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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. I. Band.

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steirischen Angelegenheit hat macheu lassen, werden in Dänemark nicht als dänische,
sondern als englische bezeichnet,, die Verwerfung derselben durch Preußen trifft daher
wesentlich England. Die dänische Negierung geht svgnr weiter, sie läßt durch ihre
officiösen Korrespondenten in deutschen Blättern die Nachricht verbreiten, daß die
englische Regierung Deutschland in einer Depesche von 8. December v. I. jedes
Einmischnngsrccht in fchleswigfche Angelegenheiten abgesprochen habe. Indessen ist
in Kopenhagen in engeren Kreisen das Sachverhältniß mit jenen Depeschen bekannt,
und ich bin im Stande, aus Grund einer Uebersetzung Ihnen die nach Kopenhagen
gerichtete englische Depesche mittheilen zu können. Dieselbe lautet:


An Herrn A. Pagel Esq.
Mein Herr.

Angeschlossen übersende ich Ihnen die Abschriften einer Depesche des Frhrn. v.
Schleinitz an den Grasen Bernstorff und der Antwort, die ich in einer Depesche an
Hrn. Lowther darauf gegeben habe.

Sie wollen beachten, daß ich in dieser Depesche die Verbindlichkeiten bezeichnet
habe, die nach der Ansicht der Regierung Ihrer Majestät der Königin der König
von Dänemark zu erfülle" in Ehren verpflichtet ist. Ich habe gesagt: "er ist ver¬
pflichtet. Schleswig nicht in Dänemark zu incorporircn. die schleswigschen Nepräsen-
tationsständc aufrecht zu halten, sowie die deutsche und die dänische Nationalität im
Herzogthum Schleswig zu beschützen."

Was auch der juristische Werth der gegen Oestreich und Preußen eingegangenen
Verpflichtungen sein mag, so ist die Regierung I. M. doch nicht zweifelhaft, daß der
König von Dänemark in Ehren verpflichtet ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Er
hat sie öffentlich proclamirt, er hat sie nicht nur seinen Unterthanen, sondern anch
den Vertretern fremder Mächte bekannt gemacht, ihre Erfüllung ist nicht weniger sei"
Interesse, als seine Pflicht.

Seine deutschen Unterthanen sollten empfinden, daß sie unter seiner Herrschaft
in Rechtsgleichheit mit ihren dänischen Mitbürgern stehen. Sie würden dann zugleich
das Gefühl einer loyalen Anhänglichkeir an die dänische Monarchie und des aufrich¬
tigen Wunsches, sie unvermindert zu erhalte", besitze". Wenn aber im Gegensatz
dazu die Erziehung ihrer Kinder in den öffentlichen Schulen, und ihr Gottesdienst
ihnen durch vcratvrischc Anordnungen abgeschnitten wird, wenn die Regierung von
dem Wunsche beseelt erscheint, die Nationalität ihrer Unterthanen deutscher Geburt
zu unterdrücken, dann können nur unselige Folgen eintreten. Sollte der deutsche
Bundestag dazu schreiten, seine Beschlüsse von letzten März mit Gewalt durchzu-
führen, so wird sicherlich das benachbarte Herzogthum Schleswig der Schauplatz der
Agitation, vielleicht von Unruhen und Aufstand werden. Dann würde sich dem
König von Dänemark der Werth solcher Zugeständnisse an die Schleswiger fühlbar
machen, die in ihren Augen ihn über jeden Verdacht eines Wortbruchs und über
die Beschuldigung erheben möchten, einen intelligenten und betriebsamen Theil seiner
Unterthanen in eine gehässige untergeordnete Stellung gebracht zu haben.

Lesen Sie diese Depesche in Verbindung mit der an Herr" Lowther gerichteten
dem Hrn. Hall vor und lassen Sie ihm Abschrift. 5 I. Russell.

Zur Ergänzung mögen die von den Federn der dänische" Regierung in entstellten
Auszügen wieder gegebenen Aeußerungen Lord John Rüssels über die völkerrechtlichem
Verpflichtungen Dänemarks gegenüber Deutschland, wie sie sich in der erwähnten
Depesche nach Berlin finden, dienen. Sie lauten:

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Form und dann auf den Inhalt der
gedachten Versprechungen.

