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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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Zwecke entgegentreten. Die Betheuerung, am londoner Tractate festzuhalten,
ward bei dieser Gelegenheit erneuert, doch wurde hinzugefügt, daß man sich der
Verbindlichkeiten für ledig erachten werde, wenn Englands Einfluß es in Dä¬
nemark nicht dahin bringen sollte, daß der Artikel III. des Vertrags (die Ob¬
liegenheiten gegen Holstein und Lauenburg) erfüllt werde.

Howard imputirte dem Grafen auf diese Aeußerung eine Leichtfertigkeit
gegen die Verbindlichkeiten, die Hannover im Uebrigen aus seinen Beitritt zum
Tractate eingegangen sei und fiel auf die nach seiner Ansicht ebenfalls mindestens
unvorsichtige Aeußerung des Freiherrn v. Beust aus, der kein 'Recht gehabt
habe, in der sächsischen Kaminer zu erklären, die Regierung werde sich in der
Suecessionsfrage völlig frei entscheiden. Hinsichtlich dieses Punktes scheute sich
Graf Platen nicht, seinen Collegen durch die wiederholte Versicherung zu des-
avvuiren, Hannover werde sein Votum vertragsmäßig für die Rechte Christian
des Neunten geben. Sachsens hitzigen Vorschlag der "Occupation" Holsteins
theile Hannover nicht, Wohl aber sei es nichts desto weniger für eine sofortige Aus¬
führung der Execution unter Offenhaltung der Suecessionsfrage. Die Execution
sei correct entsprechend dem Bundcsbeschlusse vom 1. October, während "me
Occupation eine weit ernstere Maßregel sein würde. Er gefiel sich darin, her¬
vorzuheben, daß Hannover in dieser Beziehung am Bunde mit Preußen und
Oestreich conform handeln werde; es müsse freilich dahingestellt bleiben, in wie
weit "die drei Höfe" die Majorität erlangten. Die Ausführung der Execution
würde das beste Mittel sein eine ordnungsmäßige Behandlung der Angelegenheit
herbeizuführen. Sie sei daher ganz im Interesse König Christians, da sie das
Recht in den Herzogthümern zu wahren bestimmt und geeignet sei.'

Nach einer hingeworfenen Beschwerde darüber, daß man dem Prätendenten
von Augustenburg den Vortheil lasse, am Bunde durch den schon anderweit
beglaubigten badischen Gesandten vertreten zu sein, während König Christian
eines Wortführers entbehre, richtete er die Frage an Platen: ob die Execution
eingestellt werden würde, wenn die dänische Regierung vor der Erledigung der
Successionsfrage den deutschen Forderungen nachgäbe? Und Graf Platen ant¬
wortete mit einem Ja; denn, sagte er, die Execution sei gegen den Herrn
alö fg-ceo gerichtet.

Es war dem hannöverschen Ministerial-Ehrgefühle auch das nicht zu viel,
daß Howard einige Tage später die Zeitungsannonce denuncirte, in welcher
die Niedersetzung des göttinger Comites zur Sammlung an Beiträgen in Geld
und Material angezeigt war. Platen war sich nicht zu schlecht, dem unverschämten
Frager Auskunft darüber zu geben, daß man nur gegen wirkliche Werbebureaux,
nicht aber gegen bloße Subscriptionen einschreiten könne. Als Howard auch
an den Bestimmungen über die von Hannover aufzustellenden Ncservetruppen
herummäkelte, bedeutete ihn Graf Platen, dies geschähe zu dem Zweck, um


Zwecke entgegentreten. Die Betheuerung, am londoner Tractate festzuhalten,
ward bei dieser Gelegenheit erneuert, doch wurde hinzugefügt, daß man sich der
Verbindlichkeiten für ledig erachten werde, wenn Englands Einfluß es in Dä¬
nemark nicht dahin bringen sollte, daß der Artikel III. des Vertrags (die Ob¬
liegenheiten gegen Holstein und Lauenburg) erfüllt werde.

Howard imputirte dem Grafen auf diese Aeußerung eine Leichtfertigkeit
gegen die Verbindlichkeiten, die Hannover im Uebrigen aus seinen Beitritt zum
Tractate eingegangen sei und fiel auf die nach seiner Ansicht ebenfalls mindestens
unvorsichtige Aeußerung des Freiherrn v. Beust aus, der kein 'Recht gehabt
habe, in der sächsischen Kaminer zu erklären, die Regierung werde sich in der
Suecessionsfrage völlig frei entscheiden. Hinsichtlich dieses Punktes scheute sich
Graf Platen nicht, seinen Collegen durch die wiederholte Versicherung zu des-
avvuiren, Hannover werde sein Votum vertragsmäßig für die Rechte Christian
des Neunten geben. Sachsens hitzigen Vorschlag der „Occupation" Holsteins
theile Hannover nicht, Wohl aber sei es nichts desto weniger für eine sofortige Aus¬
führung der Execution unter Offenhaltung der Suecessionsfrage. Die Execution
sei correct entsprechend dem Bundcsbeschlusse vom 1. October, während »me
Occupation eine weit ernstere Maßregel sein würde. Er gefiel sich darin, her¬
vorzuheben, daß Hannover in dieser Beziehung am Bunde mit Preußen und
Oestreich conform handeln werde; es müsse freilich dahingestellt bleiben, in wie
weit „die drei Höfe" die Majorität erlangten. Die Ausführung der Execution
würde das beste Mittel sein eine ordnungsmäßige Behandlung der Angelegenheit
herbeizuführen. Sie sei daher ganz im Interesse König Christians, da sie das
Recht in den Herzogthümern zu wahren bestimmt und geeignet sei.'

Nach einer hingeworfenen Beschwerde darüber, daß man dem Prätendenten
von Augustenburg den Vortheil lasse, am Bunde durch den schon anderweit
beglaubigten badischen Gesandten vertreten zu sein, während König Christian
eines Wortführers entbehre, richtete er die Frage an Platen: ob die Execution
eingestellt werden würde, wenn die dänische Regierung vor der Erledigung der
Successionsfrage den deutschen Forderungen nachgäbe? Und Graf Platen ant¬
wortete mit einem Ja; denn, sagte er, die Execution sei gegen den Herrn
alö fg-ceo gerichtet.

Es war dem hannöverschen Ministerial-Ehrgefühle auch das nicht zu viel,
daß Howard einige Tage später die Zeitungsannonce denuncirte, in welcher
die Niedersetzung des göttinger Comites zur Sammlung an Beiträgen in Geld
und Material angezeigt war. Platen war sich nicht zu schlecht, dem unverschämten
Frager Auskunft darüber zu geben, daß man nur gegen wirkliche Werbebureaux,
nicht aber gegen bloße Subscriptionen einschreiten könne. Als Howard auch
an den Bestimmungen über die von Hannover aufzustellenden Ncservetruppen
herummäkelte, bedeutete ihn Graf Platen, dies geschähe zu dem Zweck, um


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/134>, abgerufen am 23.07.2024.