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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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Miete über die von den verschiedenen Parteien gemachten Vorschläge und es
verfloß geraume Zeit, ehe die Verhandlungen in London wieder ernstlich aus¬
genommen wurden. Preußen und der deutsche Bund nahmen die valmerstviftche
Friedensproposition an. Dänemark verwarf sie am 8. Inn, Auch d'e Provi¬
sorische Regierung Schleswig-Holsteins erklärte sich am 22. Man und 10. ^uni
gegen eine Theilung Schleswigs. , .

^^England schlug darauf am 23. Juni eine Alternative vor. die wörtlich
folgendermaßen lautete: -

...-
"Der künftige Zustand des Herzogtums Schleswig soll nach einem der beiden
folgenden Vorschläge festgestellt werden, nach Wahl (elroice) des Komgs-Herzogs

Erstens: Das Herzogthum Schleswig ließe sich in zwei Thule beten.
nach der deutschen oder dänischen Nationalität seiner Bevölkerung. Der sublime
und deutsche Theil würde das südliche Herzogthum genannt werden der mao-
uche oder dänische Theil würde das nördliche Herzogthum genannt. Der ^o'ng
würde sodann in seiner Eigenschaft als Herzog von Südschleswig ein ^mgueo
des deutschen Bundes werden, ebenso wie er es in seiner Eigenschaft als Hnzvg
V"n Holstein ist und Südscbleswig würde gleich wie Holstein ein TbeN ses
deutschen Bundes werden, und die. souveräne Herrschaft über Sudschleswig
würde derselben Successionslinie als die Herrschaft von Holstein zufallen AM
der andern Seite würde Nordschleswig nach seinem Successionsrecbt mit dn
Krone Dänemark vereinigt und die souveräne Herrschaft über dieses Herzogtum
würde untrennbar mit der Krone Dänemark verbunden sein.

Zweitens- Wenn dieses Uebereinkommen nickt für ausführbar erachtet
werden sollte so lasse man das Herzogthum Schleswig ganz und ungetrennr
bleiben, so wie es jetzt ist; es bleibe verwaltet, wie es verwaltet worden ist.
von einer für Schleswig und Holstein gemeinschaftlichen Verwaltung, ferner
sollten auch Provinzialstände da sein, in denen die Vertreter beider Herzogtümer
zusammen nach ihrem gehörigen gegenseitigen Verhältniß versammelt waren
diesem Fall würde der König von Dänemark bleiben, was er letzt Ne. ^ u-
glied des deutschen Bundes in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein abe"
er würde nicht Mitglied des deutschen Bundes werden in seiner Eigenschaft als
Herzog von Schleswig. In diesem Falle würde auch seine Veränderung >in
Successionsrecht in Schleswig eintreten.

.-^^In der Kürze lautete also diese Alternative: entweder wird das Herzogthum
Schleswig nach der prävalirenden Nationalität in eine nördliche und eine süd-
l'che Hälfte getheilt und letztere hat dann die Zugehörigkeit zum deutschen Bunde
und die Erbfolge mit Holstein gemein, oder Schleswig bleibt ungetheilt in
administrativer Verbindung mit Holstein und ohne nähere Verbindung mit dem
deutschen Bunde.

Zu dem zweiten Vorschlag war Lord Palmerston bauptsächlich durch die
Nachricht veranlaßt, daß der König von Dänemark sich bei e,nem Besuck am
schwedischen Hofe in Malmoe dahin geäußert habe, daß von einer TheilungSchleswigs, die man weder in Dänemark noch in den Herzogthümern wolle,durchaus nicht mehr die Rede sein könne, und er vielmehr geneigt sei. die männ¬
liche Erbfolge auch in Dänemark einzuführen, wenn dies in einer ihm zusagen¬
den Weise geschehen könne. Obgleich der König sich über das Nähere nicht
ausgelassen hatte, bezweifelte doch schon damals niemand, daß derselbe dabei an
die eventuelle Succession des Prinzen Christian von Glücksburg gedacht habe,
da der spätere Protokollprinz der einzige Agnat des oldenburgischen Hauses
war, der schnöder Weise die Sacke seines Vaterlandes verläugnet hatte.


