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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. III. Band.

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Kriege der Truppenarzt nur den Dienst bei der Truppe zu versehen und also in
sanitätlicher Beziehung nur den Kranken und Verwundeten die erste Hilfe zu ge¬
währen hat, um sie dann dein Lazarett) zu überweisen. Aber selbst hier greift das
Lazareth in die Thätigkeit des Truppenarztes ein, indem es seine Abtheilungen un¬
mittelbar auf das Schlachtfeld sendet und durch die Krankenträger sich die Verwundeten
direct .abholt. Im Frieden und im Kriege ist der Etat der Truppenärzte derselbe,
die erstern aber haben hier gleichzeitig den Lazarethdicnst, während im Kriege ihnen
die Lazarethe fast jede sanitätliche Thätigkeit nehmen. --

Während im Kriege die Lazarethe den Händen der ausgezeichnetsten Aerzte an¬
vertraut werden und alle zugehörigen Aerzte ihnen untergeordnet sind, hat im Frieden
jeder einzelne Truppenarzt im Lazarett) xloin xouvoir über jeden seinem Truppen-
thcil angehörigen Kranken. Während im Frieden dem Arzt jede Theilnahme an der
Verwaltung der Lazarethe genommen ist, stellt der Krieg ihn an die Spitze derselben
und ihres viel cumplicirtercn Organismus. -- Kurz, die Friedens- und die Kriegs-
orgcmisaiion des preußischen Militännedicinalwesens stehen im Widerspruch, ein Wider¬
spruch, der in dem Sinne gelöst werden muß, daß der Krieg mit seinen Forderungen
auch sür den Frieden maßgebend sein muß; zumal sich die Kricgseinrichtuugen in
Schleswig bewährt haben, wie der schon angeführte Aufsatz in der darmstädter
Militärzeitung fehr gründlich darthut.

Aus dem bisher Gesagten ergeben sich für die Reorganisation des preußischen
Militärmedieinalwesens folgende Forderungen:

1) Die Neubesetzung der Chefstellc muß aus den Cvrpsgeneralärzten, aus den¬
jenigen Aerzten erfolgen, welche mit den ganzen Verhältnissen und Bedürfnissen ver¬
traut und den Anforderungen des Milttärmcdicinalwesens gewachsen sind.

2) Der Chef des Militärmedieinalwesens soll Mitglied des Kriegsministeriums
sein und in den betreffenden Vcrwaltungsabthcilungcn Sitz und Stimme haben.

3) Die Leitung der Lazarethe gehört den Aerzten und hängt die Verwaltung
in denselben nur soweit von der Intendantur ab, als dies mit der Oekonomie der
Truppen der Fall ist.

4) An der Spitze der Garnisonlazarethc stehen als dirigirende Aerzte die besten
Militärärzte, ausgestattet mit den nöthigen Hilfsärzten. Der Etat der Truppen¬
ärzte kann um ebensoviel Aerzte reducirt-werden, als die Lazarethe hiernach be¬
dürfen.

5) Ein Reglement bestimmt die Thätigkeit der Truppenärzte in Krieg und Frieden
und regulirt ihre sanitätspolizeiliche Thätigkeit in der Truppe.

<!) Die Chargen der Aerzte und die Gehalte werden entsprechend erhöht.

7) Die Militärärzte werden zu Eombattantcn gleich den Lazarethgehilfen erklärt,
werden Soldaten und erhalten eine Disciplinarstellung gegen ihre directen Unter¬
gebenen sowohl, als auch in ihren übrigen militärischen Beziehungen. Die Forderung,
daß der Arzt, der nicht nur im Gefecht thätig ist und an den Fatiguen der Truppen
Theil nimmt, sondern auch in den Lazarethen sich täglich allen Ansteckungen und
übermäßigen Anstrengungen aussetzen muß, zu den Kombattanten wie in den meisten
anderen Armeen gerechnet werde, dürfte einer der berechtigtsten Ansprüche sein.




Verantwortlicher Redacteur: Vr. Moritz Busch.
Verlag von F. L. Herbig. -- Druck von C. E. Klbcrt in Leipzig.

