Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

bleiben eine Menge sehr wichtiger Erfindungen in dem Alleinbesitz des Patent¬
inhabers, der sie ängstlich hütet und ausnutzt, ohne daß dadurch die Industrie
gefördert würde, aber zur wesentlichen Beeinträchtigung des Publicums. Das
letztere wird stets durch ein Privilegium benachtheiligt; der oberste Grundsatz
einer gesunden Volkswirthschaftslehre lautet aber: das Wohl der Gesammtheit
geht dem des Einzelnen vor. Und endlich bietet die Patentirung durchaus
keine Garantie dafür, daß auch der wirkliche Erfinder belohnt werde. Zahl¬
reiche Beispiele, bekannte und unbekannte, wären dafür anzuführen. Wer weiß
es nicht, wie die deutsche Erfindung der Schnellpresse in englischen patentirter
Besitz gelangt ist? Noch jüngst erzählte Hargreaves dem volkswirthschaftlichen
Congreß, daß es nicht der berühmte, reichgewordene Arkwright gewesen sei, der
die Mute Jenny erfunden habe, sondern sein Großvater, ein armer Weber, der
diesen die ganze Fadenmanufactur umgestaltenden Mechanismus an jenen für
eine Bagatelle verkauft habe*). Hat es die Patentgesetzgebung zu verhüten ver¬
mocht, daß man dem Wilhelm Bauer seine unterseeischen Apparate -- trotz
ihrer unläugbaren Unvollkommenheit -- abstahl? Hat sie es verhindern gekonnt,
daß der alte Pfnor um seinen an die Bank von England gelieferten Numerir-
Druckapparat geprellt worden ist? Kein Patentversahren vermag die Gewähr
des gerechten Lohns zu verschaffen. Man erinnere sich nur an den auch in
diesen Blättern schon erwähnten großartigen Dampspflugproceß zu London im
vergangenen Jahr (1863) zwischen Fowler und den Howards. Ersterer Inge¬
nieur galt bis dahin allgemein als der Erfinder des Dampspflugs und ward
mit Ehren, wie mit klingendem Dank überhäuft. Aber es stellte sich bei der
gerichtlichen Verhandlung heraus, daß zwei Gebrüder Flöten, arme Schullehrer,
und ein Dorfschmied, Rogers, die eigentlichen Erfinder seien. Unter Noth und
Darben hatten sie die Summe für das Patent zusammengebracht, fanden
aber niemanden, der die Ausführung übernehmen wollte. Noth und Darben
zwangen sie, ihre Patente noch weit unter dem Kostenpreis an den Ingenieur



*) Das Factum ist übrigens längst bekannt. James Hargreaves, ein armer Weber zu
Standhill bei Blackburn, beschäftigte sich seit 1764 mit der Construction einer Spinnmaschine,
die im Jahr 1767 fertig wurde. Der Erfinder nannte seine Maschine nach seiner Tochter Jenny
und bestimmte sie lediglich zu seinem eignen Gebrauch. Weit entfernt davon, seine Erfindung
durch ein Patent schützen zu lassen, war er blos darauf bedacht, sie möglichst geheim zu hal¬
ten. Bald wurde es jedoch ruchbar, daß Hargreaves im Besitz einer Spinnmaschine sei, die
ungleich mehr leiste, als ein Spinnrad -- und die Spinner, keineswegs gewillt, dem Erfinder
einer so nützlichen Maschine Dank zu zollen, erhoben ein Geschrei, daß sie nun brodlos seien.
Hargreaves Haus ward gestürmt und die Maschine zerstört. Der Erfinder verließ Blackburn
und begab sich nach Nottingham. -- Wie man erzählt, soll Hargreaves durch ein umgefallenes
Spinnrad auf seine glückliche Erfindung gekommen sein. Indem er wahrnahm, daß die Spin¬
del in senkrechter Stellung sich fortbewegte, verfiel er auf die Idee, mehre solcher senkrechten
Spindeln zugleich in Bewegung zu setzen. (Vrgl, I>r. R. Wagner, Theorie und Praxis der
Gewerbe. IV. 1.)
