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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band.

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in der Reiterei wie die einjährigen Freiwilligen ihr eigenes Pferd einstellen.
Dienstzeit: in der Infanterie ein Jahr ohne die Schulzeit. In der Reiterei
zwei Jahr und wie die Infanterie zwei Jahr in der Landwehr. Bei den
Handwerkercompagnien drei Jahr und ebenso viel in der Reserve. In der
Artillerie und den besonderen Abtheilungen ist die Dienstzeit zwei Jahr und
ebenso viel in der Landwehr.

Dritte Classe. Die sämmtliche übrige Mannschaft. Mit Ausnahme der¬
jenigen, die in den Staatsdienst oder Gemeindedienst eintreten wollen, die sich
dem Schulfache und dem geistlichen Stande widmen und daher sämmtlich dienen
müssen, um dereinst eine Anstellung beanspruchen zu dürfen, loofen alle
unter sich und werden je nach ihrer Befähigung unter die verschiedenen
Waffengattungen vertheilt. Sie werden vom Staate besoldet, bekleidet und
verpflegt. Dienstzeit: ^. In der Infanterie: zwei Jahr ohne die Schul-
zeit in der Linie, ein Jahr in der Reserve, drei Jahr in der Landwehr, fünf
Jahr im Landsturm. L. In der Reiterei: drei Jahr im Regiments, ein Jahr
in der Reserve, drei Jahr in der Landwehr. <ü. In der Artillerie: wie in der
Reiterei. Die Reserve und die Landwehr soweit thunlich nur bei der Fcstungs-
Artillerie. v. Die speciellen Abtheilungen: Handwerker: vier Jahr und
zwei Jahr Reserve; K. die übrigen Abtheilungen: wie bei der Artillerie.

Der Borschlag, den Bataillonen nur jedes zweite Jahr Recruten zuzutheilen,
wird jedenfalls administrative Schwierigkeiten haben und kann wohl nur von
Nutzen sein, wenn schwachen Bataillonen nur geringe Lehrkräfte zu Gebote
stehen. Wenn aber, wie hier beabsichtigt, das Regiment die Reserve und die
Landwehr in sich vereinigt und die Mehrzahl der Offiziere, Sergeanten und
und Unteroffiziere im Regiments, wenn auch nicht in den, in der Landwehr
ihnen zukommenden Chargen dienstthuend sind, kann es an Lehrkräften nicht
fehlen. Als Lehrern in der Recrutenschule wird den, zu Obersergeanten desig-
nirter Sergeanten und den Aspiranten Gelegenheit gegeben, ihre Befähigung
zu einer höheren Stellung zu erweisen.

Sobald die Reserven in Kriegszeiten oder bei Entsendung der beiden Linien¬
bataillone in entfernte Provinzen zusammengezogen worden, werden die Recru¬
ten in der Reserve eingeübt.

In der Regel legt man einen viel zu großen Werth darauf, eine möglichst
große Anzahl von altgedienter Unteroffizieren im Regimente zu besitzen, be¬
denkt nicht, daß je rascher brauchbare Unteroffiziere befördert oder außerhalb der
Armee angestellt werden, je mehr Aspiranten sich melden, desto leichter eine gute
Auswahl zu treffen sein wird.

Unteroffiziere, die über zehn Jahre gedient haben, werden nur mit seltenen
Ausnahmen sich zu einer höheren Stellung in der Armee befähigt zeigen, ha¬
ben die größte Mühe, selbst beim besten Willen sich irgend welche Neuerung


in der Reiterei wie die einjährigen Freiwilligen ihr eigenes Pferd einstellen.
Dienstzeit: in der Infanterie ein Jahr ohne die Schulzeit. In der Reiterei
zwei Jahr und wie die Infanterie zwei Jahr in der Landwehr. Bei den
Handwerkercompagnien drei Jahr und ebenso viel in der Reserve. In der
Artillerie und den besonderen Abtheilungen ist die Dienstzeit zwei Jahr und
ebenso viel in der Landwehr.

Dritte Classe. Die sämmtliche übrige Mannschaft. Mit Ausnahme der¬
jenigen, die in den Staatsdienst oder Gemeindedienst eintreten wollen, die sich
dem Schulfache und dem geistlichen Stande widmen und daher sämmtlich dienen
müssen, um dereinst eine Anstellung beanspruchen zu dürfen, loofen alle
unter sich und werden je nach ihrer Befähigung unter die verschiedenen
Waffengattungen vertheilt. Sie werden vom Staate besoldet, bekleidet und
verpflegt. Dienstzeit: ^. In der Infanterie: zwei Jahr ohne die Schul-
zeit in der Linie, ein Jahr in der Reserve, drei Jahr in der Landwehr, fünf
Jahr im Landsturm. L. In der Reiterei: drei Jahr im Regiments, ein Jahr
in der Reserve, drei Jahr in der Landwehr. <ü. In der Artillerie: wie in der
Reiterei. Die Reserve und die Landwehr soweit thunlich nur bei der Fcstungs-
Artillerie. v. Die speciellen Abtheilungen: Handwerker: vier Jahr und
zwei Jahr Reserve; K. die übrigen Abtheilungen: wie bei der Artillerie.