Miete über die von den verschiedenen Parteien gemachten Vorschläge und es
verfloß geraume Zeit, ehe die Verhandlungen in London wieder ernstlich aus¬
genommen wurden. Preußen und der deutsche Bund nahmen die valmerstviftche
Friedensproposition an. Dänemark verwarf sie am 8. Inn, Auch d'e Provi¬
sorische Regierung Schleswig-Holsteins erklärte sich am 22. Man und 10. ^uni
gegen eine Theilung Schleswigs. , .

^^England schlug darauf am 23. Juni eine Alternative vor. die wörtlich
folgendermaßen lautete: -

...-
„Der künftige Zustand des Herzogtums Schleswig soll nach einem der beiden
folgenden Vorschläge festgestellt werden, nach Wahl (elroice) des Komgs-Herzogs

Erstens: Das Herzogthum Schleswig ließe sich in zwei Thule beten.
nach der deutschen oder dänischen Nationalität seiner Bevölkerung. Der sublime
und deutsche Theil würde das südliche Herzogthum genannt werden der mao-
uche oder dänische Theil würde das nördliche Herzogthum genannt. Der ^o'ng
würde sodann in seiner Eigenschaft als Herzog von Südschleswig ein ^mgueo
des deutschen Bundes werden, ebenso wie er es in seiner Eigenschaft als Hnzvg
V"n Holstein ist und Südscbleswig würde gleich wie Holstein ein TbeN ses
deutschen Bundes werden, und die. souveräne Herrschaft über Sudschleswig
würde derselben Successionslinie als die Herrschaft von Holstein zufallen AM
der andern Seite würde Nordschleswig nach seinem Successionsrecbt mit dn
Krone Dänemark vereinigt und die souveräne Herrschaft über dieses Herzogtum
würde untrennbar mit der Krone Dänemark verbunden sein.

Zweitens- Wenn dieses Uebereinkommen nickt für ausführbar erachtet
werden sollte so lasse man das Herzogthum Schleswig ganz und ungetrennr
bleiben, so wie es jetzt ist; es bleibe verwaltet, wie es verwaltet worden ist.
von einer für Schleswig und Holstein gemeinschaftlichen Verwaltung, ferner
sollten auch Provinzialstände da sein, in denen die Vertreter beider Herzogtümer
zusammen nach ihrem gehörigen gegenseitigen Verhältniß versammelt waren
diesem Fall würde der König von Dänemark bleiben, was er letzt Ne. ^ u-
glied des deutschen Bundes in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein abe»
er würde nicht Mitglied des deutschen Bundes werden in seiner Eigenschaft als
Herzog von Schleswig. In diesem Falle würde auch seine Veränderung >in
Successionsrecht in Schleswig eintreten.

.-^^In der Kürze lautete also diese Alternative: entweder wird das Herzogthum
Schleswig nach der prävalirenden Nationalität in eine nördliche und eine süd-
l'che Hälfte getheilt und letztere hat dann die Zugehörigkeit zum deutschen Bunde
und die Erbfolge mit Holstein gemein, oder Schleswig bleibt ungetheilt in
administrativer Verbindung mit Holstein und ohne nähere Verbindung mit dem
deutschen Bunde.

Zu dem zweiten Vorschlag war Lord Palmerston bauptsächlich durch die
Nachricht veranlaßt, daß der König von Dänemark sich bei e,nem Besuck am
schwedischen Hofe in Malmoe dahin geäußert habe, daß von einer TheilungSchleswigs, die man weder in Dänemark noch in den Herzogthümern wolle,durchaus nicht mehr die Rede sein könne, und er vielmehr geneigt sei. die männ¬
liche Erbfolge auch in Dänemark einzuführen, wenn dies in einer ihm zusagen¬
den Weise geschehen könne. Obgleich der König sich über das Nähere nicht
ausgelassen hatte, bezweifelte doch schon damals niemand, daß derselbe dabei an
die eventuelle Succession des Prinzen Christian von Glücksburg gedacht habe,
da der spätere Protokollprinz der einzige Agnat des oldenburgischen Hauses
war, der schnöder Weise die Sacke seines Vaterlandes verläugnet hatte.


