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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. III. Band.

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Inzwischen war der Prinz Karl am 17. Mai l8?3 feierlich zum Herren-
meister eingesetzt worden. Derselbe inaugurirte sofort sein Ordensreg'merk
dadurch, daß er -- ein fast ebenso großer iNvment wie jener obige -- ,^alt
dem alten Ordensschwert der Bailey Brandenburg vierzehn Herren in heilönlni-
licher Weise den Ritterschlag ertheilte. Demnächst wurden der Kanzler und de>-
Secretär des Ordens ernannt. Das erste Ordenscapuel iagte am 2'^ Juni
1833. Es entwarf die Statuten, welche duvä, Ullundl' vom 8. August ses>
selben Jahres die Genehmigung des königlichen Protectors erhielten und mal'se
dem vorgedachten Rechtsrittergelübde das Grundgesetz des neuen Iohanruter-
ordens bilden."

Die gegenwärtige Organisation der Bailey Brandenburg ist der früheren
nachgebildet, nur herrscht der wesentliche Unterschied, daß der Orden als solcher
keinerlei Güter besitzt und so seinen Gliedern keine Aussicht auf materielle Vor¬
theile zu bieten vermag. Dem Neuhinzutretenden hat er nichts zu ver¬
leihen "als das altehrwürdige Ordenskreuz der Religion (so nannten ehedem
die Johanniter ihre fromme Vereinigung), d. h. die Aufgabe: Barmherzigkeit
zu üben, die Noth zu lindern und sich der Verlassenen anzunehmen um der
Barmherzigkeit willen, die jedem Einzelnen in dem Kreuz widerfahren ist."

Dem Neuhinzutretendcn, der Novizen- oder Lehrlingsstufe. Die höhern
Grade werden sich, wenn wir nach dem Obigen recht vermuthen, auch mit
anderem als Werken der Wohlthätigkeit, z. B. mit den Mitteln und Wegen,
wie man die Führerschaft des Volkes, auf die man als vom Adel ein alther¬
kömmliches Recht hat, wiedergewinnen kann, zu beschäftigen haben. Lassen wir
indeß die Vermuthungen und hören wir, was unsere Quelle weiter berichtet.

Die Reorganisation der Johanniter in Preußen fand bei dem evangelischen
Adel deutscher Zunge vielfältigen Anklang. "Von allen Seiten liefen Anträge
um Aufnahme ein. Die heiligen Pflichten und der hohe Ernst des Johanniter-
thums wurden das Angebinde, mit dem der königliche Ordensprotector seinen
neuen Rittern das Hineinleben in die alten Formen erleichterte.

Die Ordensmitgliedschaft stuft sich ab in:

1) Commentatoren (Comthure) und Ehrencommendatoren, welche unter
Vorsitz des Herrcnmeisters nebst den Ordensbcamten das Ordcnscavitel bilden.

2) Rechtsritter, die eigentlichen Glieder, die Elite des Ordens, welche
in der vormaligen Kirche zu Sonnenburg bei Küstrin in öffentlicher gottes¬
dienstlicher Versammlung das Gelübde des Ordens abgelegt, den Ritterschlag
und die Jnsignien ihrer Würde erhalten haben. Commentatoren sind selbst¬
verständlich stets Rechtsritter.

3) Die Ehrenritter. Sie stehen durch die zur Erfüllung der Ordens¬
zwecke nöthigen jährlichen Beiträge mit dem Orden in Verbindung, legen aber
das Ordensgelübde nicht ab. Die ihnen vom Ordenspatronat zu Theil werdende


Inzwischen war der Prinz Karl am 17. Mai l8?3 feierlich zum Herren-
meister eingesetzt worden. Derselbe inaugurirte sofort sein Ordensreg'merk
dadurch, daß er — ein fast ebenso großer iNvment wie jener obige — ,^alt
dem alten Ordensschwert der Bailey Brandenburg vierzehn Herren in heilönlni-
licher Weise den Ritterschlag ertheilte. Demnächst wurden der Kanzler und de>-
Secretär des Ordens ernannt. Das erste Ordenscapuel iagte am 2'^ Juni
1833. Es entwarf die Statuten, welche duvä, Ullundl' vom 8. August ses>
selben Jahres die Genehmigung des königlichen Protectors erhielten und mal'se
dem vorgedachten Rechtsrittergelübde das Grundgesetz des neuen Iohanruter-
ordens bilden."

Die gegenwärtige Organisation der Bailey Brandenburg ist der früheren
nachgebildet, nur herrscht der wesentliche Unterschied, daß der Orden als solcher
keinerlei Güter besitzt und so seinen Gliedern keine Aussicht auf materielle Vor¬
theile zu bieten vermag. Dem Neuhinzutretenden hat er nichts zu ver¬
leihen „als das altehrwürdige Ordenskreuz der Religion (so nannten ehedem
die Johanniter ihre fromme Vereinigung), d. h. die Aufgabe: Barmherzigkeit
zu üben, die Noth zu lindern und sich der Verlassenen anzunehmen um der
Barmherzigkeit willen, die jedem Einzelnen in dem Kreuz widerfahren ist."