Der Borschlag, den Bataillonen nur jedes zweite Jahr Recruten zuzutheilen,
wird jedenfalls administrative Schwierigkeiten haben und kann wohl nur von
Nutzen sein, wenn schwachen Bataillonen nur geringe Lehrkräfte zu Gebote
stehen. Wenn aber, wie hier beabsichtigt, das Regiment die Reserve und die
Landwehr in sich vereinigt und die Mehrzahl der Offiziere, Sergeanten und
und Unteroffiziere im Regiments, wenn auch nicht in den, in der Landwehr
ihnen zukommenden Chargen dienstthuend sind, kann es an Lehrkräften nicht
fehlen. Als Lehrern in der Recrutenschule wird den, zu Obersergeanten desig-
nirter Sergeanten und den Aspiranten Gelegenheit gegeben, ihre Befähigung
zu einer höheren Stellung zu erweisen.

Sobald die Reserven in Kriegszeiten oder bei Entsendung der beiden Linien¬
bataillone in entfernte Provinzen zusammengezogen worden, werden die Recru¬
ten in der Reserve eingeübt.

In der Regel legt man einen viel zu großen Werth darauf, eine möglichst
große Anzahl von altgedienter Unteroffizieren im Regimente zu besitzen, be¬
denkt nicht, daß je rascher brauchbare Unteroffiziere befördert oder außerhalb der
Armee angestellt werden, je mehr Aspiranten sich melden, desto leichter eine gute
Auswahl zu treffen sein wird.

Unteroffiziere, die über zehn Jahre gedient haben, werden nur mit seltenen
Ausnahmen sich zu einer höheren Stellung in der Armee befähigt zeigen, ha¬
ben die größte Mühe, selbst beim besten Willen sich irgend welche Neuerung


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[0462] in der Reiterei wie die einjährigen Freiwilligen ihr eigenes Pferd einstellen. Dienstzeit: in der Infanterie ein Jahr ohne die Schulzeit. In der Reiterei zwei Jahr und wie die Infanterie zwei Jahr in der Landwehr. Bei den Handwerkercompagnien drei Jahr und ebenso viel in der Reserve. In der Artillerie und den besonderen Abtheilungen ist die Dienstzeit zwei Jahr und ebenso viel in der Landwehr. Dritte Classe. Die sämmtliche übrige Mannschaft. Mit Ausnahme der¬ jenigen, die in den Staatsdienst oder Gemeindedienst eintreten wollen, die sich dem Schulfache und dem geistlichen Stande widmen und daher sämmtlich dienen müssen, um dereinst eine Anstellung beanspruchen zu dürfen, loofen alle unter sich und werden je nach ihrer Befähigung unter die verschiedenen Waffengattungen vertheilt. Sie werden vom Staate besoldet, bekleidet und verpflegt. Dienstzeit: ^. In der Infanterie: zwei Jahr ohne die Schul- zeit in der Linie, ein Jahr in der Reserve, drei Jahr in der Landwehr, fünf Jahr im Landsturm. L. In der Reiterei: drei Jahr im Regiments, ein Jahr in der Reserve, drei Jahr in der Landwehr. <ü. In der Artillerie: wie in der Reiterei. Die Reserve und die Landwehr soweit thunlich nur bei der Fcstungs- Artillerie. v. Die speciellen Abtheilungen: Handwerker: vier Jahr und zwei Jahr Reserve; K. die übrigen Abtheilungen: wie bei der Artillerie. Der Borschlag, den Bataillonen nur jedes zweite Jahr Recruten zuzutheilen, wird jedenfalls administrative Schwierigkeiten haben und kann wohl nur von Nutzen sein, wenn schwachen Bataillonen nur geringe Lehrkräfte zu Gebote stehen. Wenn aber, wie hier beabsichtigt, das Regiment die Reserve und die Landwehr in sich vereinigt und die Mehrzahl der Offiziere, Sergeanten und und Unteroffiziere im Regiments, wenn auch nicht in den, in der Landwehr ihnen zukommenden Chargen dienstthuend sind, kann es an Lehrkräften nicht fehlen. Als Lehrern in der Recrutenschule wird den, zu Obersergeanten desig- nirter Sergeanten und den Aspiranten Gelegenheit gegeben, ihre Befähigung zu einer höheren Stellung zu erweisen. Sobald die Reserven in Kriegszeiten oder bei Entsendung der beiden Linien¬ bataillone in entfernte Provinzen zusammengezogen worden, werden die Recru¬ ten in der Reserve eingeübt. In der Regel legt man einen viel zu großen Werth darauf, eine möglichst große Anzahl von altgedienter Unteroffizieren im Regimente zu besitzen, be¬ denkt nicht, daß je rascher brauchbare Unteroffiziere befördert oder außerhalb der Armee angestellt werden, je mehr Aspiranten sich melden, desto leichter eine gute Auswahl zu treffen sein wird. Unteroffiziere, die über zehn Jahre gedient haben, werden nur mit seltenen Ausnahmen sich zu einer höheren Stellung in der Armee befähigt zeigen, ha¬ ben die größte Mühe, selbst beim besten Willen sich irgend welche Neuerung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_114313/462>, abgerufen am 28.08.2024.