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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. II. Band.

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Diese Bestimmungen sind für Jeden, der nicht absichtlich mißverstehen will,
so klar, daß selbst die französische Regierung in dem ersten Stadium der Ver¬
handlungen über die 'Annexion Savoyens die Absicht aussprach, die neutrali-
sirten Distrikte an die Schweiz abzutreten. Dies findet sich in einer Note des
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 4. Februar 1860; dies wurde
am 5. Februar von demselben Minister Thvuvenel mündlich gegen den eng¬
lischen Gesandten Lord Cooley geäußert, und zwar mit folgenden in einem
englischen Biauvuchc über Savoyen enthaltenen Worten: .

"Indem jedoch die französische Regierung eine Bürgschaft für die Sicher¬
heit Frankreichs verlangt, hat sie nicht die Absicht, jene zu verletzen, die Eu¬
ropa als nothwendig für seine eigene Sicherheit erachtet hat. Durch die Ein¬
verleibung Savoyens in Frankreich würden daher die betreffs der Neutralität
von Chablais und Faucigny bestehenden Verpflichtungen nicht gebrochen wer¬
den; ja, soweit Frankreich hierin eine Ansicht aussprechen kann, wäre es besser,
wenn diese Distrikte dauernd mit der Schweiz verbunden würden."

Diese Anschauung drängt sich von selbst auf, so lange man kein Interesse
hat, dieselbe künstlich umzugestalten. Mit ihr stimmen auch die Motive der
Neutralisation der Schweiz und Nvrdsavoyens zusammen. Die Eroberungs¬
politik des ersten französischen Kaiserreichs, welche Europa in unaufhörliche
Kriege verwickelte, mußte die endlich zum gemeinsamen Handeln erwachten
Mächte, nachdem sie den gefährlichen Feind in seine früheren Grenzen zurückge¬
worfen hatten, zu dem Gedanken drängen, Mittel zu erfinden, wie den sich
allenfalls wiederholenden Invasionen, wenn auch nicht vorgebeugt, doch wenig¬
stens der Vortheil der überall offenen Angriffsrichtung genommen werden könnte.
Zu dem Ende mußte man suchen, den feindlichen Angriff längs der französischen
Grenze auf gewisse Strecken zu beschränken und diese vor Flankenmanövern
zu sichern. Daher mußte man die Schweiz, das Verbindungsglied zwischen dem
deutschen und dem italienischen Kriegsschauplatz, zu einem neutralen Boden
machen; aus demselben Grunde, mußten Chablais und Faucigny ebenfalls in
den Bereich der Neutralität gezogen werden, etnestheils, um für Oberitalien die
Gefahr möglichst abzuwenden, anderntheils, um die Schweiz in den Stand zu
setzen, die ihr auferlegte Neutralität zü wahren und sie vor einer Umgehung
ihrer wichtigsten Landestheile auf jenem Wege zu decken.

Es charakterisirt daher den traurigen Zustand des dermaligen sogenannten
Staatsrechts, wie es von Frankreich gehandhabt wird, wenn schon am 17. März


Grenjbote" II. 18L2. , 32

pourront, traverssr in stationnsr ä-ins Iss xrovinoss se territoires susäits,
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Diese Bestimmungen sind für Jeden, der nicht absichtlich mißverstehen will,
so klar, daß selbst die französische Regierung in dem ersten Stadium der Ver¬
handlungen über die 'Annexion Savoyens die Absicht aussprach, die neutrali-
sirten Distrikte an die Schweiz abzutreten. Dies findet sich in einer Note des
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 4. Februar 1860; dies wurde
am 5. Februar von demselben Minister Thvuvenel mündlich gegen den eng¬
lischen Gesandten Lord Cooley geäußert, und zwar mit folgenden in einem
englischen Biauvuchc über Savoyen enthaltenen Worten: .

„Indem jedoch die französische Regierung eine Bürgschaft für die Sicher¬
heit Frankreichs verlangt, hat sie nicht die Absicht, jene zu verletzen, die Eu¬
ropa als nothwendig für seine eigene Sicherheit erachtet hat. Durch die Ein¬
verleibung Savoyens in Frankreich würden daher die betreffs der Neutralität
von Chablais und Faucigny bestehenden Verpflichtungen nicht gebrochen wer¬
den; ja, soweit Frankreich hierin eine Ansicht aussprechen kann, wäre es besser,
wenn diese Distrikte dauernd mit der Schweiz verbunden würden."

Diese Anschauung drängt sich von selbst auf, so lange man kein Interesse
hat, dieselbe künstlich umzugestalten. Mit ihr stimmen auch die Motive der
Neutralisation der Schweiz und Nvrdsavoyens zusammen. Die Eroberungs¬
politik des ersten französischen Kaiserreichs, welche Europa in unaufhörliche
Kriege verwickelte, mußte die endlich zum gemeinsamen Handeln erwachten
Mächte, nachdem sie den gefährlichen Feind in seine früheren Grenzen zurückge¬
worfen hatten, zu dem Gedanken drängen, Mittel zu erfinden, wie den sich
allenfalls wiederholenden Invasionen, wenn auch nicht vorgebeugt, doch wenig¬
stens der Vortheil der überall offenen Angriffsrichtung genommen werden könnte.
Zu dem Ende mußte man suchen, den feindlichen Angriff längs der französischen
Grenze auf gewisse Strecken zu beschränken und diese vor Flankenmanövern
zu sichern. Daher mußte man die Schweiz, das Verbindungsglied zwischen dem
deutschen und dem italienischen Kriegsschauplatz, zu einem neutralen Boden
machen; aus demselben Grunde, mußten Chablais und Faucigny ebenfalls in
den Bereich der Neutralität gezogen werden, etnestheils, um für Oberitalien die
Gefahr möglichst abzuwenden, anderntheils, um die Schweiz in den Stand zu
setzen, die ihr auferlegte Neutralität zü wahren und sie vor einer Umgehung
ihrer wichtigsten Landestheile auf jenem Wege zu decken.

Es charakterisirt daher den traurigen Zustand des dermaligen sogenannten
Staatsrechts, wie es von Frankreich gehandhabt wird, wenn schon am 17. März


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_113779/257>, abgerufen am 08.01.2025.