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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band.

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selbst in's Grab versenkt;" und von der Regierung stellte sie den Satz auf. daß
"wer als Freibeuter beginnt, auch als Freibeuter enden wird." Das, meinen wir,
ist die Spracht von schlechten Demagogen. Wenn daher auch Versuche gemacht
werden, Männer von aufrichtiger conservativer Gesinnung mit einer gewissen Furcht
vor Ueberstürzung zu erfüllen und sie dadurch in das feudale Lager zu treiben, so
wird das keinen Erfolg haben. Die 15 Feudalen werden hoffentlich ungestört
fortfaliren können, ihre "innerlichen Siege" zu erkämpfen.

Wichtiger ist die Frage, wie die constitutionelle Partei sich gestalten wird.
Wir fassen unter dieser Benennung alle diejenigen zusammen, welche, aufrichtig
aus dem Boden unserer Verfassung stehend, in Gemeinschaft mit der gegenwärtigen
Regierung an dem Ausbau unserer verfassungsmäßigen Institutionen zu arbeiten
wünschen; welche deshalb namentlich die liberalen Elemente des Ministeriums zu
kräftigen bemüht sind; welche also in dem, was sie fordern, und in dem, was sie
bewilligen oder ablehnen, sich stets die eigenthümliche Lage des Ministeriums gegen¬
wärtig halten und so viel als möglich Alles vermeiden, was einen Sturz deS Mi¬
nisteriums herbeiführen könnte. Hierbei aber gibt es immer eine Grenze; und diese
Grenze ist rein subjectiv. Dem Einen erlaubt es sein Gewissen weiter zu gehen als
dem Anderen. Es fragt sich also: werden die einzelnen Mitglieder der constitutio-
nellen Partei in der Grenze, welche sie sich für ihre Nachgiebigkeit stecken, so weit
von einander differiren, daß sie sich in zwei Fractionen spalten müssen, oder wird
die ganze Partei ungetheilt beisammen bleiben können? Nach verschiedenen An¬
zeichen, welche bereits vorliegen, ist es wahrscheinlich, daß wir in der nächsten
Kammer zwei konstitutionelle Fractionen haben werden. Einerseits hat Grabow
seine politischen Freunde eingeladen, sich zur Constituirung einer Partei mit ihm
zu vereinigen. Andererseits wird von Einladungen zu einer besonderen Fractions-
dildung berichtet, an deren Spitze Männer wie Hnrkort, Stavenhagen, Bockum-
Dolffs stehen werden. Schwerlich wird sich die Spaltung, die hier bereits angebahnt
ist, noch vermeiden lassen. Vielmehr darf man annehmen, daß sich unter Leitung
von Grabow und Lette ein rechtes Centrum, unter Leitung von Harkvrt und
Stavenhagen ein linkes Centrum bilden wird.

Wer Aufrichtigkeit und Einsicht genug hat, darf gar nicht wünschen, daß diese
Spaltung noch wieder verkleistert werde; vielmehr liegt dieselbe im Interesse der
constitutionellen Partei selbst. Nur darf die Scheidung nicht auf Grundlage früherer
Abstimmungen, wie z. B. über das Vincke'sche und Kühne'sche Amendement, vorge¬
nommen werden. Es wäre thöricht, sich nach dem Verhältniß zu einer Frage son¬
dern zu wollen, die gar keine praktische Bedeutung mehr hat, oder die wenigstens
in einer ganz anderen Gestalt, als im vorigen Jahre, an da" Abgeordnetenhaus
herantreten wird. Wenn aber die Scheidung aus Grundlage der jetzt vorliegenden
Fragen und ohne Rücksicht auf alte Zerwürfnisse erfolgt, so ist sie im Interesse der
Sache und im Interesse der constitutionellen Partei selbst; -- und zwar aus einem
doppelten Grunde.

