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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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Die Particularschuld des Königreichs besteht zunächst aus der von der letz¬
ten Staatsrechnung als solche anerkannten Summe von 12,062,963 Rbthlrn.,
die sich aus der Eisenbahnschuld von 4,600,000, der Obligationsschuld von
3,288.413, der Schuld für den Reservefond von 490,230 und der Schuld an
die Nationalbank von 3,684,300 Rbthlrn. zusammensetzt. Hierzu sind aber
ferner noch die oben erwähnten fünfprvcentigen englischen Anleihen der Jahre
1849 und 1850 von zusammen 14.300,000 Rbthlrn. und fünfprocentige Credit-
schcine im Betrag Von 1,637.330 Rbthlrn.; im Ganzen also 15.937,330 Rbthlr.
zu rechnen, die von der gemeinsamen Staatsschuld abgezogen werden müssen,
obwohl sie bereits zurückgezahlt, respectiv convertirt worden sind. Die dänische
Partikularschuld betrug somit Ende März v. I. 28,000.293 Rbthlr. Daß die
nach dem am 15. Nov. 1863 erfolgten Tode des Königs Friedrichs des Sie¬
benten von Dänemark contrahirten Schulden nicht gemeinschaftliche sein können,
versteht sich für uns von selbst.

Die Partikularschuld der Herzogtümer besteht zuvörderst aus dem noch
nicht zurückgezahlten Nest der Zwangsanleihe vom 2. Mai 1849. ferner aus
der Zwangsanleihe vom 10. April 1850, der Einkvmmeucmleihe vom 4. October
1850. der Bermögensanleihe von demselben Datum und der freiwilligen An¬
leihe vom 1. October jenes Jahres -- Anleihen, weiche sämmtlich mit vier
Procent zu verzinsen waren und zusammen 6.077,951 Rbthlr. betragen -- dann
aus den unverzinslichen Anleihen, zurückzuzahlen nach Abzug der durch die
Einkommensteuer liquidirten Summen: Die Grund- und Hypothekensteuer vom
31. Juli 1848 ----- 2,097.575. die Kncgssteuer Vom 29. März 1849 ----- 1.795.746.
die Kncgssteuer Vom 10. April 1850 ---- 737,639. fchleswigfche und holsteinische
Domanialobligationen zur Entschädigung für Aufhebung des Mühlenzwangs, am
31. März V. für Schleswig 90.000. für Holstein 270,000 Rbthlr.; ferner un¬
verzinsliche Anleihe vom 5. December 1863, deren Betrag am 6. August 1864 sich
auf 319,840 Rbthlr. belief; endlich Restbclauf der Zettclschuld ------ 186.000 Rbthlr.
Die gesammte Particularschuld der Herzogthümer Schleswig-Holstein beträgt
folglich 11.503,752 Rbthlr.

In Betreff der Activen kommen hier außer den schon erwähnten noch der
in Kopenhagen deponirte Fond für den Neubau der Strafanstalten, circa
300.000 Rbthlr.. ferner das gesammte Material für das holsteinische Bundes-
contingent, wie dasselbe im vorigen Jahre bei der Bundesinspectivn präsentirt
Worden, schließlich die in der dänischen Armee vorhandenen, von den Herzog¬
tümern gelieferten National- oder Districtspferde (aus jedem der beiden 288
Stück) für zwei Dragonerregimcnter oder deren Taxationswerth in Betracht.

Sondergut der Herzogthümer Schleswig-Holstein sind sodann die in Kopen¬
hagen befindliche gottorfer Bildersammlung, die dorthin gebrachte forstwissen¬
schaftliche Bibliothek, die aus Beiträgen von kieler Eleven entstanden ist, ferner


Die Particularschuld des Königreichs besteht zunächst aus der von der letz¬
ten Staatsrechnung als solche anerkannten Summe von 12,062,963 Rbthlrn.,
die sich aus der Eisenbahnschuld von 4,600,000, der Obligationsschuld von
3,288.413, der Schuld für den Reservefond von 490,230 und der Schuld an
die Nationalbank von 3,684,300 Rbthlrn. zusammensetzt. Hierzu sind aber
ferner noch die oben erwähnten fünfprvcentigen englischen Anleihen der Jahre
1849 und 1850 von zusammen 14.300,000 Rbthlrn. und fünfprocentige Credit-
schcine im Betrag Von 1,637.330 Rbthlrn.; im Ganzen also 15.937,330 Rbthlr.
zu rechnen, die von der gemeinsamen Staatsschuld abgezogen werden müssen,
obwohl sie bereits zurückgezahlt, respectiv convertirt worden sind. Die dänische
Partikularschuld betrug somit Ende März v. I. 28,000.293 Rbthlr. Daß die
nach dem am 15. Nov. 1863 erfolgten Tode des Königs Friedrichs des Sie¬
benten von Dänemark contrahirten Schulden nicht gemeinschaftliche sein können,
versteht sich für uns von selbst.