Grenzboten I. 1864. 17

bleiben eine Menge sehr wichtiger Erfindungen in dem Alleinbesitz des Patent¬
inhabers, der sie ängstlich hütet und ausnutzt, ohne daß dadurch die Industrie
gefördert würde, aber zur wesentlichen Beeinträchtigung des Publicums. Das
letztere wird stets durch ein Privilegium benachtheiligt; der oberste Grundsatz
einer gesunden Volkswirthschaftslehre lautet aber: das Wohl der Gesammtheit
geht dem des Einzelnen vor. Und endlich bietet die Patentirung durchaus
keine Garantie dafür, daß auch der wirkliche Erfinder belohnt werde. Zahl¬
reiche Beispiele, bekannte und unbekannte, wären dafür anzuführen. Wer weiß
es nicht, wie die deutsche Erfindung der Schnellpresse in englischen patentirter
Besitz gelangt ist? Noch jüngst erzählte Hargreaves dem volkswirthschaftlichen
Congreß, daß es nicht der berühmte, reichgewordene Arkwright gewesen sei, der
die Mute Jenny erfunden habe, sondern sein Großvater, ein armer Weber, der
diesen die ganze Fadenmanufactur umgestaltenden Mechanismus an jenen für
eine Bagatelle verkauft habe*). Hat es die Patentgesetzgebung zu verhüten ver¬
mocht, daß man dem Wilhelm Bauer seine unterseeischen Apparate — trotz
ihrer unläugbaren Unvollkommenheit — abstahl? Hat sie es verhindern gekonnt,
daß der alte Pfnor um seinen an die Bank von England gelieferten Numerir-
Druckapparat geprellt worden ist? Kein Patentversahren vermag die Gewähr
des gerechten Lohns zu verschaffen. Man erinnere sich nur an den auch in
diesen Blättern schon erwähnten großartigen Dampspflugproceß zu London im
vergangenen Jahr (1863) zwischen Fowler und den Howards. Ersterer Inge¬
nieur galt bis dahin allgemein als der Erfinder des Dampspflugs und ward
mit Ehren, wie mit klingendem Dank überhäuft. Aber es stellte sich bei der
gerichtlichen Verhandlung heraus, daß zwei Gebrüder Flöten, arme Schullehrer,
und ein Dorfschmied, Rogers, die eigentlichen Erfinder seien. Unter Noth und
Darben hatten sie die Summe für das Patent zusammengebracht, fanden
aber niemanden, der die Ausführung übernehmen wollte. Noth und Darben
zwangen sie, ihre Patente noch weit unter dem Kostenpreis an den Ingenieur



*) Das Factum ist übrigens längst bekannt. James Hargreaves, ein armer Weber zu
Standhill bei Blackburn, beschäftigte sich seit 1764 mit der Construction einer Spinnmaschine,
die im Jahr 1767 fertig wurde. Der Erfinder nannte seine Maschine nach seiner Tochter Jenny
und bestimmte sie lediglich zu seinem eignen Gebrauch. Weit entfernt davon, seine Erfindung
durch ein Patent schützen zu lassen, war er blos darauf bedacht, sie möglichst geheim zu hal¬
ten. Bald wurde es jedoch ruchbar, daß Hargreaves im Besitz einer Spinnmaschine sei, die
ungleich mehr leiste, als ein Spinnrad — und die Spinner, keineswegs gewillt, dem Erfinder
einer so nützlichen Maschine Dank zu zollen, erhoben ein Geschrei, daß sie nun brodlos seien.
Hargreaves Haus ward gestürmt und die Maschine zerstört. Der Erfinder verließ Blackburn
und begab sich nach Nottingham. — Wie man erzählt, soll Hargreaves durch ein umgefallenes
Spinnrad auf seine glückliche Erfindung gekommen sein. Indem er wahrnahm, daß die Spin¬
del in senkrechter Stellung sich fortbewegte, verfiel er auf die Idee, mehre solcher senkrechten
Spindeln zugleich in Bewegung zu setzen. (Vrgl, I>r. R. Wagner, Theorie und Praxis der
Gewerbe. IV. 1.)
