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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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Nach der Zahlung von 1860 vertheilte sich die Bevölkerung der dänischen
Monarchie über die Länder, aus denen sie bestand, wie folgt: Aus das König¬
reich kamen 1,600,500 Seelen oder 62,"g Procent, auf Schleswig 409,907 S,
oder 16,^ Proc.. auf Holstein cMich 536,133 S. oder 21.<,g Proc. Nach dem
Census von 1855 hätten sich die Verhältnisse so gestellt, daß auf Dänemark
63,Z2, auf Schleswig Is.",, auf Holstein 20,^ Proc. gekommen wären. Die
dänischen Finanzmänner aber rechneten, als sie die Zuschüsse zu den gemein¬
samen Ausgaben feststellten, wesentlich anders, in dem sie die Verhältnisse 60,
17 und 23 annahmen. Wir werden im Folgenden alle auf die Volkszahl zu
reducirenden Beträge aus die durchschnittlich nahezu genauen ganzen Zahlen 63,
16 und 21 beziehen. Und nun sehen wir einmal zu, wie in einem gesammt-
staatlichen Finanzjahre die Beiträge zu den Einnahmen und Ausgaben sich ver¬
halten haben, und zwar wählen wir zu diesem Zwecke das letzte Jahr aus,
über welches Rechnung abgelegt ist.

Im Finanzjahr 1862/63 betrugen die gemeinschaftlichen Ausgaben
15,123,748 Thlr. Um.. und -da bei den gemeinschaftlichen Einnalnnen und
Ausgaben das Kopfzahlverhäitniß maßgebend war, so hätte von dieser Summe
Dänemark 9,527.961, Schleswig 2,419.833, Holstein 3,175.953 Thlr. aufzu¬
bringen gehabt. Es haben aber in Wirklichkeit, die Uebelschüsse der Domänen
und die Zuschüsse aus den besondern Einnahmen eingerechnet, Dänemark nur
8,906,614, Schleswig dagegen 2,756.095 und Holstein 3.461,039 Thaler zu
den gemeinsamen Ausgaben beigetragen. Folglich steuerten dazu, selbst wenn
wir einstweilen annehmen, die Vertheilung nach Kopfzahl sei gerecht gewesen,
und wenn wir ferner annehmen, die Ueberschüsse der Domänen hätten dem
Gesammtstaat gehört, Dänemark circa (wir führen, wie bemerkt, die Schillinge
überall nicht mit auf, woraus man sich die kleinen Differenzen, die hier und
im Folgenden sich in den Zahlenresultaten ergeben können, erklären wolle)
621.347 Thlr. zu wenig. Schleswig dagegen 336,262 und Holstein 285,085 Thlr.
zu viel. Dagegen vermehrte sich in dem gedachten Rechnungsjahre der Kafsen-
behalt des Königreichs um 1,163,264, der des Herzogthums Schleswig nur um
243,926. der Holsteins nur um 234,123 Thlr.

Bei gleichmäßiger Vertheilung der Einnahmen und Lasten auf alle Theile
hätten aber von der Gesammtsumme der Staatsersparnisse -- sie betrug, die
Schillinge ungerechnet, 1,641,314 Thlr. -- auf Dänemark nur 1,034,028. auf
Schleswig dagegen 262,610, auf Holstein 344,676 Thlr. fallen müssen, und so
sehen wir, daß sich der Kassenbehalt in dem ersten der drei Länder um
129,236 Thlr. zu viel, im zwcitgenannten um 18,683 und im dritten um
110.552 Thlr. zu wenig gesteigert hat.

Ferner aber ergiebt sich, daß die Besteuerung in den Herzogtümern, auch
wenn man von gewissen Lasten absieht, welche hier von den Gemeinden ge-


Nach der Zahlung von 1860 vertheilte sich die Bevölkerung der dänischen
Monarchie über die Länder, aus denen sie bestand, wie folgt: Aus das König¬
reich kamen 1,600,500 Seelen oder 62,»g Procent, auf Schleswig 409,907 S,
oder 16,^ Proc.. auf Holstein cMich 536,133 S. oder 21.<,g Proc. Nach dem
Census von 1855 hätten sich die Verhältnisse so gestellt, daß auf Dänemark
63,Z2, auf Schleswig Is.»,, auf Holstein 20,^ Proc. gekommen wären. Die
dänischen Finanzmänner aber rechneten, als sie die Zuschüsse zu den gemein¬
samen Ausgaben feststellten, wesentlich anders, in dem sie die Verhältnisse 60,
17 und 23 annahmen. Wir werden im Folgenden alle auf die Volkszahl zu
reducirenden Beträge aus die durchschnittlich nahezu genauen ganzen Zahlen 63,
16 und 21 beziehen. Und nun sehen wir einmal zu, wie in einem gesammt-
staatlichen Finanzjahre die Beiträge zu den Einnahmen und Ausgaben sich ver¬
halten haben, und zwar wählen wir zu diesem Zwecke das letzte Jahr aus,
über welches Rechnung abgelegt ist.

