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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band.

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Obergeneral Scott im vorigen Jahre den Prinzen von Wales in Neuyork em¬
pfing, war er in Civilkleidern.

Die reguläre Armee der Vereinigten Staaten wird nur in sehr geringem
Maaß an der Bewältigung der Revolution Theil nehmen. Man wird in Wash¬
ington vielleicht 2000 Mann derselben verwenden können und vielleicht halb
soviele in Kairo an der Mündung des Ohio in den Mississippi versammeln. Die
Hauptaufgabe fällt aber auch nicht der Miliz zu, mit der wir uns nun beschäftigen.

Die Miliz oder Bürgerwehr der Union umfaßt nach dem Gesetz alle nicht
durch nachgewiesene Dienstunfühigkeit entschuldigten weißen Eingebornen oder
Bürger der Vereinigten Staaten mit Ausnahme der Geistlichen und Lehrer,
der Richter und Advocaten, der Unionsbeamten und der Matrosen sowie der
Angehörigen von Secten, die, wie die Quäker und Shaker, aus Gewissens¬
gründen keine Waffen tragen. Die Milizpflichtigkcit beginnt mit dem 18., in ei¬
nigen Staaten mit dem 21. und endigt mit dem 45. Jahre. Das Specielle
der Aushebung ist den einzelnen Staaten überlassen, und wir werden darüber
in Bezug auf den Staat Neuyork Einiges mittheilen. Die Organisation ist
seit 1791 in allen Staaten gleich. Man hat Linieninfanterie, Scharfschützen,
Dragoner und Artillerie. In dem Jahresbericht des Kriegsministers Marcy
an den Congreß von 1859 wurde die Gesammtzahl der Miliz zu 2,755,726
Mann angegeben, und zwar kamen davon auf die Linieninfanterie 2,690,000,
auf die Cavallerie 20,000. auf die Artillerie 12,000 und auf die Schützen
34.000 Mann.

Diese Bürgerwehr steht außer aller Verbindung mit dem regulären Mili¬
tär und nur bei Aufruhr und in Kriegszeiten unter den Befehlen der Bun¬
desregierung und kann auch in solchen Füllen bloß innerhalb der Grenzen des,
Staates verwendet werden, dem sie angehört. Sie ist in Divisionen eingetheilt,
die wieder in Regimenter von der Stärke eines schwachen Bataillons zerfallen.
Jedes Regiment hat zwei Bataillone, jedes Bataillon fünf Compagnien zu
64 Wchrmännern. Vier Regimenter bilden eine Brigade, zwei Brigaden eine
Division. An der Spitze jeder Division steht ein Generalmajor mit zwei von
ihm aus dem Offiziercorps gewählten Adjutanten, an der Spitze jeder Brigade
ein Brigadier, dem ein Brigadeinspector und zwei Adjutanten beigeordnet sind.
Jedes Regiment hat einen Oberst, einen Oberstlieutnant und einen Major, jede
Compagnie einen Hauptmann, einen Lieutnant, einen Fahnenjunker, vier Ser¬
geanten und vier Corporale. Die Offiziere werden vom Brigadier abwärts
durch Ballotage sämmtlicher Mannschaften und Offiziere des betreffenden Corps,
der Generalmajor von den Offizieren des Generalstabes gewählt und gelten
diese Wahlen je nach der Charge auf die Dauer von fünf bis sieben Jahren,
nach deren Verlauf neue Wahlen vorgenommen werden, bei welchen indeß
die Ausscheidenden wieder mit concurriren können.


Obergeneral Scott im vorigen Jahre den Prinzen von Wales in Neuyork em¬
pfing, war er in Civilkleidern.

Die reguläre Armee der Vereinigten Staaten wird nur in sehr geringem
Maaß an der Bewältigung der Revolution Theil nehmen. Man wird in Wash¬
ington vielleicht 2000 Mann derselben verwenden können und vielleicht halb
soviele in Kairo an der Mündung des Ohio in den Mississippi versammeln. Die
Hauptaufgabe fällt aber auch nicht der Miliz zu, mit der wir uns nun beschäftigen.

Die Miliz oder Bürgerwehr der Union umfaßt nach dem Gesetz alle nicht
durch nachgewiesene Dienstunfühigkeit entschuldigten weißen Eingebornen oder
Bürger der Vereinigten Staaten mit Ausnahme der Geistlichen und Lehrer,
der Richter und Advocaten, der Unionsbeamten und der Matrosen sowie der
Angehörigen von Secten, die, wie die Quäker und Shaker, aus Gewissens¬
gründen keine Waffen tragen. Die Milizpflichtigkcit beginnt mit dem 18., in ei¬
nigen Staaten mit dem 21. und endigt mit dem 45. Jahre. Das Specielle
der Aushebung ist den einzelnen Staaten überlassen, und wir werden darüber
in Bezug auf den Staat Neuyork Einiges mittheilen. Die Organisation ist
seit 1791 in allen Staaten gleich. Man hat Linieninfanterie, Scharfschützen,
Dragoner und Artillerie. In dem Jahresbericht des Kriegsministers Marcy
an den Congreß von 1859 wurde die Gesammtzahl der Miliz zu 2,755,726
Mann angegeben, und zwar kamen davon auf die Linieninfanterie 2,690,000,
auf die Cavallerie 20,000. auf die Artillerie 12,000 und auf die Schützen
34.000 Mann.

Diese Bürgerwehr steht außer aller Verbindung mit dem regulären Mili¬
tär und nur bei Aufruhr und in Kriegszeiten unter den Befehlen der Bun¬
desregierung und kann auch in solchen Füllen bloß innerhalb der Grenzen des,
Staates verwendet werden, dem sie angehört. Sie ist in Divisionen eingetheilt,
die wieder in Regimenter von der Stärke eines schwachen Bataillons zerfallen.
Jedes Regiment hat zwei Bataillone, jedes Bataillon fünf Compagnien zu
64 Wchrmännern. Vier Regimenter bilden eine Brigade, zwei Brigaden eine
Division. An der Spitze jeder Division steht ein Generalmajor mit zwei von
ihm aus dem Offiziercorps gewählten Adjutanten, an der Spitze jeder Brigade
ein Brigadier, dem ein Brigadeinspector und zwei Adjutanten beigeordnet sind.
Jedes Regiment hat einen Oberst, einen Oberstlieutnant und einen Major, jede
Compagnie einen Hauptmann, einen Lieutnant, einen Fahnenjunker, vier Ser¬
geanten und vier Corporale. Die Offiziere werden vom Brigadier abwärts
durch Ballotage sämmtlicher Mannschaften und Offiziere des betreffenden Corps,
der Generalmajor von den Offizieren des Generalstabes gewählt und gelten
diese Wahlen je nach der Charge auf die Dauer von fünf bis sieben Jahren,
nach deren Verlauf neue Wahlen vorgenommen werden, bei welchen indeß
die Ausscheidenden wieder mit concurriren können.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111431/350>, abgerufen am 20.10.2024.