Grenzboten I. 1864. 17
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0139" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/116605"/>
          <p xml:id="ID_392" prev="#ID_391" next="#ID_393"> bleiben eine Menge sehr wichtiger Erfindungen in dem Alleinbesitz des Patent¬<lb/>
inhabers, der sie ängstlich hütet und ausnutzt, ohne daß dadurch die Industrie<lb/>
gefördert würde, aber zur wesentlichen Beeinträchtigung des Publicums. Das<lb/>
letztere wird stets durch ein Privilegium benachtheiligt; der oberste Grundsatz<lb/>
einer gesunden Volkswirthschaftslehre lautet aber: das Wohl der Gesammtheit<lb/>
geht dem des Einzelnen vor. Und endlich bietet die Patentirung durchaus<lb/>
keine Garantie dafür, daß auch der wirkliche Erfinder belohnt werde. Zahl¬<lb/>
reiche Beispiele, bekannte und unbekannte, wären dafür anzuführen. Wer weiß<lb/>
es nicht, wie die deutsche Erfindung der Schnellpresse in englischen patentirter<lb/>
Besitz gelangt ist? Noch jüngst erzählte Hargreaves dem volkswirthschaftlichen<lb/>
Congreß, daß es nicht der berühmte, reichgewordene Arkwright gewesen sei, der<lb/>
die Mute Jenny erfunden habe, sondern sein Großvater, ein armer Weber, der<lb/>
diesen die ganze Fadenmanufactur umgestaltenden Mechanismus an jenen für<lb/>
eine Bagatelle verkauft habe*). Hat es die Patentgesetzgebung zu verhüten ver¬<lb/>
mocht, daß man dem Wilhelm Bauer seine unterseeischen Apparate &#x2014; trotz<lb/>
ihrer unläugbaren Unvollkommenheit &#x2014; abstahl? Hat sie es verhindern gekonnt,<lb/>
daß der alte Pfnor um seinen an die Bank von England gelieferten Numerir-<lb/>
Druckapparat geprellt worden ist? Kein Patentversahren vermag die Gewähr<lb/>
des gerechten Lohns zu verschaffen. Man erinnere sich nur an den auch in<lb/>
diesen Blättern schon erwähnten großartigen Dampspflugproceß zu London im<lb/>
vergangenen Jahr (1863) zwischen Fowler und den Howards. Ersterer Inge¬<lb/>
nieur galt bis dahin allgemein als der Erfinder des Dampspflugs und ward<lb/>
mit Ehren, wie mit klingendem Dank überhäuft. Aber es stellte sich bei der<lb/>
gerichtlichen Verhandlung heraus, daß zwei Gebrüder Flöten, arme Schullehrer,<lb/>
und ein Dorfschmied, Rogers, die eigentlichen Erfinder seien. Unter Noth und<lb/>
Darben hatten sie die Summe für das Patent zusammengebracht, fanden<lb/>
aber niemanden, der die Ausführung übernehmen wollte. Noth und Darben<lb/>
zwangen sie, ihre Patente noch weit unter dem Kostenpreis an den Ingenieur</p><lb/>
          <note xml:id="FID_15" place="foot"> *) Das Factum ist übrigens längst bekannt. James Hargreaves, ein armer Weber zu<lb/>
Standhill bei Blackburn, beschäftigte sich seit 1764 mit der Construction einer Spinnmaschine,<lb/>
die im Jahr 1767 fertig wurde. Der Erfinder nannte seine Maschine nach seiner Tochter Jenny<lb/>
und bestimmte sie lediglich zu seinem eignen Gebrauch. Weit entfernt davon, seine Erfindung<lb/>
durch ein Patent schützen zu lassen, war er blos darauf bedacht, sie möglichst geheim zu hal¬<lb/>
ten. Bald wurde es jedoch ruchbar, daß Hargreaves im Besitz einer Spinnmaschine sei, die<lb/>
ungleich mehr leiste, als ein Spinnrad &#x2014; und die Spinner, keineswegs gewillt, dem Erfinder<lb/>
einer so nützlichen Maschine Dank zu zollen, erhoben ein Geschrei, daß sie nun brodlos seien.<lb/>
Hargreaves Haus ward gestürmt und die Maschine zerstört. Der Erfinder verließ Blackburn<lb/>
und begab sich nach Nottingham. &#x2014; Wie man erzählt, soll Hargreaves durch ein umgefallenes<lb/>
Spinnrad auf seine glückliche Erfindung gekommen sein. Indem er wahrnahm, daß die Spin¬<lb/>
del in senkrechter Stellung sich fortbewegte, verfiel er auf die Idee, mehre solcher senkrechten<lb/>
Spindeln zugleich in Bewegung zu setzen. (Vrgl, I&gt;r. R. Wagner, Theorie und Praxis der<lb/>
