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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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Himmel und ans Erden, in Kunst und Natur ist davor gefeit, in solcher Weise
erstickt zu werden, -- Wenn man überlegt, wie viel Licbesflciß, Freundcs-
gesinnung und liebenswürdige Absicht an solche Dinge gewendet, wie manche
zarte Hand in dieser Thätigkeit verwöhnt und mißbraucht, wie viel edle Zeit
damit vergeudet wird, so bleibt die Klage darüber fast nicht mehr aufs ästhe¬
tische Mißbehagen beschränkt; stehen ja doch Schönheitssinn und Sittlichkeit in
so zartem Verhältnisse, daß man dem Einen kaum wehe thun kann, ohne zu¬
gleich das Andere zu verletzen.

Wir verhehlen uns nicht, daß zunächst Diejenigen, denen es eine liebe
Gewohnheit ist, mit dem leichten Mittel dieser Technik, ohne viel Nachdenken
über den Kunstwerth des Erreichten zu arbeiten und mit solchen Arbeiten zu
erfreuen, uns entgegenhalten, daß in solchen Dingen füglich die Mode und die
Neigung der Zeit souverän zu achten sei, und daß es ja weder der Ehrgeiz
noch die Absicht derartiger Leistungen zu sein brauche, den Kunstanspruch zu
befriedigen. Wenn aber die Zeit an solchen Gebilden sich genugthuc, wer habe
zu verlangen, daß sie andere Anforderungen gelten lasse? -- Solche wieder,
die unserem Vorwurfe relative Berechtigung nicht absprechen, aber den Blick
auf das Ganze des ästhetischen Urtheils, Geschmackes und Vermögens unserer
Zeit richten, werden uns einwerfen, daß es unbillig sei. die Kunstthäti^keit im
Kleinen anzuklagen um Sünden, für welche das Kunstschaffen im Großen ver¬
antwortlich sei. Schafft erst, so meinen sie, in der Architektur unserer Gebäude,
in ihrer Anordnung und Ausschmückung Geschmack und Stilgefühl; dann wird
sich auch die Dilettantenthätigkcit innerhalb der vier Wände wieder erbeben
und auf bessere Muster richten!

Beiden antworten wir so: allerdings hat zunächst die Kunst ein Aufsichts¬
recht über die Thätigkeit der Dilettanten. Diese hat sich in den Zeiten des
Verfalls genährt an den Brocken, die vom Tische der Muse fielen, in den
Zeiten der Blüthe hat sie sogar den würdigen Platz einer dienenden Genossin
derselben innegehabt; sie bleibt also der Jurisdiction der Kunst wohl oder übel
untergeben und diese hat die moralische Pflicht, nach dem Rechten zu sehn;
wenn dies, so muß der Dilettantismus sich auch gefallen lassen. von der Kunst
Gesetze zu erhalten und Unterweisung zu erfahren, um so mehr als dies in
seinem Interesse liegt. Denn alle Menschenleistung, im Kleinen wie im Großen,
hat die Aufgabe der Vervollkommnung, und der Eigensinn, der sieh dagegen
auflehnen will, ist eben vom Uebel. Weist man aber auf die Unzulänglichkeit
und die herrschende Geschmacklosigkeit in der Architektur unserer Zeit, -- und
die Architektur wird mit Recht als Collectivbegriff für diejenigen Richtungen der
Kunstthätigkeit gebraucht, die hier in Frage kommt, da sich alle einzelnen Ge¬
genstände der letzteren in gewissem Grade auf die Architektur beziehen oder mit
ihr in Verbindung zu denken sind >-- nun dann zeigt eben dieser Hinweis, daß
das Bedürfniß eines Besseren und schöneren vorhanden ist. Und offenbar
können dann auch die Vorwürfe, die der Architektur gemacht werden, keine
Entschuldigungsgründe für die gewerbliche und private Kunstleistung werden,
zumal da andere Felder der Kunstproduction doch wahrlich unsre baupolizeiliche
Architektur übertreffen und die Dilettantenthätigkeit füglich auch von ihnen zu
lernen nicht verschmähen darf. Oder soll denn doch die schlimme Verfassung unserer
heutigen Architektur, im weiteren Sinne verstanden, dies verhindern? Muß immer
von oben nach unten reformirt werden, kann das nicbt, wie es keineswegs ohne
Beispiel in der Kunstgeschichte ist. einmal von unten nach oben geschehn?'

