt Colonialzucker zu essen sich gewöhnen. Eine andere Frage ist: welchen Einfluß wird der Anschluß der Herzog- thümer an den deutschen Zollverein auf die Finanzkasse der ersteren aus¬ üben? Um diese Frage richtig zu beantworten und eine Vergleichung zu er¬ möglichen, ist zuvörderst zu ermitteln, wie Schleswig-Holstein sich in der jetzt ausgehöhlten Zollgemeinschaft mit dem Königreich Dänemark gestanden hat, dann, wie sich die Verhältnisse für die herzogliche Kasse gestalten würde», wenn Schleswig-Holstein ein eignes Zollgebiet mit dem bisherigen Tarif bilden wollte und dürste. Nach dem Budget und der Finanzrcchnung für die Periode 1862/63 be¬ trugen die sämmtlichen Zolleinnahmen der dänischen Monarchie mit Einschluß der Brcnnsteuer 8,968.400 Nbthlr.. respective 9.387.5S9 Rbthlr. I4V2 Schill.. die Ausgaben 1,707,463 Nbthlr. 43 Schill., respective 1,607.769 Rbthlr. 22 Schill. Mithin belief sich der Ueberschuß auf 7.260.936 Nbthlr. 83 Schill.. respective 7,779,789 Rbthlr. 88'/- Schill. Außerdem sind jedoch noch einige andere Posten, die in der Rechnung an andern Stellen aufgeführt sind, und die zusammen 78,441 Rbthlr. 24 Schill. betragen, in Abzug zu bringen, und so sinkt der Ueberschuß auf 7,701,528 Rbthlr. 64V- Schill. Da dieser Ueberschuß in die gemeinschaftliche Kasse floß, so sind davon

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/490>, abgerufen am 22.07.2024.