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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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aä 4. Holstein sann von den Bundestruppen nicht geräumt werden; da¬
gegen erhallen die bereits beorderten Verstärkungsmannschatten den Befehl, nicht
weiter vorzurücken, vorausgesetzt, daß auch die schwedischen Truppen aus Führer
zurückgezogen werden. Führen die Verhandlungen nicht innerhalb eines Monats
zum Abschluß von Präliminarien, so nehmen beide Armeen ihre Stellungen
wieder ein. Die dänische Regierung willigt dans, nids in die Fortdauer der
provisorischen Regierung.

Als Fri e de us beo in g ung en wurden von Bunsen folgende Punkte in
Vorschlag gebracht:

1) Der König von Dänemark nimmt den Beschluß der Einverleibung
Schleswigs in das Königreich Dänemark zurück und erkennt das Recht Holsteins
auf unzertrennliche Verbindung mit Schleswig an. Diese Anerkennung schließt
daS Zugeständniß in sich, daß die vereinten Herzogthümer mit Dänemark nur
durch die Person des Souveräns vereinigt bleiben, so lange als der Manns-
stamm des Hauses Oldenburg in Dänemark herrscht.

2) Im Wege gütlicher Verständigung werden die Bedingungen einer völ¬
ligen Trennung hinsichts der Verwaltung, der Finanzen, der Armee und Flotte
und der öffentlichen Schuld festgestellt.

3) Der König von Dänemark willigt in die Aufnahme des vereinigten
Herzogthums in den deutschen Bund.

Dagegen wird als Gegenstand der Compensation zugestanden, daß ein
Theil von'Nordschleswig, wenn derselbe sich frei und offen zu Gunsten
einer Vereinigung mit Dänemark erklären sollte, von dem vereinten
Schleswig-Holstein ausgeschlossen bleibe und mit Dänemark vereinigt werde,
nachdem derselbe als selbständiges Herzogthum constituirt sei und eine Verfassung
erhalten haben wird, welche, in Uebereinstimmung mit der Seitens des Königs
von Dänemark an Schleswig ertheilten Zusicherung, der deutschen Minorität der
Bevölkerung einen hinlänglichen Schutz ihrer Nationalität gewährt:

Lord Palmerston antwortete aus Bunsens Note am 19. Mai im Wesent¬
lichen Folgendes:

In Betreff der Waffenstillstandsbedingungen wird:

2. eingeräumt, daß auch die politischen Gefangnen frei zu geben seien.

an 3. Die Schiffe und Ladungen werden ohne irgendwelche Beeinträch¬
tigung freigegeben; dagegen wird der Punkt wegen Zurückgabe des von den
dänischen Truppen weggeführten Eigenthums, worüber dem Lord nichts bekannt
geworben, den weiteren Verhandlungen vorbehalten.

ack 3 und 4. England beharrt bei seinem Vorschlag wegen Räumung beider
Herzogthümer. Infolge hiervon ist auch Alsen von den Dänen zu räumen.
Die etwa in Dänemark eingerückten schwedischen Truppen kehren in ihre Het-
malh zurück.

Die von Bunsen vorgeschlagenen Friedensbedingungen eignete sich Lord
Palmerston in allem Wesentlichen an. Es heißt in sei'er Antwortnote, dieselben
würden durch Sir Henry Wyn" der dänischen Regierung zur Annahme empfoh¬
len werden. Indeß giebt der Lord anheim, ob es nicht gerathener sei, die
Scheidung des deutschen und des dänischen Theils von Schleswig "auf Grund
bereits bekannter oder noch zu ermittelnder statistischer Thatsachen (nach Ma߬
gabe der prcivalirenden Nationalität) zu vereinbaren, ohne daß man den schwie¬
rigen Weg der Befragung aller Einwohner solcher Districte einschlägt."
'

Eine sofortige Verständigung über den Abschluß eines Waffenstillstandes
kam nicht zu Stande. Sowohl der dänische als der preußische Gesandte be-


aä 4. Holstein sann von den Bundestruppen nicht geräumt werden; da¬
gegen erhallen die bereits beorderten Verstärkungsmannschatten den Befehl, nicht
weiter vorzurücken, vorausgesetzt, daß auch die schwedischen Truppen aus Führer
zurückgezogen werden. Führen die Verhandlungen nicht innerhalb eines Monats
zum Abschluß von Präliminarien, so nehmen beide Armeen ihre Stellungen
wieder ein. Die dänische Regierung willigt dans, nids in die Fortdauer der
provisorischen Regierung.

