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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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eine Durchschnittsrechnung in Betreff der zehnjährigen Periode von 1853 bis
1863 angelegt werden, und zwar deshalb nicht, weil die Julräder, besonders
bei den Domänen, und die Verrechnungen der Kassenbehalte in den verschiedenen
Jahren verschieden waren. Man würde sich also die Mühe geben müssen, die
Beträge der einzelnen Finanzjahre vor 1862/63 ebenfalls festzustellen, und dies
ist von der kundigen Hand, die uns das Material zu diesem Aufsatz zusammen¬
trug und sichtete, mit einer Sorgfalt geschehen, die nichts zu wünschen übrig¬
läßt, deren Arbeit wir aber hier nur in ihrem Endresultat mittheilen können.

Die erste der betreffenden Tabellen zeigt zuerst, wie es sich mit den nach
Kopfzahl zu berechnenden Gesammtstaats-Einnahmen mit Einschluß der Domänen-
Einnahmen in Wirklichkeit verhalten hat. Wir ersehen daraus, daß Dänemark,
statt von der Gesammtsumme der Einnahmen in der zehnjährigen Finanzperiode
seinen Antheil mit 11.829,092 Thlr. aufzubringen, nur 4,728,550 Thlr.. also
7,100,541 zu wenig gezahlt hat, wogegen Schleswig 4.119.716 und Holstein
2,980,725 Thlr. zu viel bezahlt haben. Dabei blieben von den Brutto¬
einnahmen des Königreichs mehr als fünfzig, von denen Schleswigs nicht viel
über fünfundzwanzig, von denen Holsteins ungefähr sechsundzwanzig Procent
als Verwaltungskosten im Lande.

Ferner hätte Dänemark zu den gemeinschaftlichen Ausgaben, die nicht durch
die gemeinschaftlichen Einnahmen gedeckt wurden -- ein Ausgabcnthcil. welcher
nach der zweiten uns vorliegenden Tabelle in den in Rede stehenden zehn Jahren
34,085,077 Thlr. betrug - nach Kopfzahl 21,473,598 Thlr. aufbringen müssen;
es zahlte aber 830,549 Thlr. weniger, wogegen Schleswig 284,093 und Hol¬
stein 546,455 THU. mehr aufbrachten, als sie bei einer gerechten Vertheilung
zu zahlen nöthig gehabt hätten.

Endlich hat sich uach der dritten uns übergebenen Tabelle der Kasscn-
vehalt des Königreichs und nach Einführung des gemeinschaftlichen Kasscnbehalts
von Schleswig-Dänemark auch der Kasscnbchalt Schleswigs verhältnißmäßig zu
stark Vermehrt; denn Dänemark ersparte in jener zednjährigen Periode 393.648,
Schleswig 199,319 Thlr. zu viel. Holstein aber 592.968 Thlr. zu wenig.

Legt man die im Vorhergehenden besprochnen drei Factoren der Prä-
gravation zusammen. so gewinnt man folgendes Ergebniß: Der Partner Däne¬
mark profitiren, indem er durch seine Domänen nach Verhältniß seiner Be¬
völkerung zu wenig ausbrachte, zu geringe Zuschüsse leistete und zu viel an
Kassenbehalt erhielt. 8,324.739 Thlr. Schleswig dagegen hatte einen Schaden
von 4.204,490. und Holstein wurde um die Summe von 4.120,149 Thlr. über-
vortheilt. Beide Herzogthümer haben deshalb jene 8.324.739 Thlr. von Däne¬
mark mit Fug zurückzuverlangen, und diese Forderung ist die kleinste Summe,
auf welche dieselben als auf eine aus ungerechter Finanzverwaltung während
der Jahre 1853 bis 1863 entsprungene. Anspruch zu machen haben.


Grenzboten II. 1864. 47

eine Durchschnittsrechnung in Betreff der zehnjährigen Periode von 1853 bis
1863 angelegt werden, und zwar deshalb nicht, weil die Julräder, besonders
bei den Domänen, und die Verrechnungen der Kassenbehalte in den verschiedenen
Jahren verschieden waren. Man würde sich also die Mühe geben müssen, die
Beträge der einzelnen Finanzjahre vor 1862/63 ebenfalls festzustellen, und dies
ist von der kundigen Hand, die uns das Material zu diesem Aufsatz zusammen¬
trug und sichtete, mit einer Sorgfalt geschehen, die nichts zu wünschen übrig¬
läßt, deren Arbeit wir aber hier nur in ihrem Endresultat mittheilen können.

Die erste der betreffenden Tabellen zeigt zuerst, wie es sich mit den nach
Kopfzahl zu berechnenden Gesammtstaats-Einnahmen mit Einschluß der Domänen-
Einnahmen in Wirklichkeit verhalten hat. Wir ersehen daraus, daß Dänemark,
statt von der Gesammtsumme der Einnahmen in der zehnjährigen Finanzperiode
seinen Antheil mit 11.829,092 Thlr. aufzubringen, nur 4,728,550 Thlr.. also
7,100,541 zu wenig gezahlt hat, wogegen Schleswig 4.119.716 und Holstein
2,980,725 Thlr. zu viel bezahlt haben. Dabei blieben von den Brutto¬
einnahmen des Königreichs mehr als fünfzig, von denen Schleswigs nicht viel
über fünfundzwanzig, von denen Holsteins ungefähr sechsundzwanzig Procent
als Verwaltungskosten im Lande.

