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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. III. Band.

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ärzte Secondelieutcnantsrang und 240 THU'. Gehalt haben. Bedenkt man, daß jetzt.
nachdem das Avancement der Reorganisation abgeschlossen, niemand darauf rechnen
kann, vor dem 40. Lebensjahre Oberstabsarzt zu werden und 700 Thlr. jährlich zu
erhalten, und daß hier im Ganzen die Carriere abschneidet, denn auf fünfzehn
Oberstabsärzte kommt ein Generalarzt, sowie daß endlich infolge der verschiedenen
dienstlichen Abwesenheiten und häufigen Marschvrdrcs die Civilpraxis sich ziemlich
reducirt hat, so wird man sich schon aus diesem Grund nicht wundern. daß es jeden
Tag schwieriger wird für die abgehenden Militärärzte Ersatz zu liefern.

Was nun die ärztliche Stellung an sich betrifft, so wird in Preußen seit langer
Zeit die Chefstellc der ganzen militärärztlichen Partie bei eintretender Vacanz durch
den Leibarzt deH Königs besetzt. Der Hvfbccunte, der dem militärischen und dein
Verwaltungselemente so wie dem Soldaten fremd geworden ist und die energische
Kraft in der Stagnation des Hoflebens mehr oder minder verloren haben muß, tritt
an die Spitze eines Organismus, der nach neuem Leben schreit. Was noch schlimmer
ist, der Chef bleibt als solcher Leibarzt und in der persönlichen Verbindung mit dem
Herrscher; zur Armee, zum Kriegsministerium hat er keine positive Stellung, nach
dieser Richtung ist ihm kein unmittelbares Wirkungsfeld eingeräumt. Die Folge
davon ist, daß der Chefarzt ein in den Annalen der Armee und ihrer Verwaltung
unbekannter Mann ist, und daß bei allen Reorganisationen und dergleichen der ärzt¬
liche Theil nur geringe Beachtung findet.

Der Vertreter der sanitätlichcn Rücksichten in der Armee ist unter diesen Um¬
ständen die Intendantur. Sie betrachtet die Aerzte, wie dies in Frankreich factisch
der Fall ist, als ihre Untergebenen. Sie fühlt aber, daß dies Kind heranwächst. Die
Intendantur ist es deshalb, welche den Forderungen der medicinischen Wissenschaft
in Betreff der materiellen Verhältnisse der Armee nach Kräften Rechnung trügt, um
nur die medicinischen Personen nicht in den Vordergrund treten zu lassen. Auf
diesem Wege ist seit den allerletzten Jahren i" dem Bau, in der Ausrüstung und in
den normativen Bestimmungen der Lazarethe, in der Auswahl und Bildung des
Hilfspersonals u. dergl. alles geschehen, was ärztlich gefordert werden konnte, aber
den Aerzten ist keinerlei Recht in der Sache selbst eingeräumt worden. Nur einen
Sieg haben die letztern gegen die Verwaltung errungen, nämlich den, daß den
Aerzten die Leitung der Feldlazarethe übergeben worden ist, während sie sonst der
Verwaltung gehörte. In Frankreich gehört sie noch der letzteren, in Oestreich steht
ein Offizier an der Spitze der Lazarethe, in Preußen commandirt ein Arzt die Feld-
lazarethe. Diese große Errungenschaft hat sich in Schleswig so vollständig bewährt,
das ein Wcitergrcifc" dieses Prinzips auch für den Frieden nicht ausbleiben kann,
trotzdem es der Verwaltung gelungen ist, durch Nichternennung eines Generalarztes
der mobilen Armee die Direction der Lazarethe in ihrer Hand zu behalten. Doch
damit haben wir das rein persönliche Gebiet des Militärmedicinalwcsens verlassen
und kommen zu dem mehr sachlichen, zu der militärärztlichen Thätigkeit. Diese ist
eine doppelte: 1) die Thätigkeit bei der Truppe, 2) die bei dem Lazareth.

Die erstere umfaßt die Beurtheilung der Dicnstfähigkeit der einzustellenden und der
während des Dienstes sich als zu diesem unfähig erweisenden Leute, die Überwachung
der Gesundheit in der Truppe, die Aussonderung der wirklich kranken Mannschaften
in die Lazarethe und die Behandlung der sogenannten Revicrkrankcn, d. h. der nur
vorübergehend vom Dienste zu befreienden Leute. Die andere enthält nicht nur die
einfache ärztliche Behandlung der Kranken, sondern auch deren ganze Pflege, Kleidung,
Lagerung, Nahrung, Luft, Heizung und tgi. Die erstere Thätigkeit kann man die
soldatisch-medicinische, die andere aber die sanitätlich-administrative nennen.

