Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. II. Band.anderen Stelle desselben Schriftstellers erhellt, für den, welcher seinen Sklaven anderen Stelle desselben Schriftstellers erhellt, für den, welcher seinen Sklaven <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0021" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/113801"/> <p xml:id="ID_17" prev="#ID_16" next="#ID_18"> anderen Stelle desselben Schriftstellers erhellt, für den, welcher seinen Sklaven<lb/> getödtet hatte, die gewöhnliche Blutsühnnng durch Gehet und Opfer, Dann<lb/> kam den mißhandelten Sklaven auch das Asylrecht der Tempel zu Gute. In<lb/> Athen diente ihnen besonders der Tempel des Theseus als Zufluchtsstätte, und<lb/> sie konnten von dort aus darauf antragen, an einen andern Herrn verkauft<lb/> zu werden, Waren ihre Klagen freilich ungegründet, so wurden sie genöthigt<lb/> in das Haus zurückzukehren. Als die Spartaner im dritten messenischen Kriege<lb/> die in den Tempel Poseidons auf dem Vorgebirge Tänaron geflüchteten Heloten<lb/> herausgerissen und hingerichtet hatten, betrachtete man das bald nachher erfol¬<lb/> gende Erdbeben als eine Strafe für jene Versündigung, Endlich gab es in<lb/> manchen Staaten, wie in Thessalien, Trözen und Kreta, Sklavenfcste nach Art<lb/> der römischen Saturnalien, während welcher die Sklaven auch einmal die Rolle<lb/> der Herren spielen durften. Auch das seltene Vorkommen von Sklavenaufstän-<lb/> dcn im eigentlichen Griechenland spricht für ein erträglicheres Loos. Nur<lb/> einmal in der attischen Geschichte wird eine Empörung der lauriotischen<lb/> Grubensklaven erwähnt, die ihre Wächter niedermachten, das Fort von<lb/> Sunium eroberten und lange Zeit Mika brandschatzten. Aber trotz aller<lb/> dieser Einrichtungen zur Erleichterung des Sklavenjochs blickte dennoch auch<lb/> in Athen allenthalben die Geringschätzung der Person und die Mißachtung<lb/> der natürlichen Rechte deutlich durch. Selbst das Verbot, einen fremden<lb/> Sklaven zu schlagen, erklärt Xenophon nur durch die Rücksicht auf eine mög¬<lb/> liche Verwechselung der Freien mit Sklaven. Obgleich sie dem öffent¬<lb/> lichen Gottesdienste beiwohnen durften, so war ihnen doch durch ein Sv-<lb/> lonisches Gesetz der Besuch der Gymnasien und Ringsclmlcn verboten und<lb/> ebenso der Volksversammlungen. Hinsichtlich des Eigcnthumsrechtes war die<lb/> Willkür des Herrn ohne Schranken; er konnte den Sklaven verkaufen, ver¬<lb/> schenken, sogar verpfänden. Wenn ihm auch das Recht über Lehen und Tod<lb/> nicht zustand, so konnte er ihn doch züchtigen, wie er wollte. Und hinsichtlich<lb/> der Strafen machte selbst Platon grundsätzlich einen Unterschied zwischen Freien<lb/> und Leibeigenen. Zurechtweisung, sagt er, und Warnungen gehörten nur für<lb/> Freie, bei den Sklaven müßten strengere Mittel angewendet werden; noch deut¬<lb/> licher äußert sich Demosthenes in folgenden Worten: „Wenn ihr bei euch selbst<lb/> erwägen wollt, welcher Unterschied zwischen einem Sklaven und einem Freige¬<lb/> borenen sei, so werdet Ihr denselben hauptsächlich darin finden, daß bei den<lb/> Sklaven der Körper für alle Vergehungen büßt, bei Freien aber dieses Züch-<lb/> tigungsmittel nur im äußersten Falle zur Anwendung kommt." Schläge wur¬<lb/> den wohl am häufigsten ertheilt; auch Fußfesseln wurden oft angelegt, um das<lb/> Entlaufen zu hindern, und in den attischen Bergwerken sollen alle Sklaven ge¬<lb/> fesselt gearbeitet haben. Auch Halseisen und Handschellen wendete man der<lb/> Sicherheit wegen an. Eine Strafe dagegen war es, mit den Füßen in den</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0021]
