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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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stein bei der Abrechnung mit Dänemark, seinem bisherigen Compagnon, geltend
machen kann, dürfen wir uns kurz fassen. Die Activen der bisherigen däni¬
schen Monarchie, welche bei Auflösung des Compagnicgeschäfts pro rtrw zu
vertheilen sind, bestehen aus den vier He^Mposten-. Baarforderungen (mit
Hinweglassung der Schillinge, wie später immer) 4,187,077, Oeresundfond
31,199,293. Reservefond 4.445.705. gemeinschaftliche Institute und Fonds circa
16,150,385 Thlr. Ncichsmünze. Der Termin, nach welchem diese Summen berech¬
net sind, ist das Ende des Finanzjahres 1862/63. Die Pier Posten zusammen be¬
tragen 45,982,460 Thlr. Ren.. und diese Summe enthält zu 37 Procent das Eigen¬
thum der Herzogtümer, welche somit an den Activen der bisherigen Gesammt-
monarchie einen Antheil von 17,013,510 Thlr. Ren. zu beanspruchen haben.
Hierzu kommt noch der Antheil derselben an dem Material der Armee und der
Flotte, den wir indeß aus verschiedenen Gründen, unter anderem, weil der
Werth dieses Materials sich nur annähernd in Zahlen ausdrücken läßt, und
weil ein Theil der Geschütze, Waffen und Schiffe unter Ur. 2 fällt, hier un¬
berücksichtigt lassen. Dagegen sind zu obiger Summe noch die speciellen Kasscn-
oebalte der Herzogtümer hinzuzurechnen, welche für Schleswig 1.257,874, für
Holstein 827.486 Thlr. Um. betragen, und so beläuft sich der beiden gebührende
','lasen an den erwähnten Activen im Ganzen auf 19,098,871 Thlr. Neichsmünze.

Der nun folgende vierte Posten des Guthabens der Herzogthümer wird
uns länger beschäftigen. Es handelt sich hier um die Prägravation Schles¬
wig-Holsteins seit 1853. Schon wenn man den Gesammtstaat als zu Recht
bestanden anerkennt, sich also auf den Standpunkt einer gesammtstaatlichen
Finanzpolitik stellt, wird man bei genauerem Zusehen sehr bald inne, daß die
Herzogtümer erheblich benachtheiligt worden sind. Weitaus größer aber er¬
scheint der denselben zugefügte Schaden und andrerseits der für Dänemark be¬
rechnete Gewinn, wenn man von dem einzig richtigen Grundsatz ausgeht, nach
welchem Schleswig-Holstein zum Königreiche in dem Verhältniß einer bloßen
Personalunion hätte stehen sollen. Zwar hätten die Herzogthümer bei An¬
wendung dieses Grundsatzes auf die Finanzpolitik gewisse Einnahmen und Aus¬
gaben (unter tel.leeren Civilliste und Gesandtschaften) mit dem Königreich gemein¬
schaftlich haben können, und hätte man diese etwa nach dem Verhältniß der
Kopfzahl berechnen mögen. Dies hätte aber nur in Betreff solcher Einnahmen
und Ausgaben der Fall sein dürfen, bei denen sich nicht, bei den Einnahmen
der Ursprung, bei den Ausgaben die Verwendung speciell für den einzelnen
Landestheil ermitteln läßt. Alle andern hätten als besondere Einnahmen und
Ausgaben der Herzogtümer oder des Königreichs berechnet werden müssen.

In der geschickten Verschiebung und Verdunkelung dieses Verhältnisses von
Seiten der dänischen Finanzminister liegt die Hauptbcnachtheiligung Schleswig-
Holsteins von 1853 bis 1863, die wir jetzt näher prüfen werden.


stein bei der Abrechnung mit Dänemark, seinem bisherigen Compagnon, geltend
machen kann, dürfen wir uns kurz fassen. Die Activen der bisherigen däni¬
schen Monarchie, welche bei Auflösung des Compagnicgeschäfts pro rtrw zu
vertheilen sind, bestehen aus den vier He^Mposten-. Baarforderungen (mit
Hinweglassung der Schillinge, wie später immer) 4,187,077, Oeresundfond
31,199,293. Reservefond 4.445.705. gemeinschaftliche Institute und Fonds circa
16,150,385 Thlr. Ncichsmünze. Der Termin, nach welchem diese Summen berech¬
net sind, ist das Ende des Finanzjahres 1862/63. Die Pier Posten zusammen be¬
tragen 45,982,460 Thlr. Ren.. und diese Summe enthält zu 37 Procent das Eigen¬
thum der Herzogtümer, welche somit an den Activen der bisherigen Gesammt-
monarchie einen Antheil von 17,013,510 Thlr. Ren. zu beanspruchen haben.
Hierzu kommt noch der Antheil derselben an dem Material der Armee und der
Flotte, den wir indeß aus verschiedenen Gründen, unter anderem, weil der
Werth dieses Materials sich nur annähernd in Zahlen ausdrücken läßt, und
weil ein Theil der Geschütze, Waffen und Schiffe unter Ur. 2 fällt, hier un¬
berücksichtigt lassen. Dagegen sind zu obiger Summe noch die speciellen Kasscn-
oebalte der Herzogtümer hinzuzurechnen, welche für Schleswig 1.257,874, für
Holstein 827.486 Thlr. Um. betragen, und so beläuft sich der beiden gebührende
','lasen an den erwähnten Activen im Ganzen auf 19,098,871 Thlr. Neichsmünze.

Der nun folgende vierte Posten des Guthabens der Herzogthümer wird
uns länger beschäftigen. Es handelt sich hier um die Prägravation Schles¬
wig-Holsteins seit 1853. Schon wenn man den Gesammtstaat als zu Recht
bestanden anerkennt, sich also auf den Standpunkt einer gesammtstaatlichen
Finanzpolitik stellt, wird man bei genauerem Zusehen sehr bald inne, daß die
Herzogtümer erheblich benachtheiligt worden sind. Weitaus größer aber er¬
scheint der denselben zugefügte Schaden und andrerseits der für Dänemark be¬
rechnete Gewinn, wenn man von dem einzig richtigen Grundsatz ausgeht, nach
welchem Schleswig-Holstein zum Königreiche in dem Verhältniß einer bloßen
Personalunion hätte stehen sollen. Zwar hätten die Herzogthümer bei An¬
wendung dieses Grundsatzes auf die Finanzpolitik gewisse Einnahmen und Aus¬
gaben (unter tel.leeren Civilliste und Gesandtschaften) mit dem Königreich gemein¬
schaftlich haben können, und hätte man diese etwa nach dem Verhältniß der
Kopfzahl berechnen mögen. Dies hätte aber nur in Betreff solcher Einnahmen
und Ausgaben der Fall sein dürfen, bei denen sich nicht, bei den Einnahmen
der Ursprung, bei den Ausgaben die Verwendung speciell für den einzelnen
Landestheil ermitteln läßt. Alle andern hätten als besondere Einnahmen und
Ausgaben der Herzogtümer oder des Königreichs berechnet werden müssen.

In der geschickten Verschiebung und Verdunkelung dieses Verhältnisses von
Seiten der dänischen Finanzminister liegt die Hauptbcnachtheiligung Schleswig-
Holsteins von 1853 bis 1863, die wir jetzt näher prüfen werden.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/374>, abgerufen am 23.07.2024.