Kriege der Truppenarzt nur den Dienst bei der Truppe zu versehen und also in
sanitätlicher Beziehung nur den Kranken und Verwundeten die erste Hilfe zu ge¬
währen hat, um sie dann dein Lazarett) zu überweisen. Aber selbst hier greift das
Lazareth in die Thätigkeit des Truppenarztes ein, indem es seine Abtheilungen un¬
mittelbar auf das Schlachtfeld sendet und durch die Krankenträger sich die Verwundeten
direct .abholt. Im Frieden und im Kriege ist der Etat der Truppenärzte derselbe,
die erstern aber haben hier gleichzeitig den Lazarethdicnst, während im Kriege ihnen
die Lazarethe fast jede sanitätliche Thätigkeit nehmen. —

Während im Kriege die Lazarethe den Händen der ausgezeichnetsten Aerzte an¬
vertraut werden und alle zugehörigen Aerzte ihnen untergeordnet sind, hat im Frieden
jeder einzelne Truppenarzt im Lazarett) xloin xouvoir über jeden seinem Truppen-
thcil angehörigen Kranken. Während im Frieden dem Arzt jede Theilnahme an der
Verwaltung der Lazarethe genommen ist, stellt der Krieg ihn an die Spitze derselben
und ihres viel cumplicirtercn Organismus. — Kurz, die Friedens- und die Kriegs-
orgcmisaiion des preußischen Militännedicinalwesens stehen im Widerspruch, ein Wider¬
spruch, der in dem Sinne gelöst werden muß, daß der Krieg mit seinen Forderungen
auch sür den Frieden maßgebend sein muß; zumal sich die Kricgseinrichtuugen in
Schleswig bewährt haben, wie der schon angeführte Aufsatz in der darmstädter
Militärzeitung fehr gründlich darthut.

Aus dem bisher Gesagten ergeben sich für die Reorganisation des preußischen
Militärmedieinalwesens folgende Forderungen:

1) Die Neubesetzung der Chefstellc muß aus den Cvrpsgeneralärzten, aus den¬
jenigen Aerzten erfolgen, welche mit den ganzen Verhältnissen und Bedürfnissen ver¬
traut und den Anforderungen des Milttärmcdicinalwesens gewachsen sind.

2) Der Chef des Militärmedieinalwesens soll Mitglied des Kriegsministeriums
sein und in den betreffenden Vcrwaltungsabthcilungcn Sitz und Stimme haben.

3) Die Leitung der Lazarethe gehört den Aerzten und hängt die Verwaltung
in denselben nur soweit von der Intendantur ab, als dies mit der Oekonomie der
Truppen der Fall ist.

4) An der Spitze der Garnisonlazarethc stehen als dirigirende Aerzte die besten
Militärärzte, ausgestattet mit den nöthigen Hilfsärzten. Der Etat der Truppen¬
ärzte kann um ebensoviel Aerzte reducirt-werden, als die Lazarethe hiernach be¬
dürfen.

5) Ein Reglement bestimmt die Thätigkeit der Truppenärzte in Krieg und Frieden
und regulirt ihre sanitätspolizeiliche Thätigkeit in der Truppe.

<!) Die Chargen der Aerzte und die Gehalte werden entsprechend erhöht.

7) Die Militärärzte werden zu Eombattantcn gleich den Lazarethgehilfen erklärt,
werden Soldaten und erhalten eine Disciplinarstellung gegen ihre directen Unter¬
gebenen sowohl, als auch in ihren übrigen militärischen Beziehungen. Die Forderung,
daß der Arzt, der nicht nur im Gefecht thätig ist und an den Fatiguen der Truppen
Theil nimmt, sondern auch in den Lazarethen sich täglich allen Ansteckungen und
übermäßigen Anstrengungen aussetzen muß, zu den Kombattanten wie in den meisten
anderen Armeen gerechnet werde, dürfte einer der berechtigtsten Ansprüche sein.




