Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. II. Band.Antonelli's in Bezug aus ein gütliches Abkommen zwischen der italienischen Re¬ Antonelii merkte bald, daß hinter den Worten Aguglia's ein vertraulicher Obwohl Antonelii sich mit größter Zurückhaltung geäußert hatte, war hier Art. 1. Victor Emanuel wird als König von Italien von der römischen Art. 2. Der Papst behält die oberste Souverainetät über das Patrimo- Art. 3. Jedem der italienischen Cardinäle wird ein jährliches Einkommen Art. 4. Die italienischen Cardinäle erhalten Sitz und Stimme im Senat. Art. 5. Dem Papst ist aus den Einkünften des Patrimvniums Petri eine Art. 6. Die schuldige" und ewige Erfüllung aller dieser Bedingungen durch Cardinal Antonelli zeigte sich im Allgemeinen geneigt auf diese Vorschläge Antonelli's in Bezug aus ein gütliches Abkommen zwischen der italienischen Re¬ Antonelii merkte bald, daß hinter den Worten Aguglia's ein vertraulicher Obwohl Antonelii sich mit größter Zurückhaltung geäußert hatte, war hier Art. 1. Victor Emanuel wird als König von Italien von der römischen Art. 2. Der Papst behält die oberste Souverainetät über das Patrimo- Art. 3. Jedem der italienischen Cardinäle wird ein jährliches Einkommen Art. 4. Die italienischen Cardinäle erhalten Sitz und Stimme im Senat. Art. 5. Dem Papst ist aus den Einkünften des Patrimvniums Petri eine Art. 6. Die schuldige" und ewige Erfüllung aller dieser Bedingungen durch Cardinal Antonelli zeigte sich im Allgemeinen geneigt auf diese Vorschläge <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0052" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/113832"/> <p xml:id="ID_112" prev="#ID_111"> Antonelli's in Bezug aus ein gütliches Abkommen zwischen der italienischen Re¬<lb/> gierung und dem römischen Hof auszukundschaften. Bozino knüpfte, in Rom<lb/> angekommen, Bekanntschaft mit Don Jsaia an, und dieser, der mit den Wegen<lb/> der römischen Curie wohl vertraut war, warf seine Augen auf den Advocaten<lb/> Salvator Aguglia, der früher Secretär des Paters Ventura gewesen war und<lb/> jetzt sich des besondern Vertrauens des Staatssecretärs erfreute. Aguglia wurde<lb/> eingeweiht und hatte kurz darauf Gelegenheit in einer Unterredung mit dem<lb/> Cardinal bei diesem anzuklopfen.</p><lb/> <p xml:id="ID_113"> Antonelii merkte bald, daß hinter den Worten Aguglia's ein vertraulicher<lb/> Auftrag Cavours stecke, und als er sich dessen vergewissert hatte, gab er zu ver¬<lb/> stehen, daß er der Anknüpfung von Verhandlungen nicht abgeneigt wäre. Agu¬<lb/> glia hinterbrachte dieses erste Ergebniß an Jsaia, dieser theilte es dem Bvzino<lb/> mit, der wiederum an den Grafen Cavour berichtete.</p><lb/> <p xml:id="ID_114"> Obwohl Antonelii sich mit größter Zurückhaltung geäußert hatte, war hier<lb/> doch der Weg für Verhandlungen eröffnet, und Cavour rief nun zunächst<lb/> Bozino zurück, um ihn bei der Hand zu haben und durch ihn nach Rom cor-<lb/> respondiren zu lassen, da die Angelegenheit mit zu viel Vorsicht behandelt wer¬<lb/> den mußte, als daß ein schriftlicher Verkehr mit Rom von seiner Seite räthlich<lb/> war. Sobald Bozino zurückgekehrt war, beeilte sich Cavour einige Grundzüge<lb/> als Basis der ferneren Verhandlungen aufzusetzen, die er durch die Vermittlung<lb/> derselben Personen in die Hände Antonelli's gelangen ließ. Diese Grundzüge,<lb/> welche Aguglia dem Cardinal vorlegte, waren folgende:</p><lb/> <p xml:id="ID_115"> Art. 1. Victor Emanuel wird als König von Italien von der römischen<lb/> Curie anerkannt und geweiht.</p><lb/> <p xml:id="ID_116"> Art. 2. Der Papst behält die oberste Souverainetät über das Patrimo-<lb/> nium Petri, dessen weltliche Regierung jedoch auf Victor Emanuel und seine<lb/> Nachfolger als Statthalter des römischen Pontifex übergeht.</p><lb/> <p xml:id="ID_117"> Art. 3. Jedem der italienischen Cardinäle wird ein jährliches Einkommen<lb/> von 10,000 Scudi zugesichert.