Im Finanzjahr 1862/63 betrugen die gemeinschaftlichen Ausgaben
15,123,748 Thlr. Um.. und -da bei den gemeinschaftlichen Einnalnnen und
Ausgaben das Kopfzahlverhäitniß maßgebend war, so hätte von dieser Summe
Dänemark 9,527.961, Schleswig 2,419.833, Holstein 3,175.953 Thlr. aufzu¬
bringen gehabt. Es haben aber in Wirklichkeit, die Uebelschüsse der Domänen
und die Zuschüsse aus den besondern Einnahmen eingerechnet, Dänemark nur
8,906,614, Schleswig dagegen 2,756.095 und Holstein 3.461,039 Thaler zu
den gemeinsamen Ausgaben beigetragen. Folglich steuerten dazu, selbst wenn
wir einstweilen annehmen, die Vertheilung nach Kopfzahl sei gerecht gewesen,
und wenn wir ferner annehmen, die Ueberschüsse der Domänen hätten dem
Gesammtstaat gehört, Dänemark circa (wir führen, wie bemerkt, die Schillinge
überall nicht mit auf, woraus man sich die kleinen Differenzen, die hier und
im Folgenden sich in den Zahlenresultaten ergeben können, erklären wolle)
621.347 Thlr. zu wenig. Schleswig dagegen 336,262 und Holstein 285,085 Thlr.
zu viel. Dagegen vermehrte sich in dem gedachten Rechnungsjahre der Kafsen-
behalt des Königreichs um 1,163,264, der des Herzogthums Schleswig nur um
243,926. der Holsteins nur um 234,123 Thlr.

Bei gleichmäßiger Vertheilung der Einnahmen und Lasten auf alle Theile
hätten aber von der Gesammtsumme der Staatsersparnisse — sie betrug, die
Schillinge ungerechnet, 1,641,314 Thlr. — auf Dänemark nur 1,034,028. auf
Schleswig dagegen 262,610, auf Holstein 344,676 Thlr. fallen müssen, und so
sehen wir, daß sich der Kassenbehalt in dem ersten der drei Länder um
129,236 Thlr. zu viel, im zwcitgenannten um 18,683 und im dritten um
110.552 Thlr. zu wenig gesteigert hat.

Ferner aber ergiebt sich, daß die Besteuerung in den Herzogtümern, auch
wenn man von gewissen Lasten absieht, welche hier von den Gemeinden ge-


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[0375] Nach der Zahlung von 1860 vertheilte sich die Bevölkerung der dänischen Monarchie über die Länder, aus denen sie bestand, wie folgt: Aus das König¬ reich kamen 1,600,500 Seelen oder 62,»g Procent, auf Schleswig 409,907 S, oder 16,^ Proc.. auf Holstein cMich 536,133 S. oder 21.<,g Proc. Nach dem Census von 1855 hätten sich die Verhältnisse so gestellt, daß auf Dänemark 63,Z2, auf Schleswig Is.»,, auf Holstein 20,^ Proc. gekommen wären. Die dänischen Finanzmänner aber rechneten, als sie die Zuschüsse zu den gemein¬ samen Ausgaben feststellten, wesentlich anders, in dem sie die Verhältnisse 60, 17 und 23 annahmen. Wir werden im Folgenden alle auf die Volkszahl zu reducirenden Beträge aus die durchschnittlich nahezu genauen ganzen Zahlen 63, 16 und 21 beziehen. Und nun sehen wir einmal zu, wie in einem gesammt- staatlichen Finanzjahre die Beiträge zu den Einnahmen und Ausgaben sich ver¬ halten haben, und zwar wählen wir zu diesem Zwecke das letzte Jahr aus, über welches Rechnung abgelegt ist. Im Finanzjahr 1862/63 betrugen die gemeinschaftlichen Ausgaben 15,123,748 Thlr. Um.. und -da bei den gemeinschaftlichen Einnalnnen und Ausgaben das Kopfzahlverhäitniß maßgebend war, so hätte von dieser Summe Dänemark 9,527.961, Schleswig 2,419.833, Holstein 3,175.953 Thlr. aufzu¬ bringen gehabt. Es haben aber in Wirklichkeit, die Uebelschüsse der Domänen und die Zuschüsse aus den besondern Einnahmen eingerechnet, Dänemark nur 8,906,614, Schleswig dagegen 2,756.095 und Holstein 3.461,039 Thaler zu den gemeinsamen Ausgaben beigetragen. Folglich steuerten dazu, selbst wenn wir einstweilen annehmen, die Vertheilung nach Kopfzahl sei gerecht gewesen, und wenn wir ferner annehmen, die Ueberschüsse der Domänen hätten dem Gesammtstaat gehört, Dänemark circa (wir führen, wie bemerkt, die Schillinge überall nicht mit auf, woraus man sich die kleinen Differenzen, die hier und im Folgenden sich in den Zahlenresultaten ergeben können, erklären wolle) 621.347 Thlr. zu wenig. Schleswig dagegen 336,262 und Holstein 285,085 Thlr. zu viel. Dagegen vermehrte sich in dem gedachten Rechnungsjahre der Kafsen- behalt des Königreichs um 1,163,264, der des Herzogthums Schleswig nur um 243,926. der Holsteins nur um 234,123 Thlr. Bei gleichmäßiger Vertheilung der Einnahmen und Lasten auf alle Theile hätten aber von der Gesammtsumme der Staatsersparnisse — sie betrug, die Schillinge ungerechnet, 1,641,314 Thlr. — auf Dänemark nur 1,034,028. auf Schleswig dagegen 262,610, auf Holstein 344,676 Thlr. fallen müssen, und so sehen wir, daß sich der Kassenbehalt in dem ersten der drei Länder um 129,236 Thlr. zu viel, im zwcitgenannten um 18,683 und im dritten um 110.552 Thlr. zu wenig gesteigert hat. Ferner aber ergiebt sich, daß die Besteuerung in den Herzogtümern, auch wenn man von gewissen Lasten absieht, welche hier von den Gemeinden ge-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/375>, abgerufen am 23.07.2024.