anderen Stelle desselben Schriftstellers erhellt, für den, welcher seinen Sklaven
getödtet hatte, die gewöhnliche Blutsühnnng durch Gehet und Opfer, Dann
kam den mißhandelten Sklaven auch das Asylrecht der Tempel zu Gute. In
Athen diente ihnen besonders der Tempel des Theseus als Zufluchtsstätte, und
sie konnten von dort aus darauf antragen, an einen andern Herrn verkauft
zu werden, Waren ihre Klagen freilich ungegründet, so wurden sie genöthigt
in das Haus zurückzukehren. Als die Spartaner im dritten messenischen Kriege
die in den Tempel Poseidons auf dem Vorgebirge Tänaron geflüchteten Heloten
herausgerissen und hingerichtet hatten, betrachtete man das bald nachher erfol¬
gende Erdbeben als eine Strafe für jene Versündigung, Endlich gab es in
manchen Staaten, wie in Thessalien, Trözen und Kreta, Sklavenfcste nach Art
der römischen Saturnalien, während welcher die Sklaven auch einmal die Rolle
der Herren spielen durften. Auch das seltene Vorkommen von Sklavenaufstän-
dcn im eigentlichen Griechenland spricht für ein erträglicheres Loos. Nur
einmal in der attischen Geschichte wird eine Empörung der lauriotischen
Grubensklaven erwähnt, die ihre Wächter niedermachten, das Fort von
Sunium eroberten und lange Zeit Mika brandschatzten. Aber trotz aller
dieser Einrichtungen zur Erleichterung des Sklavenjochs blickte dennoch auch
in Athen allenthalben die Geringschätzung der Person und die Mißachtung
der natürlichen Rechte deutlich durch. Selbst das Verbot, einen fremden
Sklaven zu schlagen, erklärt Xenophon nur durch die Rücksicht auf eine mög¬
liche Verwechselung der Freien mit Sklaven. Obgleich sie dem öffent¬
lichen Gottesdienste beiwohnen durften, so war ihnen doch durch ein Sv-
lonisches Gesetz der Besuch der Gymnasien und Ringsclmlcn verboten und
ebenso der Volksversammlungen. Hinsichtlich des Eigcnthumsrechtes war die
Willkür des Herrn ohne Schranken; er konnte den Sklaven verkaufen, ver¬
schenken, sogar verpfänden. Wenn ihm auch das Recht über Lehen und Tod
nicht zustand, so konnte er ihn doch züchtigen, wie er wollte. Und hinsichtlich
der Strafen machte selbst Platon grundsätzlich einen Unterschied zwischen Freien
und Leibeigenen. Zurechtweisung, sagt er, und Warnungen gehörten nur für
Freie, bei den Sklaven müßten strengere Mittel angewendet werden; noch deut¬
licher äußert sich Demosthenes in folgenden Worten: „Wenn ihr bei euch selbst
erwägen wollt, welcher Unterschied zwischen einem Sklaven und einem Freige¬
borenen sei, so werdet Ihr denselben hauptsächlich darin finden, daß bei den
Sklaven der Körper für alle Vergehungen büßt, bei Freien aber dieses Züch-
tigungsmittel nur im äußersten Falle zur Anwendung kommt." Schläge wur¬
den wohl am häufigsten ertheilt; auch Fußfesseln wurden oft angelegt, um das
Entlaufen zu hindern, und in den attischen Bergwerken sollen alle Sklaven ge¬
fesselt gearbeitet haben. Auch Halseisen und Handschellen wendete man der
Sicherheit wegen an. Eine Strafe dagegen war es, mit den Füßen in den
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