Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.könne/' Unterm 23. Dec. 1863 hat der Großherzog auf die Notifikation vom Bayern erließ als Antwort ein Schreiben des Freiherrn v. d. Pfordten Weimar erklärte sich durch ein Schreiben des Ministers v. Wcchdorf ä. ä. könne/' Unterm 23. Dec. 1863 hat der Großherzog auf die Notifikation vom Bayern erließ als Antwort ein Schreiben des Freiherrn v. d. Pfordten Weimar erklärte sich durch ein Schreiben des Ministers v. Wcchdorf ä. ä. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0333" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/188894"/> <p xml:id="ID_1098" prev="#ID_1097"> könne/' Unterm 23. Dec. 1863 hat der Großherzog auf die Notifikation vom<lb/> Regierungsantritt Herzog Friedrichs denselben unbedingt anerkannt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1099"> Bayern erließ als Antwort ein Schreiben des Freiherrn v. d. Pfordten<lb/> 6. 6. 22. Dec. 1852. ungefähr dieses Inhalts: „der König habe mit gebühren¬<lb/> dem Interesse von dem Documente Kenntniß genommen, glaube aber dem Bunde<lb/> nicht vorgreifen zu müssen in den Entscheidungen, welche derselbe in dieser<lb/> Angelegenheit treffen könne. (Hinweis auf Artikel VI der Schlußacte.) Schlie߬<lb/> lich heißt es: „es sei notorisch, daß bis jetzt alle Fragen des öffentlichen Rech¬<lb/> tes, welche aus der Union Schleswigs mit Holstein hervorgegangen wären,<lb/> der Kompetenz des Bundestages anheimgegeben und von demselben entschieden<lb/> worden seien." — Bayern erhielt durch Minister Blohme ein Antwortschreiben<lb/> ä. ä. Kopenhagen, 8. Januar 1853, worin das Bedauern des Königs von<lb/> Dänemark über den Entschluß des Königs von Bayern ausgedrückt war, „ein<lb/> Bedauern, welches um so legitimer sei, als Se. Majestät weder die Stichhal¬<lb/> tigkeit der zur Motivirung angezogenen Gründe noch ihre Beziehung zur vor¬<lb/> liegenden Frage anzuerkennen wüßte." — Es ist bekannt, daß sich Bayern<lb/> durch diese Aeußerungen nicht hat irre machen lassen. Zum neuen Stand der Frage<lb/> hat es seine Stellung durch den Brief des Königs Max it. et. 26. Dec. 1863 an<lb/> Herzog Friedrich bezeichnet. In demselben erklärte der König: „Ich bin entschlossen,<lb/> alles aufzubieten, um die Rechte, deren Wahrung dem Bunde unter den gegen¬<lb/> wärtigen Verhältnissen obliegt, und namentlich Ihre rechtlich begründeten Erb¬<lb/> ansprüche zur Geltung zu bringen." Als Ergänzung und respective Bestätigung<lb/> dienen die anderweiten Aeußerungen des verstorbenen Königs und speciell das<lb/> bekannte Handschreiben an den Minister v. Schrenck. Das Verhalten Bayerns<lb/> unterscheidet sich von dem Badens nur dadurch, daß Bayern die Anerkennung<lb/> des Herzogs nicht einseitig ausgesprochen, sondern in dieser Sache ebenfalls<lb/> auf den Bund provocirt hat. —</p><lb/> <p xml:id="ID_1100" next="#ID_1101"> Weimar erklärte sich durch ein Schreiben des Ministers v. Wcchdorf ä. ä.<lb/> 31. Dec. 1852 nach vorausgeschickter Entschuldigung für die durch Krankheit<lb/> des Großherzogs herbeigeführte Verzögerung der Antwort: „daß Se. königliche<lb/> Hoheit zwar dankbar sei für die ihm gemachte Mittheilung, daß er es jedoch<lb/> vorziehe, seine Erklärung rücksichtlich einer Frage, welche, wie behauptet wer¬<lb/> den müsse, ihrer Natur nach vor die deutsche Bundesversammlung gehöre, nicht<lb/> eher abzugeben, als bis der Bund seine Entscheidung getroffen habe. Zu<lb/> gleicher Zeit reservire sich der Großherzog die SuccessivnSansprüche des ernesti-<lb/> nischen Hauses Sachsen auf Lauenburg und protestirc gegen alles, was ge¬<lb/> eignet sei. die Natur dieser gerechten Prätensionen zu beeinträchtigen." — Die<lb/> dänische Gegenäußerung, welche unterm 4. März 1853 erfolgte, sah von Be¬<lb/> urtheilung des Motivs der „für den Augenblick" ausgesprochenen Weigerung ach,<lb/> und erklärte rücksichtlich des weiteren Bedenkens: „obgleich der Vertrag vom</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0333]
könne/' Unterm 23. Dec. 1863 hat der Großherzog auf die Notifikation vom
Regierungsantritt Herzog Friedrichs denselben unbedingt anerkannt.