Organisch getrennt aber sind diese Thätigkeiten in Preußen nur im Kriege und
nicht im Frieden. Im Frieden sind nur Truppenärzte vorhanden, welche die Kranken
ihrer Truppentheile selbständig in den Garnisonlazarethen behandeln, während im


ärzte Secondelieutcnantsrang und 240 THU'. Gehalt haben. Bedenkt man, daß jetzt.
nachdem das Avancement der Reorganisation abgeschlossen, niemand darauf rechnen
kann, vor dem 40. Lebensjahre Oberstabsarzt zu werden und 700 Thlr. jährlich zu
erhalten, und daß hier im Ganzen die Carriere abschneidet, denn auf fünfzehn
Oberstabsärzte kommt ein Generalarzt, sowie daß endlich infolge der verschiedenen
dienstlichen Abwesenheiten und häufigen Marschvrdrcs die Civilpraxis sich ziemlich
reducirt hat, so wird man sich schon aus diesem Grund nicht wundern. daß es jeden
Tag schwieriger wird für die abgehenden Militärärzte Ersatz zu liefern.

Was nun die ärztliche Stellung an sich betrifft, so wird in Preußen seit langer
Zeit die Chefstellc der ganzen militärärztlichen Partie bei eintretender Vacanz durch
den Leibarzt deH Königs besetzt. Der Hvfbccunte, der dem militärischen und dein
Verwaltungselemente so wie dem Soldaten fremd geworden ist und die energische
Kraft in der Stagnation des Hoflebens mehr oder minder verloren haben muß, tritt
an die Spitze eines Organismus, der nach neuem Leben schreit. Was noch schlimmer
ist, der Chef bleibt als solcher Leibarzt und in der persönlichen Verbindung mit dem
Herrscher; zur Armee, zum Kriegsministerium hat er keine positive Stellung, nach
dieser Richtung ist ihm kein unmittelbares Wirkungsfeld eingeräumt. Die Folge
davon ist, daß der Chefarzt ein in den Annalen der Armee und ihrer Verwaltung
unbekannter Mann ist, und daß bei allen Reorganisationen und dergleichen der ärzt¬
liche Theil nur geringe Beachtung findet.

Der Vertreter der sanitätlichcn Rücksichten in der Armee ist unter diesen Um¬
ständen die Intendantur. Sie betrachtet die Aerzte, wie dies in Frankreich factisch
der Fall ist, als ihre Untergebenen. Sie fühlt aber, daß dies Kind heranwächst. Die
Intendantur ist es deshalb, welche den Forderungen der medicinischen Wissenschaft
in Betreff der materiellen Verhältnisse der Armee nach Kräften Rechnung trügt, um
nur die medicinischen Personen nicht in den Vordergrund treten zu lassen. Auf
diesem Wege ist seit den allerletzten Jahren i» dem Bau, in der Ausrüstung und in
den normativen Bestimmungen der Lazarethe, in der Auswahl und Bildung des
Hilfspersonals u. dergl. alles geschehen, was ärztlich gefordert werden konnte, aber
den Aerzten ist keinerlei Recht in der Sache selbst eingeräumt worden. Nur einen
Sieg haben die letztern gegen die Verwaltung errungen, nämlich den, daß den
Aerzten die Leitung der Feldlazarethe übergeben worden ist, während sie sonst der
Verwaltung gehörte. In Frankreich gehört sie noch der letzteren, in Oestreich steht
ein Offizier an der Spitze der Lazarethe, in Preußen commandirt ein Arzt die Feld-
lazarethe. Diese große Errungenschaft hat sich in Schleswig so vollständig bewährt,
das ein Wcitergrcifc» dieses Prinzips auch für den Frieden nicht ausbleiben kann,
trotzdem es der Verwaltung gelungen ist, durch Nichternennung eines Generalarztes
der mobilen Armee die Direction der Lazarethe in ihrer Hand zu behalten. Doch
damit haben wir das rein persönliche Gebiet des Militärmedicinalwcsens verlassen
und kommen zu dem mehr sachlichen, zu der militärärztlichen Thätigkeit. Diese ist
eine doppelte: 1) die Thätigkeit bei der Truppe, 2) die bei dem Lazareth.

Die erstere umfaßt die Beurtheilung der Dicnstfähigkeit der einzustellenden und der
während des Dienstes sich als zu diesem unfähig erweisenden Leute, die Überwachung
der Gesundheit in der Truppe, die Aussonderung der wirklich kranken Mannschaften
in die Lazarethe und die Behandlung der sogenannten Revicrkrankcn, d. h. der nur
vorübergehend vom Dienste zu befreienden Leute. Die andere enthält nicht nur die
einfache ärztliche Behandlung der Kranken, sondern auch deren ganze Pflege, Kleidung,
Lagerung, Nahrung, Luft, Heizung und tgi. Die erstere Thätigkeit kann man die
soldatisch-medicinische, die andere aber die sanitätlich-administrative nennen.