Dem Neuhinzutretendcn, der Novizen- oder Lehrlingsstufe. Die höhern
Grade werden sich, wenn wir nach dem Obigen recht vermuthen, auch mit
anderem als Werken der Wohlthätigkeit, z. B. mit den Mitteln und Wegen,
wie man die Führerschaft des Volkes, auf die man als vom Adel ein alther¬
kömmliches Recht hat, wiedergewinnen kann, zu beschäftigen haben. Lassen wir
indeß die Vermuthungen und hören wir, was unsere Quelle weiter berichtet.

Die Reorganisation der Johanniter in Preußen fand bei dem evangelischen
Adel deutscher Zunge vielfältigen Anklang. „Von allen Seiten liefen Anträge
um Aufnahme ein. Die heiligen Pflichten und der hohe Ernst des Johanniter-
thums wurden das Angebinde, mit dem der königliche Ordensprotector seinen
neuen Rittern das Hineinleben in die alten Formen erleichterte.

Die Ordensmitgliedschaft stuft sich ab in:

1) Commentatoren (Comthure) und Ehrencommendatoren, welche unter
Vorsitz des Herrcnmeisters nebst den Ordensbcamten das Ordcnscavitel bilden.

2) Rechtsritter, die eigentlichen Glieder, die Elite des Ordens, welche
in der vormaligen Kirche zu Sonnenburg bei Küstrin in öffentlicher gottes¬
dienstlicher Versammlung das Gelübde des Ordens abgelegt, den Ritterschlag
und die Jnsignien ihrer Würde erhalten haben. Commentatoren sind selbst¬
verständlich stets Rechtsritter.

3) Die Ehrenritter. Sie stehen durch die zur Erfüllung der Ordens¬
zwecke nöthigen jährlichen Beiträge mit dem Orden in Verbindung, legen aber
das Ordensgelübde nicht ab. Die ihnen vom Ordenspatronat zu Theil werdende


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[0173] Inzwischen war der Prinz Karl am 17. Mai l8?3 feierlich zum Herren- meister eingesetzt worden. Derselbe inaugurirte sofort sein Ordensreg'merk dadurch, daß er — ein fast ebenso großer iNvment wie jener obige — ,^alt dem alten Ordensschwert der Bailey Brandenburg vierzehn Herren in heilönlni- licher Weise den Ritterschlag ertheilte. Demnächst wurden der Kanzler und de>- Secretär des Ordens ernannt. Das erste Ordenscapuel iagte am 2'^ Juni 1833. Es entwarf die Statuten, welche duvä, Ullundl' vom 8. August ses> selben Jahres die Genehmigung des königlichen Protectors erhielten und mal'se dem vorgedachten Rechtsrittergelübde das Grundgesetz des neuen Iohanruter- ordens bilden." Die gegenwärtige Organisation der Bailey Brandenburg ist der früheren nachgebildet, nur herrscht der wesentliche Unterschied, daß der Orden als solcher keinerlei Güter besitzt und so seinen Gliedern keine Aussicht auf materielle Vor¬ theile zu bieten vermag. Dem Neuhinzutretenden hat er nichts zu ver¬ leihen „als das altehrwürdige Ordenskreuz der Religion (so nannten ehedem die Johanniter ihre fromme Vereinigung), d. h. die Aufgabe: Barmherzigkeit zu üben, die Noth zu lindern und sich der Verlassenen anzunehmen um der Barmherzigkeit willen, die jedem Einzelnen in dem Kreuz widerfahren ist." Dem Neuhinzutretendcn, der Novizen- oder Lehrlingsstufe. Die höhern Grade werden sich, wenn wir nach dem Obigen recht vermuthen, auch mit anderem als Werken der Wohlthätigkeit, z. B. mit den Mitteln und Wegen, wie man die Führerschaft des Volkes, auf die man als vom Adel ein alther¬ kömmliches Recht hat, wiedergewinnen kann, zu beschäftigen haben. Lassen wir indeß die Vermuthungen und hören wir, was unsere Quelle weiter berichtet. Die Reorganisation der Johanniter in Preußen fand bei dem evangelischen Adel deutscher Zunge vielfältigen Anklang. „Von allen Seiten liefen Anträge um Aufnahme ein. Die heiligen Pflichten und der hohe Ernst des Johanniter- thums wurden das Angebinde, mit dem der königliche Ordensprotector seinen neuen Rittern das Hineinleben in die alten Formen erleichterte. Die Ordensmitgliedschaft stuft sich ab in: 1) Commentatoren (Comthure) und Ehrencommendatoren, welche unter Vorsitz des Herrcnmeisters nebst den Ordensbcamten das Ordcnscavitel bilden. 2) Rechtsritter, die eigentlichen Glieder, die Elite des Ordens, welche in der vormaligen Kirche zu Sonnenburg bei Küstrin in öffentlicher gottes¬ dienstlicher Versammlung das Gelübde des Ordens abgelegt, den Ritterschlag und die Jnsignien ihrer Würde erhalten haben. Commentatoren sind selbst¬ verständlich stets Rechtsritter. 3) Die Ehrenritter. Sie stehen durch die zur Erfüllung der Ordens¬ zwecke nöthigen jährlichen Beiträge mit dem Orden in Verbindung, legen aber das Ordensgelübde nicht ab. Die ihnen vom Ordenspatronat zu Theil werdende

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_189094/173>, abgerufen am 28.09.2024.