Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. II. Band.abzuhandeln oder überhaupt, bei Vermeidung der Ausrufung des Fiscals und Sein Enkel und Nachfolger, Paul Friedrich, war ein geistig nicht be¬ Paul Friedrich starb im kräftigen Mannesalter nach fünfjähriger Negierung abzuhandeln oder überhaupt, bei Vermeidung der Ausrufung des Fiscals und Sein Enkel und Nachfolger, Paul Friedrich, war ein geistig nicht be¬ Paul Friedrich starb im kräftigen Mannesalter nach fünfjähriger Negierung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0212" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/188239"/> <p xml:id="ID_681" prev="#ID_680"> abzuhandeln oder überhaupt, bei Vermeidung der Ausrufung des Fiscals und<lb/> gesetzlicher Strafe, etwas darin aufzunehmen, was die officiellen Verhältnisse<lb/> constituirter öffentlicher Behörden oder die Personen ihrer Mitglieder in ein<lb/> zweideutiges Licht stellt; so sollst du auch, um für das Vergangene den da¬<lb/> durch getränkten Männern die gebührende Genugthuung im ordentlichen recht¬<lb/> lichen Wege auf Verlangen verschaffen zu tonnen, hiemittelst angewiesen fein-<lb/> den Verfasser oder Einsender obiger Aufsähe binnen acht Tagen zu den Acten<lb/> Unserer Negierung namhaft zu machen; inzwischen aber hast du von demselben,<lb/> bei Vermeidung eigner Verantwortlichkeit nichts weiter aufzunehmen. Wonach<lb/> du dich zu richten. Gegeben auf Unserer Festung Schwerin, den 8. April<lb/> 1818." Herr Bärnsprung ließ sich indessen nicht einschüchtern, sondern ant¬<lb/> wortete, nachdem der fürstliche Befehl der Namhaftmachung des Autors noch<lb/> zweimal, am 12. und am 30. Mai erneuert war, entschieden ablehnend. Er<lb/> erklärte, daß es den etwa Beleidigten freistehe, ihn wegen Injurien vor dem<lb/> competenten Gericht zu belangen, da er gleich bei Ankündigung seines Blattes<lb/> öffentlich bekannt gemacht habe, daß er die rechtliche Vertretung aller anonymen<lb/> Artikel übernehme. Dieses sein öffentlich gegebenes Wort werde er niemals<lb/> brechen, und er hege die Ueberzeugung, damit allen gesetzlichen Anforderungen<lb/> zu genügen. „Ein Gleiches" fährt er fort, „habe ich Ew. Königl. Hoheit be¬<lb/> reits vor mehren Monaten allerunterthänigst vorgestellt und Allerhöchstste nah¬<lb/> men darauf einen ähnlichen, mir höchsteigen ertheilten Befehl huldvoll zurück."<lb/> Ein Jahr später überhob die Einführung der Censur den Großherzog dieses<lb/> Theiles seiner persönlichen Regierungssorgen; aber auf anderen Gebieten, na¬<lb/> mentlich bei Besetzung der Pfarrämter, dauerte die mit Vorliebe gepflegte und<lb/> durch ein ausgezeichnetes Personengedächtnis; unterstützte persönliche Einwirkung<lb/> fort. Indessen, da der alte Herr dabei in einem humanen Sinne zu verfahren<lb/> pflegte, ward dies im Allgemeinen nicht als ein Uebelstand empfunden. Seine<lb/> leutselige Art erwarb ihm Freunde in allen Ständen, und man beurtheilte mit<lb/> Milde die überall im Volte bekannten und von ihm selbst kaum verhehlten<lb/> Ausschreitungen, welche sein Privatleben verdunkelten.</p><lb/> <p xml:id="ID_682"> Sein Enkel und Nachfolger, Paul Friedrich, war ein geistig nicht be¬<lb/> deutender, aber wohlwollender Fürst, der die Rcgicrungsmühen nach Möglich¬<lb/> keit von sich abwies, die Cabinetseinmischungcn abschaffte und den Gang der<lb/> Verwaltung auf eine» geregelten, bureaukratischen Fuß zu bringen suchte-<lb/> Seine Neigungen gehörten dem Militär, dem Theater und der Erweiterung<lb/> und Verschönerung seiner Residenzstadt Schwerin.</p><lb/> <p xml:id="ID_683" next="#ID_684"> Paul Friedrich starb im kräftigen Mannesalter nach fünfjähriger Negierung<lb/> am 7. März 1842. Sein Sohn und Nachfolger Friedrich Franz der Zweite<lb/> ward von der Universität Bonn, wo er sich den Wissenschaften zu widmen be¬<lb/> gonnen hatte, an das Sterbebett des Vaters berufen. Erst sieben Tage vor</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0212]