Organisch getrennt aber sind diese Thätigkeiten in Preußen nur im Kriege und
nicht im Frieden. Im Frieden sind nur Truppenärzte vorhanden, welche die Kranken
ihrer Truppentheile selbständig in den Garnisonlazarethen behandeln, während im


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[0287] ärzte Secondelieutcnantsrang und 240 THU'. Gehalt haben. Bedenkt man, daß jetzt. nachdem das Avancement der Reorganisation abgeschlossen, niemand darauf rechnen kann, vor dem 40. Lebensjahre Oberstabsarzt zu werden und 700 Thlr. jährlich zu erhalten, und daß hier im Ganzen die Carriere abschneidet, denn auf fünfzehn Oberstabsärzte kommt ein Generalarzt, sowie daß endlich infolge der verschiedenen dienstlichen Abwesenheiten und häufigen Marschvrdrcs die Civilpraxis sich ziemlich reducirt hat, so wird man sich schon aus diesem Grund nicht wundern. daß es jeden Tag schwieriger wird für die abgehenden Militärärzte Ersatz zu liefern. Was nun die ärztliche Stellung an sich betrifft, so wird in Preußen seit langer Zeit die Chefstellc der ganzen militärärztlichen Partie bei eintretender Vacanz durch den Leibarzt deH Königs besetzt. Der Hvfbccunte, der dem militärischen und dein Verwaltungselemente so wie dem Soldaten fremd geworden ist und die energische Kraft in der Stagnation des Hoflebens mehr oder minder verloren haben muß, tritt an die Spitze eines Organismus, der nach neuem Leben schreit. Was noch schlimmer ist, der Chef bleibt als solcher Leibarzt und in der persönlichen Verbindung mit dem Herrscher; zur Armee, zum Kriegsministerium hat er keine positive Stellung, nach dieser Richtung ist ihm kein unmittelbares Wirkungsfeld eingeräumt. Die Folge davon ist, daß der Chefarzt ein in den Annalen der Armee und ihrer Verwaltung unbekannter Mann ist, und daß bei allen Reorganisationen und dergleichen der ärzt¬ liche Theil nur geringe Beachtung findet. Der Vertreter der sanitätlichcn Rücksichten in der Armee ist unter diesen Um¬ ständen die Intendantur. Sie betrachtet die Aerzte, wie dies in Frankreich factisch der Fall ist, als ihre Untergebenen. Sie fühlt aber, daß dies Kind heranwächst. Die Intendantur ist es deshalb, welche den Forderungen der medicinischen Wissenschaft in Betreff der materiellen Verhältnisse der Armee nach Kräften Rechnung trügt, um nur die medicinischen Personen nicht in den Vordergrund treten zu lassen. Auf diesem Wege ist seit den allerletzten Jahren i» dem Bau, in der Ausrüstung und in den normativen Bestimmungen der Lazarethe, in der Auswahl und Bildung des Hilfspersonals u. dergl. alles geschehen, was ärztlich gefordert werden konnte, aber den Aerzten ist keinerlei Recht in der Sache selbst eingeräumt worden. Nur einen Sieg haben die letztern gegen die Verwaltung errungen, nämlich den, daß den Aerzten die Leitung der Feldlazarethe übergeben worden ist, während sie sonst der Verwaltung gehörte. In Frankreich gehört sie noch der letzteren, in Oestreich steht ein Offizier an der Spitze der Lazarethe, in Preußen commandirt ein Arzt die Feld- lazarethe. Diese große Errungenschaft hat sich in Schleswig so vollständig bewährt, das ein Wcitergrcifc» dieses Prinzips auch für den Frieden nicht ausbleiben kann, trotzdem es der Verwaltung gelungen ist, durch Nichternennung eines Generalarztes der mobilen Armee die Direction der Lazarethe in ihrer Hand zu behalten. Doch damit haben wir das rein persönliche Gebiet des Militärmedicinalwcsens verlassen und kommen zu dem mehr sachlichen, zu der militärärztlichen Thätigkeit. Diese ist eine doppelte: 1) die Thätigkeit bei der Truppe, 2) die bei dem Lazareth. Die erstere umfaßt die Beurtheilung der Dicnstfähigkeit der einzustellenden und der während des Dienstes sich als zu diesem unfähig erweisenden Leute, die Überwachung der Gesundheit in der Truppe, die Aussonderung der wirklich kranken Mannschaften in die Lazarethe und die Behandlung der sogenannten Revicrkrankcn, d. h. der nur vorübergehend vom Dienste zu befreienden Leute. Die andere enthält nicht nur die einfache ärztliche Behandlung der Kranken, sondern auch deren ganze Pflege, Kleidung, Lagerung, Nahrung, Luft, Heizung und tgi. Die erstere Thätigkeit kann man die soldatisch-medicinische, die andere aber die sanitätlich-administrative nennen. Organisch getrennt aber sind diese Thätigkeiten in Preußen nur im Kriege und nicht im Frieden. Im Frieden sind nur Truppenärzte vorhanden, welche die Kranken ihrer Truppentheile selbständig in den Garnisonlazarethen behandeln, während im

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_189094/287>, abgerufen am 20.10.2024.