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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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Die Verfassung für das Herzogthum Schleswig ferner normirt die Bei-
tragsquotc desselben zu den gemeinschaftlichen Ausgaben auf 17. die Verfassung
für Holstein bestimmt in Paragraph 3 diese Quote für Holstein aus 23 Pro¬
cent. Das Vcrfassungsgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der
dänischen Monarchie von 1855 bestimmt, daß das Königreich zu den gemein¬
samen Ausgaben 60, Schleswig 17 und Holstein 23 Procent beizutragen hat.
Das Patent für Holstein vom 6. Nov. 1858 hebt infolge Bunbesbeschlusses
den oben erwähnten Paragraph 3 auf. Das Gesetz vom 25. März 1862 end¬
lich erhöht die Quote zu solchen gemeinschaftlichen Ausgaben, die allein Dänemark
und das Herzogthum Schleswig treffen, für jenes auf 79,"^°, für dieses auf 20^-.

Bleiben wir bei den 1854 und 1835 aufgestellten Normen stehen, so er¬
geben sich nach der Zählung von 1860 folgende Bevölkerungszahlen und Procente:

Das Königreich, ohne die Nebenländer 696 Quadratmeilen groß
und von 1,600.551 Menschen bewohnt .... 62,^°/°
Das Herzogthum Schleswig, 166"/^ Quadratmeilen mit 409,907
Einwohnern.............16,°^°
Das Herzogthum Holstein, 156 Quadratmeilen mit 544,419 Ein¬
wohnern ..............21,"^°
Beide Herzogthümer zusammen, 321^/^g Quadratmeilen mit 954,326
Einwohnern.............37,^°

Von den übrigen Bestandtheilen .der ehemaligen dänischen Monarchie haben:

Lauenburg nach der Zählung von 1860 auf 19 Quadratmeilen 50,147 Einw.
Die Faröer " " " 1855 " 34 " " 8.651 "
Island " " " " " " 1.867 " " 64,603
Grönland " " " " " circa 300 " " 9.892 "
Die westindischen Colonien " " auf 6 " " 37,137 "

Das im Vorstehenden aufgeführte Material bietet also für Auffindung des Ver-
theilungsmaßstabes einerseits das Areal, andrerseits die Bev ölkerungs -
menge der bisherigen dänischen Monarchie dar. Das Areal derselben be¬
trägt 3,243^/^0 Quadratmeilen, doch läßt sich das sehr beträchtliche Areal der
Nebenländer und Colonien -- 2,207 Quadratmeilen -- das zu der Bevölkerung
derselben und zu dem Staatseinkommen aus denselben in gar keinem Verhält--
riß steht, nicht wohl mit in Berechnung ziehen. Wir haben sie daher unter
den Activen soweit als nöthig berücksichtigt. Beschränken wir uns nun hier
auf das Areal des Königreichs und der drei Herzogthümer -- 1036 Quadrat¬
meilen -- so würden die beiden Länder Schleswig und Holstein mit nahezu
322 Quadratmeilen circa 33Vi" Procent zu übernehmen haben. Für die An¬
nahme dieses Verhältnisses aber läßt sich anführen, daß das Gebiet des Staates
einer der wesentlichsten Factoren des Staatswesens ist.


Grenzboten IV. 18V4. 2

Die Verfassung für das Herzogthum Schleswig ferner normirt die Bei-
tragsquotc desselben zu den gemeinschaftlichen Ausgaben auf 17. die Verfassung
für Holstein bestimmt in Paragraph 3 diese Quote für Holstein aus 23 Pro¬
cent. Das Vcrfassungsgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der
dänischen Monarchie von 1855 bestimmt, daß das Königreich zu den gemein¬
samen Ausgaben 60, Schleswig 17 und Holstein 23 Procent beizutragen hat.
Das Patent für Holstein vom 6. Nov. 1858 hebt infolge Bunbesbeschlusses
den oben erwähnten Paragraph 3 auf. Das Gesetz vom 25. März 1862 end¬
lich erhöht die Quote zu solchen gemeinschaftlichen Ausgaben, die allein Dänemark
und das Herzogthum Schleswig treffen, für jenes auf 79,"^°, für dieses auf 20^-.

Bleiben wir bei den 1854 und 1835 aufgestellten Normen stehen, so er¬
geben sich nach der Zählung von 1860 folgende Bevölkerungszahlen und Procente:

Das Königreich, ohne die Nebenländer 696 Quadratmeilen groß
und von 1,600.551 Menschen bewohnt .... 62,^°/°
Das Herzogthum Schleswig, 166"/^ Quadratmeilen mit 409,907
Einwohnern.............16,°^°
Das Herzogthum Holstein, 156 Quadratmeilen mit 544,419 Ein¬
wohnern ..............21,"^°
Beide Herzogthümer zusammen, 321^/^g Quadratmeilen mit 954,326
Einwohnern.............37,^°

Von den übrigen Bestandtheilen .der ehemaligen dänischen Monarchie haben:

Lauenburg nach der Zählung von 1860 auf 19 Quadratmeilen 50,147 Einw.
Die Faröer „ „ „ 1855 „ 34 „ „ 8.651 „
Island „ „ „ „ „ „ 1.867 „ „ 64,603
Grönland „ „ „ „ „ circa 300 „ „ 9.892 „
Die westindischen Colonien „ „ auf 6 „ „ 37,137 „

Das im Vorstehenden aufgeführte Material bietet also für Auffindung des Ver-
theilungsmaßstabes einerseits das Areal, andrerseits die Bev ölkerungs -
menge der bisherigen dänischen Monarchie dar. Das Areal derselben be¬
trägt 3,243^/^0 Quadratmeilen, doch läßt sich das sehr beträchtliche Areal der
Nebenländer und Colonien — 2,207 Quadratmeilen — das zu der Bevölkerung
derselben und zu dem Staatseinkommen aus denselben in gar keinem Verhält--
riß steht, nicht wohl mit in Berechnung ziehen. Wir haben sie daher unter
den Activen soweit als nöthig berücksichtigt. Beschränken wir uns nun hier
auf das Areal des Königreichs und der drei Herzogthümer — 1036 Quadrat¬
meilen — so würden die beiden Länder Schleswig und Holstein mit nahezu
322 Quadratmeilen circa 33Vi« Procent zu übernehmen haben. Für die An¬
nahme dieses Verhältnisses aber läßt sich anführen, daß das Gebiet des Staates
einer der wesentlichsten Factoren des Staatswesens ist.


Grenzboten IV. 18V4. 2
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/13>, abgerufen am 01.07.2024.