Als Fri e de us beo in g ung en wurden von Bunsen folgende Punkte in
Vorschlag gebracht:

1) Der König von Dänemark nimmt den Beschluß der Einverleibung
Schleswigs in das Königreich Dänemark zurück und erkennt das Recht Holsteins
auf unzertrennliche Verbindung mit Schleswig an. Diese Anerkennung schließt
daS Zugeständniß in sich, daß die vereinten Herzogthümer mit Dänemark nur
durch die Person des Souveräns vereinigt bleiben, so lange als der Manns-
stamm des Hauses Oldenburg in Dänemark herrscht.

2) Im Wege gütlicher Verständigung werden die Bedingungen einer völ¬
ligen Trennung hinsichts der Verwaltung, der Finanzen, der Armee und Flotte
und der öffentlichen Schuld festgestellt.

3) Der König von Dänemark willigt in die Aufnahme des vereinigten
Herzogthums in den deutschen Bund.

Dagegen wird als Gegenstand der Compensation zugestanden, daß ein
Theil von'Nordschleswig, wenn derselbe sich frei und offen zu Gunsten
einer Vereinigung mit Dänemark erklären sollte, von dem vereinten
Schleswig-Holstein ausgeschlossen bleibe und mit Dänemark vereinigt werde,
nachdem derselbe als selbständiges Herzogthum constituirt sei und eine Verfassung
erhalten haben wird, welche, in Uebereinstimmung mit der Seitens des Königs
von Dänemark an Schleswig ertheilten Zusicherung, der deutschen Minorität der
Bevölkerung einen hinlänglichen Schutz ihrer Nationalität gewährt:

Lord Palmerston antwortete aus Bunsens Note am 19. Mai im Wesent¬
lichen Folgendes:

In Betreff der Waffenstillstandsbedingungen wird:

2. eingeräumt, daß auch die politischen Gefangnen frei zu geben seien.

an 3. Die Schiffe und Ladungen werden ohne irgendwelche Beeinträch¬
tigung freigegeben; dagegen wird der Punkt wegen Zurückgabe des von den
dänischen Truppen weggeführten Eigenthums, worüber dem Lord nichts bekannt
geworben, den weiteren Verhandlungen vorbehalten.

ack 3 und 4. England beharrt bei seinem Vorschlag wegen Räumung beider
Herzogthümer. Infolge hiervon ist auch Alsen von den Dänen zu räumen.
Die etwa in Dänemark eingerückten schwedischen Truppen kehren in ihre Het-
malh zurück.

Die von Bunsen vorgeschlagenen Friedensbedingungen eignete sich Lord
Palmerston in allem Wesentlichen an. Es heißt in sei'er Antwortnote, dieselben
würden durch Sir Henry Wyn» der dänischen Regierung zur Annahme empfoh¬
len werden. Indeß giebt der Lord anheim, ob es nicht gerathener sei, die
Scheidung des deutschen und des dänischen Theils von Schleswig „auf Grund
bereits bekannter oder noch zu ermittelnder statistischer Thatsachen (nach Ma߬
gabe der prcivalirenden Nationalität) zu vereinbaren, ohne daß man den schwie¬
rigen Weg der Befragung aller Einwohner solcher Districte einschlägt."
'

Eine sofortige Verständigung über den Abschluß eines Waffenstillstandes
kam nicht zu Stande. Sowohl der dänische als der preußische Gesandte be-