Verantwortlicher Redacteur: Vr. Moritz Busch.
Verlag von F. L. Herbig. — Druck von C. E. Klbcrt in Leipzig.
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[0288] Kriege der Truppenarzt nur den Dienst bei der Truppe zu versehen und also in sanitätlicher Beziehung nur den Kranken und Verwundeten die erste Hilfe zu ge¬ währen hat, um sie dann dein Lazarett) zu überweisen. Aber selbst hier greift das Lazareth in die Thätigkeit des Truppenarztes ein, indem es seine Abtheilungen un¬ mittelbar auf das Schlachtfeld sendet und durch die Krankenträger sich die Verwundeten direct .abholt. Im Frieden und im Kriege ist der Etat der Truppenärzte derselbe, die erstern aber haben hier gleichzeitig den Lazarethdicnst, während im Kriege ihnen die Lazarethe fast jede sanitätliche Thätigkeit nehmen. — Während im Kriege die Lazarethe den Händen der ausgezeichnetsten Aerzte an¬ vertraut werden und alle zugehörigen Aerzte ihnen untergeordnet sind, hat im Frieden jeder einzelne Truppenarzt im Lazarett) xloin xouvoir über jeden seinem Truppen- thcil angehörigen Kranken. Während im Frieden dem Arzt jede Theilnahme an der Verwaltung der Lazarethe genommen ist, stellt der Krieg ihn an die Spitze derselben und ihres viel cumplicirtercn Organismus. — Kurz, die Friedens- und die Kriegs- orgcmisaiion des preußischen Militännedicinalwesens stehen im Widerspruch, ein Wider¬ spruch, der in dem Sinne gelöst werden muß, daß der Krieg mit seinen Forderungen auch sür den Frieden maßgebend sein muß; zumal sich die Kricgseinrichtuugen in Schleswig bewährt haben, wie der schon angeführte Aufsatz in der darmstädter Militärzeitung fehr gründlich darthut. Aus dem bisher Gesagten ergeben sich für die Reorganisation des preußischen Militärmedieinalwesens folgende Forderungen: 1) Die Neubesetzung der Chefstellc muß aus den Cvrpsgeneralärzten, aus den¬ jenigen Aerzten erfolgen, welche mit den ganzen Verhältnissen und Bedürfnissen ver¬ traut und den Anforderungen des Milttärmcdicinalwesens gewachsen sind. 2) Der Chef des Militärmedieinalwesens soll Mitglied des Kriegsministeriums sein und in den betreffenden Vcrwaltungsabthcilungcn Sitz und Stimme haben. 3) Die Leitung der Lazarethe gehört den Aerzten und hängt die Verwaltung in denselben nur soweit von der Intendantur ab, als dies mit der Oekonomie der Truppen der Fall ist. 4) An der Spitze der Garnisonlazarethc stehen als dirigirende Aerzte die besten Militärärzte, ausgestattet mit den nöthigen Hilfsärzten. Der Etat der Truppen¬ ärzte kann um ebensoviel Aerzte reducirt-werden, als die Lazarethe hiernach be¬ dürfen. 5) Ein Reglement bestimmt die Thätigkeit der Truppenärzte in Krieg und Frieden und regulirt ihre sanitätspolizeiliche Thätigkeit in der Truppe. <!) Die Chargen der Aerzte und die Gehalte werden entsprechend erhöht. 7) Die Militärärzte werden zu Eombattantcn gleich den Lazarethgehilfen erklärt, werden Soldaten und erhalten eine Disciplinarstellung gegen ihre directen Unter¬ gebenen sowohl, als auch in ihren übrigen militärischen Beziehungen. Die Forderung, daß der Arzt, der nicht nur im Gefecht thätig ist und an den Fatiguen der Truppen Theil nimmt, sondern auch in den Lazarethen sich täglich allen Ansteckungen und übermäßigen Anstrengungen aussetzen muß, zu den Kombattanten wie in den meisten anderen Armeen gerechnet werde, dürfte einer der berechtigtsten Ansprüche sein. Verantwortlicher Redacteur: Vr. Moritz Busch. Verlag von F. L. Herbig. — Druck von C. E. Klbcrt in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_189094/288>, abgerufen am 28.09.2024.