Erstlich, die constitutionelle Partei, wenn sie in Einer Fraction beisammen
bliebe. würde an derselben Krankheit leiden und zu Grunde gehen, wie in der
vorigen Kammer die große Vincke'schen Fraction. Unter dem Namen der Konstitu¬
tionellen waren hier die disparatestcn Elemente vereinigt; bei jeder großen princi-


selbst in's Grab versenkt;" und von der Regierung stellte sie den Satz auf. daß
„wer als Freibeuter beginnt, auch als Freibeuter enden wird." Das, meinen wir,
ist die Spracht von schlechten Demagogen. Wenn daher auch Versuche gemacht
werden, Männer von aufrichtiger conservativer Gesinnung mit einer gewissen Furcht
vor Ueberstürzung zu erfüllen und sie dadurch in das feudale Lager zu treiben, so
wird das keinen Erfolg haben. Die 15 Feudalen werden hoffentlich ungestört
fortfaliren können, ihre „innerlichen Siege" zu erkämpfen.

Wichtiger ist die Frage, wie die constitutionelle Partei sich gestalten wird.
Wir fassen unter dieser Benennung alle diejenigen zusammen, welche, aufrichtig
aus dem Boden unserer Verfassung stehend, in Gemeinschaft mit der gegenwärtigen
Regierung an dem Ausbau unserer verfassungsmäßigen Institutionen zu arbeiten
wünschen; welche deshalb namentlich die liberalen Elemente des Ministeriums zu
kräftigen bemüht sind; welche also in dem, was sie fordern, und in dem, was sie
bewilligen oder ablehnen, sich stets die eigenthümliche Lage des Ministeriums gegen¬
wärtig halten und so viel als möglich Alles vermeiden, was einen Sturz deS Mi¬
nisteriums herbeiführen könnte. Hierbei aber gibt es immer eine Grenze; und diese
Grenze ist rein subjectiv. Dem Einen erlaubt es sein Gewissen weiter zu gehen als
dem Anderen. Es fragt sich also: werden die einzelnen Mitglieder der constitutio-
nellen Partei in der Grenze, welche sie sich für ihre Nachgiebigkeit stecken, so weit
von einander differiren, daß sie sich in zwei Fractionen spalten müssen, oder wird
die ganze Partei ungetheilt beisammen bleiben können? Nach verschiedenen An¬
zeichen, welche bereits vorliegen, ist es wahrscheinlich, daß wir in der nächsten
Kammer zwei konstitutionelle Fractionen haben werden. Einerseits hat Grabow
seine politischen Freunde eingeladen, sich zur Constituirung einer Partei mit ihm
zu vereinigen. Andererseits wird von Einladungen zu einer besonderen Fractions-
dildung berichtet, an deren Spitze Männer wie Hnrkort, Stavenhagen, Bockum-
Dolffs stehen werden. Schwerlich wird sich die Spaltung, die hier bereits angebahnt
ist, noch vermeiden lassen. Vielmehr darf man annehmen, daß sich unter Leitung
von Grabow und Lette ein rechtes Centrum, unter Leitung von Harkvrt und
Stavenhagen ein linkes Centrum bilden wird.

Wer Aufrichtigkeit und Einsicht genug hat, darf gar nicht wünschen, daß diese
Spaltung noch wieder verkleistert werde; vielmehr liegt dieselbe im Interesse der
constitutionellen Partei selbst. Nur darf die Scheidung nicht auf Grundlage früherer
Abstimmungen, wie z. B. über das Vincke'sche und Kühne'sche Amendement, vorge¬
nommen werden. Es wäre thöricht, sich nach dem Verhältniß zu einer Frage son¬
dern zu wollen, die gar keine praktische Bedeutung mehr hat, oder die wenigstens
in einer ganz anderen Gestalt, als im vorigen Jahre, an da« Abgeordnetenhaus
herantreten wird. Wenn aber die Scheidung aus Grundlage der jetzt vorliegenden
Fragen und ohne Rücksicht auf alte Zerwürfnisse erfolgt, so ist sie im Interesse der
Sache und im Interesse der constitutionellen Partei selbst; — und zwar aus einem
doppelten Grunde.

Erstlich, die constitutionelle Partei, wenn sie in Einer Fraction beisammen
bliebe. würde an derselben Krankheit leiden und zu Grunde gehen, wie in der
vorigen Kammer die große Vincke'schen Fraction. Unter dem Namen der Konstitu¬
tionellen waren hier die disparatestcn Elemente vereinigt; bei jeder großen princi-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_113241/125>, abgerufen am 23.07.2024.