abzuhandeln oder überhaupt, bei Vermeidung der Ausrufung des Fiscals und
gesetzlicher Strafe, etwas darin aufzunehmen, was die officiellen Verhältnisse
constituirter öffentlicher Behörden oder die Personen ihrer Mitglieder in ein
zweideutiges Licht stellt; so sollst du auch, um für das Vergangene den da¬
durch getränkten Männern die gebührende Genugthuung im ordentlichen recht¬
lichen Wege auf Verlangen verschaffen zu tonnen, hiemittelst angewiesen fein-
den Verfasser oder Einsender obiger Aufsähe binnen acht Tagen zu den Acten
Unserer Negierung namhaft zu machen; inzwischen aber hast du von demselben,
bei Vermeidung eigner Verantwortlichkeit nichts weiter aufzunehmen. Wonach
du dich zu richten. Gegeben auf Unserer Festung Schwerin, den 8. April
1818." Herr Bärnsprung ließ sich indessen nicht einschüchtern, sondern ant¬
wortete, nachdem der fürstliche Befehl der Namhaftmachung des Autors noch
zweimal, am 12. und am 30. Mai erneuert war, entschieden ablehnend. Er
erklärte, daß es den etwa Beleidigten freistehe, ihn wegen Injurien vor dem
competenten Gericht zu belangen, da er gleich bei Ankündigung seines Blattes
öffentlich bekannt gemacht habe, daß er die rechtliche Vertretung aller anonymen
Artikel übernehme. Dieses sein öffentlich gegebenes Wort werde er niemals
brechen, und er hege die Ueberzeugung, damit allen gesetzlichen Anforderungen
zu genügen. „Ein Gleiches" fährt er fort, „habe ich Ew. Königl. Hoheit be¬
reits vor mehren Monaten allerunterthänigst vorgestellt und Allerhöchstste nah¬
men darauf einen ähnlichen, mir höchsteigen ertheilten Befehl huldvoll zurück."
Ein Jahr später überhob die Einführung der Censur den Großherzog dieses
Theiles seiner persönlichen Regierungssorgen; aber auf anderen Gebieten, na¬
mentlich bei Besetzung der Pfarrämter, dauerte die mit Vorliebe gepflegte und
durch ein ausgezeichnetes Personengedächtnis; unterstützte persönliche Einwirkung
fort. Indessen, da der alte Herr dabei in einem humanen Sinne zu verfahren
pflegte, ward dies im Allgemeinen nicht als ein Uebelstand empfunden. Seine
leutselige Art erwarb ihm Freunde in allen Ständen, und man beurtheilte mit
Milde die überall im Volte bekannten und von ihm selbst kaum verhehlten
Ausschreitungen, welche sein Privatleben verdunkelten.
Sein Enkel und Nachfolger, Paul Friedrich, war ein geistig nicht be¬
deutender, aber wohlwollender Fürst, der die Rcgicrungsmühen nach Möglich¬
keit von sich abwies, die Cabinetseinmischungcn abschaffte und den Gang der
Verwaltung auf eine» geregelten, bureaukratischen Fuß zu bringen suchte-
Seine Neigungen gehörten dem Militär, dem Theater und der Erweiterung
und Verschönerung seiner Residenzstadt Schwerin.
Paul Friedrich starb im kräftigen Mannesalter nach fünfjähriger Negierung
am 7. März 1842. Sein Sohn und Nachfolger Friedrich Franz der Zweite
ward von der Universität Bonn, wo er sich den Wissenschaften zu widmen be¬
gonnen hatte, an das Sterbebett des Vaters berufen. Erst sieben Tage vor
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