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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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Kopenhagen und die Saline zu Oldesloe. Letztere ist ein alter landesherrlicher
Besitz, der zeitweise in Privatbauten war, 1797 aber von der Rentekammer
wieder angekauft wurde. Der Werth wird nach Taxation anzunehmen sein.
Die Stutereien und die Veterinär- und Ackerbauschule stehen unter dem dänischen
Specialministerium des Innern, sind aber seinerzeit auf gemeinschaftliche Kosten
gegründet und bis auf die neueste Zeit zu gemeinschaftlichen Zwecken benutzt,
indem das Gestüt auch für die Herzogthümer Beschäler abgab und die Aus¬
übung thierärztlicher Functionen in Schleswig-Holstein ebenso wie in Dänemark
dadurch bedingt war, daß die Betreffenden auf der kopenhagner Thierarznei¬
schule unterrichtet und geprüft sein mußten. Die jährlichen Ausgaben -- resp.
34,846 und 34,371 Nbthlr. -- trägt jetzt nach der Staatsrechnung das Königreich
allein. Ob aber nicht wenigstens die Pferde, die Bibliothek und die andern
Sammlungen des Instituts zu theilen sind, bedarf der Erörterung.

in) Sammlungen für Kunst und Wissenschaft: die große Bibliothek in
Kopenhagen, das naturhistorische Museum, die ethnographische und die Alter¬
thumssammlung, die Akademie für die schönen Künste, das Münz- und Medaillen-
Cabinet, die Gemäldesammlungen auf dem christiansburger Schloß und in
Friedrichsburg, die Kupferstichsammlung, die polytechnische Lehranstalt, die nach
der letzten Staatsrechnung ein Capitalvermögcn von 178,828 Nbthlr. hat. Alle
diese Sammlungen und Anstalten finden sich unter dem dänischen Special¬
ministerium für das Kirchen- und Unterrichtswesen aufgeführt. Die Entstehung
derselben aus gemeinschaftlichen Mitteln und deren Verwendung für gemein¬
schaftliche Zwecke, folglich der Anspruch auf Theilung derselben zwischen den
beiden Parteien wird aber kaum zu bezweifeln sein.

n) Die gemeinschaftlichen Archive, betreffend die ehemalige Rentekammer,
die Finanzdeputation, das Generalzollkammer- und Commcrzcvllegium, die Ad¬
miralität, das Gencralcommissariats-Collegium und das geheime Staatsarchiv,
sind, soweit ste Documente der Herzogthümer enthalten, an letztere aus¬
zuliefern.

Als Sondergut ist Folgendes zu betrachten:

^) Auf beiden Seiten: die Schlösser, Domänen, Forsten, die herr¬
schaftlichen Steinbrüche, Torfmoore und Teiche, die Festungen, Kasernen, Arse¬
nale und sonstigen militärischen Bauten, die Hafenanlagen, Leuchtfeuer und
Wege, die Dienstwohnungen und Dienstlocale der Beamten sind sämmtlich als
Pcrtinenz des Landes zu behandeln, in welchem sie liegen. Der Schleswig-hol-
steinische (Eider-) Kanal gehört als ein mit gemeinsamen Mitteln für specielle
Interessen der Herzogthümer errichtetes Werk den letzteren.

L) Für jeden der beiden Staaten: g,) Die Particularschuld des
Königreichs und die der Herzogthümer, d) die Activen des ersteren und die der
letzteren.


Kopenhagen und die Saline zu Oldesloe. Letztere ist ein alter landesherrlicher
Besitz, der zeitweise in Privatbauten war, 1797 aber von der Rentekammer
wieder angekauft wurde. Der Werth wird nach Taxation anzunehmen sein.
Die Stutereien und die Veterinär- und Ackerbauschule stehen unter dem dänischen
Specialministerium des Innern, sind aber seinerzeit auf gemeinschaftliche Kosten
gegründet und bis auf die neueste Zeit zu gemeinschaftlichen Zwecken benutzt,
indem das Gestüt auch für die Herzogthümer Beschäler abgab und die Aus¬
übung thierärztlicher Functionen in Schleswig-Holstein ebenso wie in Dänemark
dadurch bedingt war, daß die Betreffenden auf der kopenhagner Thierarznei¬
schule unterrichtet und geprüft sein mußten. Die jährlichen Ausgaben — resp.
34,846 und 34,371 Nbthlr. — trägt jetzt nach der Staatsrechnung das Königreich
allein. Ob aber nicht wenigstens die Pferde, die Bibliothek und die andern
Sammlungen des Instituts zu theilen sind, bedarf der Erörterung.

in) Sammlungen für Kunst und Wissenschaft: die große Bibliothek in
Kopenhagen, das naturhistorische Museum, die ethnographische und die Alter¬
thumssammlung, die Akademie für die schönen Künste, das Münz- und Medaillen-
Cabinet, die Gemäldesammlungen auf dem christiansburger Schloß und in
Friedrichsburg, die Kupferstichsammlung, die polytechnische Lehranstalt, die nach
der letzten Staatsrechnung ein Capitalvermögcn von 178,828 Nbthlr. hat. Alle
diese Sammlungen und Anstalten finden sich unter dem dänischen Special¬
ministerium für das Kirchen- und Unterrichtswesen aufgeführt. Die Entstehung
derselben aus gemeinschaftlichen Mitteln und deren Verwendung für gemein¬
schaftliche Zwecke, folglich der Anspruch auf Theilung derselben zwischen den
beiden Parteien wird aber kaum zu bezweifeln sein.

n) Die gemeinschaftlichen Archive, betreffend die ehemalige Rentekammer,
die Finanzdeputation, das Generalzollkammer- und Commcrzcvllegium, die Ad¬
miralität, das Gencralcommissariats-Collegium und das geheime Staatsarchiv,
sind, soweit ste Documente der Herzogthümer enthalten, an letztere aus¬
zuliefern.

Als Sondergut ist Folgendes zu betrachten:

^) Auf beiden Seiten: die Schlösser, Domänen, Forsten, die herr¬
schaftlichen Steinbrüche, Torfmoore und Teiche, die Festungen, Kasernen, Arse¬
nale und sonstigen militärischen Bauten, die Hafenanlagen, Leuchtfeuer und
Wege, die Dienstwohnungen und Dienstlocale der Beamten sind sämmtlich als
Pcrtinenz des Landes zu behandeln, in welchem sie liegen. Der Schleswig-hol-
steinische (Eider-) Kanal gehört als ein mit gemeinsamen Mitteln für specielle
Interessen der Herzogthümer errichtetes Werk den letzteren.

L) Für jeden der beiden Staaten: g,) Die Particularschuld des
Königreichs und die der Herzogthümer, d) die Activen des ersteren und die der
letzteren.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/10>, abgerufen am 01.07.2024.