</p><lb/> <p xml:id="ID_118"> Art. 4. Die italienischen Cardinäle erhalten Sitz und Stimme im Senat.</p><lb/> <p xml:id="ID_119"> Art. 5. Dem Papst ist aus den Einkünften des Patrimvniums Petri eine<lb/> anständige, ausreichende Civilliste auszusetzen.</p><lb/> <p xml:id="ID_120"> Art. 6. Die schuldige" und ewige Erfüllung aller dieser Bedingungen durch<lb/> die italienische Regierung soll durch Gesetz und Specialvertrag und andere<lb/> wirksame Garantien gewährleistet werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_121" next="#ID_122"> Cardinal Antonelli zeigte sich im Allgemeinen geneigt auf diese Vorschläge<lb/> einzugehen; nur äußerte er die Besorgniß, ob die Negierung auch in der Lage<lb/> wäre, für die Zukunft diese Bedingungen aufrecht zu halten und pünktlich aus'<lb/> zuführen. Indessen der erste Schritt war gethan, und Jsaia schrieb am 9. Febr.<lb/> an Bozino ganz vergnügt über den guten Anfang. Der Brief, in welchem sich</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0052]
Antonelli's in Bezug aus ein gütliches Abkommen zwischen der italienischen Re¬
gierung und dem römischen Hof auszukundschaften. Bozino knüpfte, in Rom
angekommen, Bekanntschaft mit Don Jsaia an, und dieser, der mit den Wegen
der römischen Curie wohl vertraut war, warf seine Augen auf den Advocaten
Salvator Aguglia, der früher Secretär des Paters Ventura gewesen war und
jetzt sich des besondern Vertrauens des Staatssecretärs erfreute. Aguglia wurde
eingeweiht und hatte kurz darauf Gelegenheit in einer Unterredung mit dem
Cardinal bei diesem anzuklopfen.
Antonelii merkte bald, daß hinter den Worten Aguglia's ein vertraulicher
Auftrag Cavours stecke, und als er sich dessen vergewissert hatte, gab er zu ver¬
stehen, daß er der Anknüpfung von Verhandlungen nicht abgeneigt wäre. Agu¬
glia hinterbrachte dieses erste Ergebniß an Jsaia, dieser theilte es dem Bvzino
mit, der wiederum an den Grafen Cavour berichtete.
Obwohl Antonelii sich mit größter Zurückhaltung geäußert hatte, war hier
doch der Weg für Verhandlungen eröffnet, und Cavour rief nun zunächst
Bozino zurück, um ihn bei der Hand zu haben und durch ihn nach Rom cor-
respondiren zu lassen, da die Angelegenheit mit zu viel Vorsicht behandelt wer¬
den mußte, als daß ein schriftlicher Verkehr mit Rom von seiner Seite räthlich
war. Sobald Bozino zurückgekehrt war, beeilte sich Cavour einige Grundzüge
als Basis der ferneren Verhandlungen aufzusetzen, die er durch die Vermittlung
derselben Personen in die Hände Antonelli's gelangen ließ. Diese Grundzüge,
welche Aguglia dem Cardinal vorlegte, waren folgende:
Art. 1. Victor Emanuel wird als König von Italien von der römischen
Curie anerkannt und geweiht.
Art. 2. Der Papst behält die oberste Souverainetät über das Patrimo-
nium Petri, dessen weltliche Regierung jedoch auf Victor Emanuel und seine
Nachfolger als Statthalter des römischen Pontifex übergeht.
Art. 3. Jedem der italienischen Cardinäle wird ein jährliches Einkommen
von 10,000 Scudi zugesichert.
Art. 4. Die italienischen Cardinäle erhalten Sitz und Stimme im Senat.
Art. 5. Dem Papst ist aus den Einkünften des Patrimvniums Petri eine
anständige, ausreichende Civilliste auszusetzen.
Art. 6. Die schuldige" und ewige Erfüllung aller dieser Bedingungen durch
die italienische Regierung soll durch Gesetz und Specialvertrag und andere
wirksame Garantien gewährleistet werden.
Cardinal Antonelli zeigte sich im Allgemeinen geneigt auf diese Vorschläge
einzugehen; nur äußerte er die Besorgniß, ob die Negierung auch in der Lage
wäre, für die Zukunft diese Bedingungen aufrecht zu halten und pünktlich aus'
zuführen. Indessen der erste Schritt war gethan, und Jsaia schrieb am 9. Febr.
an Bozino ganz vergnügt über den guten Anfang. Der Brief, in welchem sich
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