Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band.gefallen waren, und daß dieselben mich in der Stadt Verheerungen angerichtet, Nach Neapel gesandt, fand ich das Volk daselbst im höchsten Freuden¬ Das politische Duell. Das Duell zwischen dem General v. Manteuffel und dem Stadt- In einem großen Theil des Bürgerstandes ist die Ansicht verbreitet, das Wir haben weder von dem Duell noch von dem Recht der Strafe roman¬ Das ist in einem Punkt unserer sittlichen Zustände nicht der Fall, auf Grenzboten II. 1861. 55
gefallen waren, und daß dieselben mich in der Stadt Verheerungen angerichtet, Nach Neapel gesandt, fand ich das Volk daselbst im höchsten Freuden¬ Das politische Duell. Das Duell zwischen dem General v. Manteuffel und dem Stadt- In einem großen Theil des Bürgerstandes ist die Ansicht verbreitet, das Wir haben weder von dem Duell noch von dem Recht der Strafe roman¬ Das ist in einem Punkt unserer sittlichen Zustände nicht der Fall, auf Grenzboten II. 1861. 55
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gefallen waren, und daß dieselben mich in der Stadt Verheerungen angerichtet,
bewies die nach zwölf Stunden dort wehende Parlamentärflagge. Die Fe¬
stung capitulirte, und 10,500 Gefangene sowie das gesammte Material fielen
in unsere Hände. Es war eine der schmachvollsten Kapitulationen, welche die
neuere Geschichte kennt.
Nach Neapel gesandt, fand ich das Volk daselbst im höchsten Freuden¬
rausch. Rasch war die ganze Stadt illuminirt, Fackelzüge wallten durch die
Straßen, bunte Laternen und helle Kerzen und Lampen wechselten mit einander,
die Spitze von Se. Elmo, die Ufer von Portici und die Chiaja, Alles war
im funkelnden Lichterschmuck. Vivatruse hallten auf den Gassen und Plätzen, und
wenn ich mich der Freudenschüsse erinnere, die aus allen Häusern herausknall¬
ten, so möchte ich glauben, daß im ganzen Feldzug, wenigstens auf dem Fest¬
land, kein lebhafteres Feuer zu hören gewesen ist.
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Das politische Duell.
Das Duell zwischen dem General v. Manteuffel und dem Stadt-
gerichtsrath TWesten zwingt uns zu einigen Bemerkungen, die 'wir um so
weniger unterdrücken. da die Unsitte des politischen Duells in Berlin epide¬
misch zu werden scheint; da man sich noch heute nicht entblödet, öffentlich da¬
rüber zu verhandeln, ob Herr v. Vincke sich mit Herrn v. Zedlitz schießen soll
oder nicht.
In einem großen Theil des Bürgerstandes ist die Ansicht verbreitet, das
Duell widerspreche überhaupt unsern Rechtsbegriffen und sei absolut unstatt¬
haft. Diese Ansicht theilen wir nicht.
Wir haben weder von dem Duell noch von dem Recht der Strafe roman¬
tische Begriffe; wir bleiben noch bei dem System des alten, ehrlichen Justus
Möser: daß das Strafrecht des Staats auf dem Verbot der Prwatfchde
beruht; daß er soweit das Recht hat, die Privatfehde zu verbieten, als er
dem Beleidigten genügende Satisfaction verschafft.
Das ist in einem Punkt unserer sittlichen Zustände nicht der Fall, auf
dem Gebiet der Ehrenkränkung. Wenn mich einer schlägt, und dafür mit
Grenzboten II. 1861. 55
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