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[0086] aä 4. Holstein sann von den Bundestruppen nicht geräumt werden; da¬ gegen erhallen die bereits beorderten Verstärkungsmannschatten den Befehl, nicht weiter vorzurücken, vorausgesetzt, daß auch die schwedischen Truppen aus Führer zurückgezogen werden. Führen die Verhandlungen nicht innerhalb eines Monats zum Abschluß von Präliminarien, so nehmen beide Armeen ihre Stellungen wieder ein. Die dänische Regierung willigt dans, nids in die Fortdauer der provisorischen Regierung. Als Fri e de us beo in g ung en wurden von Bunsen folgende Punkte in Vorschlag gebracht: 1) Der König von Dänemark nimmt den Beschluß der Einverleibung Schleswigs in das Königreich Dänemark zurück und erkennt das Recht Holsteins auf unzertrennliche Verbindung mit Schleswig an. Diese Anerkennung schließt daS Zugeständniß in sich, daß die vereinten Herzogthümer mit Dänemark nur durch die Person des Souveräns vereinigt bleiben, so lange als der Manns- stamm des Hauses Oldenburg in Dänemark herrscht. 2) Im Wege gütlicher Verständigung werden die Bedingungen einer völ¬ ligen Trennung hinsichts der Verwaltung, der Finanzen, der Armee und Flotte und der öffentlichen Schuld festgestellt. 3) Der König von Dänemark willigt in die Aufnahme des vereinigten Herzogthums in den deutschen Bund. Dagegen wird als Gegenstand der Compensation zugestanden, daß ein Theil von'Nordschleswig, wenn derselbe sich frei und offen zu Gunsten einer Vereinigung mit Dänemark erklären sollte, von dem vereinten Schleswig-Holstein ausgeschlossen bleibe und mit Dänemark vereinigt werde, nachdem derselbe als selbständiges Herzogthum constituirt sei und eine Verfassung erhalten haben wird, welche, in Uebereinstimmung mit der Seitens des Königs von Dänemark an Schleswig ertheilten Zusicherung, der deutschen Minorität der Bevölkerung einen hinlänglichen Schutz ihrer Nationalität gewährt: Lord Palmerston antwortete aus Bunsens Note am 19. Mai im Wesent¬ lichen Folgendes: In Betreff der Waffenstillstandsbedingungen wird: 2. eingeräumt, daß auch die politischen Gefangnen frei zu geben seien. an 3. Die Schiffe und Ladungen werden ohne irgendwelche Beeinträch¬ tigung freigegeben; dagegen wird der Punkt wegen Zurückgabe des von den dänischen Truppen weggeführten Eigenthums, worüber dem Lord nichts bekannt geworben, den weiteren Verhandlungen vorbehalten. ack 3 und 4. England beharrt bei seinem Vorschlag wegen Räumung beider Herzogthümer. Infolge hiervon ist auch Alsen von den Dänen zu räumen. Die etwa in Dänemark eingerückten schwedischen Truppen kehren in ihre Het- malh zurück. Die von Bunsen vorgeschlagenen Friedensbedingungen eignete sich Lord Palmerston in allem Wesentlichen an. Es heißt in sei'er Antwortnote, dieselben würden durch Sir Henry Wyn» der dänischen Regierung zur Annahme empfoh¬ len werden. Indeß giebt der Lord anheim, ob es nicht gerathener sei, die Scheidung des deutschen und des dänischen Theils von Schleswig „auf Grund bereits bekannter oder noch zu ermittelnder statistischer Thatsachen (nach Ma߬ gabe der prcivalirenden Nationalität) zu vereinbaren, ohne daß man den schwie¬ rigen Weg der Befragung aller Einwohner solcher Districte einschlägt." ' Eine sofortige Verständigung über den Abschluß eines Waffenstillstandes kam nicht zu Stande. Sowohl der dänische als der preußische Gesandte be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/86>, abgerufen am 25.08.2024.