Bayern erließ als Antwort ein Schreiben des Freiherrn v. d. Pfordten
6. 6. 22. Dec. 1852. ungefähr dieses Inhalts: „der König habe mit gebühren¬
dem Interesse von dem Documente Kenntniß genommen, glaube aber dem Bunde
nicht vorgreifen zu müssen in den Entscheidungen, welche derselbe in dieser
Angelegenheit treffen könne. (Hinweis auf Artikel VI der Schlußacte.) Schlie߬
lich heißt es: „es sei notorisch, daß bis jetzt alle Fragen des öffentlichen Rech¬
tes, welche aus der Union Schleswigs mit Holstein hervorgegangen wären,
der Kompetenz des Bundestages anheimgegeben und von demselben entschieden
worden seien." — Bayern erhielt durch Minister Blohme ein Antwortschreiben
ä. ä. Kopenhagen, 8. Januar 1853, worin das Bedauern des Königs von
Dänemark über den Entschluß des Königs von Bayern ausgedrückt war, „ein
Bedauern, welches um so legitimer sei, als Se. Majestät weder die Stichhal¬
tigkeit der zur Motivirung angezogenen Gründe noch ihre Beziehung zur vor¬
liegenden Frage anzuerkennen wüßte." — Es ist bekannt, daß sich Bayern
durch diese Aeußerungen nicht hat irre machen lassen. Zum neuen Stand der Frage
hat es seine Stellung durch den Brief des Königs Max it. et. 26. Dec. 1863 an
Herzog Friedrich bezeichnet. In demselben erklärte der König: „Ich bin entschlossen,
alles aufzubieten, um die Rechte, deren Wahrung dem Bunde unter den gegen¬
wärtigen Verhältnissen obliegt, und namentlich Ihre rechtlich begründeten Erb¬
ansprüche zur Geltung zu bringen." Als Ergänzung und respective Bestätigung
dienen die anderweiten Aeußerungen des verstorbenen Königs und speciell das
bekannte Handschreiben an den Minister v. Schrenck. Das Verhalten Bayerns
unterscheidet sich von dem Badens nur dadurch, daß Bayern die Anerkennung
des Herzogs nicht einseitig ausgesprochen, sondern in dieser Sache ebenfalls
auf den Bund provocirt hat. —
Weimar erklärte sich durch ein Schreiben des Ministers v. Wcchdorf ä. ä.
31. Dec. 1852 nach vorausgeschickter Entschuldigung für die durch Krankheit
des Großherzogs herbeigeführte Verzögerung der Antwort: „daß Se. königliche
Hoheit zwar dankbar sei für die ihm gemachte Mittheilung, daß er es jedoch
vorziehe, seine Erklärung rücksichtlich einer Frage, welche, wie behauptet wer¬
den müsse, ihrer Natur nach vor die deutsche Bundesversammlung gehöre, nicht
eher abzugeben, als bis der Bund seine Entscheidung getroffen habe. Zu
gleicher Zeit reservire sich der Großherzog die SuccessivnSansprüche des ernesti-
nischen Hauses Sachsen auf Lauenburg und protestirc gegen alles, was ge¬
eignet sei. die Natur dieser gerechten Prätensionen zu beeinträchtigen." — Die
dänische Gegenäußerung, welche unterm 4. März 1853 erfolgte, sah von Be¬
urtheilung des Motivs der „für den Augenblick" ausgesprochenen Weigerung ach,
und erklärte rücksichtlich des weiteren Bedenkens: „obgleich der Vertrag vom
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