Ferner hätte Dänemark zu den gemeinschaftlichen Ausgaben, die nicht durch
die gemeinschaftlichen Einnahmen gedeckt wurden — ein Ausgabcnthcil. welcher
nach der zweiten uns vorliegenden Tabelle in den in Rede stehenden zehn Jahren
34,085,077 Thlr. betrug - nach Kopfzahl 21,473,598 Thlr. aufbringen müssen;
es zahlte aber 830,549 Thlr. weniger, wogegen Schleswig 284,093 und Hol¬
stein 546,455 THU. mehr aufbrachten, als sie bei einer gerechten Vertheilung
zu zahlen nöthig gehabt hätten.

Endlich hat sich uach der dritten uns übergebenen Tabelle der Kasscn-
vehalt des Königreichs und nach Einführung des gemeinschaftlichen Kasscnbehalts
von Schleswig-Dänemark auch der Kasscnbchalt Schleswigs verhältnißmäßig zu
stark Vermehrt; denn Dänemark ersparte in jener zednjährigen Periode 393.648,
Schleswig 199,319 Thlr. zu viel. Holstein aber 592.968 Thlr. zu wenig.

Legt man die im Vorhergehenden besprochnen drei Factoren der Prä-
gravation zusammen. so gewinnt man folgendes Ergebniß: Der Partner Däne¬
mark profitiren, indem er durch seine Domänen nach Verhältniß seiner Be¬
völkerung zu wenig ausbrachte, zu geringe Zuschüsse leistete und zu viel an
Kassenbehalt erhielt. 8,324.739 Thlr. Schleswig dagegen hatte einen Schaden
von 4.204,490. und Holstein wurde um die Summe von 4.120,149 Thlr. über-
vortheilt. Beide Herzogthümer haben deshalb jene 8.324.739 Thlr. von Däne¬
mark mit Fug zurückzuverlangen, und diese Forderung ist die kleinste Summe,
auf welche dieselben als auf eine aus ungerechter Finanzverwaltung während
der Jahre 1853 bis 1863 entsprungene. Anspruch zu machen haben.


Grenzboten II. 1864. 47
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[0377] eine Durchschnittsrechnung in Betreff der zehnjährigen Periode von 1853 bis 1863 angelegt werden, und zwar deshalb nicht, weil die Julräder, besonders bei den Domänen, und die Verrechnungen der Kassenbehalte in den verschiedenen Jahren verschieden waren. Man würde sich also die Mühe geben müssen, die Beträge der einzelnen Finanzjahre vor 1862/63 ebenfalls festzustellen, und dies ist von der kundigen Hand, die uns das Material zu diesem Aufsatz zusammen¬ trug und sichtete, mit einer Sorgfalt geschehen, die nichts zu wünschen übrig¬ läßt, deren Arbeit wir aber hier nur in ihrem Endresultat mittheilen können. Die erste der betreffenden Tabellen zeigt zuerst, wie es sich mit den nach Kopfzahl zu berechnenden Gesammtstaats-Einnahmen mit Einschluß der Domänen- Einnahmen in Wirklichkeit verhalten hat. Wir ersehen daraus, daß Dänemark, statt von der Gesammtsumme der Einnahmen in der zehnjährigen Finanzperiode seinen Antheil mit 11.829,092 Thlr. aufzubringen, nur 4,728,550 Thlr.. also 7,100,541 zu wenig gezahlt hat, wogegen Schleswig 4.119.716 und Holstein 2,980,725 Thlr. zu viel bezahlt haben. Dabei blieben von den Brutto¬ einnahmen des Königreichs mehr als fünfzig, von denen Schleswigs nicht viel über fünfundzwanzig, von denen Holsteins ungefähr sechsundzwanzig Procent als Verwaltungskosten im Lande. Ferner hätte Dänemark zu den gemeinschaftlichen Ausgaben, die nicht durch die gemeinschaftlichen Einnahmen gedeckt wurden — ein Ausgabcnthcil. welcher nach der zweiten uns vorliegenden Tabelle in den in Rede stehenden zehn Jahren 34,085,077 Thlr. betrug - nach Kopfzahl 21,473,598 Thlr. aufbringen müssen; es zahlte aber 830,549 Thlr. weniger, wogegen Schleswig 284,093 und Hol¬ stein 546,455 THU. mehr aufbrachten, als sie bei einer gerechten Vertheilung zu zahlen nöthig gehabt hätten. Endlich hat sich uach der dritten uns übergebenen Tabelle der Kasscn- vehalt des Königreichs und nach Einführung des gemeinschaftlichen Kasscnbehalts von Schleswig-Dänemark auch der Kasscnbchalt Schleswigs verhältnißmäßig zu stark Vermehrt; denn Dänemark ersparte in jener zednjährigen Periode 393.648, Schleswig 199,319 Thlr. zu viel. Holstein aber 592.968 Thlr. zu wenig. Legt man die im Vorhergehenden besprochnen drei Factoren der Prä- gravation zusammen. so gewinnt man folgendes Ergebniß: Der Partner Däne¬ mark profitiren, indem er durch seine Domänen nach Verhältniß seiner Be¬ völkerung zu wenig ausbrachte, zu geringe Zuschüsse leistete und zu viel an Kassenbehalt erhielt. 8,324.739 Thlr. Schleswig dagegen hatte einen Schaden von 4.204,490. und Holstein wurde um die Summe von 4.120,149 Thlr. über- vortheilt. Beide Herzogthümer haben deshalb jene 8.324.739 Thlr. von Däne¬ mark mit Fug zurückzuverlangen, und diese Forderung ist die kleinste Summe, auf welche dieselben als auf eine aus ungerechter Finanzverwaltung während der Jahre 1853 bis 1863 entsprungene. Anspruch zu machen haben. Grenzboten II. 1864. 47

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/377>, abgerufen am 23.07.2024.