Die Partikularschuld der Herzogtümer besteht zuvörderst aus dem noch
nicht zurückgezahlten Nest der Zwangsanleihe vom 2. Mai 1849. ferner aus
der Zwangsanleihe vom 10. April 1850, der Einkvmmeucmleihe vom 4. October
1850. der Bermögensanleihe von demselben Datum und der freiwilligen An¬
leihe vom 1. October jenes Jahres — Anleihen, weiche sämmtlich mit vier
Procent zu verzinsen waren und zusammen 6.077,951 Rbthlr. betragen — dann
aus den unverzinslichen Anleihen, zurückzuzahlen nach Abzug der durch die
Einkommensteuer liquidirten Summen: Die Grund- und Hypothekensteuer vom
31. Juli 1848 ----- 2,097.575. die Kncgssteuer Vom 29. März 1849 ----- 1.795.746.
die Kncgssteuer Vom 10. April 1850 ---- 737,639. fchleswigfche und holsteinische
Domanialobligationen zur Entschädigung für Aufhebung des Mühlenzwangs, am
31. März V. für Schleswig 90.000. für Holstein 270,000 Rbthlr.; ferner un¬
verzinsliche Anleihe vom 5. December 1863, deren Betrag am 6. August 1864 sich
auf 319,840 Rbthlr. belief; endlich Restbclauf der Zettclschuld ------ 186.000 Rbthlr.
Die gesammte Particularschuld der Herzogthümer Schleswig-Holstein beträgt
folglich 11.503,752 Rbthlr.

In Betreff der Activen kommen hier außer den schon erwähnten noch der
in Kopenhagen deponirte Fond für den Neubau der Strafanstalten, circa
300.000 Rbthlr.. ferner das gesammte Material für das holsteinische Bundes-
contingent, wie dasselbe im vorigen Jahre bei der Bundesinspectivn präsentirt
Worden, schließlich die in der dänischen Armee vorhandenen, von den Herzog¬
tümern gelieferten National- oder Districtspferde (aus jedem der beiden 288
Stück) für zwei Dragonerregimcnter oder deren Taxationswerth in Betracht.

Sondergut der Herzogthümer Schleswig-Holstein sind sodann die in Kopen¬
hagen befindliche gottorfer Bildersammlung, die dorthin gebrachte forstwissen¬
schaftliche Bibliothek, die aus Beiträgen von kieler Eleven entstanden ist, ferner


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[0011] Die Particularschuld des Königreichs besteht zunächst aus der von der letz¬ ten Staatsrechnung als solche anerkannten Summe von 12,062,963 Rbthlrn., die sich aus der Eisenbahnschuld von 4,600,000, der Obligationsschuld von 3,288.413, der Schuld für den Reservefond von 490,230 und der Schuld an die Nationalbank von 3,684,300 Rbthlrn. zusammensetzt. Hierzu sind aber ferner noch die oben erwähnten fünfprvcentigen englischen Anleihen der Jahre 1849 und 1850 von zusammen 14.300,000 Rbthlrn. und fünfprocentige Credit- schcine im Betrag Von 1,637.330 Rbthlrn.; im Ganzen also 15.937,330 Rbthlr. zu rechnen, die von der gemeinsamen Staatsschuld abgezogen werden müssen, obwohl sie bereits zurückgezahlt, respectiv convertirt worden sind. Die dänische Partikularschuld betrug somit Ende März v. I. 28,000.293 Rbthlr. Daß die nach dem am 15. Nov. 1863 erfolgten Tode des Königs Friedrichs des Sie¬ benten von Dänemark contrahirten Schulden nicht gemeinschaftliche sein können, versteht sich für uns von selbst. Die Partikularschuld der Herzogtümer besteht zuvörderst aus dem noch nicht zurückgezahlten Nest der Zwangsanleihe vom 2. Mai 1849. ferner aus der Zwangsanleihe vom 10. April 1850, der Einkvmmeucmleihe vom 4. October 1850. der Bermögensanleihe von demselben Datum und der freiwilligen An¬ leihe vom 1. October jenes Jahres — Anleihen, weiche sämmtlich mit vier Procent zu verzinsen waren und zusammen 6.077,951 Rbthlr. betragen — dann aus den unverzinslichen Anleihen, zurückzuzahlen nach Abzug der durch die Einkommensteuer liquidirten Summen: Die Grund- und Hypothekensteuer vom 31. Juli 1848 ----- 2,097.575. die Kncgssteuer Vom 29. März 1849 ----- 1.795.746. die Kncgssteuer Vom 10. April 1850 ---- 737,639. fchleswigfche und holsteinische Domanialobligationen zur Entschädigung für Aufhebung des Mühlenzwangs, am 31. März V. für Schleswig 90.000. für Holstein 270,000 Rbthlr.; ferner un¬ verzinsliche Anleihe vom 5. December 1863, deren Betrag am 6. August 1864 sich auf 319,840 Rbthlr. belief; endlich Restbclauf der Zettclschuld ------ 186.000 Rbthlr. Die gesammte Particularschuld der Herzogthümer Schleswig-Holstein beträgt folglich 11.503,752 Rbthlr. In Betreff der Activen kommen hier außer den schon erwähnten noch der in Kopenhagen deponirte Fond für den Neubau der Strafanstalten, circa 300.000 Rbthlr.. ferner das gesammte Material für das holsteinische Bundes- contingent, wie dasselbe im vorigen Jahre bei der Bundesinspectivn präsentirt Worden, schließlich die in der dänischen Armee vorhandenen, von den Herzog¬ tümern gelieferten National- oder Districtspferde (aus jedem der beiden 288 Stück) für zwei Dragonerregimcnter oder deren Taxationswerth in Betracht. Sondergut der Herzogthümer Schleswig-Holstein sind sodann die in Kopen¬ hagen befindliche gottorfer Bildersammlung, die dorthin gebrachte forstwissen¬ schaftliche Bibliothek, die aus Beiträgen von kieler Eleven entstanden ist, ferner

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/11>, abgerufen am 01.07.2024.