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[0087] Miete über die von den verschiedenen Parteien gemachten Vorschläge und es verfloß geraume Zeit, ehe die Verhandlungen in London wieder ernstlich aus¬ genommen wurden. Preußen und der deutsche Bund nahmen die valmerstviftche Friedensproposition an. Dänemark verwarf sie am 8. Inn, Auch d'e Provi¬ sorische Regierung Schleswig-Holsteins erklärte sich am 22. Man und 10. ^uni gegen eine Theilung Schleswigs. , . ^^England schlug darauf am 23. Juni eine Alternative vor. die wörtlich folgendermaßen lautete: - ...- „Der künftige Zustand des Herzogtums Schleswig soll nach einem der beiden folgenden Vorschläge festgestellt werden, nach Wahl (elroice) des Komgs-Herzogs Erstens: Das Herzogthum Schleswig ließe sich in zwei Thule beten. nach der deutschen oder dänischen Nationalität seiner Bevölkerung. Der sublime und deutsche Theil würde das südliche Herzogthum genannt werden der mao- uche oder dänische Theil würde das nördliche Herzogthum genannt. Der ^o'ng würde sodann in seiner Eigenschaft als Herzog von Südschleswig ein ^mgueo des deutschen Bundes werden, ebenso wie er es in seiner Eigenschaft als Hnzvg V"n Holstein ist und Südscbleswig würde gleich wie Holstein ein TbeN ses deutschen Bundes werden, und die. souveräne Herrschaft über Sudschleswig würde derselben Successionslinie als die Herrschaft von Holstein zufallen AM der andern Seite würde Nordschleswig nach seinem Successionsrecbt mit dn Krone Dänemark vereinigt und die souveräne Herrschaft über dieses Herzogtum würde untrennbar mit der Krone Dänemark verbunden sein. Zweitens- Wenn dieses Uebereinkommen nickt für ausführbar erachtet werden sollte so lasse man das Herzogthum Schleswig ganz und ungetrennr bleiben, so wie es jetzt ist; es bleibe verwaltet, wie es verwaltet worden ist. von einer für Schleswig und Holstein gemeinschaftlichen Verwaltung, ferner sollten auch Provinzialstände da sein, in denen die Vertreter beider Herzogtümer zusammen nach ihrem gehörigen gegenseitigen Verhältniß versammelt waren diesem Fall würde der König von Dänemark bleiben, was er letzt Ne. ^ u- glied des deutschen Bundes in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein abe» er würde nicht Mitglied des deutschen Bundes werden in seiner Eigenschaft als Herzog von Schleswig. In diesem Falle würde auch seine Veränderung >in Successionsrecht in Schleswig eintreten. .-^^In der Kürze lautete also diese Alternative: entweder wird das Herzogthum Schleswig nach der prävalirenden Nationalität in eine nördliche und eine süd- l'che Hälfte getheilt und letztere hat dann die Zugehörigkeit zum deutschen Bunde und die Erbfolge mit Holstein gemein, oder Schleswig bleibt ungetheilt in administrativer Verbindung mit Holstein und ohne nähere Verbindung mit dem deutschen Bunde. Zu dem zweiten Vorschlag war Lord Palmerston bauptsächlich durch die Nachricht veranlaßt, daß der König von Dänemark sich bei e,nem Besuck am schwedischen Hofe in Malmoe dahin geäußert habe, daß von einer TheilungSchleswigs, die man weder in Dänemark noch in den Herzogthümern wolle,durchaus nicht mehr die Rede sein könne, und er vielmehr geneigt sei. die männ¬ liche Erbfolge auch in Dänemark einzuführen, wenn dies in einer ihm zusagen¬ den Weise geschehen könne. Obgleich der König sich über das Nähere nicht ausgelassen hatte, bezweifelte doch schon damals niemand, daß derselbe dabei an die eventuelle Succession des Prinzen Christian von Glücksburg gedacht habe, da der spätere Protokollprinz der einzige Agnat des oldenburgischen Hauses war, der schnöder Weise die Sacke seines Vaterlandes verläugnet hatte.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/87>, abgerufen am 25.08.2024.