Ihrer Form nach sind dieselben vom König von Dänemark zuerst an seine
Unterthanen gerichtet. Indessen die östreichische Depesche von 20. Dec. 1851 und


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steirischen Angelegenheit hat macheu lassen, werden in Dänemark nicht als dänische,
sondern als englische bezeichnet,, die Verwerfung derselben durch Preußen trifft daher
wesentlich England. Die dänische Negierung geht svgnr weiter, sie läßt durch ihre
officiösen Korrespondenten in deutschen Blättern die Nachricht verbreiten, daß die
englische Regierung Deutschland in einer Depesche von 8. December v. I. jedes
Einmischnngsrccht in fchleswigfche Angelegenheiten abgesprochen habe. Indessen ist
in Kopenhagen in engeren Kreisen das Sachverhältniß mit jenen Depeschen bekannt,
und ich bin im Stande, aus Grund einer Uebersetzung Ihnen die nach Kopenhagen
gerichtete englische Depesche mittheilen zu können. Dieselbe lautet:


An Herrn A. Pagel Esq.
Mein Herr.

Angeschlossen übersende ich Ihnen die Abschriften einer Depesche des Frhrn. v.
Schleinitz an den Grasen Bernstorff und der Antwort, die ich in einer Depesche an
Hrn. Lowther darauf gegeben habe.

Sie wollen beachten, daß ich in dieser Depesche die Verbindlichkeiten bezeichnet
habe, die nach der Ansicht der Regierung Ihrer Majestät der Königin der König
von Dänemark zu erfülle» in Ehren verpflichtet ist. Ich habe gesagt: „er ist ver¬
pflichtet. Schleswig nicht in Dänemark zu incorporircn. die schleswigschen Nepräsen-
tationsständc aufrecht zu halten, sowie die deutsche und die dänische Nationalität im
Herzogthum Schleswig zu beschützen."

Was auch der juristische Werth der gegen Oestreich und Preußen eingegangenen
Verpflichtungen sein mag, so ist die Regierung I. M. doch nicht zweifelhaft, daß der
König von Dänemark in Ehren verpflichtet ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Er
hat sie öffentlich proclamirt, er hat sie nicht nur seinen Unterthanen, sondern anch
den Vertretern fremder Mächte bekannt gemacht, ihre Erfüllung ist nicht weniger sei»
Interesse, als seine Pflicht.

Seine deutschen Unterthanen sollten empfinden, daß sie unter seiner Herrschaft
in Rechtsgleichheit mit ihren dänischen Mitbürgern stehen. Sie würden dann zugleich
das Gefühl einer loyalen Anhänglichkeir an die dänische Monarchie und des aufrich¬
tigen Wunsches, sie unvermindert zu erhalte», besitze». Wenn aber im Gegensatz
dazu die Erziehung ihrer Kinder in den öffentlichen Schulen, und ihr Gottesdienst
ihnen durch vcratvrischc Anordnungen abgeschnitten wird, wenn die Regierung von
dem Wunsche beseelt erscheint, die Nationalität ihrer Unterthanen deutscher Geburt
zu unterdrücken, dann können nur unselige Folgen eintreten. Sollte der deutsche
Bundestag dazu schreiten, seine Beschlüsse von letzten März mit Gewalt durchzu-
führen, so wird sicherlich das benachbarte Herzogthum Schleswig der Schauplatz der
Agitation, vielleicht von Unruhen und Aufstand werden. Dann würde sich dem
König von Dänemark der Werth solcher Zugeständnisse an die Schleswiger fühlbar
machen, die in ihren Augen ihn über jeden Verdacht eines Wortbruchs und über
die Beschuldigung erheben möchten, einen intelligenten und betriebsamen Theil seiner
Unterthanen in eine gehässige untergeordnete Stellung gebracht zu haben.

Lesen Sie diese Depesche in Verbindung mit der an Herr» Lowther gerichteten
dem Hrn. Hall vor und lassen Sie ihm Abschrift. 5 I. Russell.

Zur Ergänzung mögen die von den Federn der dänische» Regierung in entstellten
Auszügen wieder gegebenen Aeußerungen Lord John Rüssels über die völkerrechtlichem
Verpflichtungen Dänemarks gegenüber Deutschland, wie sie sich in der erwähnten
Depesche nach Berlin finden, dienen. Sie lauten:

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Form und dann auf den Inhalt der
gedachten Versprechungen.