Gewerbe. IV. 1.)</note><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten I. 1864. 17</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0139] bleiben eine Menge sehr wichtiger Erfindungen in dem Alleinbesitz des Patent¬ inhabers, der sie ängstlich hütet und ausnutzt, ohne daß dadurch die Industrie gefördert würde, aber zur wesentlichen Beeinträchtigung des Publicums. Das letztere wird stets durch ein Privilegium benachtheiligt; der oberste Grundsatz einer gesunden Volkswirthschaftslehre lautet aber: das Wohl der Gesammtheit geht dem des Einzelnen vor. Und endlich bietet die Patentirung durchaus keine Garantie dafür, daß auch der wirkliche Erfinder belohnt werde. Zahl¬ reiche Beispiele, bekannte und unbekannte, wären dafür anzuführen. Wer weiß es nicht, wie die deutsche Erfindung der Schnellpresse in englischen patentirter Besitz gelangt ist? Noch jüngst erzählte Hargreaves dem volkswirthschaftlichen Congreß, daß es nicht der berühmte, reichgewordene Arkwright gewesen sei, der die Mute Jenny erfunden habe, sondern sein Großvater, ein armer Weber, der diesen die ganze Fadenmanufactur umgestaltenden Mechanismus an jenen für eine Bagatelle verkauft habe*). Hat es die Patentgesetzgebung zu verhüten ver¬ mocht, daß man dem Wilhelm Bauer seine unterseeischen Apparate — trotz ihrer unläugbaren Unvollkommenheit — abstahl? Hat sie es verhindern gekonnt, daß der alte Pfnor um seinen an die Bank von England gelieferten Numerir- Druckapparat geprellt worden ist? Kein Patentversahren vermag die Gewähr des gerechten Lohns zu verschaffen. Man erinnere sich nur an den auch in diesen Blättern schon erwähnten großartigen Dampspflugproceß zu London im vergangenen Jahr (1863) zwischen Fowler und den Howards. Ersterer Inge¬ nieur galt bis dahin allgemein als der Erfinder des Dampspflugs und ward mit Ehren, wie mit klingendem Dank überhäuft. Aber es stellte sich bei der gerichtlichen Verhandlung heraus, daß zwei Gebrüder Flöten, arme Schullehrer, und ein Dorfschmied, Rogers, die eigentlichen Erfinder seien. Unter Noth und Darben hatten sie die Summe für das Patent zusammengebracht, fanden aber niemanden, der die Ausführung übernehmen wollte. Noth und Darben zwangen sie, ihre Patente noch weit unter dem Kostenpreis an den Ingenieur *) Das Factum ist übrigens längst bekannt. James Hargreaves, ein armer Weber zu Standhill bei Blackburn, beschäftigte sich seit 1764 mit der Construction einer Spinnmaschine, die im Jahr 1767 fertig wurde. Der Erfinder nannte seine Maschine nach seiner Tochter Jenny und bestimmte sie lediglich zu seinem eignen Gebrauch. Weit entfernt davon, seine Erfindung durch ein Patent schützen zu lassen, war er blos darauf bedacht, sie möglichst geheim zu hal¬ ten. Bald wurde es jedoch ruchbar, daß Hargreaves im Besitz einer Spinnmaschine sei, die ungleich mehr leiste, als ein Spinnrad — und die Spinner, keineswegs gewillt, dem Erfinder einer so nützlichen Maschine Dank zu zollen, erhoben ein Geschrei, daß sie nun brodlos seien. Hargreaves Haus ward gestürmt und die Maschine zerstört. Der Erfinder verließ Blackburn und begab sich nach Nottingham. — Wie man erzählt, soll Hargreaves durch ein umgefallenes Spinnrad auf seine glückliche Erfindung gekommen sein. Indem er wahrnahm, daß die Spin¬ del in senkrechter Stellung sich fortbewegte, verfiel er auf die Idee, mehre solcher senkrechten Spindeln zugleich in Bewegung zu setzen. (Vrgl, I>r. R. Wagner, Theorie und Praxis der Gewerbe. IV. 1.) Grenzboten I. 1864. 17

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_116464
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_116464/139
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_116464/139>, abgerufen am 24.07.2024.