Hier öffnet sich der gewerblichen und selbst der dilettantischen Kunst¬
übung ein Feld schönsten ' Eifers und würdigsten Ehrgeizes. Zweifeln wir.
im Großen etwas erreichen zu können, wohlan, so fangen wirs im Kleinen


Himmel und ans Erden, in Kunst und Natur ist davor gefeit, in solcher Weise
erstickt zu werden, — Wenn man überlegt, wie viel Licbesflciß, Freundcs-
gesinnung und liebenswürdige Absicht an solche Dinge gewendet, wie manche
zarte Hand in dieser Thätigkeit verwöhnt und mißbraucht, wie viel edle Zeit
damit vergeudet wird, so bleibt die Klage darüber fast nicht mehr aufs ästhe¬
tische Mißbehagen beschränkt; stehen ja doch Schönheitssinn und Sittlichkeit in
so zartem Verhältnisse, daß man dem Einen kaum wehe thun kann, ohne zu¬
gleich das Andere zu verletzen.

Wir verhehlen uns nicht, daß zunächst Diejenigen, denen es eine liebe
Gewohnheit ist, mit dem leichten Mittel dieser Technik, ohne viel Nachdenken
über den Kunstwerth des Erreichten zu arbeiten und mit solchen Arbeiten zu
erfreuen, uns entgegenhalten, daß in solchen Dingen füglich die Mode und die
Neigung der Zeit souverän zu achten sei, und daß es ja weder der Ehrgeiz
noch die Absicht derartiger Leistungen zu sein brauche, den Kunstanspruch zu
befriedigen. Wenn aber die Zeit an solchen Gebilden sich genugthuc, wer habe
zu verlangen, daß sie andere Anforderungen gelten lasse? — Solche wieder,
die unserem Vorwurfe relative Berechtigung nicht absprechen, aber den Blick
auf das Ganze des ästhetischen Urtheils, Geschmackes und Vermögens unserer
Zeit richten, werden uns einwerfen, daß es unbillig sei. die Kunstthäti^keit im
Kleinen anzuklagen um Sünden, für welche das Kunstschaffen im Großen ver¬
antwortlich sei. Schafft erst, so meinen sie, in der Architektur unserer Gebäude,
in ihrer Anordnung und Ausschmückung Geschmack und Stilgefühl; dann wird
sich auch die Dilettantenthätigkcit innerhalb der vier Wände wieder erbeben
und auf bessere Muster richten!

Beiden antworten wir so: allerdings hat zunächst die Kunst ein Aufsichts¬
recht über die Thätigkeit der Dilettanten. Diese hat sich in den Zeiten des
Verfalls genährt an den Brocken, die vom Tische der Muse fielen, in den
Zeiten der Blüthe hat sie sogar den würdigen Platz einer dienenden Genossin
derselben innegehabt; sie bleibt also der Jurisdiction der Kunst wohl oder übel
untergeben und diese hat die moralische Pflicht, nach dem Rechten zu sehn;
wenn dies, so muß der Dilettantismus sich auch gefallen lassen. von der Kunst
Gesetze zu erhalten und Unterweisung zu erfahren, um so mehr als dies in
seinem Interesse liegt. Denn alle Menschenleistung, im Kleinen wie im Großen,
hat die Aufgabe der Vervollkommnung, und der Eigensinn, der sieh dagegen
auflehnen will, ist eben vom Uebel. Weist man aber auf die Unzulänglichkeit
und die herrschende Geschmacklosigkeit in der Architektur unserer Zeit, — und
die Architektur wird mit Recht als Collectivbegriff für diejenigen Richtungen der
Kunstthätigkeit gebraucht, die hier in Frage kommt, da sich alle einzelnen Ge¬
genstände der letzteren in gewissem Grade auf die Architektur beziehen oder mit
ihr in Verbindung zu denken sind >— nun dann zeigt eben dieser Hinweis, daß
das Bedürfniß eines Besseren und schöneren vorhanden ist. Und offenbar
können dann auch die Vorwürfe, die der Architektur gemacht werden, keine
Entschuldigungsgründe für die gewerbliche und private Kunstleistung werden,
zumal da andere Felder der Kunstproduction doch wahrlich unsre baupolizeiliche
Architektur übertreffen und die Dilettantenthätigkeit füglich auch von ihnen zu
lernen nicht verschmähen darf. Oder soll denn doch die schlimme Verfassung unserer
heutigen Architektur, im weiteren Sinne verstanden, dies verhindern? Muß immer
von oben nach unten reformirt werden, kann das nicbt, wie es keineswegs ohne
Beispiel in der Kunstgeschichte ist. einmal von unten nach oben geschehn?'

Hier öffnet sich der gewerblichen und selbst der dilettantischen Kunst¬
übung ein Feld schönsten ' Eifers und würdigsten Ehrgeizes. Zweifeln wir.
im Großen etwas erreichen zu können, wohlan, so fangen wirs im Kleinen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/401>, abgerufen am 29.06.2024.