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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band.

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Grade in sich, die zu gewissen wechselseitigen Leistungen verpflichtet sind; der
dritte endlich besteht in der kleinern Familie: Vater. Söhne und Brüder.
Wer nicht Schmagilli ist. nicht vom Urvater der Bogos abstammt, gilt als
Fremder, der Fremde aber ist Feind und als solcher rechtlos, wofern er sich
nicht in den Schutz eines Schmagilli begibt, dessen Dienstmann wird. Das
Haupt der engern Familie ist der Vater oder der Erstgeborne. Als Haupt
eines ganzen Stammes oder Geschlechts wird die gerade Linie vom Erstge¬
bornen zum Erstgebornen betrachtet. Dieser Erstgeborne einer solchen weitern Fa¬
milie gilt als heilig und unverletzlich. Macht aber besitzt er nicht. Seine Würde
ist ein bloßer Name, eine Ehre, wenn man will ein Sakrament, das den In¬
haber zwar des himmlischen Segens, des irdischen aber so wenig versichert, daß
solche Ausgezeichnete oft gerade die Aermsten ihres Geschlechts sind. Es ist, wie man
sieht, ein in der Entwickelung stecken gebliebenes Königthum von Gottes Gnaden.

Für die engere Familie ist der Vater oder der Aelteste der natürliche
Richter. Eine höhere Instanz ist der Dorfrath, eine noch höhere die ganze
Stammesverwandtschaft. Der Dorsrath hält sein Gericht öffentlich und bedient
sich dabei verschiedener Bürgschaften und Beweismittel, unter welchen letztern
der Eid eine wichtige Rolle spielt. Die schwächste Schwurart, nur bei un¬
wichtigen Fällen gebraucht, besteht darin, daß der Betreffende mit seiner
Recht'en auf die rechte Handfläche eines nahen Verwandten schlägt. Stärker
ist der Eid, bei welchem der Schwörende unter Betheuerung seiner Aussage
mit dem rechten Fuß über ein Schwert hinwegschreitet, noch stärker der. bei
welchem er über das Grab eines nahen Verwandten gehen muß. Die feier¬
lichste Form endlich ist der Kirchenschwur. Die Gegenpartei, welche den Eid
abnimmt, füllt einen Topf mit Asche und schwärzt ein Ziegenböckchen mit
Kohle. Bei der Kirche angelangt, streut man die Asche in den Wind und
fragt den Betreffenden: "Sollen, falls du lügst, deine Kinder zerstieben, wie
diese Asche?" worauf er mit "Amen" zu antworten hat. Jene zerbrechen dann
den Topf und fragen wieder: "Willst du so zerbrochen sein, falls du lügst?"
Der Schwörende ruft wieder ein Amen. Hierauf wird das Böckchen an der
Kirchenthür geschlachtet und in die Wildniß hinausgeworfen, wobei die Gegen¬
partei den Angeschuldigten fragt, ob er im Fall der Lüge so den Hyänen zur
Beute werden wolle, und jener wieder Amen sagt. Zum Schluß sührt man
auf einen Stein im Dorfe Mogarech und spricht hier die schrecklichsten
Flüche über ihn aus, falls er die Unwahrheit ausgesagt.

Die Schmagilli machen etwa ein, die Tigre etwa zwei Drittel des Volks
der Bogos aus. Das Verhältniß jenes Adels zu diesen Unterthanen ist die
"bliebe Wicht rechtlichen Schutzes auf der einen und der Botmäßigkeit auf
der andern Seite. Die Kinder eines Tigre werden crblicherweise Hörige
des Herrn ihres Vaters und vererben nach dem Tode dieses Herrn auf dessen


Grade in sich, die zu gewissen wechselseitigen Leistungen verpflichtet sind; der
dritte endlich besteht in der kleinern Familie: Vater. Söhne und Brüder.
Wer nicht Schmagilli ist. nicht vom Urvater der Bogos abstammt, gilt als
Fremder, der Fremde aber ist Feind und als solcher rechtlos, wofern er sich
nicht in den Schutz eines Schmagilli begibt, dessen Dienstmann wird. Das
Haupt der engern Familie ist der Vater oder der Erstgeborne. Als Haupt
eines ganzen Stammes oder Geschlechts wird die gerade Linie vom Erstge¬
bornen zum Erstgebornen betrachtet. Dieser Erstgeborne einer solchen weitern Fa¬
milie gilt als heilig und unverletzlich. Macht aber besitzt er nicht. Seine Würde
ist ein bloßer Name, eine Ehre, wenn man will ein Sakrament, das den In¬
haber zwar des himmlischen Segens, des irdischen aber so wenig versichert, daß
solche Ausgezeichnete oft gerade die Aermsten ihres Geschlechts sind. Es ist, wie man
sieht, ein in der Entwickelung stecken gebliebenes Königthum von Gottes Gnaden.

Für die engere Familie ist der Vater oder der Aelteste der natürliche
Richter. Eine höhere Instanz ist der Dorfrath, eine noch höhere die ganze
Stammesverwandtschaft. Der Dorsrath hält sein Gericht öffentlich und bedient
sich dabei verschiedener Bürgschaften und Beweismittel, unter welchen letztern
der Eid eine wichtige Rolle spielt. Die schwächste Schwurart, nur bei un¬
wichtigen Fällen gebraucht, besteht darin, daß der Betreffende mit seiner
Recht'en auf die rechte Handfläche eines nahen Verwandten schlägt. Stärker
ist der Eid, bei welchem der Schwörende unter Betheuerung seiner Aussage
mit dem rechten Fuß über ein Schwert hinwegschreitet, noch stärker der. bei
welchem er über das Grab eines nahen Verwandten gehen muß. Die feier¬
lichste Form endlich ist der Kirchenschwur. Die Gegenpartei, welche den Eid
abnimmt, füllt einen Topf mit Asche und schwärzt ein Ziegenböckchen mit
Kohle. Bei der Kirche angelangt, streut man die Asche in den Wind und
fragt den Betreffenden: „Sollen, falls du lügst, deine Kinder zerstieben, wie
diese Asche?" worauf er mit „Amen" zu antworten hat. Jene zerbrechen dann
den Topf und fragen wieder: „Willst du so zerbrochen sein, falls du lügst?"
Der Schwörende ruft wieder ein Amen. Hierauf wird das Böckchen an der
Kirchenthür geschlachtet und in die Wildniß hinausgeworfen, wobei die Gegen¬
partei den Angeschuldigten fragt, ob er im Fall der Lüge so den Hyänen zur
Beute werden wolle, und jener wieder Amen sagt. Zum Schluß sührt man
auf einen Stein im Dorfe Mogarech und spricht hier die schrecklichsten
Flüche über ihn aus, falls er die Unwahrheit ausgesagt.

Die Schmagilli machen etwa ein, die Tigre etwa zwei Drittel des Volks
der Bogos aus. Das Verhältniß jenes Adels zu diesen Unterthanen ist die
«bliebe Wicht rechtlichen Schutzes auf der einen und der Botmäßigkeit auf
der andern Seite. Die Kinder eines Tigre werden crblicherweise Hörige
des Herrn ihres Vaters und vererben nach dem Tode dieses Herrn auf dessen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111969/185>, abgerufen am 23.07.2024.