Ihrer Form nach sind dieselben vom König von Dänemark zuerst an seine
Unterthanen gerichtet. Indessen die östreichische Depesche von 20. Dec. 1851 und


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[0166] i5<; steirischen Angelegenheit hat macheu lassen, werden in Dänemark nicht als dänische, sondern als englische bezeichnet,, die Verwerfung derselben durch Preußen trifft daher wesentlich England. Die dänische Negierung geht svgnr weiter, sie läßt durch ihre officiösen Korrespondenten in deutschen Blättern die Nachricht verbreiten, daß die englische Regierung Deutschland in einer Depesche von 8. December v. I. jedes Einmischnngsrccht in fchleswigfche Angelegenheiten abgesprochen habe. Indessen ist in Kopenhagen in engeren Kreisen das Sachverhältniß mit jenen Depeschen bekannt, und ich bin im Stande, aus Grund einer Uebersetzung Ihnen die nach Kopenhagen gerichtete englische Depesche mittheilen zu können. Dieselbe lautet: An Herrn A. Pagel Esq. Mein Herr. Angeschlossen übersende ich Ihnen die Abschriften einer Depesche des Frhrn. v. Schleinitz an den Grasen Bernstorff und der Antwort, die ich in einer Depesche an Hrn. Lowther darauf gegeben habe. Sie wollen beachten, daß ich in dieser Depesche die Verbindlichkeiten bezeichnet habe, die nach der Ansicht der Regierung Ihrer Majestät der Königin der König von Dänemark zu erfülle» in Ehren verpflichtet ist. Ich habe gesagt: „er ist ver¬ pflichtet. Schleswig nicht in Dänemark zu incorporircn. die schleswigschen Nepräsen- tationsständc aufrecht zu halten, sowie die deutsche und die dänische Nationalität im Herzogthum Schleswig zu beschützen." Was auch der juristische Werth der gegen Oestreich und Preußen eingegangenen Verpflichtungen sein mag, so ist die Regierung I. M. doch nicht zweifelhaft, daß der König von Dänemark in Ehren verpflichtet ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Er hat sie öffentlich proclamirt, er hat sie nicht nur seinen Unterthanen, sondern anch den Vertretern fremder Mächte bekannt gemacht, ihre Erfüllung ist nicht weniger sei» Interesse, als seine Pflicht. Seine deutschen Unterthanen sollten empfinden, daß sie unter seiner Herrschaft in Rechtsgleichheit mit ihren dänischen Mitbürgern stehen. Sie würden dann zugleich das Gefühl einer loyalen Anhänglichkeir an die dänische Monarchie und des aufrich¬ tigen Wunsches, sie unvermindert zu erhalte», besitze». Wenn aber im Gegensatz dazu die Erziehung ihrer Kinder in den öffentlichen Schulen, und ihr Gottesdienst ihnen durch vcratvrischc Anordnungen abgeschnitten wird, wenn die Regierung von dem Wunsche beseelt erscheint, die Nationalität ihrer Unterthanen deutscher Geburt zu unterdrücken, dann können nur unselige Folgen eintreten. Sollte der deutsche Bundestag dazu schreiten, seine Beschlüsse von letzten März mit Gewalt durchzu- führen, so wird sicherlich das benachbarte Herzogthum Schleswig der Schauplatz der Agitation, vielleicht von Unruhen und Aufstand werden. Dann würde sich dem König von Dänemark der Werth solcher Zugeständnisse an die Schleswiger fühlbar machen, die in ihren Augen ihn über jeden Verdacht eines Wortbruchs und über die Beschuldigung erheben möchten, einen intelligenten und betriebsamen Theil seiner Unterthanen in eine gehässige untergeordnete Stellung gebracht zu haben. Lesen Sie diese Depesche in Verbindung mit der an Herr» Lowther gerichteten dem Hrn. Hall vor und lassen Sie ihm Abschrift. 5 I. Russell. Zur Ergänzung mögen die von den Federn der dänische» Regierung in entstellten Auszügen wieder gegebenen Aeußerungen Lord John Rüssels über die völkerrechtlichem Verpflichtungen Dänemarks gegenüber Deutschland, wie sie sich in der erwähnten Depesche nach Berlin finden, dienen. Sie lauten: Werfen wir zunächst einen Blick auf die Form und dann auf den Inhalt der gedachten Versprechungen. Ihrer Form nach sind dieselben vom König von Dänemark zuerst an seine Unterthanen gerichtet. Indessen die östreichische Depesche von 20. Dec. 1851 und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_110893/166>, abgerufen am 28.08.2024.