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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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tragen werden, während sie in Dänemark in den Staatssteuern mitenthalten
sind, höher ist, als im Königreiche. Im Ganzen wurden nämlich an gemein¬
schaftlichen und besondern Einnahmen durch Steuern und andere Abgaben in dem
gedachten Finanzjahre von Dänemark 14,564^626, in Schleswig, 4,164,435, in
Holstein 5,258,229 Thlr. aufgebracht, und dies auf die Seelenzahl nach dem
letzten Census vertheilt, giebt per Kopf in Dänemark 9 Thlr. Schill., in
Schleswig 10 Thlr. lO'/s sah., in Holstein 9 Thlr. 77^2 sah.

Das merkwürdige Ergebniß, welches wir mit dieser Nachrechnung gewinnen,
lautet: Dänemark brachte nach seiner Volkszahl indem in Rede stehenden Finanzjahr

an Steuern zu wenig auf........ 621,347 Thlr. Um.,
sein Kassenbehalt stieg zu hoch um . . 129,236 "

Die Summe von 750,584 Thlr. ist also der kleinste Betrag der Prä-
gravativn, welche die Herzogtümer im Jahre 1862/63 durch die dänischen
Finanzmänner erlitten haben. Der kleinste; denn daß jene Summe noch lange
nicht die volle Beeinträchtigung des deutschen Partners in dem nun der Auf¬
lösung entgegengehenden Compagniegcschäft durch den dänischen angiebt, ist
leicht zu beweisen und aus folgenden Andeutungen klar ersichtlich.

Erstens absorbiren die Berwaltungötostcn der Domänen im Königreiche
eine weit höhere Quote der Bruttoeinnahme wie in den Herzogthümern: dort
48. in Schleswig nur 23, in Holstein 33 Procent, und es fließt also >u Däne¬
mark fast die Hälfte, in Schleswig noch kein Viertel, in Holstein kein volles
Drittel jener Einnahme sogleich wieder in das Land zurück.

Sodann.haben die Herzogthümer eine Anzahl von Abgaben zu entrichten,
deren in der Staatsrechnung keine Erwähnung geschieht, und, von denen die
Einwohner Dänemarks nichts wissen. Dahin gehören die Beiträge zur Erhaltung
der Deiche in'den Marschdistricten. die Unterhaltungskosten des Schleswig-hol-
steinischen Taubstummen-Instituts und der Strafanstalten, die Cbaussecsteuer, die
Kosten für die Stände (welche für Dänemark aus der Staatskasse bestritten
werden) und verschiedenes Andere.

Endlich aber ist in Betracht zu ziehe", daß ein sehr bedeutender Theil der
von den Schleswig-Holsicinern bisher sür die sogenannten gemeinschaftlichen Aus¬
gaben zu leistenden Beiträge nicht ihnen wieder zu Gute kommt, sondern den
Dänen, vorzüglich den Kopcnhagnern zufließt, mit andern Worten, daß sie
zwar mit zahlen müssen, aber nicht mit genießen dürfen.

Letzteren Bcschwerdepnnlt werden wir sogleich noch etwas genauer ins
Auge fassen, wenn wir die Prägravation der Herzogthümer durch die Dänen
unter einem andern Gesichtspunkte als dem der gesammtstaatlichen Finanzpolitik
betrachten. Bleiben wir noch für einen Augenblick bei der letzteren stehen, so
kann die soeben sür das Finanzjahr 1862/63 hcrausgerechnete Benachtheiligung
Schleswig-Holsteins von 750,584 Thlr. nicht ohne Weiteres als Maßstab für


tragen werden, während sie in Dänemark in den Staatssteuern mitenthalten
sind, höher ist, als im Königreiche. Im Ganzen wurden nämlich an gemein¬
schaftlichen und besondern Einnahmen durch Steuern und andere Abgaben in dem
gedachten Finanzjahre von Dänemark 14,564^626, in Schleswig, 4,164,435, in
Holstein 5,258,229 Thlr. aufgebracht, und dies auf die Seelenzahl nach dem
letzten Census vertheilt, giebt per Kopf in Dänemark 9 Thlr. Schill., in
Schleswig 10 Thlr. lO'/s sah., in Holstein 9 Thlr. 77^2 sah.

Das merkwürdige Ergebniß, welches wir mit dieser Nachrechnung gewinnen,
lautet: Dänemark brachte nach seiner Volkszahl indem in Rede stehenden Finanzjahr

an Steuern zu wenig auf........ 621,347 Thlr. Um.,
sein Kassenbehalt stieg zu hoch um . . 129,236 „

Die Summe von 750,584 Thlr. ist also der kleinste Betrag der Prä-
gravativn, welche die Herzogtümer im Jahre 1862/63 durch die dänischen
Finanzmänner erlitten haben. Der kleinste; denn daß jene Summe noch lange
nicht die volle Beeinträchtigung des deutschen Partners in dem nun der Auf¬
lösung entgegengehenden Compagniegcschäft durch den dänischen angiebt, ist
leicht zu beweisen und aus folgenden Andeutungen klar ersichtlich.

Erstens absorbiren die Berwaltungötostcn der Domänen im Königreiche
eine weit höhere Quote der Bruttoeinnahme wie in den Herzogthümern: dort
48. in Schleswig nur 23, in Holstein 33 Procent, und es fließt also >u Däne¬
mark fast die Hälfte, in Schleswig noch kein Viertel, in Holstein kein volles
Drittel jener Einnahme sogleich wieder in das Land zurück.

Sodann.haben die Herzogthümer eine Anzahl von Abgaben zu entrichten,
deren in der Staatsrechnung keine Erwähnung geschieht, und, von denen die
Einwohner Dänemarks nichts wissen. Dahin gehören die Beiträge zur Erhaltung
der Deiche in'den Marschdistricten. die Unterhaltungskosten des Schleswig-hol-
steinischen Taubstummen-Instituts und der Strafanstalten, die Cbaussecsteuer, die
Kosten für die Stände (welche für Dänemark aus der Staatskasse bestritten
werden) und verschiedenes Andere.

Endlich aber ist in Betracht zu ziehe», daß ein sehr bedeutender Theil der
von den Schleswig-Holsicinern bisher sür die sogenannten gemeinschaftlichen Aus¬
gaben zu leistenden Beiträge nicht ihnen wieder zu Gute kommt, sondern den
Dänen, vorzüglich den Kopcnhagnern zufließt, mit andern Worten, daß sie
zwar mit zahlen müssen, aber nicht mit genießen dürfen.

Letzteren Bcschwerdepnnlt werden wir sogleich noch etwas genauer ins
Auge fassen, wenn wir die Prägravation der Herzogthümer durch die Dänen
unter einem andern Gesichtspunkte als dem der gesammtstaatlichen Finanzpolitik
betrachten. Bleiben wir noch für einen Augenblick bei der letzteren stehen, so
kann die soeben sür das Finanzjahr 1862/63 hcrausgerechnete Benachtheiligung
Schleswig-Holsteins von 750,584 Thlr. nicht ohne Weiteres als Maßstab für


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/376>, abgerufen am 23.07.2024.